Gurtenobligatorium für Kinder unter sieben Jahren

ShortId
98.3113
Id
19983113
Updated
25.06.2025 02:12
Language
de
Title
Gurtenobligatorium für Kinder unter sieben Jahren
AdditionalIndexing
Fahrzeugausrüstung;Strassenverkehrsordnung;Kind;Sicherheit im Strassenverkehr
1
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L04K18010401, Fahrzeugausrüstung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Art. 3a Abs. 3 des der Verkehrsregelnverordnung lautet wie folgt: "Kinder unter sieben Jahren müssen auf Sitzen neben dem Führer mit einer ECE-geprüften oder einer vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement anerkannten anderen Kinderrückhaltevorrichtung (z.B. Kindersitz) gesichert sein. Kinder von sieben bis zwölf Jahren müssen auf allen Plätzen mit einer solchen Vorrichtung oder den vorhandenen Sicherheitsgurten gesichert sein; werden auf den Sitzen hinter dem Führer mehr Kinder in diesem Alter mitgeführt, als dort Plätze bewilligt sind (Art. 60 Abs. 2 und 3), sind mindestens so viele zu sichern, als Sicherheitsgurten vorhanden sind."</p><p>In diesem Absatz ist für Kinder unter sieben Jahren auf Sitzen hinter dem Führer nichts vorgesehen.</p><p>Diese Lücke, die bei einem Unfall dramatische Folgen haben kann, ist wahrscheinlich auf ein Versäumnis bei der vor kurzem erfolgten Revision des Gesetzes zurückzuführen, durch die auch das Mitführen von Kindern auf dem Sitz oder auf Sitzen neben dem Führer erlaubt wurde.</p><p>Diese Lücke muss so schnell als möglich geschlossen werden, so dass auch den betroffenen Kindern die grösstmögliche Sicherheit im Fahrzeug gewährleistet wird.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die Verkehrsregelnverordnung so bald als möglich zu ändern, so dass Kinder unter sieben Jahren, die in den in Artikel 3a erwähnten Fahrzeugen mitgeführt werden, auf allen Plätzen gesichert sein müssen. Werden mehr Kinder mitgeführt, als Plätze vorhanden sind, besteht für die überzähligen Kinder kein Gurtenobligatorium.</p>
  • Gurtenobligatorium für Kinder unter sieben Jahren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Art. 3a Abs. 3 des der Verkehrsregelnverordnung lautet wie folgt: "Kinder unter sieben Jahren müssen auf Sitzen neben dem Führer mit einer ECE-geprüften oder einer vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement anerkannten anderen Kinderrückhaltevorrichtung (z.B. Kindersitz) gesichert sein. Kinder von sieben bis zwölf Jahren müssen auf allen Plätzen mit einer solchen Vorrichtung oder den vorhandenen Sicherheitsgurten gesichert sein; werden auf den Sitzen hinter dem Führer mehr Kinder in diesem Alter mitgeführt, als dort Plätze bewilligt sind (Art. 60 Abs. 2 und 3), sind mindestens so viele zu sichern, als Sicherheitsgurten vorhanden sind."</p><p>In diesem Absatz ist für Kinder unter sieben Jahren auf Sitzen hinter dem Führer nichts vorgesehen.</p><p>Diese Lücke, die bei einem Unfall dramatische Folgen haben kann, ist wahrscheinlich auf ein Versäumnis bei der vor kurzem erfolgten Revision des Gesetzes zurückzuführen, durch die auch das Mitführen von Kindern auf dem Sitz oder auf Sitzen neben dem Führer erlaubt wurde.</p><p>Diese Lücke muss so schnell als möglich geschlossen werden, so dass auch den betroffenen Kindern die grösstmögliche Sicherheit im Fahrzeug gewährleistet wird.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die Verkehrsregelnverordnung so bald als möglich zu ändern, so dass Kinder unter sieben Jahren, die in den in Artikel 3a erwähnten Fahrzeugen mitgeführt werden, auf allen Plätzen gesichert sein müssen. Werden mehr Kinder mitgeführt, als Plätze vorhanden sind, besteht für die überzähligen Kinder kein Gurtenobligatorium.</p>
    • Gurtenobligatorium für Kinder unter sieben Jahren

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