Radio- und Fernsehgebühren. Transparenz
- ShortId
-
98.3134
- Id
-
19983134
- Updated
-
10.04.2024 08:16
- Language
-
de
- Title
-
Radio- und Fernsehgebühren. Transparenz
- AdditionalIndexing
-
Übertragungsnetz;Kostenrechnung;Einnahme eines Betriebs;Radio- und Fernsehgebühren;SRG
- 1
-
- L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L06K070302010204, Einnahme eines Betriebs
- L05K1202050108, SRG
- L06K120202010203, Übertragungsnetz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit Anfang 1998 werden die Radio- und Fernsehgebühren nicht mehr über die Swisscom, sondern durch die neugegründete Inkassofirma Billag AG eingefordert. Nachdem schon bisher für viele Radio- und Fernsehkonsumenten unklar war, für was sie welche Gebühren zu entrichten haben, hat diese Verunsicherung mit der neuen Form der Rechnungsstellung nochmals zugenommen.</p><p>Da den Radio- und Fernsehgebühren in ihrer helvetischen Ausgestaltung Steuercharakter zukommt, haben Bürgerinnen und Bürger wie bei den übrigen öffentlichen Haushalten ein Anrecht auf Transparenz. Zumindest sollten sie wissen, wem aus dem Gebührentopf Mittel zufliessen und nach welchen Kriterien die Ausschüttung erfolgt. Denn nur wenn diesbezüglich Klarheit herrscht, kann langfristig Akzeptanz für die insgesamt unbestrittenen Gebühren geschaffen werden. Ein Aspekt, dem angesichts der Erhebungskosten (Mahnungen, Betreibungen) in den kommenden Monaten auch ökonomische Bedeutung zukommt.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 5. November 1997 die Höhe der Radio- und Fernsehempfangsgebühren unter Berücksichtigung der neuen Situation im liberalisierten Fernmeldemarkt überprüft und auf dem damaligen Stand belassen. Gleichzeitig hat er auch über die Verwendung der seit 1993 kumulierten Überschüsse aus der Radio- und Fernsehrechnung der Telecom PTT entschieden: Danach geht ein Teil an die Swisscom zur Finanzierung notwendiger Wertberichtigungen bei den technischen Verbreitungsinstallationen. Der Rest fliesst auf ein Sperrkonto des Bundes und kann auf Gesuch hin durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) u. a. der SRG zur Deckung ausgewiesener Bedürfnisse ausgerichtet werden, welche auf den Systemwechsel im Verbreitungs- und Inkassobereich zurückzuführen sind.</p><p>1. In seinem Gebührenentscheid vom 5. November 1997 hat der Bundesrat für das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren ein Kostendach von maximal 50 Millionen Franken jährlich festgelegt (inkl. MWSt). Im Vergleich zu den Kosten der letzten drei Jahre, welche sich jährlich zwischen 44 und 53 Millionen Franken bewegt haben, fallen durch den Systemwechsel folglich keine oder nur geringe Mehrkosten an. Synergieverluste aufgrund der separaten Rechnungsstellung für die Telefon- und die Empfangsgebühren können durch Rationalisierungsmassnahmen im organisatorischen Bereich sowie durch die Umstellung auf eine quartalsweise Rechnungsstellung weitgehend kompensiert werden.</p><p>Der Bundesrat schätzt die nichteintreibbaren Gebühren auf etwa 1 Prozent (ca. 11 Millionen Franken) des gesamten Gebührenvolumens. Sollten die Ausfälle wider Erwarten höher sein oder sollte die SRG wegen Zahlungsverzögerungen in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, können die Bedürfnisse der SRG kurzfristig aus den Überschüssen der Radio- und Fernsehrechnung der Swisscom gedeckt werden. Auf diese Weise kann das Risiko, dass die SRG ihren Service-public-Auftrag aus finanziellen Gründen nicht mehr erfüllen könnte, auf ein vertretbares Mass reduziert werden.</p><p>Im Zusammenhang mit den Schwarzsehern und Schwarzhörern wollen die Billag AG und das Bakom die Anstrengungen zur Verhinderung von Ertragsausfällen mittels Informationskampagnen und durch die konsequente Durchsetzung der entsprechenden Vorschriften auf einem Minimum halten. Schätzungen über Ertragsausfälle durch "Schwarzhörer und -seher" liegen nicht vor. Gewisse Rückschlüsse ergeben sich aus dem Anteil der zahlenden Haushalte, welcher 91 Prozent (Radio) beziehungsweise 86 Prozent (TV) beträgt; die verbleibenden 9 beziehungsweise 14 Prozent umfassen nebst der Dunkelziffer jedoch in erster Linie Haushalte, die tatsächlich keine Programme empfangen.</p><p>Zurzeit gibt es keine aussagekräftigen Zahlen über ähnliche Systemwechsel im Ausland. Das Bakom ist aber daran, im Hinblick auf die künftige Ausschreibung der Inkassotätigkeit entsprechende Vergleiche auf internationaler Ebene zu erstellen.</p><p>2. Der Bundesrat hat mit Entscheid vom 5. November 1997 folgende Aufteilung der Empfangsgebühren von total 1090 Millionen beschlossen:</p><p>- SRG (Programmproduktion und Verbreitung), 1017 Millionen;</p><p>- Billag AG (Inkasso Radio- und Fernsehempfangsgebühren - Kostendach), 50 Millionen;</p><p>- Anteile für lokale und regionale Veranstalter (Gebührensplitting), 10 Millionen;</p><p>- Bakom (Frequenzverwaltung- und überwachung, Sendernetzplanung, Verfahren gegen Schwarzseher und Schwarzhörer), 13 Millionen.</p><p>3. Die Zuteilung der Empfangsgebühren ist gesetzlich geregelt. Die Höhe der einzelnen Beträge wird jeweils durch den Bundesrat festgelegt. In den Jahren 1995 bis 1997 hat es weder hinsichtlich der Anspruchsberechtigten noch hinsichtlich der Höhe irgendwelche Veränderungen gegeben. Änderungen sind am 1. Januar 1998 insoweit eingetreten, als die Swisscom direkt keine Empfangsgebühren mehr für ihre Verbreitungstätigkeiten erhält. Die Programmverbreitung und deren Finanzierung fällt neu in die Kompetenz der SRG. Aufgrund einer vertraglichen Regelung erfüllt die Swisscom aber nach wie vor die Hauptaufgabe bei der technischen Verbreitung des SRG-Angebotes. Die Abgeltung wurde durch die beiden Vertragspartner für 1998 auf 165 Millionen Franken festgelegt.</p><p>Neu ist ferner, dass das Bakom einen Anteil der Gebühren für die Erfüllung jener hoheitlichen Aufgaben erhält, die früher durch die Telecom PTT wahrgenommen worden sind (Frequenzverwaltung und -überwachung, Sendernetzplanung, Verfahren gegen Schwarzseher und -hörer).</p><p>Eine weitere Modifikation bei der Gebührenzuteilung betrifft die lokalen und regionalen Veranstalter: Der Anteil der Empfangsgebühren, welcher an lokale TV-Stationen im Rahmen des sogenannten Gebührensplittings ausgerichtet werden kann, ist von bisher 1,3 Millionen auf neu 3 Millionen Franken erhöht worden.</p><p>4. Die SRG ist von Gesetzes wegen verpflichtet, ihre Programme in der Schweiz flächendeckend zu verbreiten. Dies kann heute auf befriedigende Weise nur auf terrestrischem Weg erreicht werden. Im Radiobereich ist in erster Linie der mobile Empfang der Programme ausschlaggebend, der über Satellit nicht gewährleistet werden kann. Die Fernsehprogramme der SRG werden zwar heute auch über Satellit verbreitet, sie können aber wegen des digitalen Signals nur mittels einer teuren Set-Top-Box (Decoder) auf konventionellen TV-Geräten empfangen werden. Die Bedeutung der Satellitenverbreitung der SRG-Programme liegt derzeit in erster Linie darin, dass auf diese Weise die Anspeisung von terrestrischen Sendern und von Kopfstationen der Kabelnetze billiger erfolgen kann. Mittelfristig ist eine Ablösung der terrestrischen Sendernetze durch Satellitenverbreitung kaum denkbar. Ein grossangelegter Ausbau des terrestrischen Netzes zu Lasten der Gebührenzahler ist nicht vorgesehen. Geplant sind einzig punktuelle Empfangsverbesserungen des mobilen Radioempfangs, namentlich im Zusammenhang mit dem Sprachaustausch.</p><p>5. Am 25. Februar 1998 hat der Bundesrat grundsätzliche Fragen des schweizerischen Mediensystems behandelt. Dabei hat er sich bereit erklärt, der SRG den nötigen Handlungsspielraum im Markt zuzugestehen, damit sie sich gegenüber der ausländischen Konkurrenz behaupten kann. Die Landesregierung geht von der Überlegung aus, dass das Service-public-Angebot die Chance haben muss, sich weiterzuentwickeln, um den gewandelten Bedürfnissen des Publikums und der technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang erklärte sich der Bundesrat auch bereit, der SRG für neue Angebote, die für die Erfüllung des Leistungsauftrages notwendig sind, die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.</p><p>Laut Konzession (Art. 10 Abs. 2) kann die SRG dem Bundesrat in der Regel alle zwei Jahre einen Antrag auf Anpassung der Gebührenhöhe stellen. Letztmals wurden die Gebühren per 1. Januar 1995 insgesamt erhöht, und zwar um 5 Prozent für das Radio und um 2 Prozent für das Fernsehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Mit dem Wechsel des Inkassos der Radio- und Fernsehgebühren von der Swisscom zur Billag AG dürften der SRG zusätzliche Kosten entstehen, welche letztlich den Gebührenertrag schmälern und damit für den eigentlichen Zweck, die Gewährleistung des Service Public im Radio- und Fernsehbereich, nicht mehr zur Verfügung stehen. Wie hoch sind die Bruttoaufwendungen, welche neu jährlich für das Inkasso der Radio- und Fernsehgebühren anfallen? Wie hoch waren diese Aufwendungen bis anhin? Wie hoch werden die Ertragsausfälle durch "Schwarzhörer und -seher" sowie nicht eintreibbare Gebühren geschätzt? Welche Erfahrungen sind im Ausland mit solchen Systemwechseln (z. B. England) gemacht worden?</p><p>2. Wie hoch ist der Nettoertrag der Radio- und Fernsehgebühren, und an wen werden aus diesem Topf wie viele Mittel ausgeschüttet?</p><p>3. Wie haben sich diese selektiven Zuwendungen in den letzten drei Jahren verändert, und wie wird sich die Aufteilung der Gebühren, insbesondere zwischen der SRG und der privaten Swisscom, in den kommenden Jahren entwickeln?</p><p>4. Welchen Stellenwert misst der Bundesrat der Service-Public-Auflage einer landesweiten Versorgung über ein (sehr aufwendiges) terrestrisches Netz angesichts der immer stärkeren Verkabelung sowie der raschen Ausbreitung der Satellitenkommunikation zu? Wie stark soll der Gebührenzahler inskünftig noch zum Ausbau und Unterhalt des terrestrischen Distributionsnetzes für Radio- und Fernsehsignale beitragen?</p><p>5. Besteht nach seiner Ansicht, vor dem Hintergrund der rasanten technologischen Entwicklung im Kommunikationsbereich, Handlungsbedarf bezüglich Anpassung der Gebühren, deren Erhebung oder Ausschüttung?</p>
- Radio- und Fernsehgebühren. Transparenz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit Anfang 1998 werden die Radio- und Fernsehgebühren nicht mehr über die Swisscom, sondern durch die neugegründete Inkassofirma Billag AG eingefordert. Nachdem schon bisher für viele Radio- und Fernsehkonsumenten unklar war, für was sie welche Gebühren zu entrichten haben, hat diese Verunsicherung mit der neuen Form der Rechnungsstellung nochmals zugenommen.</p><p>Da den Radio- und Fernsehgebühren in ihrer helvetischen Ausgestaltung Steuercharakter zukommt, haben Bürgerinnen und Bürger wie bei den übrigen öffentlichen Haushalten ein Anrecht auf Transparenz. Zumindest sollten sie wissen, wem aus dem Gebührentopf Mittel zufliessen und nach welchen Kriterien die Ausschüttung erfolgt. Denn nur wenn diesbezüglich Klarheit herrscht, kann langfristig Akzeptanz für die insgesamt unbestrittenen Gebühren geschaffen werden. Ein Aspekt, dem angesichts der Erhebungskosten (Mahnungen, Betreibungen) in den kommenden Monaten auch ökonomische Bedeutung zukommt.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 5. November 1997 die Höhe der Radio- und Fernsehempfangsgebühren unter Berücksichtigung der neuen Situation im liberalisierten Fernmeldemarkt überprüft und auf dem damaligen Stand belassen. Gleichzeitig hat er auch über die Verwendung der seit 1993 kumulierten Überschüsse aus der Radio- und Fernsehrechnung der Telecom PTT entschieden: Danach geht ein Teil an die Swisscom zur Finanzierung notwendiger Wertberichtigungen bei den technischen Verbreitungsinstallationen. Der Rest fliesst auf ein Sperrkonto des Bundes und kann auf Gesuch hin durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) u. a. der SRG zur Deckung ausgewiesener Bedürfnisse ausgerichtet werden, welche auf den Systemwechsel im Verbreitungs- und Inkassobereich zurückzuführen sind.</p><p>1. In seinem Gebührenentscheid vom 5. November 1997 hat der Bundesrat für das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren ein Kostendach von maximal 50 Millionen Franken jährlich festgelegt (inkl. MWSt). Im Vergleich zu den Kosten der letzten drei Jahre, welche sich jährlich zwischen 44 und 53 Millionen Franken bewegt haben, fallen durch den Systemwechsel folglich keine oder nur geringe Mehrkosten an. Synergieverluste aufgrund der separaten Rechnungsstellung für die Telefon- und die Empfangsgebühren können durch Rationalisierungsmassnahmen im organisatorischen Bereich sowie durch die Umstellung auf eine quartalsweise Rechnungsstellung weitgehend kompensiert werden.</p><p>Der Bundesrat schätzt die nichteintreibbaren Gebühren auf etwa 1 Prozent (ca. 11 Millionen Franken) des gesamten Gebührenvolumens. Sollten die Ausfälle wider Erwarten höher sein oder sollte die SRG wegen Zahlungsverzögerungen in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, können die Bedürfnisse der SRG kurzfristig aus den Überschüssen der Radio- und Fernsehrechnung der Swisscom gedeckt werden. Auf diese Weise kann das Risiko, dass die SRG ihren Service-public-Auftrag aus finanziellen Gründen nicht mehr erfüllen könnte, auf ein vertretbares Mass reduziert werden.</p><p>Im Zusammenhang mit den Schwarzsehern und Schwarzhörern wollen die Billag AG und das Bakom die Anstrengungen zur Verhinderung von Ertragsausfällen mittels Informationskampagnen und durch die konsequente Durchsetzung der entsprechenden Vorschriften auf einem Minimum halten. Schätzungen über Ertragsausfälle durch "Schwarzhörer und -seher" liegen nicht vor. Gewisse Rückschlüsse ergeben sich aus dem Anteil der zahlenden Haushalte, welcher 91 Prozent (Radio) beziehungsweise 86 Prozent (TV) beträgt; die verbleibenden 9 beziehungsweise 14 Prozent umfassen nebst der Dunkelziffer jedoch in erster Linie Haushalte, die tatsächlich keine Programme empfangen.</p><p>Zurzeit gibt es keine aussagekräftigen Zahlen über ähnliche Systemwechsel im Ausland. Das Bakom ist aber daran, im Hinblick auf die künftige Ausschreibung der Inkassotätigkeit entsprechende Vergleiche auf internationaler Ebene zu erstellen.</p><p>2. Der Bundesrat hat mit Entscheid vom 5. November 1997 folgende Aufteilung der Empfangsgebühren von total 1090 Millionen beschlossen:</p><p>- SRG (Programmproduktion und Verbreitung), 1017 Millionen;</p><p>- Billag AG (Inkasso Radio- und Fernsehempfangsgebühren - Kostendach), 50 Millionen;</p><p>- Anteile für lokale und regionale Veranstalter (Gebührensplitting), 10 Millionen;</p><p>- Bakom (Frequenzverwaltung- und überwachung, Sendernetzplanung, Verfahren gegen Schwarzseher und Schwarzhörer), 13 Millionen.</p><p>3. Die Zuteilung der Empfangsgebühren ist gesetzlich geregelt. Die Höhe der einzelnen Beträge wird jeweils durch den Bundesrat festgelegt. In den Jahren 1995 bis 1997 hat es weder hinsichtlich der Anspruchsberechtigten noch hinsichtlich der Höhe irgendwelche Veränderungen gegeben. Änderungen sind am 1. Januar 1998 insoweit eingetreten, als die Swisscom direkt keine Empfangsgebühren mehr für ihre Verbreitungstätigkeiten erhält. Die Programmverbreitung und deren Finanzierung fällt neu in die Kompetenz der SRG. Aufgrund einer vertraglichen Regelung erfüllt die Swisscom aber nach wie vor die Hauptaufgabe bei der technischen Verbreitung des SRG-Angebotes. Die Abgeltung wurde durch die beiden Vertragspartner für 1998 auf 165 Millionen Franken festgelegt.</p><p>Neu ist ferner, dass das Bakom einen Anteil der Gebühren für die Erfüllung jener hoheitlichen Aufgaben erhält, die früher durch die Telecom PTT wahrgenommen worden sind (Frequenzverwaltung und -überwachung, Sendernetzplanung, Verfahren gegen Schwarzseher und -hörer).</p><p>Eine weitere Modifikation bei der Gebührenzuteilung betrifft die lokalen und regionalen Veranstalter: Der Anteil der Empfangsgebühren, welcher an lokale TV-Stationen im Rahmen des sogenannten Gebührensplittings ausgerichtet werden kann, ist von bisher 1,3 Millionen auf neu 3 Millionen Franken erhöht worden.</p><p>4. Die SRG ist von Gesetzes wegen verpflichtet, ihre Programme in der Schweiz flächendeckend zu verbreiten. Dies kann heute auf befriedigende Weise nur auf terrestrischem Weg erreicht werden. Im Radiobereich ist in erster Linie der mobile Empfang der Programme ausschlaggebend, der über Satellit nicht gewährleistet werden kann. Die Fernsehprogramme der SRG werden zwar heute auch über Satellit verbreitet, sie können aber wegen des digitalen Signals nur mittels einer teuren Set-Top-Box (Decoder) auf konventionellen TV-Geräten empfangen werden. Die Bedeutung der Satellitenverbreitung der SRG-Programme liegt derzeit in erster Linie darin, dass auf diese Weise die Anspeisung von terrestrischen Sendern und von Kopfstationen der Kabelnetze billiger erfolgen kann. Mittelfristig ist eine Ablösung der terrestrischen Sendernetze durch Satellitenverbreitung kaum denkbar. Ein grossangelegter Ausbau des terrestrischen Netzes zu Lasten der Gebührenzahler ist nicht vorgesehen. Geplant sind einzig punktuelle Empfangsverbesserungen des mobilen Radioempfangs, namentlich im Zusammenhang mit dem Sprachaustausch.</p><p>5. Am 25. Februar 1998 hat der Bundesrat grundsätzliche Fragen des schweizerischen Mediensystems behandelt. Dabei hat er sich bereit erklärt, der SRG den nötigen Handlungsspielraum im Markt zuzugestehen, damit sie sich gegenüber der ausländischen Konkurrenz behaupten kann. Die Landesregierung geht von der Überlegung aus, dass das Service-public-Angebot die Chance haben muss, sich weiterzuentwickeln, um den gewandelten Bedürfnissen des Publikums und der technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang erklärte sich der Bundesrat auch bereit, der SRG für neue Angebote, die für die Erfüllung des Leistungsauftrages notwendig sind, die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.</p><p>Laut Konzession (Art. 10 Abs. 2) kann die SRG dem Bundesrat in der Regel alle zwei Jahre einen Antrag auf Anpassung der Gebührenhöhe stellen. Letztmals wurden die Gebühren per 1. Januar 1995 insgesamt erhöht, und zwar um 5 Prozent für das Radio und um 2 Prozent für das Fernsehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Mit dem Wechsel des Inkassos der Radio- und Fernsehgebühren von der Swisscom zur Billag AG dürften der SRG zusätzliche Kosten entstehen, welche letztlich den Gebührenertrag schmälern und damit für den eigentlichen Zweck, die Gewährleistung des Service Public im Radio- und Fernsehbereich, nicht mehr zur Verfügung stehen. Wie hoch sind die Bruttoaufwendungen, welche neu jährlich für das Inkasso der Radio- und Fernsehgebühren anfallen? Wie hoch waren diese Aufwendungen bis anhin? Wie hoch werden die Ertragsausfälle durch "Schwarzhörer und -seher" sowie nicht eintreibbare Gebühren geschätzt? Welche Erfahrungen sind im Ausland mit solchen Systemwechseln (z. B. England) gemacht worden?</p><p>2. Wie hoch ist der Nettoertrag der Radio- und Fernsehgebühren, und an wen werden aus diesem Topf wie viele Mittel ausgeschüttet?</p><p>3. Wie haben sich diese selektiven Zuwendungen in den letzten drei Jahren verändert, und wie wird sich die Aufteilung der Gebühren, insbesondere zwischen der SRG und der privaten Swisscom, in den kommenden Jahren entwickeln?</p><p>4. Welchen Stellenwert misst der Bundesrat der Service-Public-Auflage einer landesweiten Versorgung über ein (sehr aufwendiges) terrestrisches Netz angesichts der immer stärkeren Verkabelung sowie der raschen Ausbreitung der Satellitenkommunikation zu? Wie stark soll der Gebührenzahler inskünftig noch zum Ausbau und Unterhalt des terrestrischen Distributionsnetzes für Radio- und Fernsehsignale beitragen?</p><p>5. Besteht nach seiner Ansicht, vor dem Hintergrund der rasanten technologischen Entwicklung im Kommunikationsbereich, Handlungsbedarf bezüglich Anpassung der Gebühren, deren Erhebung oder Ausschüttung?</p>
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