Durchsetzung der Vereinbarung für die Festsetzung der Medikamentenpreise
- ShortId
-
98.3145
- Id
-
19983145
- Updated
-
10.04.2024 09:04
- Language
-
de
- Title
-
Durchsetzung der Vereinbarung für die Festsetzung der Medikamentenpreise
- AdditionalIndexing
-
Klein- und mittleres Unternehmen;pharmazeutische Industrie;Konsumentenpreis;Medikament
- 1
-
- L05K0105030102, Medikament
- L04K11050208, Konsumentenpreis
- L03K010503, pharmazeutische Industrie
- L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit letzten Sommer wird auf Anregung der produzierenden und forschenden Pharmaunternehmen eine Verhandlungslösung für die Preisfestsetzung im Bereich Medikamentenpreise angestrebt. Die vom BSV schliesslich als Kompromissvorschlag vorgelegte Vereinbarung ist von den meisten betroffenen Firmen - obwohl über das eigentliche Verhandlungsziel von 170 Millionen Franken Einsparungen hinausgehend - vorbehaltlos unterzeichnet worden. Dennoch sind die Verhandlungen vorläufig gescheitert, weil das verlangte Quorum noch nicht erreicht wurde und namentlich drei ausländische Firmen Vorbehalte anbrachten.</p><p>Die pharmazeutische Forschung ist für die Schweiz von grosser Bedeutung. Die schweizerischen Firmen investieren fast 2 Milliarden Franken pro Jahr in die Pharmaforschung und in den Standort Schweiz. Sie exportieren Medikamente im Wert von mehr als 16 Milliarden Franken und beschäftigen in der Schweiz mehr als 26 000 Mitarbeiter, allein 6000 davon in den Bereichen Forschung und Entwicklung.</p><p>Die Durchsetzung der Vereinbarung hätte nach Angaben der an den Verhandlungen beteiligten Unternehmen zur Folge, dass die Preise von Medikamenten, deren Patentschutz abgelaufen ist, um durchschnittlich gegen 20 Prozent sinken würden. Das Preisniveau käme somit leicht unter das Durchschnittsniveau von Dänemark, Deutschland und Holland zu liegen. Für Krankenkassen und Patienten hätte die Durchsetzung der Vereinbarung wiederum Einsparungen von über 200 Millionen Franken pro Jahr zur Folge und würde zudem zum Rückzug von Beschwerden führen, die bestehende Rechtsunsicherheit beenden sowie ein positives Signal für eine einvernehmliche Kostendämpfung setzen. Es kann daher nicht, wie u. a. Preisüberwacher Werner Marti sich äusserte, von Geschenken an die Industrie gesprochen werden.</p><p>Die Vereinbarung, die einen Kompromiss darstellt, geht vor allem für die KMU an die Schmerzgrenze des Zumutbaren - wenn nicht zum Teil sogar darüber hinaus. Trotzdem sind diese Unternehmen gewillt, diese Massnahmen im Interesse der Solidarität und des Wirtschaftsstandortes Schweiz auf sich zu nehmen.</p><p>Aus politischer Sicht scheint es nicht akzeptabel, dass eine in harten, aber konstruktiven Verhandlungen erzielte Lösung an Einzelinteressen scheitert. Dies um so mehr, als in den wichtigsten Konkurrenzländern der Schweiz heute verstärkt der Dialog zwischen der nationalen Pharmaindustrie und staatlichen Institutionen gepflegt wird. Dabei wird sowohl der Gesundheitspolitik als auch den Interessen des Wirtschaftsstandortes Rechnung getragen. Beispiele aus England, Deutschland oder den USA zeigen, dass dort die Pharmaindustrie sowie neue Schlüsseltechnologien (Biotechnologie, Gentechnologie usw.) zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes gezielt gefördert werden.</p>
- <p>Das BSV hat während mehreren Monaten Verhandlungen mit Vertretungen der Interpharma (Verband der in der Schweiz forschenden Industrie; Novartis, Roche und Ares-Serono), der Vereinigung der Importeure pharmazeutischer Spezialitäten (VIPS), des Verbandes Schweizerischer Spezialitäten-Grossisten (VSSG) und des Schweizerischen Apothekervereins (SAV) geführt. Gegenstand der Verhandlungen war die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der zur Krankenversicherung zugelassenen Medikamente, deren Patent abgelaufen ist. Das Ergebnis wurde am 18. Februar 1998 den betroffenen Pharmaunternehmen zugestellt. Als Verhandlungsergebnis wurde insbesondere festgehalten, dass dieses nur gültig ist, wenn ihm folgende Parteien zustimmen: die drei Mitglieder der Interpharma, die 14 umsatzstärksten Mitglieder der VIPS, mindestens 80 Prozent der übrigen vom Verhandlungsergebnis betroffenen Unternehmen sowie der VSSG und der SAV.</p><p>Die Zustimmungsbedingungen wurden nicht erreicht, weil drei der umsatzstärksten Mitglieder der VIPS ihre Zustimmung nicht vorbehaltlos erteilt haben. Diese drei Mitglieder der VIPS forschen und produzieren in der Schweiz nicht. Von den übrigen Unternehmen haben 60 Prozent (103 von 173) zugestimmt. Deshalb hat das BSV die Verhandlungen am 3. März 1998 für gescheitert erklärt. Zugleich hat es die Pharmaunternehmen aufgefordert, die Unterlagen für die dritte Überprüfungsrunde (Medikamente, die zwischen 1974 und 1980 zur Krankenversicherung zugelassen wurden) einzureichen, um termingerecht die vorgesehenen Preissenkungen verfügen zu können.</p><p>Das Verhandlungsergebnis war am 18. Februar 1998 verschickt worden. Die Antwortfrist erstreckte sich über zwei Kalenderwochen bis am 27. Februar 1998. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Unternehmen nicht geantwortet haben, weil die Antwortfrist kurz war oder weil ihre Medikamente nur in der Schweiz im Handel sind. Allerdings sieht das Verhandlungsergebnis auch eine Regelung für die Medikamente vor, die nur in der Schweiz im Handel sind. Zudem wurde innerhalb der einzelnen Verbände schon während den Verhandlungen informiert.</p><p>Die Interpharma hat in der Folge in Aussicht gestellt, die noch fehlende Zustimmung der Pharmaindustrie einzuholen. Im Laufe des Monats Mai 1998 sind noch weitere Zustimmungen eingetroffen, so dass Mitte Juni von den insgesamt 165 übrigen Firmen 132 die Zustimmung schriftlich erteilt hatten. Die drei VIPS-Firmen, die zunächst nur mit Vorbehalten zugestimmt hatten, befürworten nun die Vereinbarung. Darunter befindet sich jedoch auch die Firma Merck Sharp & Dohme Chibret AG (MSD), welche nach dem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes vom 2. März 1998 das von der Preissenkung der zweiten Etappe betroffene Medikament "Moduretic" aus der Spezialitätenliste hat streichen lassen. Damit wurde die Spezialitätenliste in derjenigen Fassung, die Gegenstand der Verhandlungen bildete, nachträglich abgeändert. Ein solches Verhalten kann nicht akzeptiert werden, weil damit sowohl die Preissenkung nach Verordnungsrecht wie aber auch die Preissenkung gemäss den Vereinbarungsdiskussionen umgangen wird. Die Zustimmungsvoraussetzungen sind deshalb weiterhin als nicht erfüllt zu betrachten. Die Dialogbereitschaft der beiden Verhandlungspartner ist aber weiterhin gegeben.</p><p>Die Interpharma und die VIPS haben dem BSV Umsatzschätzungen für die Medikamente, für welche ein Auslandpreisvergleich möglich ist, vorgelegt. Diese stützen sich auf die Umsätze 1996. Es ist jedoch denkbar, dass die Preissenkungen oder die Zulassung neuer Medikamente zu Umsatzverschiebungen führen. Aufgrund der dem BSV vorliegenden Unterlagen kann davon ausgegangen werden, dass die Umsetzung der Vereinbarung zu einer Senkung des Preisniveaus bei den patentabgelaufenen Medikamenten von durchschnittlich nicht ganz 20 Prozent geführt hätte. Damit läge die Schweiz im Verhältnis zum entsprechenden Preisniveau in den Vergleichsländern Deutschland, Dänemark und den Niederlanden etwa gleichauf.</p><p>Das Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung schreibt vor, dass die Arzneimittel, die die Krankenversicherung übernimmt, insbesondere wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein müssen. Auch die Überprüfung der Medikamente, deren Patent abgelaufen ist, richtet sich nach diesen Kriterien. Der Bundesrat berücksichtigt in seinen Entscheiden die Interessen der gesamten Wohnbevölkerung, wobei den kleinen und mittleren Betrieben ein besonderes Gewicht zukommt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Verhandlungen zwischen den forschenden und produzierenden Pharmaunternehmen und dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) sind dem Vernehmen nach für gescheitert erklärt worden. Dies, weil die erzielte Vereinbarung von einigen wenigen Firmen aufgrund partieller Vorbehalte nicht unterschrieben worden ist.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, zu folgenden Punkten Stellung zu beziehen:</p><p>1. Ist er bereit, sich noch einmal für die Durchsetzung der aufgrund langer Verhandlungen erzielten Vereinbarung einzusetzen, nachdem alle forschenden schweizerischen Firmen, elf der vierzehn wichtigsten importierenden Firmen und eine Grosszahl der kleinen Firmen, diese Vereinbarung nach wie vor unterstützen?</p><p>2. Ist es denkbar, dass manche kleine Firmen gar nicht geantwortet haben, weil die gesetzliche Frist sehr kurz war (dem Vernehmen nach eine Woche während den Fasnachtsferien) oder sie ihre Medikamente nur in der Schweiz auf dem Markt haben?</p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass eine Lösung, die sowohl gesundheitspolitisch als auch volkswirtschaftlich sinnvoll ist, nicht an einigen wenigen ausländischen Firmen (dem Vernehmen nach drei Firmen aus den USA) scheitern darf? Ist es wahr, dass diese Firmen in der Schweiz weder forschen noch produzieren?</p><p>4. Stimmt es, dass die Preise von Medikamenten, deren Patente abgelaufen sind, bei einer Durchsetzung der Vereinbarung um durchschnittlich gegen 20 Prozent sinken, und dass das Schweizer Preisniveau damit sogar leicht unter dem Niveau von Dänemark, Deutschland und Holland zu liegen kommt?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, bei den Medikamentenpreisen auch die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU), einschliesslich der meist in der Schweiz produzierenden mittelständischen Generikafirmen, zu berücksichtigen, deren Existenz bei der Durchsetzung von Extremlösungen zum Teil bedroht wäre?</p>
- Durchsetzung der Vereinbarung für die Festsetzung der Medikamentenpreise
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit letzten Sommer wird auf Anregung der produzierenden und forschenden Pharmaunternehmen eine Verhandlungslösung für die Preisfestsetzung im Bereich Medikamentenpreise angestrebt. Die vom BSV schliesslich als Kompromissvorschlag vorgelegte Vereinbarung ist von den meisten betroffenen Firmen - obwohl über das eigentliche Verhandlungsziel von 170 Millionen Franken Einsparungen hinausgehend - vorbehaltlos unterzeichnet worden. Dennoch sind die Verhandlungen vorläufig gescheitert, weil das verlangte Quorum noch nicht erreicht wurde und namentlich drei ausländische Firmen Vorbehalte anbrachten.</p><p>Die pharmazeutische Forschung ist für die Schweiz von grosser Bedeutung. Die schweizerischen Firmen investieren fast 2 Milliarden Franken pro Jahr in die Pharmaforschung und in den Standort Schweiz. Sie exportieren Medikamente im Wert von mehr als 16 Milliarden Franken und beschäftigen in der Schweiz mehr als 26 000 Mitarbeiter, allein 6000 davon in den Bereichen Forschung und Entwicklung.</p><p>Die Durchsetzung der Vereinbarung hätte nach Angaben der an den Verhandlungen beteiligten Unternehmen zur Folge, dass die Preise von Medikamenten, deren Patentschutz abgelaufen ist, um durchschnittlich gegen 20 Prozent sinken würden. Das Preisniveau käme somit leicht unter das Durchschnittsniveau von Dänemark, Deutschland und Holland zu liegen. Für Krankenkassen und Patienten hätte die Durchsetzung der Vereinbarung wiederum Einsparungen von über 200 Millionen Franken pro Jahr zur Folge und würde zudem zum Rückzug von Beschwerden führen, die bestehende Rechtsunsicherheit beenden sowie ein positives Signal für eine einvernehmliche Kostendämpfung setzen. Es kann daher nicht, wie u. a. Preisüberwacher Werner Marti sich äusserte, von Geschenken an die Industrie gesprochen werden.</p><p>Die Vereinbarung, die einen Kompromiss darstellt, geht vor allem für die KMU an die Schmerzgrenze des Zumutbaren - wenn nicht zum Teil sogar darüber hinaus. Trotzdem sind diese Unternehmen gewillt, diese Massnahmen im Interesse der Solidarität und des Wirtschaftsstandortes Schweiz auf sich zu nehmen.</p><p>Aus politischer Sicht scheint es nicht akzeptabel, dass eine in harten, aber konstruktiven Verhandlungen erzielte Lösung an Einzelinteressen scheitert. Dies um so mehr, als in den wichtigsten Konkurrenzländern der Schweiz heute verstärkt der Dialog zwischen der nationalen Pharmaindustrie und staatlichen Institutionen gepflegt wird. Dabei wird sowohl der Gesundheitspolitik als auch den Interessen des Wirtschaftsstandortes Rechnung getragen. Beispiele aus England, Deutschland oder den USA zeigen, dass dort die Pharmaindustrie sowie neue Schlüsseltechnologien (Biotechnologie, Gentechnologie usw.) zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes gezielt gefördert werden.</p>
- <p>Das BSV hat während mehreren Monaten Verhandlungen mit Vertretungen der Interpharma (Verband der in der Schweiz forschenden Industrie; Novartis, Roche und Ares-Serono), der Vereinigung der Importeure pharmazeutischer Spezialitäten (VIPS), des Verbandes Schweizerischer Spezialitäten-Grossisten (VSSG) und des Schweizerischen Apothekervereins (SAV) geführt. Gegenstand der Verhandlungen war die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der zur Krankenversicherung zugelassenen Medikamente, deren Patent abgelaufen ist. Das Ergebnis wurde am 18. Februar 1998 den betroffenen Pharmaunternehmen zugestellt. Als Verhandlungsergebnis wurde insbesondere festgehalten, dass dieses nur gültig ist, wenn ihm folgende Parteien zustimmen: die drei Mitglieder der Interpharma, die 14 umsatzstärksten Mitglieder der VIPS, mindestens 80 Prozent der übrigen vom Verhandlungsergebnis betroffenen Unternehmen sowie der VSSG und der SAV.</p><p>Die Zustimmungsbedingungen wurden nicht erreicht, weil drei der umsatzstärksten Mitglieder der VIPS ihre Zustimmung nicht vorbehaltlos erteilt haben. Diese drei Mitglieder der VIPS forschen und produzieren in der Schweiz nicht. Von den übrigen Unternehmen haben 60 Prozent (103 von 173) zugestimmt. Deshalb hat das BSV die Verhandlungen am 3. März 1998 für gescheitert erklärt. Zugleich hat es die Pharmaunternehmen aufgefordert, die Unterlagen für die dritte Überprüfungsrunde (Medikamente, die zwischen 1974 und 1980 zur Krankenversicherung zugelassen wurden) einzureichen, um termingerecht die vorgesehenen Preissenkungen verfügen zu können.</p><p>Das Verhandlungsergebnis war am 18. Februar 1998 verschickt worden. Die Antwortfrist erstreckte sich über zwei Kalenderwochen bis am 27. Februar 1998. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Unternehmen nicht geantwortet haben, weil die Antwortfrist kurz war oder weil ihre Medikamente nur in der Schweiz im Handel sind. Allerdings sieht das Verhandlungsergebnis auch eine Regelung für die Medikamente vor, die nur in der Schweiz im Handel sind. Zudem wurde innerhalb der einzelnen Verbände schon während den Verhandlungen informiert.</p><p>Die Interpharma hat in der Folge in Aussicht gestellt, die noch fehlende Zustimmung der Pharmaindustrie einzuholen. Im Laufe des Monats Mai 1998 sind noch weitere Zustimmungen eingetroffen, so dass Mitte Juni von den insgesamt 165 übrigen Firmen 132 die Zustimmung schriftlich erteilt hatten. Die drei VIPS-Firmen, die zunächst nur mit Vorbehalten zugestimmt hatten, befürworten nun die Vereinbarung. Darunter befindet sich jedoch auch die Firma Merck Sharp & Dohme Chibret AG (MSD), welche nach dem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes vom 2. März 1998 das von der Preissenkung der zweiten Etappe betroffene Medikament "Moduretic" aus der Spezialitätenliste hat streichen lassen. Damit wurde die Spezialitätenliste in derjenigen Fassung, die Gegenstand der Verhandlungen bildete, nachträglich abgeändert. Ein solches Verhalten kann nicht akzeptiert werden, weil damit sowohl die Preissenkung nach Verordnungsrecht wie aber auch die Preissenkung gemäss den Vereinbarungsdiskussionen umgangen wird. Die Zustimmungsvoraussetzungen sind deshalb weiterhin als nicht erfüllt zu betrachten. Die Dialogbereitschaft der beiden Verhandlungspartner ist aber weiterhin gegeben.</p><p>Die Interpharma und die VIPS haben dem BSV Umsatzschätzungen für die Medikamente, für welche ein Auslandpreisvergleich möglich ist, vorgelegt. Diese stützen sich auf die Umsätze 1996. Es ist jedoch denkbar, dass die Preissenkungen oder die Zulassung neuer Medikamente zu Umsatzverschiebungen führen. Aufgrund der dem BSV vorliegenden Unterlagen kann davon ausgegangen werden, dass die Umsetzung der Vereinbarung zu einer Senkung des Preisniveaus bei den patentabgelaufenen Medikamenten von durchschnittlich nicht ganz 20 Prozent geführt hätte. Damit läge die Schweiz im Verhältnis zum entsprechenden Preisniveau in den Vergleichsländern Deutschland, Dänemark und den Niederlanden etwa gleichauf.</p><p>Das Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung schreibt vor, dass die Arzneimittel, die die Krankenversicherung übernimmt, insbesondere wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein müssen. Auch die Überprüfung der Medikamente, deren Patent abgelaufen ist, richtet sich nach diesen Kriterien. Der Bundesrat berücksichtigt in seinen Entscheiden die Interessen der gesamten Wohnbevölkerung, wobei den kleinen und mittleren Betrieben ein besonderes Gewicht zukommt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Verhandlungen zwischen den forschenden und produzierenden Pharmaunternehmen und dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) sind dem Vernehmen nach für gescheitert erklärt worden. Dies, weil die erzielte Vereinbarung von einigen wenigen Firmen aufgrund partieller Vorbehalte nicht unterschrieben worden ist.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, zu folgenden Punkten Stellung zu beziehen:</p><p>1. Ist er bereit, sich noch einmal für die Durchsetzung der aufgrund langer Verhandlungen erzielten Vereinbarung einzusetzen, nachdem alle forschenden schweizerischen Firmen, elf der vierzehn wichtigsten importierenden Firmen und eine Grosszahl der kleinen Firmen, diese Vereinbarung nach wie vor unterstützen?</p><p>2. Ist es denkbar, dass manche kleine Firmen gar nicht geantwortet haben, weil die gesetzliche Frist sehr kurz war (dem Vernehmen nach eine Woche während den Fasnachtsferien) oder sie ihre Medikamente nur in der Schweiz auf dem Markt haben?</p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass eine Lösung, die sowohl gesundheitspolitisch als auch volkswirtschaftlich sinnvoll ist, nicht an einigen wenigen ausländischen Firmen (dem Vernehmen nach drei Firmen aus den USA) scheitern darf? Ist es wahr, dass diese Firmen in der Schweiz weder forschen noch produzieren?</p><p>4. Stimmt es, dass die Preise von Medikamenten, deren Patente abgelaufen sind, bei einer Durchsetzung der Vereinbarung um durchschnittlich gegen 20 Prozent sinken, und dass das Schweizer Preisniveau damit sogar leicht unter dem Niveau von Dänemark, Deutschland und Holland zu liegen kommt?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, bei den Medikamentenpreisen auch die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU), einschliesslich der meist in der Schweiz produzierenden mittelständischen Generikafirmen, zu berücksichtigen, deren Existenz bei der Durchsetzung von Extremlösungen zum Teil bedroht wäre?</p>
- Durchsetzung der Vereinbarung für die Festsetzung der Medikamentenpreise
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