Schweiz - Zweiter Weltkrieg. Veröffentlichung der Ergebnisse der Kommission Bergier. Rat von Zeitzeugen

ShortId
98.3150
Id
19983150
Updated
10.04.2024 14:31
Language
de
Title
Schweiz - Zweiter Weltkrieg. Veröffentlichung der Ergebnisse der Kommission Bergier. Rat von Zeitzeugen
AdditionalIndexing
Geschichtswissenschaft;Expertenkommission;Informationsverbreitung;Zweiter Weltkrieg
1
  • L05K0201010409, Zweiter Weltkrieg
  • L06K080602020101, Expertenkommission
  • L04K16030106, Geschichtswissenschaft
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Bereits 1996 war in der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen (respektive in der vorberatenden Subkommission) ein Thema gewesen, wie und durch wen die Untersuchungsergebnisse der zu schaffenden Historikerkommission zu veröffentlichen seien. Zumindest ein Teil der Kommissionsmitglieder ging davon aus, dass es Aufgabe der Historikerkommission sein werde, den Bundesrat zu gegebener Zeit über die Ergebnisse ihrer Arbeit ins Bild zu setzen, und dass in der Folge der Bundesrat für die Würdigung und eine angemessene Veröffentlichung zuständig sei.</p><p>2. Das bisher gewählte Vorgehen ist anders. Das zeigte sich exemplarisch am 1. Dezember 1997, als die Historikerkommission den ersten Globalbericht der Öffentlichkeit direkt über die Medien präsentierte, ohne dass die politische Behörde dazu Stellung genommen hätte.</p><p>Wie wichtig es ist, wie die Erkenntnisse präsentiert und gewichtet werden, zeigen die Erfahrungen anlässlich dieser Publikation. Der Fernsehzuschauer musste (z. B. aufgrund der Sendung "10 vor 10" von SF DRS) am 1. Dezember 1997 den Eindruck erhalten, die Schweiz habe dreimal mehr Geld von Deutschland entgegengenommen, als bisher bekannt gewesen war. Nur wer die Zusammenhänge kannte, realisierte, dass die Kommission (für die Schweiz erfreulicherweise) mit einer Ausnahme die Daten bestätigte, die seit Jahren bekannt sind. Neu war lediglich die Information, dass die Geschäftsbanken nicht nur Gold im Wert von 20, sondern von 61 Millionen Franken aus Deutschland übernommen hatten. Wegen dieser 41 Millionen Franken, die im Vergleich zum totalen Goldfluss in die Schweiz (an die Nationalbank) von weit untergeordneter Bedeutung sind, wurde beim Fernsehzuschauer ein falscher Eindruck erweckt. Ob dies vor allem der Fernsehberichterstattung oder der vorgängigen Präsentation durch die Historikerkommission zuzuschreiben ist, bleibe dahingestellt. Jedenfalls zeigt dieses Beispiel, wie wichtig Art und Weise der Präsentation sind.</p><p>3. In den vergangenen zwei Jahren haben wiederholt Mitglieder und Beauftragte der Historikerkommission in den Medien, in Interviews, Vorträgen und Publikationen im In- und Ausland zu verschiedenen Fragenkomplexen persönlich Stellung bezogen. Oft haben sie dabei Antworten und Wertungen vorgenommen, die eigentlich der Kommission zustehen würden. Dieses persönliche "Vorprellen" schafft Misstrauen, insbesondere wenn in persönlichen Stellungnahmen Meinungen vertreten werden, die im Gegensatz zur erlebten Geschichte der Zeitzeugen stehen, oder wenn nur "dunkle Punkte" des damaligen Geschehens behandelt werden. Generell fällt auf, dass bei den persönlichen Wertungen oft die damaligen (völker-)rechtlichen Gesichtspunkte vernachlässigt werden oder dass Moral und Rechtsempfinden der heutigen Zeit (etwa gemäss der später entstandenen EMRK) zum Massstab genommen werden.</p><p>Es stellt sich die Frage, ob durch eventuell tendenziöse Stellungnahmen von Einzelpersonen ein Druck geschaffen wird, den Kommissionsbericht so zu gewichten, dass keine Widersprüche zu vorgängig gemachten Aussagen entstehen.</p><p>4. Eine weitere Frage beschlägt die Dossiers, mit denen die Mitglieder der Historikerkommission arbeiten. Sie werden von zahlreichen Mitarbeitern im In- und Ausland zusammengestellt. Wer sind diese Mitarbeiter und Gehilfen, welche durch die Auswahl der Akten die Wertungen der Kommission entscheidend beeinflussen? Wer hat sie nach welchen Kriterien gewählt (dieselbe Frage stellt sich betreffend der Zusammenstellung der Historikerkommission selbst sowie der Task force EDA)? Welche Ausbildung haben sie genossen? Welches war ihre bisherige Tätigkeit? Wo stehen sie parteipolitisch? Welche Weisungen haben sie zur Zusammenstellung der Dossiers erhalten?</p><p>Fragen dieser Art wurden in der Vergangenheit bekanntlich beim Bundesarchiv aktuell. Hier stellt sich vor allem die Frage, wie die Bundesarchivdossiers aufgearbeitet werden, bevor sie den Historikern zur Verfügung gestellt werden. Es hat sich gezeigt, dass die Ergebnisse der Kommission auch durch öffentliche Erklärungen und Publikationen des Bundesarchivs präjudiziert werden könnten und dass dieses Material für weitere Angriffe und Ansprüche gegen unser Land dienen könnte. Zu erwähnen wäre der Beitrag "Die Schweiz und die Flüchtlinge 1993-1945", in welchem festgehalten wird, die jüdischen Flüchtlinge hätten keinerlei Rechte gehabt und seien von der Aussenwelt gänzlich abgeschnitten gewesen. Dies widerspricht den Erfahrungen von Zeitzeugen.</p><p>5. Es fällt auf, wie wenig die damals direkt Beteiligten bei der Zusammenstellung der Expertengremien berücksichtigt wurden. Die Mitglieder und Beauftragten der Historikerkommission sind keine Zeitzeugen und somit zwangsläufig auf teilweise spekulative Interpretationen angewiesen. Sie arbeiten aufgrund fremder Angaben und mit Dossiers, die erfahrungsgemäss besonders aus früheren Zeiten stets Lücken aufweisen. Demgegenüber sind noch Leute am Leben, welche damals an der Erstellung dieser Dossiers persönlich beteiligt waren oder welche die damals beteiligten Leute sehr gut kannten (z. B. Leute, die mit Botschafter Stucki zusammengearbeitet haben, der das Washingtoner Abkommen massgebend gestaltet hat). Es gibt keinen Grund, sie nicht besser in die nun laufenden historischen Untersuchungen miteinzubeziehen. Es erscheint deshalb wünschbar, einen Rat von Zeitzeugen zu schaffen, dessen Mitglieder mit ihren persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen der Kommission zur Verfügung stehen. In speziellen, beispielsweise umstrittenen Fragen könnten sie ihre Stellungnahme (auch zur Bestätigung von Erkenntnissen der Kommission) einbringen. Vielleicht könnte die Schaffung eines solchen Gremiums etwas zur Beruhigung der Kriegsgeneration beitragen, welche durch die Angriffe gegen die Schweiz besonders aufgebracht ist.</p>
  • <p>1. Der Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996 legt fest, dass der Bundesrat die Untersuchungsergebnisse vollständig veröffentlicht. Im Beschluss des Bundesrates vom 19. Dezember 1996 betreffend die Einsetzung der unabhängigen Expertenkommission (UEK), der auch ein Nichthistoriker angehört, wird näher bestimmt, dass die UEK spätestens nach fünf Jahren ihre Ergebnisse in einem Schlussbericht zuhanden des Bundesrates zusammenfasst. Ergebnisse zu abgeschlossenen Forschungsbereichen kann die UEK in Zwischenberichten vorlegen.</p><p>Gestützt auf Artikel 3.3 des erwähnten Beschlusses des Bundesrates hat der Bundesrat die UEK gebeten, Zwischenberichte zu zwei besonders sensiblen Bereichen vorzubereiten: zum Goldhandel und zur Flüchtlingsfrage. Zu den Goldtransaktionen der Schweiz im Zweiten Weltkrieg hat die UEK soeben einen Zwischenbericht vorgelegt und einen weiteren zur Flüchtlingsfrage für den Herbst dieses Jahres in Aussicht gestellt.</p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass Forschungsergebnisse der UEK anlässlich der Veröffentlichung eine politische Bewertung erfordern. Deshalb behält sich der Bundesrat vor, bei der Veröffentlichung der Zwischenberichte und des Schlussberichtes jeweils eine Erklärung abzugeben. So hat er zum unlängst publizierten Goldzwischenbericht der UEK Stellung genommen.</p><p>2. Gemäss Beschluss des Bundesrates betreffend die Einsetzung der unabhängigen Expertenkommission vom 19. Dezember 1996 sind die Mitglieder der Kommission und deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dem Amtsgeheimnis unterstellt. Es ist den Kommissionsmitgliedern und deren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nicht gestattet, die Öffentlichkeit über die laufenden Arbeiten und die ausgewerteten Bestände aus staatlichen und privaten Archiven, soweit diese nicht bereits zugänglich sind, in Kenntnis zu setzen. Allerdings wäre es verfehlt, davon auszugehen, dass sich Mitglieder der UEK ganz der Öffentlichkeit verschliessen sollten. Vielmehr besteht seitens der Öffentlichkeit, einschliesslich des Parlamentes, ein grosses Informationsbedürfnis hinsichtlich der Arbeiten und Tätigkeiten der UEK. Da die Diskussion über historische Fragen heute vielfach über die Medien erfolgt, ist deren Information durch UEK-Vertreter nützlich und erwünscht. Dass in diesem Zusammenhang der Präsident und die anderen Mitglieder der UEK nicht auf noch unveröffentlichte Ergebnisse der laufenden Forschungsarbeiten eingehen und damit eine ruhige und ungestörte Arbeitsweise ihrer Kommission gewährleisten, versteht sich von selbst.</p><p>3. Die Mitglieder der UEK sind vom Bundesrat ad personam ernannt worden. Mit Pressemitteilung vom 19. Dezember 1996 ist die Öffentlichkeit in der Schweiz wie im Ausland gebührend über die im internationalen Vergleich einzigartige Zusammensetzung der UEK unterrichtet worden. Die einzelnen Mitglieder der UEK vertreten bekanntlich weder eine Behörde noch spezielle Gruppen oder Sonderinteressen. Allein die persönliche Integrität und der wissenschaftliche Ruf eines jeden haben sie für die Ernennung qualifiziert. Für die Einstellung von wissenschaftlichen Mitarbeitern, Beratern und anderem Personal und für die Umsetzung des erteilten Mandats in ein Forschungskonzept ist die UEK selbst verantwortlich.</p><p>4. Im Beschluss des Bundesrates vom 19. Dezember 1996 wurde der Auftrag an die UEK gestützt auf Artikel 1 Ziffer 3 des Bundesbeschlusses vom 13. Dezember 1996 festgelegt. Dem Bundesrat obliegt es nicht, das Forschungskonzept der UEK zu bewerten.</p><p>Alle Aktenbereitstellungen, ob im Bundesarchiv oder in anderen Archiven, erfolgen einzig und allein nach wissenschaftlichen Grundsätzen. Der personenrechtliche Schutz bleibt vorbehalten. Auf diesen Grundsätzen fussen auch die Archivreglemente. Anzumerken bleibt, dass in der Schweiz die UEK zu allen für ihren Auftrag relevanten Dokumenten in öffentlichen und privaten Archiven Zugang hat.</p><p>5. In dem vom Bundesrat an die UEK ergangenen Auftrag vom 19. Dezember 1996 wird festgehalten, dass die Arbeiten der Kommission auch die Befragung von Zeitzeugen einschliesst (Art. 2). Die UEK hat daher eine Stelle für die Befragung von Zeitzeugen eingerichtet. Dass sich Zeitzeugen häufig zu Wort melden und sich mitunter sogar selbst organisieren, ist erfreulich und zeugt davon, wie intensiv und offen sich Schweizerinnen und Schweizer mit den Licht- und Schattenseiten der Rolle der Schweiz zur Zeit des Zweiten Weltkrieges auseinandersetzen. Da sich die Geschichtsforschung und -schreibung über Fragen des Zweiten Weltkrieges auch ausserhalb UEK fortentwickelt, melden sich interessierte Zeitzeugen, die ihre Erfahrungen und Erkenntnisse mitteilen wollen, auch über andere Kanäle, vorab über die Medien. Der Bundesrat hat volles Vertrauen, dass die UEK solche Zeitzeugnisse in ihre Forschungsarbeiten einfliessen lässt.</p><p>Der Bundesrat sieht keinen Anlass, für die vielfältigen und wertvollen Wortmeldungen der Zeitzeugen einen formellen amtlichen Rahmen im Sinne des Interpellanten zu schaffen, und hält daher die Schaffung eines derartigen Rates von Zeitzeugen für unnötig.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Hat sich der Bundesrat mit der Frage beschäftigt, wie die Publikation der noch folgenden Berichte der Historikerkommission Bergier erfolgen soll? Ist er nicht der Meinung, dass die Berichte anlässlich ihrer Publikation vom Bundesrat kommentiert werden sollten?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass vorgängige persönliche Stellungnahmen von Mitgliedern oder Beauftragten der Historikerkommission in Referaten, in den Medien und in Publikationen die Ergebnisse und Wertungen der Historikerkommission präjudizieren könnten?</p><p>3. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass die Schweizer Bevölkerung Anspruch hat zu erfahren, wer die Spezialisten (inkl. die Beauftragten der Historikerkommission) sind, die Einfluss auf die Berichte der Historikerkommission ausüben? Nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt ("cura in eligendo")?</p><p>4. Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Auswahl der Dossiers? Ist der Bundesrat im speziellen bereit, darüber zu wachen, dass die Bereitstellung der Entscheidungsgrundlagen für die Historikerkommission durch das Bundesarchiv nach wissenschaftlichen (und nicht nach politischen) Grundsätzen erfolgt?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, ein beratendes Gremium von Zeitzeugen zu schaffen, dessen Mitglieder einerseits die persönlich gelebte Geschichte einbringen könnten und in das andererseits die Historikerkommission umstrittene Fragen zur Stellungnahme einspeisen kann?</p>
  • Schweiz - Zweiter Weltkrieg. Veröffentlichung der Ergebnisse der Kommission Bergier. Rat von Zeitzeugen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Bereits 1996 war in der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen (respektive in der vorberatenden Subkommission) ein Thema gewesen, wie und durch wen die Untersuchungsergebnisse der zu schaffenden Historikerkommission zu veröffentlichen seien. Zumindest ein Teil der Kommissionsmitglieder ging davon aus, dass es Aufgabe der Historikerkommission sein werde, den Bundesrat zu gegebener Zeit über die Ergebnisse ihrer Arbeit ins Bild zu setzen, und dass in der Folge der Bundesrat für die Würdigung und eine angemessene Veröffentlichung zuständig sei.</p><p>2. Das bisher gewählte Vorgehen ist anders. Das zeigte sich exemplarisch am 1. Dezember 1997, als die Historikerkommission den ersten Globalbericht der Öffentlichkeit direkt über die Medien präsentierte, ohne dass die politische Behörde dazu Stellung genommen hätte.</p><p>Wie wichtig es ist, wie die Erkenntnisse präsentiert und gewichtet werden, zeigen die Erfahrungen anlässlich dieser Publikation. Der Fernsehzuschauer musste (z. B. aufgrund der Sendung "10 vor 10" von SF DRS) am 1. Dezember 1997 den Eindruck erhalten, die Schweiz habe dreimal mehr Geld von Deutschland entgegengenommen, als bisher bekannt gewesen war. Nur wer die Zusammenhänge kannte, realisierte, dass die Kommission (für die Schweiz erfreulicherweise) mit einer Ausnahme die Daten bestätigte, die seit Jahren bekannt sind. Neu war lediglich die Information, dass die Geschäftsbanken nicht nur Gold im Wert von 20, sondern von 61 Millionen Franken aus Deutschland übernommen hatten. Wegen dieser 41 Millionen Franken, die im Vergleich zum totalen Goldfluss in die Schweiz (an die Nationalbank) von weit untergeordneter Bedeutung sind, wurde beim Fernsehzuschauer ein falscher Eindruck erweckt. Ob dies vor allem der Fernsehberichterstattung oder der vorgängigen Präsentation durch die Historikerkommission zuzuschreiben ist, bleibe dahingestellt. Jedenfalls zeigt dieses Beispiel, wie wichtig Art und Weise der Präsentation sind.</p><p>3. In den vergangenen zwei Jahren haben wiederholt Mitglieder und Beauftragte der Historikerkommission in den Medien, in Interviews, Vorträgen und Publikationen im In- und Ausland zu verschiedenen Fragenkomplexen persönlich Stellung bezogen. Oft haben sie dabei Antworten und Wertungen vorgenommen, die eigentlich der Kommission zustehen würden. Dieses persönliche "Vorprellen" schafft Misstrauen, insbesondere wenn in persönlichen Stellungnahmen Meinungen vertreten werden, die im Gegensatz zur erlebten Geschichte der Zeitzeugen stehen, oder wenn nur "dunkle Punkte" des damaligen Geschehens behandelt werden. Generell fällt auf, dass bei den persönlichen Wertungen oft die damaligen (völker-)rechtlichen Gesichtspunkte vernachlässigt werden oder dass Moral und Rechtsempfinden der heutigen Zeit (etwa gemäss der später entstandenen EMRK) zum Massstab genommen werden.</p><p>Es stellt sich die Frage, ob durch eventuell tendenziöse Stellungnahmen von Einzelpersonen ein Druck geschaffen wird, den Kommissionsbericht so zu gewichten, dass keine Widersprüche zu vorgängig gemachten Aussagen entstehen.</p><p>4. Eine weitere Frage beschlägt die Dossiers, mit denen die Mitglieder der Historikerkommission arbeiten. Sie werden von zahlreichen Mitarbeitern im In- und Ausland zusammengestellt. Wer sind diese Mitarbeiter und Gehilfen, welche durch die Auswahl der Akten die Wertungen der Kommission entscheidend beeinflussen? Wer hat sie nach welchen Kriterien gewählt (dieselbe Frage stellt sich betreffend der Zusammenstellung der Historikerkommission selbst sowie der Task force EDA)? Welche Ausbildung haben sie genossen? Welches war ihre bisherige Tätigkeit? Wo stehen sie parteipolitisch? Welche Weisungen haben sie zur Zusammenstellung der Dossiers erhalten?</p><p>Fragen dieser Art wurden in der Vergangenheit bekanntlich beim Bundesarchiv aktuell. Hier stellt sich vor allem die Frage, wie die Bundesarchivdossiers aufgearbeitet werden, bevor sie den Historikern zur Verfügung gestellt werden. Es hat sich gezeigt, dass die Ergebnisse der Kommission auch durch öffentliche Erklärungen und Publikationen des Bundesarchivs präjudiziert werden könnten und dass dieses Material für weitere Angriffe und Ansprüche gegen unser Land dienen könnte. Zu erwähnen wäre der Beitrag "Die Schweiz und die Flüchtlinge 1993-1945", in welchem festgehalten wird, die jüdischen Flüchtlinge hätten keinerlei Rechte gehabt und seien von der Aussenwelt gänzlich abgeschnitten gewesen. Dies widerspricht den Erfahrungen von Zeitzeugen.</p><p>5. Es fällt auf, wie wenig die damals direkt Beteiligten bei der Zusammenstellung der Expertengremien berücksichtigt wurden. Die Mitglieder und Beauftragten der Historikerkommission sind keine Zeitzeugen und somit zwangsläufig auf teilweise spekulative Interpretationen angewiesen. Sie arbeiten aufgrund fremder Angaben und mit Dossiers, die erfahrungsgemäss besonders aus früheren Zeiten stets Lücken aufweisen. Demgegenüber sind noch Leute am Leben, welche damals an der Erstellung dieser Dossiers persönlich beteiligt waren oder welche die damals beteiligten Leute sehr gut kannten (z. B. Leute, die mit Botschafter Stucki zusammengearbeitet haben, der das Washingtoner Abkommen massgebend gestaltet hat). Es gibt keinen Grund, sie nicht besser in die nun laufenden historischen Untersuchungen miteinzubeziehen. Es erscheint deshalb wünschbar, einen Rat von Zeitzeugen zu schaffen, dessen Mitglieder mit ihren persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen der Kommission zur Verfügung stehen. In speziellen, beispielsweise umstrittenen Fragen könnten sie ihre Stellungnahme (auch zur Bestätigung von Erkenntnissen der Kommission) einbringen. Vielleicht könnte die Schaffung eines solchen Gremiums etwas zur Beruhigung der Kriegsgeneration beitragen, welche durch die Angriffe gegen die Schweiz besonders aufgebracht ist.</p>
    • <p>1. Der Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996 legt fest, dass der Bundesrat die Untersuchungsergebnisse vollständig veröffentlicht. Im Beschluss des Bundesrates vom 19. Dezember 1996 betreffend die Einsetzung der unabhängigen Expertenkommission (UEK), der auch ein Nichthistoriker angehört, wird näher bestimmt, dass die UEK spätestens nach fünf Jahren ihre Ergebnisse in einem Schlussbericht zuhanden des Bundesrates zusammenfasst. Ergebnisse zu abgeschlossenen Forschungsbereichen kann die UEK in Zwischenberichten vorlegen.</p><p>Gestützt auf Artikel 3.3 des erwähnten Beschlusses des Bundesrates hat der Bundesrat die UEK gebeten, Zwischenberichte zu zwei besonders sensiblen Bereichen vorzubereiten: zum Goldhandel und zur Flüchtlingsfrage. Zu den Goldtransaktionen der Schweiz im Zweiten Weltkrieg hat die UEK soeben einen Zwischenbericht vorgelegt und einen weiteren zur Flüchtlingsfrage für den Herbst dieses Jahres in Aussicht gestellt.</p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass Forschungsergebnisse der UEK anlässlich der Veröffentlichung eine politische Bewertung erfordern. Deshalb behält sich der Bundesrat vor, bei der Veröffentlichung der Zwischenberichte und des Schlussberichtes jeweils eine Erklärung abzugeben. So hat er zum unlängst publizierten Goldzwischenbericht der UEK Stellung genommen.</p><p>2. Gemäss Beschluss des Bundesrates betreffend die Einsetzung der unabhängigen Expertenkommission vom 19. Dezember 1996 sind die Mitglieder der Kommission und deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dem Amtsgeheimnis unterstellt. Es ist den Kommissionsmitgliedern und deren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nicht gestattet, die Öffentlichkeit über die laufenden Arbeiten und die ausgewerteten Bestände aus staatlichen und privaten Archiven, soweit diese nicht bereits zugänglich sind, in Kenntnis zu setzen. Allerdings wäre es verfehlt, davon auszugehen, dass sich Mitglieder der UEK ganz der Öffentlichkeit verschliessen sollten. Vielmehr besteht seitens der Öffentlichkeit, einschliesslich des Parlamentes, ein grosses Informationsbedürfnis hinsichtlich der Arbeiten und Tätigkeiten der UEK. Da die Diskussion über historische Fragen heute vielfach über die Medien erfolgt, ist deren Information durch UEK-Vertreter nützlich und erwünscht. Dass in diesem Zusammenhang der Präsident und die anderen Mitglieder der UEK nicht auf noch unveröffentlichte Ergebnisse der laufenden Forschungsarbeiten eingehen und damit eine ruhige und ungestörte Arbeitsweise ihrer Kommission gewährleisten, versteht sich von selbst.</p><p>3. Die Mitglieder der UEK sind vom Bundesrat ad personam ernannt worden. Mit Pressemitteilung vom 19. Dezember 1996 ist die Öffentlichkeit in der Schweiz wie im Ausland gebührend über die im internationalen Vergleich einzigartige Zusammensetzung der UEK unterrichtet worden. Die einzelnen Mitglieder der UEK vertreten bekanntlich weder eine Behörde noch spezielle Gruppen oder Sonderinteressen. Allein die persönliche Integrität und der wissenschaftliche Ruf eines jeden haben sie für die Ernennung qualifiziert. Für die Einstellung von wissenschaftlichen Mitarbeitern, Beratern und anderem Personal und für die Umsetzung des erteilten Mandats in ein Forschungskonzept ist die UEK selbst verantwortlich.</p><p>4. Im Beschluss des Bundesrates vom 19. Dezember 1996 wurde der Auftrag an die UEK gestützt auf Artikel 1 Ziffer 3 des Bundesbeschlusses vom 13. Dezember 1996 festgelegt. Dem Bundesrat obliegt es nicht, das Forschungskonzept der UEK zu bewerten.</p><p>Alle Aktenbereitstellungen, ob im Bundesarchiv oder in anderen Archiven, erfolgen einzig und allein nach wissenschaftlichen Grundsätzen. Der personenrechtliche Schutz bleibt vorbehalten. Auf diesen Grundsätzen fussen auch die Archivreglemente. Anzumerken bleibt, dass in der Schweiz die UEK zu allen für ihren Auftrag relevanten Dokumenten in öffentlichen und privaten Archiven Zugang hat.</p><p>5. In dem vom Bundesrat an die UEK ergangenen Auftrag vom 19. Dezember 1996 wird festgehalten, dass die Arbeiten der Kommission auch die Befragung von Zeitzeugen einschliesst (Art. 2). Die UEK hat daher eine Stelle für die Befragung von Zeitzeugen eingerichtet. Dass sich Zeitzeugen häufig zu Wort melden und sich mitunter sogar selbst organisieren, ist erfreulich und zeugt davon, wie intensiv und offen sich Schweizerinnen und Schweizer mit den Licht- und Schattenseiten der Rolle der Schweiz zur Zeit des Zweiten Weltkrieges auseinandersetzen. Da sich die Geschichtsforschung und -schreibung über Fragen des Zweiten Weltkrieges auch ausserhalb UEK fortentwickelt, melden sich interessierte Zeitzeugen, die ihre Erfahrungen und Erkenntnisse mitteilen wollen, auch über andere Kanäle, vorab über die Medien. Der Bundesrat hat volles Vertrauen, dass die UEK solche Zeitzeugnisse in ihre Forschungsarbeiten einfliessen lässt.</p><p>Der Bundesrat sieht keinen Anlass, für die vielfältigen und wertvollen Wortmeldungen der Zeitzeugen einen formellen amtlichen Rahmen im Sinne des Interpellanten zu schaffen, und hält daher die Schaffung eines derartigen Rates von Zeitzeugen für unnötig.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Hat sich der Bundesrat mit der Frage beschäftigt, wie die Publikation der noch folgenden Berichte der Historikerkommission Bergier erfolgen soll? Ist er nicht der Meinung, dass die Berichte anlässlich ihrer Publikation vom Bundesrat kommentiert werden sollten?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass vorgängige persönliche Stellungnahmen von Mitgliedern oder Beauftragten der Historikerkommission in Referaten, in den Medien und in Publikationen die Ergebnisse und Wertungen der Historikerkommission präjudizieren könnten?</p><p>3. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass die Schweizer Bevölkerung Anspruch hat zu erfahren, wer die Spezialisten (inkl. die Beauftragten der Historikerkommission) sind, die Einfluss auf die Berichte der Historikerkommission ausüben? Nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt ("cura in eligendo")?</p><p>4. Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Auswahl der Dossiers? Ist der Bundesrat im speziellen bereit, darüber zu wachen, dass die Bereitstellung der Entscheidungsgrundlagen für die Historikerkommission durch das Bundesarchiv nach wissenschaftlichen (und nicht nach politischen) Grundsätzen erfolgt?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, ein beratendes Gremium von Zeitzeugen zu schaffen, dessen Mitglieder einerseits die persönlich gelebte Geschichte einbringen könnten und in das andererseits die Historikerkommission umstrittene Fragen zur Stellungnahme einspeisen kann?</p>
    • Schweiz - Zweiter Weltkrieg. Veröffentlichung der Ergebnisse der Kommission Bergier. Rat von Zeitzeugen

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