Tierarzneimittel. Klare Regelung
- ShortId
-
98.3125
- Id
-
19983125
- Updated
-
10.04.2024 09:34
- Language
-
de
- Title
-
Tierarzneimittel. Klare Regelung
- AdditionalIndexing
-
Antibiotikum;Tierarzneimittel
- 1
-
- L04K01050302, Tierarzneimittel
- L05K0105030101, Antibiotikum
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht</p><p>eine schriftliche Antwort.</p>
- <p>Mit dem neuen Landwirtschaftsgesetz wird die Verwendung von Antibiotika und ähnlichen Stoffen als Leistungsförderer verboten. Der Einsatz zu therapeutischen Zwecken wird meldepflichtig und muss mit einem Behandlungsjournal belegt werden.</p><p>Bei diesem Verbot handelt es sich um einen Beitrag zur Verhinderung der Bildung von Keimen, die gegen Antibiotika resistent sind. Andere Ursachen der Resistenzbildung, wie eine unsachgemässe therapeutische Antibiotikaverabreichung oder spontane Mutationen im Erbgut von Keimen, die eine Resistenz gegenüber einem Antibiotikum bewirken können, bestehen weiterhin. Es ist wichtig, in allen bekannten Bereichen die Bildung und Ausbreitung von resistenten Keimen, welche einen therapeutischen Einsatz von heute unentbehrlichen Antibiotika in der Veterinär- wie in der Humanmedizin erschweren, möglichst zu verhindern.</p><p>Die Ausführungsbestimmungen zum Verbot werden vom Bundesamt für Landwirtschaft, dem Bundesamt für Gesundheit und dem Bundesamt für Veterinärwesen vorbereitet. Die Kantone, die interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel, die eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere in Posieux sowie die zuständige Bundesbehörde, was die Kontrolle an der Grenze betrifft, sorgen für den Vollzug. Diese verschiedenen Amtsstellen lösen in koordinierter, offener Zusammenarbeit die Sach- und Vollzugsfragen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Vorgehensweise entspricht der üblichen, sachlich begründeten und föderalistischen Zuständigkeitsaufteilung. Der Bundesrat betreibt und unterstützt eine fachlich fundierte Information, die einem einheitlichen Vollzug förderlich sein wird.</p><p>2. Der Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament eine Botschaft zum Heilmittelgesetz Ende dieses Jahres zu unterbreiten. Mit dem neuen Heilmittelgesetz ist eine Änderung in der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen über die Zulassung und die nachträgliche Marktüberwachung der Tierarzneimittel vorgesehen, welche heute noch hauptsächlich in der Zuständigkeit der Kantone liegt.</p><p>3. Der Bundesrat ist bestrebt, anstehende Probleme zügig und konstruktiv zu lösen. Die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zum Antibiotikaverbot sollen zeitgerecht in Kraft gesetzt werden.</p><p>4. Der Bundesrat nimmt den Auftrag zur Erfüllung des Landwirtschaftsgesetzes wahr. Dabei ist er sich bewusst, dass im Bereich der Tierarzneimittel verschieden gelagerte Interessen aufeinandertreffen. Dementsprechend wird der Aufwand, einen Konsens zu finden, seine Zeit fordern. Zudem kann mit der Verabschiedung des Heilmittelgesetzes frühestens im Jahr 2000 gerechnet werden. Dessen Bestimmungen können deshalb nicht gleichzeitig mit denjenigen des neuen Landwirtschaftsgesetzes umgesetzt werden. Somit wird die Kontrolle über die Antibiotika-Anwendung vorerst nach den bestehenden kantonalen Zuständigkeiten erfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Rahmen der "Agrarpolitik 2002" wird der Einsatz von Antibiotika als Leistungsförderer in der Tierproduktion verboten. Damit die mit diesem Verbot verbundenen Erwartungen erfüllt werden können, muss unter anderem dafür gesorgt werden, dass bei der Zulassung, beim Inverkehrbringen und bei der Verwendung von Tierarzneimitteln klare Regelungen und Transparenz bestehen.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass die heute zum Teil zersplitterten Zuständigkeiten im Bereich der Tierarzneimittel einer sauberen Durchsetzung des beschlossenen Antibiotikaverbotes hinderlich sind?</p><p>2. Wie sieht er das konkrete Vorgehen und den Zeitplan für eine Vereinheitlichung der Zuständigkeiten und eine bessere Koordination der Kontrolle im Bereich der Tierarzneimittel?</p><p>3. Kann damit gerechnet werden, dass diese Probleme beim Inkrafttreten des Antibiotikaverbotes gelöst sind?</p><p>4. Welche Gründe sind dafür verantwortlich, dass dieser Zeitpunkt allenfalls nicht eingehalten werden kann?</p>
- Tierarzneimittel. Klare Regelung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht</p><p>eine schriftliche Antwort.</p>
- <p>Mit dem neuen Landwirtschaftsgesetz wird die Verwendung von Antibiotika und ähnlichen Stoffen als Leistungsförderer verboten. Der Einsatz zu therapeutischen Zwecken wird meldepflichtig und muss mit einem Behandlungsjournal belegt werden.</p><p>Bei diesem Verbot handelt es sich um einen Beitrag zur Verhinderung der Bildung von Keimen, die gegen Antibiotika resistent sind. Andere Ursachen der Resistenzbildung, wie eine unsachgemässe therapeutische Antibiotikaverabreichung oder spontane Mutationen im Erbgut von Keimen, die eine Resistenz gegenüber einem Antibiotikum bewirken können, bestehen weiterhin. Es ist wichtig, in allen bekannten Bereichen die Bildung und Ausbreitung von resistenten Keimen, welche einen therapeutischen Einsatz von heute unentbehrlichen Antibiotika in der Veterinär- wie in der Humanmedizin erschweren, möglichst zu verhindern.</p><p>Die Ausführungsbestimmungen zum Verbot werden vom Bundesamt für Landwirtschaft, dem Bundesamt für Gesundheit und dem Bundesamt für Veterinärwesen vorbereitet. Die Kantone, die interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel, die eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere in Posieux sowie die zuständige Bundesbehörde, was die Kontrolle an der Grenze betrifft, sorgen für den Vollzug. Diese verschiedenen Amtsstellen lösen in koordinierter, offener Zusammenarbeit die Sach- und Vollzugsfragen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Vorgehensweise entspricht der üblichen, sachlich begründeten und föderalistischen Zuständigkeitsaufteilung. Der Bundesrat betreibt und unterstützt eine fachlich fundierte Information, die einem einheitlichen Vollzug förderlich sein wird.</p><p>2. Der Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament eine Botschaft zum Heilmittelgesetz Ende dieses Jahres zu unterbreiten. Mit dem neuen Heilmittelgesetz ist eine Änderung in der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen über die Zulassung und die nachträgliche Marktüberwachung der Tierarzneimittel vorgesehen, welche heute noch hauptsächlich in der Zuständigkeit der Kantone liegt.</p><p>3. Der Bundesrat ist bestrebt, anstehende Probleme zügig und konstruktiv zu lösen. Die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zum Antibiotikaverbot sollen zeitgerecht in Kraft gesetzt werden.</p><p>4. Der Bundesrat nimmt den Auftrag zur Erfüllung des Landwirtschaftsgesetzes wahr. Dabei ist er sich bewusst, dass im Bereich der Tierarzneimittel verschieden gelagerte Interessen aufeinandertreffen. Dementsprechend wird der Aufwand, einen Konsens zu finden, seine Zeit fordern. Zudem kann mit der Verabschiedung des Heilmittelgesetzes frühestens im Jahr 2000 gerechnet werden. Dessen Bestimmungen können deshalb nicht gleichzeitig mit denjenigen des neuen Landwirtschaftsgesetzes umgesetzt werden. Somit wird die Kontrolle über die Antibiotika-Anwendung vorerst nach den bestehenden kantonalen Zuständigkeiten erfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Rahmen der "Agrarpolitik 2002" wird der Einsatz von Antibiotika als Leistungsförderer in der Tierproduktion verboten. Damit die mit diesem Verbot verbundenen Erwartungen erfüllt werden können, muss unter anderem dafür gesorgt werden, dass bei der Zulassung, beim Inverkehrbringen und bei der Verwendung von Tierarzneimitteln klare Regelungen und Transparenz bestehen.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass die heute zum Teil zersplitterten Zuständigkeiten im Bereich der Tierarzneimittel einer sauberen Durchsetzung des beschlossenen Antibiotikaverbotes hinderlich sind?</p><p>2. Wie sieht er das konkrete Vorgehen und den Zeitplan für eine Vereinheitlichung der Zuständigkeiten und eine bessere Koordination der Kontrolle im Bereich der Tierarzneimittel?</p><p>3. Kann damit gerechnet werden, dass diese Probleme beim Inkrafttreten des Antibiotikaverbotes gelöst sind?</p><p>4. Welche Gründe sind dafür verantwortlich, dass dieser Zeitpunkt allenfalls nicht eingehalten werden kann?</p>
- Tierarzneimittel. Klare Regelung
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