Boykottdrohungen und eventuelle konkrete Vergeltungsmassnahmen

ShortId
98.3129
Id
19983129
Updated
10.04.2024 11:44
Language
de
Title
Boykottdrohungen und eventuelle konkrete Vergeltungsmassnahmen
AdditionalIndexing
Wirtschaftssanktion;USA;Retorsionsmassnahme
1
  • L05K1002010503, Wirtschaftssanktion
  • L05K1002010502, Retorsionsmassnahme
  • L04K03050305, USA
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Zur Frage von Gegenmassnahmen der Schweiz gegenüber USA: Sanktionen sind in der Regel kein taugliches Mittel zur Durchsetzung von politischen Anliegen, weil sie in den meisten Fällen keine oder eine kontraproduktive Wirkung entfalten. Im Verhältnis zwischen den USA und der Schweiz wären Sanktionen den Interessen beider Länder abträglich. Damit soll nicht gesagt werden, dass zum vornherein jegliche Massnahme, die sich im Rahmen der Völkerrechtsordnung bewegt, ausgeschlossen werden soll. Die Opportunität der Ergreifung solcher Massnahmen müsste jedoch im Einzelfall abgeklärt werden unter Abwägung aller Vor- und Nachteile.</p><p></p><p></p><p>2. Bezüglich Vergabe von Konzessionen für Anbieter von Fernmeldediensten: Die Aussetzung des Entscheids über die Erteilung einer Fernmeldekonzession stellt in verschiedener Hinsicht keine taugliche Massnahme zur Lösung des Problems dar. Da der Zeitpunkt einer allfälligen Aufhebung der Sanktionen gegen die Schweiz nicht vorausgesagt werden kann, würde der Entscheid über die Erteilung der Konzession aus sachfremden Gründen unverhältnismässig hinausgezögert, was für den Telekommunikationsplatz Schweiz sicher nicht von Vorteil sein kann. Bei der Vergabe von Konzessionen für Anbieter von Fernmeldediensten in der Schweiz ist die Situation klar. Zuständig für die Konzessionierung von Anbietern von Fernmeldediensten ist die unabhängige Kommunikationskommission (ComCom). Die Schweiz hat sich im Rahmen von sektorspezifischen Anhängen zum allgemeinen Diensthandelsabkommen (GATS-WTO) verpflichtet, die Grundsätze der Transparenz, der Objektivität und der Nichtdiskriminierung einschliesslich der Inländerbehandlung einzuhalten. Das gilt auch für die Konzessionierung von Mobilfunknetzen. Das Fernmeldegesetz enthält dementsprechend keine rechtliche Grundlage für die anvisierten Retorsionsmassnahmen. Zudem wurden die Zuschlagskriterien (Leistungsfähigkeit, Business- und Serviceplan, Flächendeckung, technische Planung und Umsetzung sowie Innovationsgehalt) für die Vergabe von zwei nationalen Mobilfunkkonzessionen bereits im November 1997 von der ComCom publiziert. Die ComCom hat ihren Zuschlagsentscheid darauf gestützt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die aussergewöhnlich heftigen Boykottdrohungen des Staates Kalifornien gegen einen wichtigen und führenden Schweizer Wirtschaftssektor verletzen die internationalen Bestimmungen in grober Weise und erfordern eine entschiedene Stellungnahme. Daher möchte ich den Bundesrat fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, es sei an der Zeit, denjenigen, die zum Mittel solcher Drohungen greifen, zu zeigen, dass wir bereit sind, auf ihre Drohungen mit konkreten und angemessenen Massnahmen zu reagieren?</p><p>2. Ist der Bundesrat angesichts der Tatsache, dass amerikanische und insbesondere auch kalifornische Unternehmen von der Liberalisierung unseres Fernmeldewesens profitieren wollen und im Bereich der Telefonie um Konzessionen nachsuchen, nicht auch der Ansicht, dass es angebracht wäre, die in wenigen Wochen anstehende Erteilung neuer Konzessionen so lange aufzuschieben, bis die amerikanischen Behörden klar ihre Haltung definieren und sich ausdrücklich dazu verpflichten, die international anerkannten Regeln einzuhalten?</p>
  • Boykottdrohungen und eventuelle konkrete Vergeltungsmassnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Zur Frage von Gegenmassnahmen der Schweiz gegenüber USA: Sanktionen sind in der Regel kein taugliches Mittel zur Durchsetzung von politischen Anliegen, weil sie in den meisten Fällen keine oder eine kontraproduktive Wirkung entfalten. Im Verhältnis zwischen den USA und der Schweiz wären Sanktionen den Interessen beider Länder abträglich. Damit soll nicht gesagt werden, dass zum vornherein jegliche Massnahme, die sich im Rahmen der Völkerrechtsordnung bewegt, ausgeschlossen werden soll. Die Opportunität der Ergreifung solcher Massnahmen müsste jedoch im Einzelfall abgeklärt werden unter Abwägung aller Vor- und Nachteile.</p><p></p><p></p><p>2. Bezüglich Vergabe von Konzessionen für Anbieter von Fernmeldediensten: Die Aussetzung des Entscheids über die Erteilung einer Fernmeldekonzession stellt in verschiedener Hinsicht keine taugliche Massnahme zur Lösung des Problems dar. Da der Zeitpunkt einer allfälligen Aufhebung der Sanktionen gegen die Schweiz nicht vorausgesagt werden kann, würde der Entscheid über die Erteilung der Konzession aus sachfremden Gründen unverhältnismässig hinausgezögert, was für den Telekommunikationsplatz Schweiz sicher nicht von Vorteil sein kann. Bei der Vergabe von Konzessionen für Anbieter von Fernmeldediensten in der Schweiz ist die Situation klar. Zuständig für die Konzessionierung von Anbietern von Fernmeldediensten ist die unabhängige Kommunikationskommission (ComCom). Die Schweiz hat sich im Rahmen von sektorspezifischen Anhängen zum allgemeinen Diensthandelsabkommen (GATS-WTO) verpflichtet, die Grundsätze der Transparenz, der Objektivität und der Nichtdiskriminierung einschliesslich der Inländerbehandlung einzuhalten. Das gilt auch für die Konzessionierung von Mobilfunknetzen. Das Fernmeldegesetz enthält dementsprechend keine rechtliche Grundlage für die anvisierten Retorsionsmassnahmen. Zudem wurden die Zuschlagskriterien (Leistungsfähigkeit, Business- und Serviceplan, Flächendeckung, technische Planung und Umsetzung sowie Innovationsgehalt) für die Vergabe von zwei nationalen Mobilfunkkonzessionen bereits im November 1997 von der ComCom publiziert. Die ComCom hat ihren Zuschlagsentscheid darauf gestützt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die aussergewöhnlich heftigen Boykottdrohungen des Staates Kalifornien gegen einen wichtigen und führenden Schweizer Wirtschaftssektor verletzen die internationalen Bestimmungen in grober Weise und erfordern eine entschiedene Stellungnahme. Daher möchte ich den Bundesrat fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, es sei an der Zeit, denjenigen, die zum Mittel solcher Drohungen greifen, zu zeigen, dass wir bereit sind, auf ihre Drohungen mit konkreten und angemessenen Massnahmen zu reagieren?</p><p>2. Ist der Bundesrat angesichts der Tatsache, dass amerikanische und insbesondere auch kalifornische Unternehmen von der Liberalisierung unseres Fernmeldewesens profitieren wollen und im Bereich der Telefonie um Konzessionen nachsuchen, nicht auch der Ansicht, dass es angebracht wäre, die in wenigen Wochen anstehende Erteilung neuer Konzessionen so lange aufzuschieben, bis die amerikanischen Behörden klar ihre Haltung definieren und sich ausdrücklich dazu verpflichten, die international anerkannten Regeln einzuhalten?</p>
    • Boykottdrohungen und eventuelle konkrete Vergeltungsmassnahmen

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