Multilaterales Investitionsabkommen (MAI). Verhandlungen in der OECD
- ShortId
-
98.3096
- Id
-
19983096
- Updated
-
10.04.2024 08:28
- Language
-
de
- Title
-
Multilaterales Investitionsabkommen (MAI). Verhandlungen in der OECD
- AdditionalIndexing
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Arbeitnehmerschutz;Investitionspolitik;Recht auf soziale Sicherheit;Informationsverbreitung;OECD;Nord-Süd-Beziehungen;Entwicklungszusammenarbeit;multilaterales Abkommen;Umweltverträglichkeit;nachhaltige Entwicklung
- 1
-
- L05K1002020105, multilaterales Abkommen
- L04K11090106, Investitionspolitik
- L03K150222, OECD
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
- L04K10020110, Nord-Süd-Beziehungen
- L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
- L04K05020309, Recht auf soziale Sicherheit
- L04K06010401, Umweltverträglichkeit
- L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nachdem es nicht gelungen ist, die Problematik der ausländischen Direktinvestitionen in das Schlussabkommen der Uruguay-Runde aufzunehmen, sind seit Mai 1995 im Rahmen der OECD Verhandlungen im Gange, die zu einem multilateralen Investitionsabkommen (MAI) führen sollen. </p><p>Als Mitglied der OECD nimmt die Schweiz an diesen Verhandlungen teil, und der Bundesrat hat sich in seinen Berichten zur Aussenpolitik 96/I, II und 97/I, II klar für das MAI ausgesprochen.</p><p>Die OECD legte immer Wert darauf, dass die provisorischen Fassungen des MAI geheim bleiben, und hatte wahrscheinlich die Absicht, den Text dann erst der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn er zur Unterzeichnung bereit ist. Die Nichtregierungsorganisation Public Citizen hat sich jedoch eine Kopie des MAI beschafft und diese veröffentlicht, wodurch die OECD zu einem Minimum an Transparenz gezwungen wurde. Heute ist die Fassung vom 8. Oktober 1997 zugänglich.</p><p>Diese provisorische Fassung des MAI enthält eine Vielzahl von äusserst beunruhigenden Bestimmungen. So würden die ausländischen Investoren von bedeutenden Rechten und Schutzmassnahmen profitieren, die den Interessen vieler Länder, insbesondere der ärmsten, entgegenliefen. Die Regierungen wären sehr strikten Vorschriften unterworfen, die zu einem Abbau von vielen sozialen Errungenschaften dieses Jahrhunderts führen würden. Michel Bonnet, Berater im IAA, erklärte in einer öffentlichen Debatte über die Sklaverei: "Ich darf nicht sagen, dass ich gegen die Versklavung der Kinder bin, wenn ich nicht gegen das MAI kämpfe." Die Verknüpfung von ausländischen Direktinvestitionen mit Umweltschutzklauseln wäre ebenfalls in Frage gestellt.</p><p>Im Gegensatz zu den zurzeit im Rahmen der Welthandelsorganisation geltenden Bestimmungen, wonach Streitigkeiten auf zwischenstaatlicher Ebene beigelegt werden, sieht das MAI vor, dass Investoren, die ihre Rechte verletzt glauben, direkt vor einem Ad-hoc-Gericht gegen die betroffene Regierung vorgehen können. Bislang ist kein Rechtsmittel vorgesehen, mit dem ein Staat sich gegen ein Urteil dieses Gerichtes wehren könnte.</p><p>Das MAI enthält eine Klausel, die die Regierungen für allfällige innere Unruhen verantwortlich macht. So könnten Investoren, die sich durch Demonstrationen, durch Streiks und jede andere Art von Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger geschädigt glauben, von der Regierung des Staates, in dem die Unruhen stattgefunden haben, Schadenersatz insbesondere finanzieller Art verlangen.</p><p>Mit der Unterzeichnung dieses Abkommens würde ein Staat die Möglichkeit verlieren, einen oder mehrere seiner Wirtschaftssektoren aktiv zu unterstützen, da alle Investoren gleich behandelt werden müssten. </p><p>Kommt das MAI zustande, hätte dies verheerende Folgen für die Entwicklungsländer. Eine Vielzahl dieser Länder, zum Beispiel Kolumbien, Nicaragua, Mexiko und die Dominikanische Republik haben Gesetze über ausländische Investitionen ausgearbeitet. Diese Gesetze unterstellen die besagten Investitionen dem nationalen Interesse und den Umweltschutznormen. </p><p>Das MAI würde die Staaten für mindestens zwanzig Jahre binden. Dabei ist eine Frist von fünf Jahren vorgesehen, während der noch vom Abkommen zurückgetreten werden kann. Nach einem allfälligen Rücktritt bleiben die Bestimmungen des Abkommens allerdings noch weitere fünfzehn Jahre in Kraft. </p><p>Eine sehr grosse Zahl von Nichtregierungsorganisationen wie der WWF, Public Citizen, Transnational Institute, Observatoire de la Mondialisation, Friends of the Earth und Third World Network sprechen sich strikt gegen das MAI aus. So heftig sind die Proteste, dass Frans Engering, der MAI-Verhandlungspräsident, nach den Verhandlungen vom 16 und 17 Februar 1998 in Paris erklärt hatte: "Wenn von heute bis zum geplanten Abschluss der Verhandlungen keinerlei Fortschritte erzielt werden können, betrachten es die betroffenen Minister wahrscheinlich als unsinnig, mit ihren Anstrengungen fortzufahren, die angesichts der vorherrschenden Meinungsverschiedenheiten möglicherweise zu keinem Ergebnis führen werden". Frans Engering blieb nichts anderes übrig als festzustellen, dass eine Vielzahl von Delegationen sich zurückgezogen haben, als unter den Bürgerinnen und Bürgern Proteste gegen das MAI laut geworden waren.</p><p>Die für die Ministerkonferenz der OECD im April 1998 vorgesehene Unterzeichnung des Abkommens wird durch die Vorbehalte mehrer Staaten wieder stark in Frage gestellt. Da bis dann keine zusätzlichen Verhandlungen geplant sind, wird sich mit grösster Wahrscheinlichkeit keine Einigung einstellen. Sogar der Abschluss selbst dieses Abkommens scheint gemäss Frans Engering gefährdet, der nicht weiss, was von diesem Abkommen gerettet werden könnte.</p><p>Trotzdem bleibt ein Abkommen dieser Art weiterhin aktuell, weshalb die Schweiz diesbezüglich eine klare Haltung annehmen muss. Die Schweizer Unterhändler scheinen das ungerechte Abkommen zu befürworten. Das ist vollkommen unverständlich, verletzt die Grundsätze der Politik, die der Bundesrat hinsichtlich der Entwicklungshilfe für die ärmsten Länder verfolgt, und untergräbt seinen Einsatz gegen Kinderarbeit und für eine nachhaltige Entwicklung. Die Handlungen der Repräsentanten der Eidgenossenschaft müssen den öffentlichen Erklärungen des Bundesrates entsprechen. Die Schweiz muss sich der Gruppe jener Staaten anschliessen, die sich gegen dieses Abkommen aussprechen, und nicht jenen, die es befürworten.</p>
- <p>1. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Umweltschutz- und Sozialrechte sowie die nationalen Interessen der Bestimmungsstaaten ausländischer Investitionen durch den Abschluss des Abkommens nicht gefährdet werden. Wie aus dem beiliegenden Bericht ersichtlich ist, hat sich der Bundesrat seit Beginn der Verhandlungen für die Schaffung eines umwelt- und sozialverträglichen Abkommens eingesetzt und ist mit Bezug auf die Kultur dafür besorgt, dass die sensiblen Bereiche (so insbesondere der audiovisuelle Sektor) durch länderspezifische Vorbehalte geschützt werden. Was die nationalen Interessen der Bestimmungsstaaten ausländischer Investitionen betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass deren Souveränität nicht beeinträchtigt wird, solange sie die Nichtdiskriminierung beachten. Hinsichtlich der besonderen Interessen der Entwicklungsländer setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass ein Weg gefunden werden kann, der es ihnen ermöglicht, zu akzeptablen Bedingungen dem MAI beizutreten. Da die Stossrichtung des Bundesrates hinsichtlich der vier genannten Belange von einer Mehrheit der Verhandlungspartner getragen wird, geht er davon aus, dass seine Anliegen berücksichtigt werden. Jedenfalls wird der Bundesrat diese Position weiterhin vertreten und vor einer allfälligen Unterzeichnung des MAI durch die Schweiz sorgfältig prüfen, ob die ökologischen, sozialen, kultur- und entwicklungspolitischen Anliegen hinreichend berücksichtigt sind.</p><p>2. Obwohl der Ausgang der Verhandlungen zum MAI noch ungewiss ist, kann davon ausgegangen werden, dass das MAI insbesondere durch den Grundsatz der Nichtdiskriminierung der schweizerischen Gesetzgebung gewisse Grenzen auferlegen und insofern Elemente einer multilateralen Rechtsvereinheitlichung enthalten wird, womit dessen Annahme gemäss Artikel 89 Absatz 3 Buchstabe c der Bundesverfassung dem fakultativen Referendum unterliegen würde. Hingegen bedeutet die Teilnahme der Schweiz am MAI nicht einen Beitritt zu einer Organisation für kollektive Sicherheit oder zu einer supranationalen Gemeinschaft, weshalb es nicht dem obligatorischen Referendum unterliegen wird (Art. 89 Abs. 5 BV).</p><p>3. Der Bundesrat fügt diesen Antworten einen Bericht über die Verhandlungen in der OECD bei. Daraus ist ersichtlich, dass die vom Motionär aufgeworfenen Problemkreise den Verhandlungsdelegationen bestens bekannt sind und ihnen gebührend Rechnung getragen wird. Auch geht die Motionsbegründung in verschiedenen Punkten von unzutreffenden Annahmen aus. So zeigen insbesondere die Ausführungen zur Information der Öffentlichkeit und zum schweizerischen Meinungsbildungsprozess deutlich, dass die Behauptung, die OECD habe immer versucht, die Texte des Abkommens geheimzuhalten, jeder sachlichen Grundlage entbehrt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht:</p><p>- dem Nationalrat angesichts des fortgeschrittenen Verhandlungsstadiums beim Multilateralen Investitionsabkommen (MAI) unverzüglich einen Bericht über den Stand der Verhandlungen zu unterbreiten;</p><p>- darauf zu achten, dass der Entwurf des Abkommens nicht Sozialrechte und staatliche Interessen der Länder gefährdet, in welchen ausländische Investitionen getätigt werden, und dass die Ziele des Umweltschutzes, der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung und der Kultur beachtet werden;</p><p>- dafür zu sorgen, dass dieses Abkommen angesichts seiner Bedeutung dem obligatorischen oder zumindest dem fakultativen Referendum unterstellt wird.</p>
- Multilaterales Investitionsabkommen (MAI). Verhandlungen in der OECD
- State
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Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Nachdem es nicht gelungen ist, die Problematik der ausländischen Direktinvestitionen in das Schlussabkommen der Uruguay-Runde aufzunehmen, sind seit Mai 1995 im Rahmen der OECD Verhandlungen im Gange, die zu einem multilateralen Investitionsabkommen (MAI) führen sollen. </p><p>Als Mitglied der OECD nimmt die Schweiz an diesen Verhandlungen teil, und der Bundesrat hat sich in seinen Berichten zur Aussenpolitik 96/I, II und 97/I, II klar für das MAI ausgesprochen.</p><p>Die OECD legte immer Wert darauf, dass die provisorischen Fassungen des MAI geheim bleiben, und hatte wahrscheinlich die Absicht, den Text dann erst der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn er zur Unterzeichnung bereit ist. Die Nichtregierungsorganisation Public Citizen hat sich jedoch eine Kopie des MAI beschafft und diese veröffentlicht, wodurch die OECD zu einem Minimum an Transparenz gezwungen wurde. Heute ist die Fassung vom 8. Oktober 1997 zugänglich.</p><p>Diese provisorische Fassung des MAI enthält eine Vielzahl von äusserst beunruhigenden Bestimmungen. So würden die ausländischen Investoren von bedeutenden Rechten und Schutzmassnahmen profitieren, die den Interessen vieler Länder, insbesondere der ärmsten, entgegenliefen. Die Regierungen wären sehr strikten Vorschriften unterworfen, die zu einem Abbau von vielen sozialen Errungenschaften dieses Jahrhunderts führen würden. Michel Bonnet, Berater im IAA, erklärte in einer öffentlichen Debatte über die Sklaverei: "Ich darf nicht sagen, dass ich gegen die Versklavung der Kinder bin, wenn ich nicht gegen das MAI kämpfe." Die Verknüpfung von ausländischen Direktinvestitionen mit Umweltschutzklauseln wäre ebenfalls in Frage gestellt.</p><p>Im Gegensatz zu den zurzeit im Rahmen der Welthandelsorganisation geltenden Bestimmungen, wonach Streitigkeiten auf zwischenstaatlicher Ebene beigelegt werden, sieht das MAI vor, dass Investoren, die ihre Rechte verletzt glauben, direkt vor einem Ad-hoc-Gericht gegen die betroffene Regierung vorgehen können. Bislang ist kein Rechtsmittel vorgesehen, mit dem ein Staat sich gegen ein Urteil dieses Gerichtes wehren könnte.</p><p>Das MAI enthält eine Klausel, die die Regierungen für allfällige innere Unruhen verantwortlich macht. So könnten Investoren, die sich durch Demonstrationen, durch Streiks und jede andere Art von Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger geschädigt glauben, von der Regierung des Staates, in dem die Unruhen stattgefunden haben, Schadenersatz insbesondere finanzieller Art verlangen.</p><p>Mit der Unterzeichnung dieses Abkommens würde ein Staat die Möglichkeit verlieren, einen oder mehrere seiner Wirtschaftssektoren aktiv zu unterstützen, da alle Investoren gleich behandelt werden müssten. </p><p>Kommt das MAI zustande, hätte dies verheerende Folgen für die Entwicklungsländer. Eine Vielzahl dieser Länder, zum Beispiel Kolumbien, Nicaragua, Mexiko und die Dominikanische Republik haben Gesetze über ausländische Investitionen ausgearbeitet. Diese Gesetze unterstellen die besagten Investitionen dem nationalen Interesse und den Umweltschutznormen. </p><p>Das MAI würde die Staaten für mindestens zwanzig Jahre binden. Dabei ist eine Frist von fünf Jahren vorgesehen, während der noch vom Abkommen zurückgetreten werden kann. Nach einem allfälligen Rücktritt bleiben die Bestimmungen des Abkommens allerdings noch weitere fünfzehn Jahre in Kraft. </p><p>Eine sehr grosse Zahl von Nichtregierungsorganisationen wie der WWF, Public Citizen, Transnational Institute, Observatoire de la Mondialisation, Friends of the Earth und Third World Network sprechen sich strikt gegen das MAI aus. So heftig sind die Proteste, dass Frans Engering, der MAI-Verhandlungspräsident, nach den Verhandlungen vom 16 und 17 Februar 1998 in Paris erklärt hatte: "Wenn von heute bis zum geplanten Abschluss der Verhandlungen keinerlei Fortschritte erzielt werden können, betrachten es die betroffenen Minister wahrscheinlich als unsinnig, mit ihren Anstrengungen fortzufahren, die angesichts der vorherrschenden Meinungsverschiedenheiten möglicherweise zu keinem Ergebnis führen werden". Frans Engering blieb nichts anderes übrig als festzustellen, dass eine Vielzahl von Delegationen sich zurückgezogen haben, als unter den Bürgerinnen und Bürgern Proteste gegen das MAI laut geworden waren.</p><p>Die für die Ministerkonferenz der OECD im April 1998 vorgesehene Unterzeichnung des Abkommens wird durch die Vorbehalte mehrer Staaten wieder stark in Frage gestellt. Da bis dann keine zusätzlichen Verhandlungen geplant sind, wird sich mit grösster Wahrscheinlichkeit keine Einigung einstellen. Sogar der Abschluss selbst dieses Abkommens scheint gemäss Frans Engering gefährdet, der nicht weiss, was von diesem Abkommen gerettet werden könnte.</p><p>Trotzdem bleibt ein Abkommen dieser Art weiterhin aktuell, weshalb die Schweiz diesbezüglich eine klare Haltung annehmen muss. Die Schweizer Unterhändler scheinen das ungerechte Abkommen zu befürworten. Das ist vollkommen unverständlich, verletzt die Grundsätze der Politik, die der Bundesrat hinsichtlich der Entwicklungshilfe für die ärmsten Länder verfolgt, und untergräbt seinen Einsatz gegen Kinderarbeit und für eine nachhaltige Entwicklung. Die Handlungen der Repräsentanten der Eidgenossenschaft müssen den öffentlichen Erklärungen des Bundesrates entsprechen. Die Schweiz muss sich der Gruppe jener Staaten anschliessen, die sich gegen dieses Abkommen aussprechen, und nicht jenen, die es befürworten.</p>
- <p>1. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Umweltschutz- und Sozialrechte sowie die nationalen Interessen der Bestimmungsstaaten ausländischer Investitionen durch den Abschluss des Abkommens nicht gefährdet werden. Wie aus dem beiliegenden Bericht ersichtlich ist, hat sich der Bundesrat seit Beginn der Verhandlungen für die Schaffung eines umwelt- und sozialverträglichen Abkommens eingesetzt und ist mit Bezug auf die Kultur dafür besorgt, dass die sensiblen Bereiche (so insbesondere der audiovisuelle Sektor) durch länderspezifische Vorbehalte geschützt werden. Was die nationalen Interessen der Bestimmungsstaaten ausländischer Investitionen betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass deren Souveränität nicht beeinträchtigt wird, solange sie die Nichtdiskriminierung beachten. Hinsichtlich der besonderen Interessen der Entwicklungsländer setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass ein Weg gefunden werden kann, der es ihnen ermöglicht, zu akzeptablen Bedingungen dem MAI beizutreten. Da die Stossrichtung des Bundesrates hinsichtlich der vier genannten Belange von einer Mehrheit der Verhandlungspartner getragen wird, geht er davon aus, dass seine Anliegen berücksichtigt werden. Jedenfalls wird der Bundesrat diese Position weiterhin vertreten und vor einer allfälligen Unterzeichnung des MAI durch die Schweiz sorgfältig prüfen, ob die ökologischen, sozialen, kultur- und entwicklungspolitischen Anliegen hinreichend berücksichtigt sind.</p><p>2. Obwohl der Ausgang der Verhandlungen zum MAI noch ungewiss ist, kann davon ausgegangen werden, dass das MAI insbesondere durch den Grundsatz der Nichtdiskriminierung der schweizerischen Gesetzgebung gewisse Grenzen auferlegen und insofern Elemente einer multilateralen Rechtsvereinheitlichung enthalten wird, womit dessen Annahme gemäss Artikel 89 Absatz 3 Buchstabe c der Bundesverfassung dem fakultativen Referendum unterliegen würde. Hingegen bedeutet die Teilnahme der Schweiz am MAI nicht einen Beitritt zu einer Organisation für kollektive Sicherheit oder zu einer supranationalen Gemeinschaft, weshalb es nicht dem obligatorischen Referendum unterliegen wird (Art. 89 Abs. 5 BV).</p><p>3. Der Bundesrat fügt diesen Antworten einen Bericht über die Verhandlungen in der OECD bei. Daraus ist ersichtlich, dass die vom Motionär aufgeworfenen Problemkreise den Verhandlungsdelegationen bestens bekannt sind und ihnen gebührend Rechnung getragen wird. Auch geht die Motionsbegründung in verschiedenen Punkten von unzutreffenden Annahmen aus. So zeigen insbesondere die Ausführungen zur Information der Öffentlichkeit und zum schweizerischen Meinungsbildungsprozess deutlich, dass die Behauptung, die OECD habe immer versucht, die Texte des Abkommens geheimzuhalten, jeder sachlichen Grundlage entbehrt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht:</p><p>- dem Nationalrat angesichts des fortgeschrittenen Verhandlungsstadiums beim Multilateralen Investitionsabkommen (MAI) unverzüglich einen Bericht über den Stand der Verhandlungen zu unterbreiten;</p><p>- darauf zu achten, dass der Entwurf des Abkommens nicht Sozialrechte und staatliche Interessen der Länder gefährdet, in welchen ausländische Investitionen getätigt werden, und dass die Ziele des Umweltschutzes, der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung und der Kultur beachtet werden;</p><p>- dafür zu sorgen, dass dieses Abkommen angesichts seiner Bedeutung dem obligatorischen oder zumindest dem fakultativen Referendum unterstellt wird.</p>
- Multilaterales Investitionsabkommen (MAI). Verhandlungen in der OECD
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