Infektion durch das Virus Hepatitis C

ShortId
98.3109
Id
19983109
Updated
10.04.2024 08:13
Language
de
Title
Infektion durch das Virus Hepatitis C
AdditionalIndexing
Bluterkrankheit;Opferhilfe;Bluttransfusion;Infektionskrankheit
1
  • L04K01050109, Infektionskrankheit
  • L04K01050503, Bluttransfusion
  • L05K0501020501, Opferhilfe
  • L04K01050102, Bluterkrankheit
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p></p><p></p><p>Die beiden viralen Infektionen (HIV und Hepatitis C [HCV]) sind durch eine Transfusion oder durch Blutprodukte übertragbar und verlaufen in der Mehrheit chronisch. Für beide Infektionen gab es eine historische Phase, in der noch kein Test zur Verfügung stand, um die Blutspenden auf das Vorhandensein des entsprechenden Infektionserregers zu testen. Bei HIV haben nach heutigem Wissen alle infizierten Personen einen chronischen Verlauf der Krankheit, bei HCV sind es schätzungsweise 50 bis 80 Prozent der infizierten Personen. Beide Infektionen verlaufen in einem hohen Prozentsatz primär asymptomatisch, d.h. Personen können über Jahre infiziert sein, ohne es zu bemerken. Die medikamentöse Behandlung der Infektion, kurz nach Entdeckung des entsprechenden Virus, war bei beiden Infektionen nur wenig erfolgreich. Die Situation bei HIV hat sich in der letzten Zeit verbessert, aber eine Heilung ist bisher nicht gelungen.</p><p></p><p></p><p></p><p>Die unbehandelte Hepatitis C Infektion, obwohl in 50 bis 80 Prozent chronisch verlaufend, führt nur selten zum Tod; die unbehandelte HIV Infektion verläuft im Mittel nach 12 bis 15 Jahren bei der Hälfte der Infizierten tödlich. Die HIV Infektion war eine neu aufgetauchte Virusinfektion; vor 1980 können transfusionsbedingte HIV Infektionen in der Schweiz praktisch ausgeschlossen werden. Die transfusions-assoziierte nonA-nonB-Hepatitis, bei der es sich in einem beträchtlichen Teil um Hepatitis C-Fälle gehandelt haben dürfte, ist seit Jahrzehnten bekannt. Der Zeitraum, in dem transfusionbedingte Hepatitis C Infektionen stattgefunden haben können, ist deshalb kaum sinnvoll eingrenzbar.</p><p></p><p></p><p></p><p>Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten:</p><p></p><p></p><p></p><p>1.Das für eine Information zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat im Rahmen seiner Informationstätigkeiten die Ärzteschaft und die Bevölkerung ausführlich auf die Möglichkeit einer tranfusionsbedingten HCV Infektion bei Transfusionsempfängern und die sich daraus ergebenden diagnostischen Schritte hingewiesen. Eine erneute ausführliche Information an die breite Bevölkerung wird im jetzigen Zeitpunkt nicht als notwendig erachtet. Die zuständigen Gesundheitsbehörden werden aber die weiteren wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Hepatitis C Infektion aufmerksam verfolgen, ihre Empfehlungen gegebenenfalls entsprechend überarbeiten und die Öffentlichkeit darüber informieren.</p><p></p><p></p><p></p><p>2.Der Bundesbeschluss von 1990 für HIV-infizierte Transfusions- oder Blutprodukteempfänger kann als Präzedenzfall angesehen werden, weshalb die Frage nach einer analogen Regelung bei Transfusions- oder Blutprodukteempfängern, die mit dem Hepatitis C Virus infiziert worden waren, verständlich ist.</p><p></p><p></p><p></p><p>Aus den eingangs erwähnten Gründen geht klar hervor, dass sich die Situation bei Hepatitis-C-Infektionen von denen bei Aids-Infektionen klar unterscheidet. Grosse Probleme würde auch die Verifikation der Infektionsursachen mit sich bringen, da mit einem gewissen Grad an Sicherheit belegt werden müsste, dass die Infektion durch Blut oder Blutprodukte verursacht worden ist. Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat von einer dem Bundesbeschluss von 1990 zur Entschädigung der HIV-infizierten Transfusionsempfänger analogen Unterstützung der mit dem Hepatitis-C Virus infizierten Patienten ab. Er empfiehlt aber allen diesen Personen, unabhängig von der Infektionsquelle, ihre Hausärzte zu konsultieren und sich über die therapeutischen Optionen beraten zu lassen. Die notwendige medizinische Hilfe ist im Rahmen der Kranken- oder allenfalls Unfallversicherung gedeckt. In Härtefällen entrichtet zudem das Blutspendezentrum des Schweizerischen Roten Kreuzes bei nachgewiesenen HCV Infektionen durch Blut bzw. Blutprodukte einen freiwilligen Beitrag. </p><p></p><p></p><p></p><p>Soweit bekannt, wird in keinem Land von Staates wegen eine generelle Entschädigung an Personen geleistet, die durch eine Transfusion oder durch Blutprodukte mit HCV infiziert worden waren. In Kanada sollen diejenigen Transfusionsempfänger Zahlungen erhalten, die zwischen 1986 und 1990 infiziert worden waren. Andere HCV-infizierte Transfusionsempfänger haben keinen Anspruch auf Zahlungen. Im Gegensatz zu den USA und den europäischen Ländern waren in Kanada keine unspezifischen obligatorischen Tests der Blutspenden eingeführt worden, die es noch vor Vorhandensein der serologischen HCV-Tests erlaubt hätten, einen Teil der infizierten Spenden auszuschliessen. In Frankreich haben einige HCV-infizierte Transfusionsempfänger nach Gerichtsprozessen Anspruch auf Zahlungen zugesprochen erhalten. In Grossbritannien wurde zu epidemiologischen Zwecken eine retrospektive Suche nach HCV-infizierten Transfusionsempfängern vorgenommen. Die Regierung hat aber ausdrücklich betont, dass die durch diese Untersuchung aufgefundenen Personen keinen Anspruch auf Zahlungen von Staates wegen haben werden.</p><p></p><p></p><p></p><p>3.Selbst bei viralen Erregern, auf die jede Blutspende getestet wird, können durch die jedem Test zugehörige Testschwelle Infektionen unentdeckt bleiben und somit übertragen werden. Das heisst selbst nach 1990 ist es trotz Tests zu Infektionen mit dem Hepatitis C, Hepatitis B und dem HI Virus gekommen. Neben diesen in der Öffentlichkeit bekannten Viren existieren weitere, die grundsätzlich durch Blut übertragen werden könnten (z. B. Parvovirus B19, Hepatitis A, HTLV I). Da sie bei Blutspendern nur selten vorkommen und üblicherweise nicht zu schwerwiegenden Erkrankungen führen, wird nicht jede Blutspende auf alle diese möglichen Virusinfektionen getestet. Sowohl vor wie nach 1990 ist daher nicht vollständig ausgeschlossen, dass durch Transfusionen Viren übertragen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die eidgenössischen Räte haben beschlossen, mit dem Bundesbeschluss vom 14. Dezember 1990 HIV-infizierte Hämophile und Bluttransfusionsempfänger sowie deren HIV-infizierte Ehegatten finanziell zu unterstützen.</p><p>In der dazugehörigen Botschaft schlug der Bundesrat vor, den HIV-infizierten Hämophilen und Bluttransfusionsempfängern freiwillig eine finanzielle Hilfe des Bundes zukommen zu lassen.</p><p>Die vorliegende Interpellation spricht das Problem der vor 1990 mit dem Hepatitis-C-Virus infizierten Hämophilen und Bluttransfusionsempfänger an. Diese Personen befinden sich in einer ähnlichen Situation wie die HIV-infizierten Personen. Sie leiden ebenfalls unter der Krankheit, sind dafür aber überhaupt nicht verantwortlich. Wir fragen daher den Bundesrat:</p><p>- Beabsichtigt der Bundesrat, die Öffentlichkeit verstärkt darüber zu informieren, dass bei einer Bluttransfusion vor 1990 die Gefahr einer Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus bestand?</p><p>- Beabsichtigt der Bundesrat, den eidgenössischen Räten eine ähnliche Bestimmung wie diejenige für die HIV-Opfer vorzuschlagen und die ungefähr 5000 Personen, die allenfalls bei einer Bluttransfusion vor 1990 mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert worden sind, freiwillig zu unterstützen?</p><p>- Ist zu befürchten, dass durch Bluttransfusionen vor 1990 weitere virale Infektionen verursacht wurden?</p>
  • Infektion durch das Virus Hepatitis C
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p></p><p></p><p>Die beiden viralen Infektionen (HIV und Hepatitis C [HCV]) sind durch eine Transfusion oder durch Blutprodukte übertragbar und verlaufen in der Mehrheit chronisch. Für beide Infektionen gab es eine historische Phase, in der noch kein Test zur Verfügung stand, um die Blutspenden auf das Vorhandensein des entsprechenden Infektionserregers zu testen. Bei HIV haben nach heutigem Wissen alle infizierten Personen einen chronischen Verlauf der Krankheit, bei HCV sind es schätzungsweise 50 bis 80 Prozent der infizierten Personen. Beide Infektionen verlaufen in einem hohen Prozentsatz primär asymptomatisch, d.h. Personen können über Jahre infiziert sein, ohne es zu bemerken. Die medikamentöse Behandlung der Infektion, kurz nach Entdeckung des entsprechenden Virus, war bei beiden Infektionen nur wenig erfolgreich. Die Situation bei HIV hat sich in der letzten Zeit verbessert, aber eine Heilung ist bisher nicht gelungen.</p><p></p><p></p><p></p><p>Die unbehandelte Hepatitis C Infektion, obwohl in 50 bis 80 Prozent chronisch verlaufend, führt nur selten zum Tod; die unbehandelte HIV Infektion verläuft im Mittel nach 12 bis 15 Jahren bei der Hälfte der Infizierten tödlich. Die HIV Infektion war eine neu aufgetauchte Virusinfektion; vor 1980 können transfusionsbedingte HIV Infektionen in der Schweiz praktisch ausgeschlossen werden. Die transfusions-assoziierte nonA-nonB-Hepatitis, bei der es sich in einem beträchtlichen Teil um Hepatitis C-Fälle gehandelt haben dürfte, ist seit Jahrzehnten bekannt. Der Zeitraum, in dem transfusionbedingte Hepatitis C Infektionen stattgefunden haben können, ist deshalb kaum sinnvoll eingrenzbar.</p><p></p><p></p><p></p><p>Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten:</p><p></p><p></p><p></p><p>1.Das für eine Information zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat im Rahmen seiner Informationstätigkeiten die Ärzteschaft und die Bevölkerung ausführlich auf die Möglichkeit einer tranfusionsbedingten HCV Infektion bei Transfusionsempfängern und die sich daraus ergebenden diagnostischen Schritte hingewiesen. Eine erneute ausführliche Information an die breite Bevölkerung wird im jetzigen Zeitpunkt nicht als notwendig erachtet. Die zuständigen Gesundheitsbehörden werden aber die weiteren wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Hepatitis C Infektion aufmerksam verfolgen, ihre Empfehlungen gegebenenfalls entsprechend überarbeiten und die Öffentlichkeit darüber informieren.</p><p></p><p></p><p></p><p>2.Der Bundesbeschluss von 1990 für HIV-infizierte Transfusions- oder Blutprodukteempfänger kann als Präzedenzfall angesehen werden, weshalb die Frage nach einer analogen Regelung bei Transfusions- oder Blutprodukteempfängern, die mit dem Hepatitis C Virus infiziert worden waren, verständlich ist.</p><p></p><p></p><p></p><p>Aus den eingangs erwähnten Gründen geht klar hervor, dass sich die Situation bei Hepatitis-C-Infektionen von denen bei Aids-Infektionen klar unterscheidet. Grosse Probleme würde auch die Verifikation der Infektionsursachen mit sich bringen, da mit einem gewissen Grad an Sicherheit belegt werden müsste, dass die Infektion durch Blut oder Blutprodukte verursacht worden ist. Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat von einer dem Bundesbeschluss von 1990 zur Entschädigung der HIV-infizierten Transfusionsempfänger analogen Unterstützung der mit dem Hepatitis-C Virus infizierten Patienten ab. Er empfiehlt aber allen diesen Personen, unabhängig von der Infektionsquelle, ihre Hausärzte zu konsultieren und sich über die therapeutischen Optionen beraten zu lassen. Die notwendige medizinische Hilfe ist im Rahmen der Kranken- oder allenfalls Unfallversicherung gedeckt. In Härtefällen entrichtet zudem das Blutspendezentrum des Schweizerischen Roten Kreuzes bei nachgewiesenen HCV Infektionen durch Blut bzw. Blutprodukte einen freiwilligen Beitrag. </p><p></p><p></p><p></p><p>Soweit bekannt, wird in keinem Land von Staates wegen eine generelle Entschädigung an Personen geleistet, die durch eine Transfusion oder durch Blutprodukte mit HCV infiziert worden waren. In Kanada sollen diejenigen Transfusionsempfänger Zahlungen erhalten, die zwischen 1986 und 1990 infiziert worden waren. Andere HCV-infizierte Transfusionsempfänger haben keinen Anspruch auf Zahlungen. Im Gegensatz zu den USA und den europäischen Ländern waren in Kanada keine unspezifischen obligatorischen Tests der Blutspenden eingeführt worden, die es noch vor Vorhandensein der serologischen HCV-Tests erlaubt hätten, einen Teil der infizierten Spenden auszuschliessen. In Frankreich haben einige HCV-infizierte Transfusionsempfänger nach Gerichtsprozessen Anspruch auf Zahlungen zugesprochen erhalten. In Grossbritannien wurde zu epidemiologischen Zwecken eine retrospektive Suche nach HCV-infizierten Transfusionsempfängern vorgenommen. Die Regierung hat aber ausdrücklich betont, dass die durch diese Untersuchung aufgefundenen Personen keinen Anspruch auf Zahlungen von Staates wegen haben werden.</p><p></p><p></p><p></p><p>3.Selbst bei viralen Erregern, auf die jede Blutspende getestet wird, können durch die jedem Test zugehörige Testschwelle Infektionen unentdeckt bleiben und somit übertragen werden. Das heisst selbst nach 1990 ist es trotz Tests zu Infektionen mit dem Hepatitis C, Hepatitis B und dem HI Virus gekommen. Neben diesen in der Öffentlichkeit bekannten Viren existieren weitere, die grundsätzlich durch Blut übertragen werden könnten (z. B. Parvovirus B19, Hepatitis A, HTLV I). Da sie bei Blutspendern nur selten vorkommen und üblicherweise nicht zu schwerwiegenden Erkrankungen führen, wird nicht jede Blutspende auf alle diese möglichen Virusinfektionen getestet. Sowohl vor wie nach 1990 ist daher nicht vollständig ausgeschlossen, dass durch Transfusionen Viren übertragen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die eidgenössischen Räte haben beschlossen, mit dem Bundesbeschluss vom 14. Dezember 1990 HIV-infizierte Hämophile und Bluttransfusionsempfänger sowie deren HIV-infizierte Ehegatten finanziell zu unterstützen.</p><p>In der dazugehörigen Botschaft schlug der Bundesrat vor, den HIV-infizierten Hämophilen und Bluttransfusionsempfängern freiwillig eine finanzielle Hilfe des Bundes zukommen zu lassen.</p><p>Die vorliegende Interpellation spricht das Problem der vor 1990 mit dem Hepatitis-C-Virus infizierten Hämophilen und Bluttransfusionsempfänger an. Diese Personen befinden sich in einer ähnlichen Situation wie die HIV-infizierten Personen. Sie leiden ebenfalls unter der Krankheit, sind dafür aber überhaupt nicht verantwortlich. Wir fragen daher den Bundesrat:</p><p>- Beabsichtigt der Bundesrat, die Öffentlichkeit verstärkt darüber zu informieren, dass bei einer Bluttransfusion vor 1990 die Gefahr einer Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus bestand?</p><p>- Beabsichtigt der Bundesrat, den eidgenössischen Räten eine ähnliche Bestimmung wie diejenige für die HIV-Opfer vorzuschlagen und die ungefähr 5000 Personen, die allenfalls bei einer Bluttransfusion vor 1990 mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert worden sind, freiwillig zu unterstützen?</p><p>- Ist zu befürchten, dass durch Bluttransfusionen vor 1990 weitere virale Infektionen verursacht wurden?</p>
    • Infektion durch das Virus Hepatitis C

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