Wo sind die AHV-Milliarden?

ShortId
98.3100
Id
19983100
Updated
10.04.2024 14:34
Language
de
Title
Wo sind die AHV-Milliarden?
AdditionalIndexing
Buchführung;Kapitalanlagegesellschaft;AHV;Kapitalanlage
1
  • L05K0104010101, AHV
  • L06K070303010102, Kapitalanlagegesellschaft
  • L04K07030201, Buchführung
  • L05K1106020101, Kapitalanlage
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Seit dem Inkrafttreten der 10. AHV-Revison per 1. Januar 1997 ist es dem AHV-Fonds gestattet, in begrenztem Rahmen auch Aktien von schweizerischen Unternehmen zu erwerben. In diesem Zusammenhang hat sich der Verwaltungsrat des AHV-Fonds unter Mithilfe von externen Beratern für eine neue Anlagepolitik entschieden mit dem Ziel, auf längere Frist eine höhere Performance zu erzielen. Er hat gleichzeitig neue Richtlinien für die Verwaltung, Anlagetätigkeit und Organisation des AHV-Fonds aufgestellt. Darin ist u. a. vorgesehen, dass in Zukunft sämtliche Wertschriften (aber ohne die Darlehen) nicht mehr bei der Schweizerischen Nationalbank aufbewahrt, sondern einem Global Custodian zur Verwahrung und buchhalterischen Erfassung übertragen werden. Der Schweizerische Bankverein (SBV) wurde - hauptsächlich aus Kostengründen - als Global Custodian ernannt. Demzufolge sind am 1. Juli 1997 alle Inlandobligationen im Nominalwert von 5 079 050 000 Franken an den SBV ausgeliefert worden, anhand von detaillierten Listen.</p><p>Der SBV hat zwar per 1. Juli 1997 keine Eröffungsbilanz erstellt, aber die Bestände per 31. Juli 1997 stimmten mit den Angaben der Buchhaltung der Zentralen Ausgleichsstelle überein. Es trifft zu, dass die vom SBV erstellte Bilanz und Erfolgsrechnung per Ende Juli 1997 erst am 24. September 1997 in Genf eingetroffen ist. An verschiedenen Sitzungen wurden daraufhin die Anlaufschwierigkeiten und Verspätungen eingehend behandelt. Seither haben sich die Verspätungen auf rund zwei Wochen reduziert. Die vom SBV verwahrten Wertschriftenbestände des AHV-Fonds konnten jedoch monatlich einwandfrei nachgewiesen werden.</p><p>Die Jahresabschlusszahlen des SBV sind in Genf am 4. Februar 1998 eingetroffen. Die Revisionsgesellschaft GBR Ernst und Young hat die AHV-Wertschriftenbuchhaltung beim SBV revidiert und festgestellt, dass die Abgrenzung zwischen den Rechnungsjahren 1997 und 1998 fünf Fehler enthält. Sie sind inzwischen behoben worden; bei richtiger Abgrenzung wäre das Jahresergebnis 1997 um 2,4 Millionen Franken schlechter ausgefallen (Die Belastungen erfolgten erst Anfang 1998).</p><p>2. Durch die verspätete Ablieferung der Monatsabschlüsse des SBV ist die interne Verteilung der Zinsen auf die AHV, IV und EO leicht verfälscht worden, da die Verrechnungen auf den monatlichen Zinseinnahmen basieren. Der Invalidenversicherung sind dadurch rund 5 Millionen Franken Zinsen zu wenig belastet worden. Da der Bund und die Kantone 50 Prozent der IV-Ausgaben finanzieren, haben sie dementsprechend rund 2,5 Millionen Franken zu wenig an die IV-Ausgaben beigetragen. Die gesamten Ausgaben der IV belaufen sich allerdings auf über 7,6 Milliarden Franken! Als Folge der neuen Anlagepolitik des AHV-Fonds (Erwerb von Aktien, Marktwert statt Nominalwert) wird die interne Verteilung der Kapitalerträge auf die AHV, IV und EO im laufenden Jahr neu geregelt. Die Berichtigungen werden im Rechnungsjahr 1998 vorgenommen.</p><p>3. Die Verschuldung der Invalidenversicherung war aus den oben erwähnten Gründen am Jahresende 1997 tatsächlich um rund 2,5 Millionen Franken unterbewertet. Die Gesamtschuld der IV gegenüber der AHV erreichte Ende 1997 knapp 2,2 Milliarden Franken. Die Unterbewertung beträgt etwa 0,11 Prozent.</p><p>4. Die Probleme der Buchführung durch den SBV sind erkannt. Es sollte in Zukunft keine Verspätungen und keine Differenzen mehr geben. Die erwähnte Revisionsgesellschaft wird bereits im Verlaufe des Jahres die notwendigen Kontrollen durchführen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Beunruhigende Gerüchte führen zu seltsamen Turbulenzen in der Verwaltung des Ausgleichsfonds der AHV.</p><p>So habe der AHV-Ausgleichsfonds die Verwaltung seiner Wertschriften, einem Portefeuille von ungefähr 5 Milliarden Franken, der UBS anvertraut.</p><p>Nun scheint es jedoch, dass:</p><p>1. die UBS entgegen aller Abmachungen keine Eröffnungsbilanz unterbreitet habe;</p><p>2. die UBS erst nach mehr als drei Monaten endlich ein erstes Dokument vorgelegt habe;</p><p>3. die UBS nicht in der Lage gewesen sei, wie eigentlich abgemacht, eine monatliche Abrechnung über alle auf Rechnung des AHV-Fonds getätigten Transaktionen vorzulegen (aufgrund dieser Abrechnungen hätten alle Vermögensbewegungen in die von der Zentralen Ausgleichsstelle geführte Gesamtabrechnung der AHV/IV/EO integriert werden sollen);</p><p>4. sich die Zentrale Ausgleichsstelle dadurch gezwungen sah, einen allgemeinen Vorbehalt bezüglich der Richtigkeit der Ergebnisse des Rechnungsjahres 1997 anzumelden.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:</p><p>Bestätigt der Bundesrat die obengenannten Gerüchte?</p><p>Wenn ja, ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Zuschüsse der öffentlichen Hand an die AHV/IV, die dem Bund und den Kantonen monatlich in Rechnung gestellt werden, auf ziemlich fehlerhaften Grundlagen berechnet wurden, da die Einnahmen und Ausgaben nicht korrekt verbucht werden können?</p><p>Ist der Bundesrat speziell nicht auch der Ansicht, dass die Verschuldung der IV fortwährend unterbewertet wurde, da sie 1997 der AHV und EO nicht genügend Zinsen gezahlt hatte?</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um diese unannehmbare Situation zu ändern und in die wahrscheinlich nicht sehr wirklichkeitsnahe Buchführung Ordnung zu bringen?</p>
  • Wo sind die AHV-Milliarden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Seit dem Inkrafttreten der 10. AHV-Revison per 1. Januar 1997 ist es dem AHV-Fonds gestattet, in begrenztem Rahmen auch Aktien von schweizerischen Unternehmen zu erwerben. In diesem Zusammenhang hat sich der Verwaltungsrat des AHV-Fonds unter Mithilfe von externen Beratern für eine neue Anlagepolitik entschieden mit dem Ziel, auf längere Frist eine höhere Performance zu erzielen. Er hat gleichzeitig neue Richtlinien für die Verwaltung, Anlagetätigkeit und Organisation des AHV-Fonds aufgestellt. Darin ist u. a. vorgesehen, dass in Zukunft sämtliche Wertschriften (aber ohne die Darlehen) nicht mehr bei der Schweizerischen Nationalbank aufbewahrt, sondern einem Global Custodian zur Verwahrung und buchhalterischen Erfassung übertragen werden. Der Schweizerische Bankverein (SBV) wurde - hauptsächlich aus Kostengründen - als Global Custodian ernannt. Demzufolge sind am 1. Juli 1997 alle Inlandobligationen im Nominalwert von 5 079 050 000 Franken an den SBV ausgeliefert worden, anhand von detaillierten Listen.</p><p>Der SBV hat zwar per 1. Juli 1997 keine Eröffungsbilanz erstellt, aber die Bestände per 31. Juli 1997 stimmten mit den Angaben der Buchhaltung der Zentralen Ausgleichsstelle überein. Es trifft zu, dass die vom SBV erstellte Bilanz und Erfolgsrechnung per Ende Juli 1997 erst am 24. September 1997 in Genf eingetroffen ist. An verschiedenen Sitzungen wurden daraufhin die Anlaufschwierigkeiten und Verspätungen eingehend behandelt. Seither haben sich die Verspätungen auf rund zwei Wochen reduziert. Die vom SBV verwahrten Wertschriftenbestände des AHV-Fonds konnten jedoch monatlich einwandfrei nachgewiesen werden.</p><p>Die Jahresabschlusszahlen des SBV sind in Genf am 4. Februar 1998 eingetroffen. Die Revisionsgesellschaft GBR Ernst und Young hat die AHV-Wertschriftenbuchhaltung beim SBV revidiert und festgestellt, dass die Abgrenzung zwischen den Rechnungsjahren 1997 und 1998 fünf Fehler enthält. Sie sind inzwischen behoben worden; bei richtiger Abgrenzung wäre das Jahresergebnis 1997 um 2,4 Millionen Franken schlechter ausgefallen (Die Belastungen erfolgten erst Anfang 1998).</p><p>2. Durch die verspätete Ablieferung der Monatsabschlüsse des SBV ist die interne Verteilung der Zinsen auf die AHV, IV und EO leicht verfälscht worden, da die Verrechnungen auf den monatlichen Zinseinnahmen basieren. Der Invalidenversicherung sind dadurch rund 5 Millionen Franken Zinsen zu wenig belastet worden. Da der Bund und die Kantone 50 Prozent der IV-Ausgaben finanzieren, haben sie dementsprechend rund 2,5 Millionen Franken zu wenig an die IV-Ausgaben beigetragen. Die gesamten Ausgaben der IV belaufen sich allerdings auf über 7,6 Milliarden Franken! Als Folge der neuen Anlagepolitik des AHV-Fonds (Erwerb von Aktien, Marktwert statt Nominalwert) wird die interne Verteilung der Kapitalerträge auf die AHV, IV und EO im laufenden Jahr neu geregelt. Die Berichtigungen werden im Rechnungsjahr 1998 vorgenommen.</p><p>3. Die Verschuldung der Invalidenversicherung war aus den oben erwähnten Gründen am Jahresende 1997 tatsächlich um rund 2,5 Millionen Franken unterbewertet. Die Gesamtschuld der IV gegenüber der AHV erreichte Ende 1997 knapp 2,2 Milliarden Franken. Die Unterbewertung beträgt etwa 0,11 Prozent.</p><p>4. Die Probleme der Buchführung durch den SBV sind erkannt. Es sollte in Zukunft keine Verspätungen und keine Differenzen mehr geben. Die erwähnte Revisionsgesellschaft wird bereits im Verlaufe des Jahres die notwendigen Kontrollen durchführen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Beunruhigende Gerüchte führen zu seltsamen Turbulenzen in der Verwaltung des Ausgleichsfonds der AHV.</p><p>So habe der AHV-Ausgleichsfonds die Verwaltung seiner Wertschriften, einem Portefeuille von ungefähr 5 Milliarden Franken, der UBS anvertraut.</p><p>Nun scheint es jedoch, dass:</p><p>1. die UBS entgegen aller Abmachungen keine Eröffnungsbilanz unterbreitet habe;</p><p>2. die UBS erst nach mehr als drei Monaten endlich ein erstes Dokument vorgelegt habe;</p><p>3. die UBS nicht in der Lage gewesen sei, wie eigentlich abgemacht, eine monatliche Abrechnung über alle auf Rechnung des AHV-Fonds getätigten Transaktionen vorzulegen (aufgrund dieser Abrechnungen hätten alle Vermögensbewegungen in die von der Zentralen Ausgleichsstelle geführte Gesamtabrechnung der AHV/IV/EO integriert werden sollen);</p><p>4. sich die Zentrale Ausgleichsstelle dadurch gezwungen sah, einen allgemeinen Vorbehalt bezüglich der Richtigkeit der Ergebnisse des Rechnungsjahres 1997 anzumelden.</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:</p><p>Bestätigt der Bundesrat die obengenannten Gerüchte?</p><p>Wenn ja, ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Zuschüsse der öffentlichen Hand an die AHV/IV, die dem Bund und den Kantonen monatlich in Rechnung gestellt werden, auf ziemlich fehlerhaften Grundlagen berechnet wurden, da die Einnahmen und Ausgaben nicht korrekt verbucht werden können?</p><p>Ist der Bundesrat speziell nicht auch der Ansicht, dass die Verschuldung der IV fortwährend unterbewertet wurde, da sie 1997 der AHV und EO nicht genügend Zinsen gezahlt hatte?</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um diese unannehmbare Situation zu ändern und in die wahrscheinlich nicht sehr wirklichkeitsnahe Buchführung Ordnung zu bringen?</p>
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