Arbeitslosenversicherung. Reorganisation
- ShortId
-
98.3105
- Id
-
19983105
- Updated
-
10.04.2024 14:22
- Language
-
de
- Title
-
Arbeitslosenversicherung. Reorganisation
- AdditionalIndexing
-
öffentlich-rechtliche Einrichtung;öffentlich-rechtliche Versicherung;Arbeitslosenversicherung;Reform
- 1
-
- L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
- L04K08020310, Reform
- L04K11100109, öffentlich-rechtliche Versicherung
- L04K07030311, öffentlich-rechtliche Einrichtung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Vollzug der Arbeitslosenversicherung befindet sich in einer schweren Krise.</p><p>So wie heute kann es nicht weitergehen.</p><p>- Die Finanzlage der ALV ist katastrophal. Das kumulierte Defizit des Fonds nähert sich in absehbarer Zeit der 10-Milliarden-Grenze. Der Führungs-, Koordinations- und Kostenaufwand, welcher das Avig beim Bund und den Kantonen verursacht, ist eindeutig zu hoch und wird - nicht zuletzt wegen des stark gewachsenen Anteils fixer Kosten - auf die Dauer nicht mehr tragbar sein.</p><p>- Die bisher gemachten Erfahrungen zeigen, dass mit stark föderalistisch aufgebauten Organisationsstrukturen eine einfache, effiziente und auf die Prioritäten des Arbeitsmarktes ausgerichtete Führung nicht möglich ist. Auch der Informationsaustausch inner- und ausserhalb der Verwaltung, welcher für die Effizienz in diesem Bereich von existentieller Bedeutung ist, ist ungenügend.</p><p>- An der Beratung und Betreuung der Arbeitslosen, Arbeitgeber und Sozialpartner sind mit dem Bund, den Kantonen und Gemeinden sowie den öffentlichen und privaten Arbeitslosenkassen zu viele Instanzen gleichzeitig beteiligt. Durch eine integrierte Organisation mit direkter Führung könnten Millionen in vielfacher Höhe eingespart werden.</p><p>- Die heutigen Strukturen müssen auch vereinfacht werden, weil die verschiedenen Anlaufstellen für die Interessierten (Arbeitslose, Arbeitgeber, Gewerkschaften) zu kompliziert und unübersichtlich sind.</p><p>- Mit der Übertragung des Avig-Vollzugs auf eine öffentlich-rechtliche Anstalt könnten auch die Kantone finanziell entlastet werden.</p><p>- Die Sozialpartner sind beim Vollzug der Prävention und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu integrieren. Sie sollen Gelegenheit haben, die Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik vermehrt und konkret zu unterstützen.</p>
- <p>Die Arbeitsmarktlage hat sich seit Beginn der neunziger Jahre stark verändert. Während 1990 noch etwa 18 000 Personen arbeitslos waren, zählte man für 1997 durchschnittlich 188 000 Personen. Die im Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig) vorgesehene Organisation für den Vollzug der Arbeitslosenversicherung ist auf die damalige Arbeitslosigkeit ausgerichtet und hat Mühe, den heutigen Anforderungen zu entsprechen. Ausserdem wurden mit der zweiten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Massnahmen zur Verbesserung der Wiedereingliederung arbeitsloser Personen getroffen, bei der Organisation zur Durchführung dieser Massnahmen wurde jedoch weitgehend an der ursprünglichen Form festgehalten. Auch eine sehr straffe Vollzugsorganisation wäre der aktuellen Situation nicht mehr angepasst.</p><p>Zurzeit bestehen gesamtschweizerisch 150 regionale Arbeitsvermittlungszentren mit insgesamt 2802 Mitarbeitern und einem Gesamtbudget von 348 Millionen Franken; in den kantonalen Arbeitsämtern sind 250 Mitarbeiter mit der Logistik arbeitsmarktlicher Massnahmen beschäftigt (Budget: 38,5 Millionen Franken), dazu kommen noch 48 Arbeitslosenkassen mit rund 1560 Mitarbeitern und einem Verwaltungskostenbudget von 152 Millionen Franken.</p><p>Die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt würde die heutige Vielzahl ausführender Stellen aufheben, und die Zusammenarbeit der Sozialpartner hätte zur Folge, diese besser in den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit einzubeziehen. Die Idee verdient deshalb näher geprüft zu werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit hat bereits eine Subkommission der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds mit Vertretern der Sozialpartner, der Kantone, der Kiga und der ALV-Kassen gebildet. Diese Subkommission hat das Ziel, bis Frühjahr 1999 einen Bericht zuhanden des Bundesrates und des Parlamentes mit Varianten zu einer Vollzugsorganisation der Arbeitslosenversicherung zu erarbeiten. Der Bundesrat ist mit der Stossrichtung der Motion einverstanden. Um Flexibilität und Zeit zu gewinnen ist er aber der Ansicht, dass ein Postulat geeigneter ist.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, eine Vorlage über eine neue Organisationsform für den Vollzug des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig) vorzulegen. Dieses Modell soll die heutige Vollzugsorganisation des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und der Arbeitslosenkassen ersetzen. Wegleitend für die neue Organisation soll ein Modell analog der Suva sein: öffentlich-rechtliche Anstalt unter Aufsicht der Sozialpartner und finanziert durch den ALV-Fonds. Es ist auch eine Übergangsorganisation vorzusehen.</p>
- Arbeitslosenversicherung. Reorganisation
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Vollzug der Arbeitslosenversicherung befindet sich in einer schweren Krise.</p><p>So wie heute kann es nicht weitergehen.</p><p>- Die Finanzlage der ALV ist katastrophal. Das kumulierte Defizit des Fonds nähert sich in absehbarer Zeit der 10-Milliarden-Grenze. Der Führungs-, Koordinations- und Kostenaufwand, welcher das Avig beim Bund und den Kantonen verursacht, ist eindeutig zu hoch und wird - nicht zuletzt wegen des stark gewachsenen Anteils fixer Kosten - auf die Dauer nicht mehr tragbar sein.</p><p>- Die bisher gemachten Erfahrungen zeigen, dass mit stark föderalistisch aufgebauten Organisationsstrukturen eine einfache, effiziente und auf die Prioritäten des Arbeitsmarktes ausgerichtete Führung nicht möglich ist. Auch der Informationsaustausch inner- und ausserhalb der Verwaltung, welcher für die Effizienz in diesem Bereich von existentieller Bedeutung ist, ist ungenügend.</p><p>- An der Beratung und Betreuung der Arbeitslosen, Arbeitgeber und Sozialpartner sind mit dem Bund, den Kantonen und Gemeinden sowie den öffentlichen und privaten Arbeitslosenkassen zu viele Instanzen gleichzeitig beteiligt. Durch eine integrierte Organisation mit direkter Führung könnten Millionen in vielfacher Höhe eingespart werden.</p><p>- Die heutigen Strukturen müssen auch vereinfacht werden, weil die verschiedenen Anlaufstellen für die Interessierten (Arbeitslose, Arbeitgeber, Gewerkschaften) zu kompliziert und unübersichtlich sind.</p><p>- Mit der Übertragung des Avig-Vollzugs auf eine öffentlich-rechtliche Anstalt könnten auch die Kantone finanziell entlastet werden.</p><p>- Die Sozialpartner sind beim Vollzug der Prävention und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu integrieren. Sie sollen Gelegenheit haben, die Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik vermehrt und konkret zu unterstützen.</p>
- <p>Die Arbeitsmarktlage hat sich seit Beginn der neunziger Jahre stark verändert. Während 1990 noch etwa 18 000 Personen arbeitslos waren, zählte man für 1997 durchschnittlich 188 000 Personen. Die im Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig) vorgesehene Organisation für den Vollzug der Arbeitslosenversicherung ist auf die damalige Arbeitslosigkeit ausgerichtet und hat Mühe, den heutigen Anforderungen zu entsprechen. Ausserdem wurden mit der zweiten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Massnahmen zur Verbesserung der Wiedereingliederung arbeitsloser Personen getroffen, bei der Organisation zur Durchführung dieser Massnahmen wurde jedoch weitgehend an der ursprünglichen Form festgehalten. Auch eine sehr straffe Vollzugsorganisation wäre der aktuellen Situation nicht mehr angepasst.</p><p>Zurzeit bestehen gesamtschweizerisch 150 regionale Arbeitsvermittlungszentren mit insgesamt 2802 Mitarbeitern und einem Gesamtbudget von 348 Millionen Franken; in den kantonalen Arbeitsämtern sind 250 Mitarbeiter mit der Logistik arbeitsmarktlicher Massnahmen beschäftigt (Budget: 38,5 Millionen Franken), dazu kommen noch 48 Arbeitslosenkassen mit rund 1560 Mitarbeitern und einem Verwaltungskostenbudget von 152 Millionen Franken.</p><p>Die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt würde die heutige Vielzahl ausführender Stellen aufheben, und die Zusammenarbeit der Sozialpartner hätte zur Folge, diese besser in den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit einzubeziehen. Die Idee verdient deshalb näher geprüft zu werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit hat bereits eine Subkommission der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds mit Vertretern der Sozialpartner, der Kantone, der Kiga und der ALV-Kassen gebildet. Diese Subkommission hat das Ziel, bis Frühjahr 1999 einen Bericht zuhanden des Bundesrates und des Parlamentes mit Varianten zu einer Vollzugsorganisation der Arbeitslosenversicherung zu erarbeiten. Der Bundesrat ist mit der Stossrichtung der Motion einverstanden. Um Flexibilität und Zeit zu gewinnen ist er aber der Ansicht, dass ein Postulat geeigneter ist.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, eine Vorlage über eine neue Organisationsform für den Vollzug des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig) vorzulegen. Dieses Modell soll die heutige Vollzugsorganisation des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und der Arbeitslosenkassen ersetzen. Wegleitend für die neue Organisation soll ein Modell analog der Suva sein: öffentlich-rechtliche Anstalt unter Aufsicht der Sozialpartner und finanziert durch den ALV-Fonds. Es ist auch eine Übergangsorganisation vorzusehen.</p>
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