Folgen eines Freihandelsabkommens EU - USA

ShortId
98.3124
Id
19983124
Updated
10.04.2024 16:46
Language
de
Title
Folgen eines Freihandelsabkommens EU - USA
AdditionalIndexing
Europäische Union;WTO;Agrarpolitik (allgemein);Freihandelsabkommen;USA
1
  • L05K0701020204, Freihandelsabkommen
  • L02K0903, Europäische Union
  • L04K03050305, USA
  • L03K140103, Agrarpolitik (allgemein)
  • L05K0701020401, WTO
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die in Frage stehende Initiative ("New Transatlantic Marketplace", NTM), lanciert von EU-Kommissar Leon Brittan, nimmt zurzeit lediglich politischen Charakter ein. Es kann somit noch nicht abgeschätzt werden, was für eine Wende diese Initiative konkret nehmen wird. Gemäss den Informationen der europäischen Kommission, wird sie folgendes beinhalten:</p><p>a. Eliminierung von technischen Handelshemmnissen im Warenverkehr, insbesondere mittels Abkommen über die gegenseitige Anerkennung;</p><p>b. Abschaffung aller Industriezölle auf der Basis der Meistbegünstigungsklausel bis zum Jahre 2010;</p><p>c. Errichtung einer Freihandelszone im Bereich der Dienstleistungen;</p><p>d. Anwendung von strengeren Regeln als denjenigen der WTO in den Bereichen des öffentlichen Beschaffungswesens, des geistigen Eigentums sowie der Investitionen. Es werden damit ähnliche Ziele verfolgt, wie dies die schweizerische Aussenwirtschaftspolitik bereits vorsieht. Der Bundesrat hat deshalb mit Interesse von dieser Initiative Kenntnis genommen und wird deren Entwicklung aufmerksam mitverfolgen. Gegebenenfalls wird er Schritte unternehmen, um daran teilzunehmen.</p><p>2. Der Bundesrat stellt fest, dass die verschiedenen Instrumente des Freihandels auf regionaler als auch interregionaler Ebene zunehmend an Interesse gewinnen. Effektiv versuchen die Mitgliedländer oder Gruppierungen mit diesem Mittel ihre wirtschaftliche Kooperation über die Verpflichtungen im multilateralen Rahmen der WTO hinaus zu verstärken. So hat auch die Schweiz selber in den vergangenen Jahren individuell oder mit ihren Partnern der Europäischen Freihandelszone Efta eine ganze Anzahl von solchen Abkommen, insbesondere mit Mittelmeerländern und Staaten des Ostens, abgeschlossen. Kürzlich konnten exploratorische Gespräche mit Kanada im Hinblick auf eine solche Entwicklung aufgenommen werden. Wie der Bundesrat verschiedentlich hervorgehoben hat, könnten ähnliche präferenzielle Wirtschaftsbeziehungen auch mit den USA in Betracht gezogen werden.</p><p>3. Sofern solche Vereinbarungen gemäss den WTO-Regeln umgesetzt werden, wird das multilaterale System nur verstärkt. Das heisst, solche Abkommen müssen den Handel zwischen den Vertragspartnern erleichtern, ohne neue Hemmnisse für den Handel mit anderen WTO-Mitgliedern aufzubauen. Sollte diese Voraussetzung nicht zutreffen, könnten solche Initiativen tatsächlich zur Aushöhlung des multilateralen Handelssystems beitragen. Es gilt daher, einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken.</p><p>4. Aufgrund der bisher vorhandenen Elemente, wären die verschiedenen Bereiche der NTM-Initiative entweder offen für Drittländer ausserhalb der EU und den USA oder mit den WTO-Regeln vereinbar. Durch die Abschaffung von Zöllen auf Industrieprodukten sollte kein Nachteil entstehen, sofern dies gemäss dem Prinzip der Meistbegünstigung - d. h. gegenüber allen WTO-Mitgliedern - geschieht. Es gilt zu beachten, dass die geplante NTM-Initiative in bezug auf die Industriezölle erst wirksam werden soll, wenn nebst der EU und den USA eine breite Beteiligung besteht. Dies trifft nicht auf die anderen Aspekte der Initiative - insbesondere den Bereich der Dienstleistungen - zu, welche die Schaffung einer präferenziellen Zone gemäss den WTO-Verpflichtungen vorsehen. In diesem Fall würde der Bundesrat anstreben, sich an diesem Teilbereich der NTM-Initiative zu beteiligen oder entsprechende Abkommen auszuhandeln.</p><p>5. In bezug auf die Schweizer Landwirtschaft stellen sich die Folgen von Initiativen dieser Art im Rahmen der WTO wie folgt dar:</p><p>a. Ein Freihandelsabkommen gilt als WTO-konform, wenn es im wesentlichen den gesamten Handel ("substantially all the trade") abdeckt. Im vorliegenden Fall und bei einer allfälligen Beteiligung der Schweiz müsste letztere diejenigen landwirtschaftlichen Produkte bestimmen, für welche kein Freihandel gelten würde.</p><p>b. Unabhängig vom NTM ist ab dem Jahre 2000 bereits eine Verhandlung im Hinblick auf eine weitere Etappe in Richtung progressiver Liberalisierung der Landwirtschaft in der WTO vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Kürzlich hat EU-Kommissar Brittan vorgeschlagen, dass die EU mit den USA in einem Abkommen Handel und Dienstleistungen weitgehend liberalisieren solle. Dabei sollen die Landwirtschaft und der audiovisuelle Sektor ausgeklammert werden.</p><p>Ich frage den Bundesrat in diesem Zusammenhang:</p><p>1. Wie beurteilt er diesen Vorstoss?</p><p>2. Besteht die Gefahr, dass künftig vermehrt solche Freihandelsabkommen zwischen Wirtschaftsblöcken abgeschlossen werden?</p><p>3. Welches wären in einem solchen Fall die Folgen für die Welthandelsorganisation (WTO)?</p><p>4. Wie würden in einem solchen Fall die Schweiz ihre Interessen geltend machen?</p><p>5. Welches wären die Auswirkungen auf die schweizerische Landwirtschaft:</p><p>a. für den Fall, dass die Schweiz mit solchen Wirtschaftsräumen - z. B. den USA - ebenfalls Freihandelsverträge abschliessen würde;</p><p>b. für den Fall, dass nach der Absicht der EU-Kommission die Landwirtschaftsfragen künftig weiterhin in der WTO behandelt würden?</p>
  • Folgen eines Freihandelsabkommens EU - USA
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die in Frage stehende Initiative ("New Transatlantic Marketplace", NTM), lanciert von EU-Kommissar Leon Brittan, nimmt zurzeit lediglich politischen Charakter ein. Es kann somit noch nicht abgeschätzt werden, was für eine Wende diese Initiative konkret nehmen wird. Gemäss den Informationen der europäischen Kommission, wird sie folgendes beinhalten:</p><p>a. Eliminierung von technischen Handelshemmnissen im Warenverkehr, insbesondere mittels Abkommen über die gegenseitige Anerkennung;</p><p>b. Abschaffung aller Industriezölle auf der Basis der Meistbegünstigungsklausel bis zum Jahre 2010;</p><p>c. Errichtung einer Freihandelszone im Bereich der Dienstleistungen;</p><p>d. Anwendung von strengeren Regeln als denjenigen der WTO in den Bereichen des öffentlichen Beschaffungswesens, des geistigen Eigentums sowie der Investitionen. Es werden damit ähnliche Ziele verfolgt, wie dies die schweizerische Aussenwirtschaftspolitik bereits vorsieht. Der Bundesrat hat deshalb mit Interesse von dieser Initiative Kenntnis genommen und wird deren Entwicklung aufmerksam mitverfolgen. Gegebenenfalls wird er Schritte unternehmen, um daran teilzunehmen.</p><p>2. Der Bundesrat stellt fest, dass die verschiedenen Instrumente des Freihandels auf regionaler als auch interregionaler Ebene zunehmend an Interesse gewinnen. Effektiv versuchen die Mitgliedländer oder Gruppierungen mit diesem Mittel ihre wirtschaftliche Kooperation über die Verpflichtungen im multilateralen Rahmen der WTO hinaus zu verstärken. So hat auch die Schweiz selber in den vergangenen Jahren individuell oder mit ihren Partnern der Europäischen Freihandelszone Efta eine ganze Anzahl von solchen Abkommen, insbesondere mit Mittelmeerländern und Staaten des Ostens, abgeschlossen. Kürzlich konnten exploratorische Gespräche mit Kanada im Hinblick auf eine solche Entwicklung aufgenommen werden. Wie der Bundesrat verschiedentlich hervorgehoben hat, könnten ähnliche präferenzielle Wirtschaftsbeziehungen auch mit den USA in Betracht gezogen werden.</p><p>3. Sofern solche Vereinbarungen gemäss den WTO-Regeln umgesetzt werden, wird das multilaterale System nur verstärkt. Das heisst, solche Abkommen müssen den Handel zwischen den Vertragspartnern erleichtern, ohne neue Hemmnisse für den Handel mit anderen WTO-Mitgliedern aufzubauen. Sollte diese Voraussetzung nicht zutreffen, könnten solche Initiativen tatsächlich zur Aushöhlung des multilateralen Handelssystems beitragen. Es gilt daher, einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken.</p><p>4. Aufgrund der bisher vorhandenen Elemente, wären die verschiedenen Bereiche der NTM-Initiative entweder offen für Drittländer ausserhalb der EU und den USA oder mit den WTO-Regeln vereinbar. Durch die Abschaffung von Zöllen auf Industrieprodukten sollte kein Nachteil entstehen, sofern dies gemäss dem Prinzip der Meistbegünstigung - d. h. gegenüber allen WTO-Mitgliedern - geschieht. Es gilt zu beachten, dass die geplante NTM-Initiative in bezug auf die Industriezölle erst wirksam werden soll, wenn nebst der EU und den USA eine breite Beteiligung besteht. Dies trifft nicht auf die anderen Aspekte der Initiative - insbesondere den Bereich der Dienstleistungen - zu, welche die Schaffung einer präferenziellen Zone gemäss den WTO-Verpflichtungen vorsehen. In diesem Fall würde der Bundesrat anstreben, sich an diesem Teilbereich der NTM-Initiative zu beteiligen oder entsprechende Abkommen auszuhandeln.</p><p>5. In bezug auf die Schweizer Landwirtschaft stellen sich die Folgen von Initiativen dieser Art im Rahmen der WTO wie folgt dar:</p><p>a. Ein Freihandelsabkommen gilt als WTO-konform, wenn es im wesentlichen den gesamten Handel ("substantially all the trade") abdeckt. Im vorliegenden Fall und bei einer allfälligen Beteiligung der Schweiz müsste letztere diejenigen landwirtschaftlichen Produkte bestimmen, für welche kein Freihandel gelten würde.</p><p>b. Unabhängig vom NTM ist ab dem Jahre 2000 bereits eine Verhandlung im Hinblick auf eine weitere Etappe in Richtung progressiver Liberalisierung der Landwirtschaft in der WTO vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Kürzlich hat EU-Kommissar Brittan vorgeschlagen, dass die EU mit den USA in einem Abkommen Handel und Dienstleistungen weitgehend liberalisieren solle. Dabei sollen die Landwirtschaft und der audiovisuelle Sektor ausgeklammert werden.</p><p>Ich frage den Bundesrat in diesem Zusammenhang:</p><p>1. Wie beurteilt er diesen Vorstoss?</p><p>2. Besteht die Gefahr, dass künftig vermehrt solche Freihandelsabkommen zwischen Wirtschaftsblöcken abgeschlossen werden?</p><p>3. Welches wären in einem solchen Fall die Folgen für die Welthandelsorganisation (WTO)?</p><p>4. Wie würden in einem solchen Fall die Schweiz ihre Interessen geltend machen?</p><p>5. Welches wären die Auswirkungen auf die schweizerische Landwirtschaft:</p><p>a. für den Fall, dass die Schweiz mit solchen Wirtschaftsräumen - z. B. den USA - ebenfalls Freihandelsverträge abschliessen würde;</p><p>b. für den Fall, dass nach der Absicht der EU-Kommission die Landwirtschaftsfragen künftig weiterhin in der WTO behandelt würden?</p>
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