Finanzierung der AHV/IV durch Oeko-Steuer

ShortId
98.3153
Id
19983153
Updated
10.04.2024 09:59
Language
de
Title
Finanzierung der AHV/IV durch Oeko-Steuer
AdditionalIndexing
Steuerpolitik;Sozialabgabe;Invalidenversicherung;Energieabgabe;AHV;Finanzierung
1
  • L05K0104010101, AHV
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K17010105, Energieabgabe
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L04K01040117, Sozialabgabe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Einführung der ökologischen Steuerreform - Belastung der Ressourcennutzung, Entlastung der Arbeit - verträgt keinen Aufschub. Mit Hilfe einer Ökosteuer kann die Finanzierung der ersten Säule nachhaltig sichergestellt werden. Gleichzeitig können die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Eine Ökosteuer ist anderen Finanzierungsformen zur Deckung der langfristigen Finanzierungslücke in der ersten Säule vorzuziehen.</p>
  • <p>Zur Finanzierung der AHV/IV sind aufgrund der demographischen Entwicklung zusätzliche Mittel notwendig, die Schätzungen zufolge in den kommenden zehn Jahren 3,5 Mehrwertsteuerpunkten entsprechen werden. Der Bundesrat hat am 8. April in seiner Aussprache über den Bericht IDA-Fiso 2 entschieden, zur Deckung des finanziellen Mehrbedarfes der ersten Säule bis ins Jahr 2010 die Mehrwertsteuer in den Vordergrund zu stellen. Er hat das EDI beauftragt, diese Variante im Entwurf zur 11. AHV-Revision, der in Kürze in die Vernehmlassung geschickt werden wird, darzustellen.</p><p>Längerfristig schliesst der Bundesrat indes eine Energiebesteuerung als ergänzende Finanzierungsquelle für die Sozialversicherungen nicht aus. Er hat seine Haltung in den Stellungnahmen zu mehreren parlamentarischen Vorstössen zum Thema ökologische Steuerreform zum Ausdruck gebracht (97.3540, Motion UREK-N; 97.3488, Motion Vallender; 97.3495, Motion Iten; 97.3533, Interpellation Frick). Der Bundesrat will die Arbeiten an einer solchen Reform vorantreiben. Dazu hat er einen neuen Fahrplan festgelegt, der vorsieht, dem Parlament spätestens bis 2001 eine vollständige Vorlage zu unterbreiten.</p><p>In den Stellungnahmen zu den erwähnten Vorstössen hat der Bundesrat insbesondere präzisiert, dass die ökologische Steuerreform finanz- und sozialpolitisch relevante Anliegen zu berücksichtigen habe. Der Handlungsspielraum für eine Erhöhung von Ökosteuereinnahmen ist aber beschränkt. Auch angesichts der besorgniserregenden finanziellen Perspektiven der Sozialversicherungen wird die Ökosteuer kaum in der Lage sein, die Finanzierung der ersten Säule zu sichern und gleichzeitig eine Senkung der Lohnnebenkosten zu ermöglichen.</p><p>Indem sie die Einführung einer Ökosteuer an eine Senkung der Lohnnebenkosten koppelt, setzt die vorliegende Motion zukünftigen Steuerreformen zu enge Schranken und trägt dem Ausmass des Finanzierungsbedarfs der Sozialversicherungen nicht Rechnung.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage (Verfassungsgrundlage und Bundesgesetz) zur Erhebung einer Ökosteuer auszuarbeiten, welche der Finanzierung der AHV/IV dient und zu einer Senkung der Lohnnebenkosten führt.</p>
  • Finanzierung der AHV/IV durch Oeko-Steuer
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19970052
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Einführung der ökologischen Steuerreform - Belastung der Ressourcennutzung, Entlastung der Arbeit - verträgt keinen Aufschub. Mit Hilfe einer Ökosteuer kann die Finanzierung der ersten Säule nachhaltig sichergestellt werden. Gleichzeitig können die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Eine Ökosteuer ist anderen Finanzierungsformen zur Deckung der langfristigen Finanzierungslücke in der ersten Säule vorzuziehen.</p>
    • <p>Zur Finanzierung der AHV/IV sind aufgrund der demographischen Entwicklung zusätzliche Mittel notwendig, die Schätzungen zufolge in den kommenden zehn Jahren 3,5 Mehrwertsteuerpunkten entsprechen werden. Der Bundesrat hat am 8. April in seiner Aussprache über den Bericht IDA-Fiso 2 entschieden, zur Deckung des finanziellen Mehrbedarfes der ersten Säule bis ins Jahr 2010 die Mehrwertsteuer in den Vordergrund zu stellen. Er hat das EDI beauftragt, diese Variante im Entwurf zur 11. AHV-Revision, der in Kürze in die Vernehmlassung geschickt werden wird, darzustellen.</p><p>Längerfristig schliesst der Bundesrat indes eine Energiebesteuerung als ergänzende Finanzierungsquelle für die Sozialversicherungen nicht aus. Er hat seine Haltung in den Stellungnahmen zu mehreren parlamentarischen Vorstössen zum Thema ökologische Steuerreform zum Ausdruck gebracht (97.3540, Motion UREK-N; 97.3488, Motion Vallender; 97.3495, Motion Iten; 97.3533, Interpellation Frick). Der Bundesrat will die Arbeiten an einer solchen Reform vorantreiben. Dazu hat er einen neuen Fahrplan festgelegt, der vorsieht, dem Parlament spätestens bis 2001 eine vollständige Vorlage zu unterbreiten.</p><p>In den Stellungnahmen zu den erwähnten Vorstössen hat der Bundesrat insbesondere präzisiert, dass die ökologische Steuerreform finanz- und sozialpolitisch relevante Anliegen zu berücksichtigen habe. Der Handlungsspielraum für eine Erhöhung von Ökosteuereinnahmen ist aber beschränkt. Auch angesichts der besorgniserregenden finanziellen Perspektiven der Sozialversicherungen wird die Ökosteuer kaum in der Lage sein, die Finanzierung der ersten Säule zu sichern und gleichzeitig eine Senkung der Lohnnebenkosten zu ermöglichen.</p><p>Indem sie die Einführung einer Ökosteuer an eine Senkung der Lohnnebenkosten koppelt, setzt die vorliegende Motion zukünftigen Steuerreformen zu enge Schranken und trägt dem Ausmass des Finanzierungsbedarfs der Sozialversicherungen nicht Rechnung.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage (Verfassungsgrundlage und Bundesgesetz) zur Erhebung einer Ökosteuer auszuarbeiten, welche der Finanzierung der AHV/IV dient und zu einer Senkung der Lohnnebenkosten führt.</p>
    • Finanzierung der AHV/IV durch Oeko-Steuer

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