Fonds du Baron de Grenus
- ShortId
-
98.3126
- Id
-
19983126
- Updated
-
10.04.2024 09:03
- Language
-
de
- Title
-
Fonds du Baron de Grenus
- AdditionalIndexing
-
Schenkung;Sozialhilfe;Armeeangehöriger
- 1
-
- L05K0507010702, Schenkung
- L04K01040408, Sozialhilfe
- L04K04020303, Armeeangehöriger
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Vor 147 Jahren vermachte der Genfer Historiker Baron François Théodore Louis de Grenus der Eidgenossenschaft sein ganzes Vermögen von 1,1 Millionen Franken mit dem Auftrag, den Zinsertrag für Hilfe an bedürftige und im Dienste des Vaterlandes verwundete Wehrmänner sowie für Angehörige getöteter Wehrmänner zur Verfügung zu stellen. Weil die Schweiz seit Marignano nie mehr in einen Krieg verwickelt war, flossen Zinsen und Zinseszinsen Jahr für Jahr in diese Stiftung, so dass das Fondsvermögen heute rund 71 Millionen Franken beträgt. Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 23. Mai 1984 fliesst heute der Zinsertrag von 700 000 Franken (1 Prozent) in die schweizerische Nationalspende mit der Verpflichtung, das Geld ausschliesslich für im Militärdienst erkrankte und invalid gewordene Wehrmänner sowie für die Hinterlassenen verstorbener Wehrmänner zu verwenden.</p>
- <p>1. Baron de Grenus setzte in seiner letztwilligen Verfügung vom 22. August 1850 die Eidgenossenschaft als Universalerbin seines Vermögens ein. Der Baron de Grenus starb am 4. Januar 1851, und der nach ihm benannte Fonds wuchs bis Ende 1951 von ursprünglich 1,1 Millionen Franken infolge der Nichtbeanspruchung und der kapitalisierten Verzinsungen auf rund 44 Millionen Franken.</p><p>Auf Antrag des Eidgenössischen Finanzdepartementes wurde mit Bundesratsbeschlüssen vom 20. Juni 1952 und vom 23. Mai 1984 die Verzinsung von ursprünglich 3 Prozent auf 2,5 Prozent (ab 1952) bzw. auf 1 Prozent (ab 1984) herabgesetzt. Zudem wurde im Beschluss von 1952 festgehalten, dass ein Zinsertrag in der Höhe von 1 Prozent der Schweizerischen Nationalspende zur Verfügung gestellt wird. Damit wurde 1984 die Äufnung des Fonds eingestellt, mit anderen Worten das Fondsvermögen auf dem damaligen Stand von rund 71 Millionen Franken nominell eingefroren.</p><p>Mit Beschluss vom 19. Januar 1998 hat der Bundesrat entschieden, die Verzinsung dieses Vermögens auf 2 Prozent zu erhöhen. Der Zinsertrag steht nun vollumfänglich dem Sozialdienst der Armee zur Verfügung. Mit demselben Beschluss hat der Bundesrat zudem festgehalten, dass das VBS und das EDI im Einvernehmen mit dem EFD die Zweckbestimmung des Fonds, soweit rechtlich möglich, bis Ende 1998 den heutigen Gegebenheiten anzupassen haben. Eine Arbeitsgruppe bearbeitet diese Angelegenheit und wird zur gleichen Zeit ein Konzept für eine einheitliche Verwaltung aller Spezialfonds zu Gunsten der Angehörigen der Armee vorlegen.</p><p>2. Infolge der Arbeitslosigkeit und der immer zahlreicheren Notsituationen geraten nun auch die privaten Hilfswerke, welche die finanziellen Bedürfnisse des Fürsorgedienstes der Armee bisher abdecken konnten, in Schwierigkeiten.</p><p>So wurden zum Beispiel im Jahre 1990 in den Schulen (betrifft dreiviertel aller Sozialausgaben) ca. 800 Fälle für einen Gesamtbetrag von 406 000 Franken behandelt. Im Jahre 1997 waren es bereits zirka 1800 Fälle mit einen Gesamtbetrag von zirka 1,9 Millionen Franken.</p><p>Die Schweizerische Nationalspende konnte in den Jahren 1996 und 1997 die steigenden Bedürfnisse nicht mehr nur mit Erträgen abdecken, sondern musste Nachkreditbegehren des Fürsorgechefs zum Teil aus ihrem Kapital ausgleichen. Die Eidgenössische Winkelriedstiftung, ein Spezialfonds, welche ebenfalls dem Bundesrat anvertraut wurde, musste die finanzielle Unterstützung an den Fürsorgedienst der Armee für das Jahr 1997 infolge der tiefen Zinserträge vermindern.</p><p>3. Aufgrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation verbunden mit den ungenügenden Leistungen der EO geraten vermehrt Angehörige der Armee wegen der Erfüllung der Wehrpflicht in finanzielle Schwierigkeiten. Hinzu kommt, dass das Problem der Nichtvermittelbarkeit nach der ALV ungelöst ist. Dies trifft insbesondere Angehörige der Armee, welche bereit sind, die Unteroffiziers- und/oder Offiziersschulen mit den damit verbundenen praktischen Diensten zu absolvieren.</p><p>In all diesen Fällen kann der Sozialdienst der Armee die Notlage mit Überbrückungsbeiträgen nur teilweise lindern. Die entsprechenden Geldmittel stammen ausschliesslich aus den erwähnten Stiftungen und Fonds. Bundesgelder stehen hierfür keine zur Verfügung. Die angespannte Situation zeigt sich auch darin, dass der Sozialdienst der Armee für das laufende Jahr 2,9 Millionen Franken Unterstützungsbeiträge budgetieren musste. Die Erträge des Grenusfonds sind für den Sozialdienst der Armee zur Erfüllung seiner Aufgaben unentbehrlich. Eine Ausweitung der Berechtigten im Sinne der Interpellation ist aus diesen Gründen nicht angezeigt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie gedenkt er das Vermögen des Grenusfonds in Zukunft zu verwenden, nachdem der vom Spender bestimmte Zweck nach menschlichem Ermessen unerfüllbar bleibt?</p><p>2. Werden die der Nationalspende jährlich zufliessenden 700 000 Franken für den angewiesenen Zweck vollumfänglich benötigt, nachdem die Folgen von Krankheit, Invalidität und Tod von Armeeangehörigen durch die Militärversicherung vollumfänglich abgedeckt sind?</p><p>Wenn nein, wofür werden die Gelder verwendet?</p><p>3. Ist er nicht der Meinung, dass sich eine Zweckänderung aufdrängen würde, z. B. für Opfer des "Wirtschaftskrieges", die als Ausgesteuerte durch das soziale Netz fallen?</p>
- Fonds du Baron de Grenus
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Vor 147 Jahren vermachte der Genfer Historiker Baron François Théodore Louis de Grenus der Eidgenossenschaft sein ganzes Vermögen von 1,1 Millionen Franken mit dem Auftrag, den Zinsertrag für Hilfe an bedürftige und im Dienste des Vaterlandes verwundete Wehrmänner sowie für Angehörige getöteter Wehrmänner zur Verfügung zu stellen. Weil die Schweiz seit Marignano nie mehr in einen Krieg verwickelt war, flossen Zinsen und Zinseszinsen Jahr für Jahr in diese Stiftung, so dass das Fondsvermögen heute rund 71 Millionen Franken beträgt. Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 23. Mai 1984 fliesst heute der Zinsertrag von 700 000 Franken (1 Prozent) in die schweizerische Nationalspende mit der Verpflichtung, das Geld ausschliesslich für im Militärdienst erkrankte und invalid gewordene Wehrmänner sowie für die Hinterlassenen verstorbener Wehrmänner zu verwenden.</p>
- <p>1. Baron de Grenus setzte in seiner letztwilligen Verfügung vom 22. August 1850 die Eidgenossenschaft als Universalerbin seines Vermögens ein. Der Baron de Grenus starb am 4. Januar 1851, und der nach ihm benannte Fonds wuchs bis Ende 1951 von ursprünglich 1,1 Millionen Franken infolge der Nichtbeanspruchung und der kapitalisierten Verzinsungen auf rund 44 Millionen Franken.</p><p>Auf Antrag des Eidgenössischen Finanzdepartementes wurde mit Bundesratsbeschlüssen vom 20. Juni 1952 und vom 23. Mai 1984 die Verzinsung von ursprünglich 3 Prozent auf 2,5 Prozent (ab 1952) bzw. auf 1 Prozent (ab 1984) herabgesetzt. Zudem wurde im Beschluss von 1952 festgehalten, dass ein Zinsertrag in der Höhe von 1 Prozent der Schweizerischen Nationalspende zur Verfügung gestellt wird. Damit wurde 1984 die Äufnung des Fonds eingestellt, mit anderen Worten das Fondsvermögen auf dem damaligen Stand von rund 71 Millionen Franken nominell eingefroren.</p><p>Mit Beschluss vom 19. Januar 1998 hat der Bundesrat entschieden, die Verzinsung dieses Vermögens auf 2 Prozent zu erhöhen. Der Zinsertrag steht nun vollumfänglich dem Sozialdienst der Armee zur Verfügung. Mit demselben Beschluss hat der Bundesrat zudem festgehalten, dass das VBS und das EDI im Einvernehmen mit dem EFD die Zweckbestimmung des Fonds, soweit rechtlich möglich, bis Ende 1998 den heutigen Gegebenheiten anzupassen haben. Eine Arbeitsgruppe bearbeitet diese Angelegenheit und wird zur gleichen Zeit ein Konzept für eine einheitliche Verwaltung aller Spezialfonds zu Gunsten der Angehörigen der Armee vorlegen.</p><p>2. Infolge der Arbeitslosigkeit und der immer zahlreicheren Notsituationen geraten nun auch die privaten Hilfswerke, welche die finanziellen Bedürfnisse des Fürsorgedienstes der Armee bisher abdecken konnten, in Schwierigkeiten.</p><p>So wurden zum Beispiel im Jahre 1990 in den Schulen (betrifft dreiviertel aller Sozialausgaben) ca. 800 Fälle für einen Gesamtbetrag von 406 000 Franken behandelt. Im Jahre 1997 waren es bereits zirka 1800 Fälle mit einen Gesamtbetrag von zirka 1,9 Millionen Franken.</p><p>Die Schweizerische Nationalspende konnte in den Jahren 1996 und 1997 die steigenden Bedürfnisse nicht mehr nur mit Erträgen abdecken, sondern musste Nachkreditbegehren des Fürsorgechefs zum Teil aus ihrem Kapital ausgleichen. Die Eidgenössische Winkelriedstiftung, ein Spezialfonds, welche ebenfalls dem Bundesrat anvertraut wurde, musste die finanzielle Unterstützung an den Fürsorgedienst der Armee für das Jahr 1997 infolge der tiefen Zinserträge vermindern.</p><p>3. Aufgrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation verbunden mit den ungenügenden Leistungen der EO geraten vermehrt Angehörige der Armee wegen der Erfüllung der Wehrpflicht in finanzielle Schwierigkeiten. Hinzu kommt, dass das Problem der Nichtvermittelbarkeit nach der ALV ungelöst ist. Dies trifft insbesondere Angehörige der Armee, welche bereit sind, die Unteroffiziers- und/oder Offiziersschulen mit den damit verbundenen praktischen Diensten zu absolvieren.</p><p>In all diesen Fällen kann der Sozialdienst der Armee die Notlage mit Überbrückungsbeiträgen nur teilweise lindern. Die entsprechenden Geldmittel stammen ausschliesslich aus den erwähnten Stiftungen und Fonds. Bundesgelder stehen hierfür keine zur Verfügung. Die angespannte Situation zeigt sich auch darin, dass der Sozialdienst der Armee für das laufende Jahr 2,9 Millionen Franken Unterstützungsbeiträge budgetieren musste. Die Erträge des Grenusfonds sind für den Sozialdienst der Armee zur Erfüllung seiner Aufgaben unentbehrlich. Eine Ausweitung der Berechtigten im Sinne der Interpellation ist aus diesen Gründen nicht angezeigt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie gedenkt er das Vermögen des Grenusfonds in Zukunft zu verwenden, nachdem der vom Spender bestimmte Zweck nach menschlichem Ermessen unerfüllbar bleibt?</p><p>2. Werden die der Nationalspende jährlich zufliessenden 700 000 Franken für den angewiesenen Zweck vollumfänglich benötigt, nachdem die Folgen von Krankheit, Invalidität und Tod von Armeeangehörigen durch die Militärversicherung vollumfänglich abgedeckt sind?</p><p>Wenn nein, wofür werden die Gelder verwendet?</p><p>3. Ist er nicht der Meinung, dass sich eine Zweckänderung aufdrängen würde, z. B. für Opfer des "Wirtschaftskrieges", die als Ausgesteuerte durch das soziale Netz fallen?</p>
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