Finanzierung der Veloförderung

ShortId
98.3141
Id
19983141
Updated
10.04.2024 10:31
Language
de
Title
Finanzierung der Veloförderung
AdditionalIndexing
Gesundheitsförderung;Aktionsprogramm;Subvention;Velo;Energieeinsparung
1
  • L05K1803010501, Velo
  • L04K01050507, Gesundheitsförderung
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L05K1102030202, Subvention
  • L05K0703050101, Aktionsprogramm
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Velo müsste eigentlich das am meisten zu fördernde Verkehrsmittel sein. Alle zurzeit bekannten Studien zeigen immense unausgeschöpfte Potentiale des Velos zur Bewältigung der Kurzstreckenverkehrsprobleme, grosse positive Effekte in der Gesundheitspolitik, enorme Präventionsmöglichkeiten in der Umweltpolitik, massive Energieeinsparungen, raumplanerische und städtebauliche Vorzüge, Tourismusvorteile und nicht zuletzt beträchtliche positive Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzhaushalte auf allen Ebenen.</p><p>Die heute von der öffentlichen Hand effektiv eingesetzten Förderungsmittel stehen dazu in einem eklatanten Widerspruch, ebenso fehlen beim Bund die organisatorischen Voraussetzungen für eine koordinierte Velopolitik.</p>
  • <p>Allgemeines</p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass das Velofahren bedeutende Vorzüge für Umwelt und Gesundheit hat. Für ein Engagement des Bundes für die Planung und Finanzierung umfangreicher baulicher Massnahmen zum Vorteil der Velofahrenden fehlen aber die gesetzlichen Grundlagen. Eine begrenzte Unterstützung ist dagegen im Rahmen verschiedener Bundesaufgaben möglich und wurde in der Vergangenheit auch gewährt. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die vorhandenen Möglichkeiten zur Förderung des Fahrradverkehrs bestmöglich genutzt werden.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Der Aktionsplan "Umwelt und Gesundheit" umfasst drei Themenbereiche, darunter den Bereich "Mobilität und Wohlbefinden". Eine der Massnahmen aus diesem Themenbereich lautet: "Anreize schaffen zum Umsteigen im Pendler-, Einkaufs- und Freizeitverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel und Velo." Für die erfolgreiche Umsetzung des Aktionsplanes sind Aktivitäten der öffentlichen Hand auf allen Ebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) sowie privater Institutionen und Organisationen nötig. Gemäss Aktionsplan werden für die Umsetzung der Massnahmen finanzielle Mittel notwendig sein. Entsprechende Abklärungen sind im Gange.</p><p>2. Am 1. Januar 1998 hat die Stiftung für Gesundheitsförderung, welche von den Kantonen und Krankenkassen getragen und durch einen Zuschlag auf die Krankenkassenprämien geäufnet wird, ihre Tätigkeit aufgenommen. Über die Verteilung der Mittel entscheidet der Stiftungsrat, in welchem das Bundesamt für Gesundheit den Bund vertritt. Der Bundesrat wird sich dafür einsetzen, dass im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel auch das Velofahren propagiert wird, da die positiven Auswirkungen von regelmässigem Velofahren auf die Gesundheit erwiesen sind.</p><p>3. Der Fonds für Verkehrssicherheit benutzt die ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, um Massnahmen zur Verhütung von Unfällen im Strassenverkehr zu fördern und zu koordinieren (Art. 4 UVBG, SR 741.81), nicht aber, um das eine oder das andere Verkehrsmittel zu bevorzugen. Der Fonds hat schon seit jeher - und tut dies weiterhin - beträchtliche Mittel dafür eingesetzt, die Sicherheit der sogenannten "schwächeren Verkehrsteilnehmer", u. a. der Radfahrer, zu erhöhen. Die Beiträge werden aufgrund eines Gesuches zugeteilt, das die Notwendigkeit der vorgesehenen Tätigkeit und deren unfallverhütende Wirkung beweisen muss. In der Regel werden nur Projekte mit Kostenbeteiligung des Gesuchstellers oder Dritter unterstützt. Ausgeschlossen ist die Beteiligung an Kosten für strassenbauliche und verkehrspolizeiliche Massnahmen (Art. 2 Abs. 2 UVBG). Für die Beurteilung der Gesuche ist die Verwaltungskommission des Fonds zuständig.</p><p>4. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass der Anteil des Fahrradverkehrs, insbesondere im Bereich der kurzen Distanzen, beim Pendlerverkehr und in der Freizeit noch bedeutend gesteigert werden kann, begleitet von einer entsprechenden Verminderung des Energieverbrauches. Im Rahmen des Aktionsprogrammes "Energie 2000" sind deshalb verschiedene Projekte zur Förderung des Velofahrens unterstützt worden. Das Programm "Energie 2000" befindet sich nun in der Schlussphase. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Förderung des Veloverkehrs auch in einem Nachfolgeprogramm einen wichtigen Stellenwert einnehmen wird.</p><p>5. In der parlamentarischen Behandlung der Verfassungsgrundlage über die Verwendung der Mineralölsteuer wurde die Subventionierung von Mofa-, Rad- und Fusswegen längs Strassen ausserhalb des Nationalstrassen- und des Hauptstrassennetzes abgelehnt. Angesichts der schwierigen Situation der Bundesfinanzen sieht der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt keinen Spielraum für zusätzliche Ausgaben im Bereich des Strassenverkehrs. Bei einem allfälligen Inkrafttreten der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) werden die Kantone einen Drittel des Nettoertrages erhalten. Für die Verwendung dieser Mittel besteht ein grosser Spielraum. Sie könnten u. a. auch zur Förderung des Velofahrens eingesetzt werden.</p><p>6. Der Bundesrat bezweifelt, dass die Erhebung einer speziellen Abgabe im Zusammenhang mit der Velohaftpflichtversicherung wegen dem dazu notwendigen administrativen Aufwand angemessen wäre. Bei einer hohen Abgabe wäre zudem zu befürchten, dass vermehrt ohne eine gültige Velohaftpflichtversicherung mit dem Velo gefahren würde. Eine zusätzliche finanzielle Belastung macht Velofahren zudem allgemein weniger attraktiv.</p><p>7. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Koordination innerhalb der Bundesverwaltung im Bereich des Veloverkehrs verbessert wird. Entsprechende Abklärungen sind zwischen dem Dienst für Gesamtverkehrsfragen, dem Bundesamt für Energie, dem Bundesamt für Gesundheit, dem Bundesamt für Strassen und dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft im Gang. Für eine über das bisherige Engagement hinausgehende Tätigkeit fehlen dagegen die bundesrechtlichen Grundlagen und die finanziellen Mittel.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Möglichkeiten sieht er im Rahmen des Aktionsplans "Umwelt und Gesundheit", der Förderung des Veloverkehrs massgebliche Mittel zuzuweisen?</p><p>2. Ist er bereit, sich dafür einzusetzen, dass wesentliche Mittel der heute zur Verfügung stehenden Mittel für die Gesundheitsförderung zugunsten der Förderung des Veloverkehrs eingesetzt werden?</p><p>3. Können nicht mehr Mittel des durch ein Bundesgesetz geschaffenen Fonds für die Verkehrssicherheit zugunsten des Veloverkehrs zugeteilt werden?</p><p>4. Bestehen seines Erachtens Möglichkeiten respektive ist er bereit, diese allenfalls zu schaffen, damit bedeutend mehr Mittel im Zusammenhang mit den Energiesparbemühungen zugunsten der Veloförderung eingesetzt werden können?</p><p>5. Erkennt er nicht auch eine Notwendigkeit, die rechtlichen Grundlagen im Bereich der Treibstoffzollzuschläge so anzupassen, dass im Interesse der gesamten Verkehrssituation dadurch auch der Veloverkehr gefördert werden kann?</p><p>6. Erachtet er es allenfalls als gangbar, bei der Erhebung der Velohaftpflichtversicherung (Velovignette) einen bescheidenen Beitrag zur Förderung von direkten Massnahmen zugunsten des Veloverkehrs (beispielsweise mittels Finanzierung von Aktionen der dafür existierenden Velo-Organisationen) einzufordern?</p><p>7. Ist er bereit, bei einer zustimmenden Beurteilung der verschiedenen Veloförderungsmassnahmen, konkrete, sachliche und zeitliche Vorgaben für alle Belange der Veloförderung zu benennen?</p>
  • Finanzierung der Veloförderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Velo müsste eigentlich das am meisten zu fördernde Verkehrsmittel sein. Alle zurzeit bekannten Studien zeigen immense unausgeschöpfte Potentiale des Velos zur Bewältigung der Kurzstreckenverkehrsprobleme, grosse positive Effekte in der Gesundheitspolitik, enorme Präventionsmöglichkeiten in der Umweltpolitik, massive Energieeinsparungen, raumplanerische und städtebauliche Vorzüge, Tourismusvorteile und nicht zuletzt beträchtliche positive Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzhaushalte auf allen Ebenen.</p><p>Die heute von der öffentlichen Hand effektiv eingesetzten Förderungsmittel stehen dazu in einem eklatanten Widerspruch, ebenso fehlen beim Bund die organisatorischen Voraussetzungen für eine koordinierte Velopolitik.</p>
    • <p>Allgemeines</p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass das Velofahren bedeutende Vorzüge für Umwelt und Gesundheit hat. Für ein Engagement des Bundes für die Planung und Finanzierung umfangreicher baulicher Massnahmen zum Vorteil der Velofahrenden fehlen aber die gesetzlichen Grundlagen. Eine begrenzte Unterstützung ist dagegen im Rahmen verschiedener Bundesaufgaben möglich und wurde in der Vergangenheit auch gewährt. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die vorhandenen Möglichkeiten zur Förderung des Fahrradverkehrs bestmöglich genutzt werden.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Der Aktionsplan "Umwelt und Gesundheit" umfasst drei Themenbereiche, darunter den Bereich "Mobilität und Wohlbefinden". Eine der Massnahmen aus diesem Themenbereich lautet: "Anreize schaffen zum Umsteigen im Pendler-, Einkaufs- und Freizeitverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel und Velo." Für die erfolgreiche Umsetzung des Aktionsplanes sind Aktivitäten der öffentlichen Hand auf allen Ebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) sowie privater Institutionen und Organisationen nötig. Gemäss Aktionsplan werden für die Umsetzung der Massnahmen finanzielle Mittel notwendig sein. Entsprechende Abklärungen sind im Gange.</p><p>2. Am 1. Januar 1998 hat die Stiftung für Gesundheitsförderung, welche von den Kantonen und Krankenkassen getragen und durch einen Zuschlag auf die Krankenkassenprämien geäufnet wird, ihre Tätigkeit aufgenommen. Über die Verteilung der Mittel entscheidet der Stiftungsrat, in welchem das Bundesamt für Gesundheit den Bund vertritt. Der Bundesrat wird sich dafür einsetzen, dass im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel auch das Velofahren propagiert wird, da die positiven Auswirkungen von regelmässigem Velofahren auf die Gesundheit erwiesen sind.</p><p>3. Der Fonds für Verkehrssicherheit benutzt die ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, um Massnahmen zur Verhütung von Unfällen im Strassenverkehr zu fördern und zu koordinieren (Art. 4 UVBG, SR 741.81), nicht aber, um das eine oder das andere Verkehrsmittel zu bevorzugen. Der Fonds hat schon seit jeher - und tut dies weiterhin - beträchtliche Mittel dafür eingesetzt, die Sicherheit der sogenannten "schwächeren Verkehrsteilnehmer", u. a. der Radfahrer, zu erhöhen. Die Beiträge werden aufgrund eines Gesuches zugeteilt, das die Notwendigkeit der vorgesehenen Tätigkeit und deren unfallverhütende Wirkung beweisen muss. In der Regel werden nur Projekte mit Kostenbeteiligung des Gesuchstellers oder Dritter unterstützt. Ausgeschlossen ist die Beteiligung an Kosten für strassenbauliche und verkehrspolizeiliche Massnahmen (Art. 2 Abs. 2 UVBG). Für die Beurteilung der Gesuche ist die Verwaltungskommission des Fonds zuständig.</p><p>4. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass der Anteil des Fahrradverkehrs, insbesondere im Bereich der kurzen Distanzen, beim Pendlerverkehr und in der Freizeit noch bedeutend gesteigert werden kann, begleitet von einer entsprechenden Verminderung des Energieverbrauches. Im Rahmen des Aktionsprogrammes "Energie 2000" sind deshalb verschiedene Projekte zur Förderung des Velofahrens unterstützt worden. Das Programm "Energie 2000" befindet sich nun in der Schlussphase. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Förderung des Veloverkehrs auch in einem Nachfolgeprogramm einen wichtigen Stellenwert einnehmen wird.</p><p>5. In der parlamentarischen Behandlung der Verfassungsgrundlage über die Verwendung der Mineralölsteuer wurde die Subventionierung von Mofa-, Rad- und Fusswegen längs Strassen ausserhalb des Nationalstrassen- und des Hauptstrassennetzes abgelehnt. Angesichts der schwierigen Situation der Bundesfinanzen sieht der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt keinen Spielraum für zusätzliche Ausgaben im Bereich des Strassenverkehrs. Bei einem allfälligen Inkrafttreten der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) werden die Kantone einen Drittel des Nettoertrages erhalten. Für die Verwendung dieser Mittel besteht ein grosser Spielraum. Sie könnten u. a. auch zur Förderung des Velofahrens eingesetzt werden.</p><p>6. Der Bundesrat bezweifelt, dass die Erhebung einer speziellen Abgabe im Zusammenhang mit der Velohaftpflichtversicherung wegen dem dazu notwendigen administrativen Aufwand angemessen wäre. Bei einer hohen Abgabe wäre zudem zu befürchten, dass vermehrt ohne eine gültige Velohaftpflichtversicherung mit dem Velo gefahren würde. Eine zusätzliche finanzielle Belastung macht Velofahren zudem allgemein weniger attraktiv.</p><p>7. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Koordination innerhalb der Bundesverwaltung im Bereich des Veloverkehrs verbessert wird. Entsprechende Abklärungen sind zwischen dem Dienst für Gesamtverkehrsfragen, dem Bundesamt für Energie, dem Bundesamt für Gesundheit, dem Bundesamt für Strassen und dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft im Gang. Für eine über das bisherige Engagement hinausgehende Tätigkeit fehlen dagegen die bundesrechtlichen Grundlagen und die finanziellen Mittel.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Möglichkeiten sieht er im Rahmen des Aktionsplans "Umwelt und Gesundheit", der Förderung des Veloverkehrs massgebliche Mittel zuzuweisen?</p><p>2. Ist er bereit, sich dafür einzusetzen, dass wesentliche Mittel der heute zur Verfügung stehenden Mittel für die Gesundheitsförderung zugunsten der Förderung des Veloverkehrs eingesetzt werden?</p><p>3. Können nicht mehr Mittel des durch ein Bundesgesetz geschaffenen Fonds für die Verkehrssicherheit zugunsten des Veloverkehrs zugeteilt werden?</p><p>4. Bestehen seines Erachtens Möglichkeiten respektive ist er bereit, diese allenfalls zu schaffen, damit bedeutend mehr Mittel im Zusammenhang mit den Energiesparbemühungen zugunsten der Veloförderung eingesetzt werden können?</p><p>5. Erkennt er nicht auch eine Notwendigkeit, die rechtlichen Grundlagen im Bereich der Treibstoffzollzuschläge so anzupassen, dass im Interesse der gesamten Verkehrssituation dadurch auch der Veloverkehr gefördert werden kann?</p><p>6. Erachtet er es allenfalls als gangbar, bei der Erhebung der Velohaftpflichtversicherung (Velovignette) einen bescheidenen Beitrag zur Förderung von direkten Massnahmen zugunsten des Veloverkehrs (beispielsweise mittels Finanzierung von Aktionen der dafür existierenden Velo-Organisationen) einzufordern?</p><p>7. Ist er bereit, bei einer zustimmenden Beurteilung der verschiedenen Veloförderungsmassnahmen, konkrete, sachliche und zeitliche Vorgaben für alle Belange der Veloförderung zu benennen?</p>
    • Finanzierung der Veloförderung

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