Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. Neutralitätspolitisch bedenkliche Vorfälle
- ShortId
-
98.3156
- Id
-
19983156
- Updated
-
14.11.2025 07:52
- Language
-
de
- Title
-
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. Neutralitätspolitisch bedenkliche Vorfälle
- AdditionalIndexing
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Bewaffnung;Neutralität;militärische Zusammenarbeit;VBS;NATO;Anpassung der Waffensysteme;Verteidigungspolitik
- 1
-
- L04K10010503, Neutralität
- L04K04020201, Anpassung der Waffensysteme
- L03K080403, VBS
- L04K10010210, militärische Zusammenarbeit
- L03K150224, NATO
- L03K040201, Verteidigungspolitik
- L03K040204, Bewaffnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die gemeinsame Durchführung von Truppenübungen mit ausländischen Partnern in Friedenszeiten, sei es bilateral, sei es multilateral im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden, verletzt keine Verpflichtungen aus dem Neutralitätsrecht. Neutralitätspolitisch sind solche gemeinsamen Übungen ebenfalls unproblematisch, weil sie für die Schweiz keine internationalen Bindungen bewirken, welche ihr im Kriegsfall die Einhaltung ihrer neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen verunmöglichen würden. Diese Voraussetzung ist heute, da praktisch alle europäischen Staaten mit Streitkräften die vertrauensfördernde Praxis bi- und multilateraler Übungen pflegen, in unserem strategischen Umfeld durchwegs gegeben. Dies trifft auf Übungen im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden, wo die Thematik stets friedensfördernder oder humanitärer Art ist, ganz besonders zu. Es kann daher keineswegs von einer Schädigung unserer aussenpolitischen Glaubwürdigkeit und Berechenbarkeit gesprochen werden. Im Gegenteil, Glaubwürdigkeit und Berechenbarkeit der Schweiz für unsere Partner nehmen sogar zu, wenn wir Übungen - wie etwa diejenige über Katastrophenhilfe mit Frankreich letzes Jahr (Leman) - auch auf schweizerischem Boden durchführen.</p><p>2. Grundlage der Nato-Strategie ist heute das "Strategische Konzept", das am Römer Gipfeltreffen der Nato-Staaten vom 7./8. November 1991 verabschiedet wurde. Dieses Strategiepapier anerkennt das Ende das kalten Krieges und den tiefgreifenden positiven Wandel in Europa, bietet den Gegnern von einst die Hand zu Dialog und Kooperation, weist auf neue sicherheitspolitische Herausforderungen und Risiken hin, welche die alte Gefahr eines Überraschungsangriffs abgelöst haben, und betont einmal mehr den rein defensiven Charakter des nordatlantischen Bündnisses.</p><p>Es ist richtig, dass dieses "Strategische Konzept" von den 16 Nato-Staaten im Hinblick auf das 50. Jubiläum des Bündnisses im April 1999 überarbeitet wird. Die Notwendigkeit einer solchen Überarbeitung und Aktualisierung ist offensichtlich (so war die Sowjetunion zum Zeitpunkt des Römer Gipfels noch nicht auseinandergebrochen). Das Römer Dokument trägt ferner erst ansatzweise dem verstärkten politischen Charakter des Bündnisses Rechnung und wurde vor den wesentlichen institutionellen Entscheiden von 1997 verfasst, welche die Nato von einem reinen Militärbündnis zu einem sicherheitspolitischen Stabilitätssystem für ganz Europa gemacht haben. Dazu gehören insbesondere die Einladung an Polen, Ungarn und Tschechien, dem Bündnis beizutreten, die Nato-Russland-Akte, die Charta mit der Ukraine, der Ersatz des noch im bipolaren Denken verhafteten Nordatlantischen Kooperationsrates (NACC) durch den Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPC), der den politischen Dialog über alle einstigen Trennlinien des kalten Krieges hinweg pflegt. Schliesslich will die Nato auch die Lehren aus dem erfolgreichen IFOR/SFOR-Einsatz zur Friedenssicherung im ehemaligen Jugoslawien ziehen.</p><p>Wie der Text dieses neuen Strategiekonzeptes im Detail aussehen wird, steht noch nicht fest. Die Diskussion darüber ist noch in vollem Gange.</p><p>Wesentlich ist, dass es sich bei allen genannten Dokumenten - im Gegensatz zum Nato-Vertrag und dessen Beistandspflicht gemäss Artikel V - um politische Texte, nicht um völkerrechtlich bindende Verträge, handelt. Die Nato ist keine supranationale Organisation und kennt keine generelle Souveränitätsabtretung des Einzelstaates an die Bündnisorganisation. Dies kommt bereits darin zum Ausdruck, dass keine zwei Nato-Mitgliedschaften gleich angelegt sind (Island verfügt z. B. über keine Truppen, Frankreich und Spanien gehören nicht der integrierten Militärstruktur der Nato an, Norwegen und Dänemark lehnen in Friedenszeiten die Stationierung von fremden Truppen und Kernwaffen auf ihrem Territorium ab usw.). Mit der Zustimmung zu einem strategischen Konzept verpflichtet sich keines der Nato-Mitglieder verbindlich zu irgendeiner bestimmten Verhaltensweise in einer Krise. Die freie, souveräne Entscheidfreiheit wird nicht präjudiziert. Dies zeigte sich mit aller Deutlichkeit auch in der jüngsten Irakkrise.</p><p>Erst recht beinhalten die strategischen Konzepte der Nato keinerlei Verpflichtungen irgendwelcher Art für jene Staaten, die sich an der Partnerschaft für den Frieden beteiligen. PfP-Partner können sich aufgrund ihres eigenen, freien Entscheides an Friedensoperationen, die die Nato unter Mandat der Uno und/oder der OSZE auf die Beine stellt, beteiligen. So sind z. B. Österreich, Schweden und Finnland, aber auch Russland und weitere PfP-Partner mit Kontingenten in der SFOR vertreten. Eine Verpflichtung hierzu findet sich jedoch nirgends.</p><p>Was die durch den Interpellanten verwendeten Begriffe betrifft, so gibt es einerseits Massenvernichtungswaffen (A-, B-, C-Waffen), andererseits die Mittel des sogenannten "information warfare" (Kampf um/mit Informationen). "Virtuelle Massenvernichtungswaffen" sind bisher nicht bekannt.</p><p>3. Die Schweiz ist mit ihrer Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden keinerlei Verpflichtungen eingegangen. Bei der Partnerschaft handelt es sich um eine rein politische Initiative ohne jegliche völkerrechtlich verpflichtenden Bindungen. Die Schweiz hat darüber hinaus in ihrem Präsentationsdokument klar dargelegt, dass sie an der bewaffneten Neutralität festhält und nicht die Absicht hat, der Nato beizutreten.</p><p>Zudem ist (vgl. Antwort auf Frage 2) darauf hinzuweisen, dass die Nato in keiner Art und Weise einen "Strategiewandel" im Sinne des Interpellanten beschlossen hat. Die Arbeit am neuen "Strategischen Konzept" ist vielmehr noch in vollem Gange. Die Resultate sollen erst im April 1999 den Staats- und Regierungschefs der Nato zur Prüfung unterbreitet werden.</p><p>4a. Der Bundesrat hat keinerlei Weisungen erlassen, die auf eine Verbesserung der Nato-Kompatibilität von technischen Führungseinrichtungen hinzielen.</p><p>Damit unsere Führungsprozesse hinsichtlich der Reaktionsfähigkeit weiterhin zeitgerecht und zielgerichtet ablaufen können, sind unsererseits laufend Anpassungen an die gesteigerte Leistungsfähigkeit neuer Mittel (F/A-18, Informatik usw.) sowie der Schutzmassnahmen gegen "information warfare" unerlässlich. Das Schwergewicht der Investitionen geht in die grundlegenden Bausteine einer Echtzeit-Führungsfähigkeit. Eine erste Möglichkeit eines Datenaustausches sowohl mit Swisscontrol als auch auf internationaler Ebene könnte in absehbarer Zeit im Bereich der Flugsicherung zusammen mit Florako aufdrängen. Der rasch zunehmende Flugverkehr wird aus Gründen der Flugsicherheit zu einer immer enger werdenden Zusammenarbeit und Koordination der Flugbewegungen durch die Flugsicherungsorgane in ganz Europa führen. Die Teilnahme an dieser Zusammenarbeit ist nicht eine rein militärische oder technische, sondern vielmehr eine politische und wirtschaftliche Frage. Entsprechende Gespräche sind zurzeit nicht geplant.</p><p>4b. Bis auf den Bereich der Flugsicherung gibt es keine militärischen Systeme, welche über eine Schnittstelle zur Ankoppelung an ein adäquates inländisches oder ausländisches System verfügen. Die An- bzw. Abkoppelung bedingt einen politischen Entscheid. Für das Ankoppeln würde dies einen gewissen Zeitaufwand erfordern, bis der entsprechend vereinbarte Datenaustausch betriebssicher funktionieren würde, da keine namhaften Vorbereitungen getätigt worden sind. Ein Abkoppeln könnte hingegen zeitverzugslos ausgeführt werden.</p><p>4c. Es wurden keine Geheimhaltungsvorschriften geändert, und es besteht dazu auch keine Veranlassung.</p><p>5. Im Jahr 1996 überflogen 335 046 Luftfahrzeuge die Schweiz, und gleichzeitig fanden auf unseren Flugplätzen 1,4 Millionen Flugbewegungen statt. Die darin eingeschlossenen bewilligungspflichtigen Flugbewegungen von 4221 fremden Staats- und Militärluftfahrzeugen sind so bescheiden, dass diese nicht als sicherheitsrelevant bezeichnet werden können. Im übrigen werden ausländische Militärflugzeuge nach Vorliegen der Überflugbewilligung analog zu zivilen Luftfahrzeugen behandelt.</p><p>Bei nicht eingeschränktem Luftverkehr wird in der Regel das Gesuch für den Überflug mit fremden Staats- und Militärluftfahrzeugen vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl), in Absprache mit der Direktion für Völkerrecht und mit der Luftwaffe, behandelt und gemäss Weisungen des Bundesrates bewilligt. Die Luftwaffe kontrolliert stichprobenmässig die bewilligten Überflüge und unterstützt das Bazl bei der Durchsetzung der Luftverkehrsregeln und bei der Wahrung der Lufthoheit.</p><p>6a. Zum heutigen Zeitpunkt sind keine militärischen Einsätze in "sandigen Gegenden" geplant. 6 von 12 im Rüstungsprogramm 1998 beantragten Transporthelikoptern sind mit polyvalenten Lufteinlässen ausgerüstet. Ausländische Erfahrungen haben gezeigt, dass solche Einrichtungen auch bei Einsätzen in Europa und in der Schweiz zweckmässig sind und nachträglich nur mit unverhältnismässig hohen Mehrkosten nachgerüstet werden können. Es geht also darum, einen Teil der für etwa 30 Jahre im Einsatz stehenden Helikopter so auszurüsten, dass damit ein breites Aufgabenspektrum im Rahmen unserer sicherheitspolitischen Szenarien abgedeckt werden kann.</p><p>6b. Im Rahmen des veränderten sicherheitspolitischen Umfeldes fallen dem Bund und besonders dem VBS neue Aufgaben zu, oder bisherige Aufgaben erhalten eine neue Gewichtung. Dies betrifft auch den Bereich der Lufttransporte, die in allen sicherheitspolitischen Szenarien anfallen. Das VBS bereitet nicht den Kauf von Transportflugzeugen vor, sondern analysiert den Markt an militärischen Transportflugzeugen. Eine spätere Beschaffung kann heute nicht ausgeschlossen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In letzter Zeit häufen sich die neutralitätspolitisch bedenklichen Vorfälle:</p><p>1. In Genf wird ein schweizerisch-französisches Luftkontrollzentrum mit militärischem Auftrag ins Auge gefasst.</p><p>2. Im Verteidigungsdepartement soll der Kauf von Transporthelikoptern mit Hinweis auf militärische Auslandeinsätze in Vorbereitung sein.</p><p>3. Der Bundesrat und die VBS-internen Kreise sprechen beim Kauf von Florako von "Nato-kompatiblen" Systemen. Aus dem VBS wird gerüchteweise bekanntgegeben, dass man auch bei der Rüstungsbeschaffung weitere "Nato-kompatible" Führungseinrichtungen kaufen will.</p><p>4. Fremde Truppen sollen bei Übungen auf Schweizer Territorium und im schweizerischen Luftraum eingesetzt werden (Manöver der Luftwaffe, Vorbereitungen für Manöver mit der österreichischen Bundeswehr, Gegeneinladung an die französische Armee nach Luftschutzübungen in Frankreich).</p><p>5. Die französische Luftwaffe soll - gemäss Zeitungsbericht vom 1. April 1998 - die Bewilligung erhalten haben, simulierte Angriffsübungen in der Schweiz zu fliegen, so insbesondere auf die Axalp und die Grimselstaumauer (oder handelt es sich etwa um einen Aprilscherz?).</p><p>6. Die Schweiz soll Nato-Flugzeugen den Überflug in den Balkan gewährleisten.</p><p>Angesichts dieser bedenklichen Vorfälle frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass unser kostbarstes aussenpolitisches Gut - die Glaubwürdigkeit und Berechenbarkeit - schweren Schaden leidet, wenn fremde Truppen in der Schweiz an militärischen Übungen teilnehmen? Ist er bereit, klare Richtlinien zu erlassen, die der Armeeführung die Verletzung der Neutralitätspflichten verunmöglichen?</p><p>2. Ist er mit der aktuellen Strategieplanung der Nato vertraut, die zu einem neuen, weltweit operierenden bewaffneten Instrument - nicht mehr zum Schutz des Territoriums der Mitglieder, sondern zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen - führen soll, und kennt er die Rolle, die dabei den sogenannten "Partnern für den Frieden" zugedacht ist? Teilt er die Meinung, dass höchste Zurückhaltung geboten ist, wenn vermieden werden soll, dass die Schweiz in einen Kampf gegen einen Schurkenstaat mit virtuellen Massenvernichtungswaffen hineingezogen wird?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass mit dem Strategiewandel der Nato auch die bisher eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der sogenannten "Partnerschaft für den Frieden" zu überprüfen sind?</p><p>4. Welche technischen Führungseinrichtungen werden auf Weisung des Bundesrates Nato-kompatibel ausgelegt und weshalb? Wie stellt sich der Bundesrat die nötige Abkoppelung im Einsatzfall vor? Sind Geheimhaltungsvorschriften geändert worden? Welche und wie?</p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass die Sicherheit im Luftraum ("am schweizerischen Himmel", wie sich der Departementsvorsteher ausdrückt) verbessert werden könnte, wenn keine fremden Militärflugzeuge den Luftraum benützen dürfen?</p><p>6. Welche militärischen Einsätze plant der Bundesrat, wenn er Transporthelikopter beschaffen will, die sich in "sandigen Gegenden" bewähren sollen? Sollen auch Grossraum-Transportflugzeuge beschafft werden? Wozu?</p>
- Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. Neutralitätspolitisch bedenkliche Vorfälle
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die gemeinsame Durchführung von Truppenübungen mit ausländischen Partnern in Friedenszeiten, sei es bilateral, sei es multilateral im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden, verletzt keine Verpflichtungen aus dem Neutralitätsrecht. Neutralitätspolitisch sind solche gemeinsamen Übungen ebenfalls unproblematisch, weil sie für die Schweiz keine internationalen Bindungen bewirken, welche ihr im Kriegsfall die Einhaltung ihrer neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen verunmöglichen würden. Diese Voraussetzung ist heute, da praktisch alle europäischen Staaten mit Streitkräften die vertrauensfördernde Praxis bi- und multilateraler Übungen pflegen, in unserem strategischen Umfeld durchwegs gegeben. Dies trifft auf Übungen im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden, wo die Thematik stets friedensfördernder oder humanitärer Art ist, ganz besonders zu. Es kann daher keineswegs von einer Schädigung unserer aussenpolitischen Glaubwürdigkeit und Berechenbarkeit gesprochen werden. Im Gegenteil, Glaubwürdigkeit und Berechenbarkeit der Schweiz für unsere Partner nehmen sogar zu, wenn wir Übungen - wie etwa diejenige über Katastrophenhilfe mit Frankreich letzes Jahr (Leman) - auch auf schweizerischem Boden durchführen.</p><p>2. Grundlage der Nato-Strategie ist heute das "Strategische Konzept", das am Römer Gipfeltreffen der Nato-Staaten vom 7./8. November 1991 verabschiedet wurde. Dieses Strategiepapier anerkennt das Ende das kalten Krieges und den tiefgreifenden positiven Wandel in Europa, bietet den Gegnern von einst die Hand zu Dialog und Kooperation, weist auf neue sicherheitspolitische Herausforderungen und Risiken hin, welche die alte Gefahr eines Überraschungsangriffs abgelöst haben, und betont einmal mehr den rein defensiven Charakter des nordatlantischen Bündnisses.</p><p>Es ist richtig, dass dieses "Strategische Konzept" von den 16 Nato-Staaten im Hinblick auf das 50. Jubiläum des Bündnisses im April 1999 überarbeitet wird. Die Notwendigkeit einer solchen Überarbeitung und Aktualisierung ist offensichtlich (so war die Sowjetunion zum Zeitpunkt des Römer Gipfels noch nicht auseinandergebrochen). Das Römer Dokument trägt ferner erst ansatzweise dem verstärkten politischen Charakter des Bündnisses Rechnung und wurde vor den wesentlichen institutionellen Entscheiden von 1997 verfasst, welche die Nato von einem reinen Militärbündnis zu einem sicherheitspolitischen Stabilitätssystem für ganz Europa gemacht haben. Dazu gehören insbesondere die Einladung an Polen, Ungarn und Tschechien, dem Bündnis beizutreten, die Nato-Russland-Akte, die Charta mit der Ukraine, der Ersatz des noch im bipolaren Denken verhafteten Nordatlantischen Kooperationsrates (NACC) durch den Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPC), der den politischen Dialog über alle einstigen Trennlinien des kalten Krieges hinweg pflegt. Schliesslich will die Nato auch die Lehren aus dem erfolgreichen IFOR/SFOR-Einsatz zur Friedenssicherung im ehemaligen Jugoslawien ziehen.</p><p>Wie der Text dieses neuen Strategiekonzeptes im Detail aussehen wird, steht noch nicht fest. Die Diskussion darüber ist noch in vollem Gange.</p><p>Wesentlich ist, dass es sich bei allen genannten Dokumenten - im Gegensatz zum Nato-Vertrag und dessen Beistandspflicht gemäss Artikel V - um politische Texte, nicht um völkerrechtlich bindende Verträge, handelt. Die Nato ist keine supranationale Organisation und kennt keine generelle Souveränitätsabtretung des Einzelstaates an die Bündnisorganisation. Dies kommt bereits darin zum Ausdruck, dass keine zwei Nato-Mitgliedschaften gleich angelegt sind (Island verfügt z. B. über keine Truppen, Frankreich und Spanien gehören nicht der integrierten Militärstruktur der Nato an, Norwegen und Dänemark lehnen in Friedenszeiten die Stationierung von fremden Truppen und Kernwaffen auf ihrem Territorium ab usw.). Mit der Zustimmung zu einem strategischen Konzept verpflichtet sich keines der Nato-Mitglieder verbindlich zu irgendeiner bestimmten Verhaltensweise in einer Krise. Die freie, souveräne Entscheidfreiheit wird nicht präjudiziert. Dies zeigte sich mit aller Deutlichkeit auch in der jüngsten Irakkrise.</p><p>Erst recht beinhalten die strategischen Konzepte der Nato keinerlei Verpflichtungen irgendwelcher Art für jene Staaten, die sich an der Partnerschaft für den Frieden beteiligen. PfP-Partner können sich aufgrund ihres eigenen, freien Entscheides an Friedensoperationen, die die Nato unter Mandat der Uno und/oder der OSZE auf die Beine stellt, beteiligen. So sind z. B. Österreich, Schweden und Finnland, aber auch Russland und weitere PfP-Partner mit Kontingenten in der SFOR vertreten. Eine Verpflichtung hierzu findet sich jedoch nirgends.</p><p>Was die durch den Interpellanten verwendeten Begriffe betrifft, so gibt es einerseits Massenvernichtungswaffen (A-, B-, C-Waffen), andererseits die Mittel des sogenannten "information warfare" (Kampf um/mit Informationen). "Virtuelle Massenvernichtungswaffen" sind bisher nicht bekannt.</p><p>3. Die Schweiz ist mit ihrer Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden keinerlei Verpflichtungen eingegangen. Bei der Partnerschaft handelt es sich um eine rein politische Initiative ohne jegliche völkerrechtlich verpflichtenden Bindungen. Die Schweiz hat darüber hinaus in ihrem Präsentationsdokument klar dargelegt, dass sie an der bewaffneten Neutralität festhält und nicht die Absicht hat, der Nato beizutreten.</p><p>Zudem ist (vgl. Antwort auf Frage 2) darauf hinzuweisen, dass die Nato in keiner Art und Weise einen "Strategiewandel" im Sinne des Interpellanten beschlossen hat. Die Arbeit am neuen "Strategischen Konzept" ist vielmehr noch in vollem Gange. Die Resultate sollen erst im April 1999 den Staats- und Regierungschefs der Nato zur Prüfung unterbreitet werden.</p><p>4a. Der Bundesrat hat keinerlei Weisungen erlassen, die auf eine Verbesserung der Nato-Kompatibilität von technischen Führungseinrichtungen hinzielen.</p><p>Damit unsere Führungsprozesse hinsichtlich der Reaktionsfähigkeit weiterhin zeitgerecht und zielgerichtet ablaufen können, sind unsererseits laufend Anpassungen an die gesteigerte Leistungsfähigkeit neuer Mittel (F/A-18, Informatik usw.) sowie der Schutzmassnahmen gegen "information warfare" unerlässlich. Das Schwergewicht der Investitionen geht in die grundlegenden Bausteine einer Echtzeit-Führungsfähigkeit. Eine erste Möglichkeit eines Datenaustausches sowohl mit Swisscontrol als auch auf internationaler Ebene könnte in absehbarer Zeit im Bereich der Flugsicherung zusammen mit Florako aufdrängen. Der rasch zunehmende Flugverkehr wird aus Gründen der Flugsicherheit zu einer immer enger werdenden Zusammenarbeit und Koordination der Flugbewegungen durch die Flugsicherungsorgane in ganz Europa führen. Die Teilnahme an dieser Zusammenarbeit ist nicht eine rein militärische oder technische, sondern vielmehr eine politische und wirtschaftliche Frage. Entsprechende Gespräche sind zurzeit nicht geplant.</p><p>4b. Bis auf den Bereich der Flugsicherung gibt es keine militärischen Systeme, welche über eine Schnittstelle zur Ankoppelung an ein adäquates inländisches oder ausländisches System verfügen. Die An- bzw. Abkoppelung bedingt einen politischen Entscheid. Für das Ankoppeln würde dies einen gewissen Zeitaufwand erfordern, bis der entsprechend vereinbarte Datenaustausch betriebssicher funktionieren würde, da keine namhaften Vorbereitungen getätigt worden sind. Ein Abkoppeln könnte hingegen zeitverzugslos ausgeführt werden.</p><p>4c. Es wurden keine Geheimhaltungsvorschriften geändert, und es besteht dazu auch keine Veranlassung.</p><p>5. Im Jahr 1996 überflogen 335 046 Luftfahrzeuge die Schweiz, und gleichzeitig fanden auf unseren Flugplätzen 1,4 Millionen Flugbewegungen statt. Die darin eingeschlossenen bewilligungspflichtigen Flugbewegungen von 4221 fremden Staats- und Militärluftfahrzeugen sind so bescheiden, dass diese nicht als sicherheitsrelevant bezeichnet werden können. Im übrigen werden ausländische Militärflugzeuge nach Vorliegen der Überflugbewilligung analog zu zivilen Luftfahrzeugen behandelt.</p><p>Bei nicht eingeschränktem Luftverkehr wird in der Regel das Gesuch für den Überflug mit fremden Staats- und Militärluftfahrzeugen vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl), in Absprache mit der Direktion für Völkerrecht und mit der Luftwaffe, behandelt und gemäss Weisungen des Bundesrates bewilligt. Die Luftwaffe kontrolliert stichprobenmässig die bewilligten Überflüge und unterstützt das Bazl bei der Durchsetzung der Luftverkehrsregeln und bei der Wahrung der Lufthoheit.</p><p>6a. Zum heutigen Zeitpunkt sind keine militärischen Einsätze in "sandigen Gegenden" geplant. 6 von 12 im Rüstungsprogramm 1998 beantragten Transporthelikoptern sind mit polyvalenten Lufteinlässen ausgerüstet. Ausländische Erfahrungen haben gezeigt, dass solche Einrichtungen auch bei Einsätzen in Europa und in der Schweiz zweckmässig sind und nachträglich nur mit unverhältnismässig hohen Mehrkosten nachgerüstet werden können. Es geht also darum, einen Teil der für etwa 30 Jahre im Einsatz stehenden Helikopter so auszurüsten, dass damit ein breites Aufgabenspektrum im Rahmen unserer sicherheitspolitischen Szenarien abgedeckt werden kann.</p><p>6b. Im Rahmen des veränderten sicherheitspolitischen Umfeldes fallen dem Bund und besonders dem VBS neue Aufgaben zu, oder bisherige Aufgaben erhalten eine neue Gewichtung. Dies betrifft auch den Bereich der Lufttransporte, die in allen sicherheitspolitischen Szenarien anfallen. Das VBS bereitet nicht den Kauf von Transportflugzeugen vor, sondern analysiert den Markt an militärischen Transportflugzeugen. Eine spätere Beschaffung kann heute nicht ausgeschlossen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In letzter Zeit häufen sich die neutralitätspolitisch bedenklichen Vorfälle:</p><p>1. In Genf wird ein schweizerisch-französisches Luftkontrollzentrum mit militärischem Auftrag ins Auge gefasst.</p><p>2. Im Verteidigungsdepartement soll der Kauf von Transporthelikoptern mit Hinweis auf militärische Auslandeinsätze in Vorbereitung sein.</p><p>3. Der Bundesrat und die VBS-internen Kreise sprechen beim Kauf von Florako von "Nato-kompatiblen" Systemen. Aus dem VBS wird gerüchteweise bekanntgegeben, dass man auch bei der Rüstungsbeschaffung weitere "Nato-kompatible" Führungseinrichtungen kaufen will.</p><p>4. Fremde Truppen sollen bei Übungen auf Schweizer Territorium und im schweizerischen Luftraum eingesetzt werden (Manöver der Luftwaffe, Vorbereitungen für Manöver mit der österreichischen Bundeswehr, Gegeneinladung an die französische Armee nach Luftschutzübungen in Frankreich).</p><p>5. Die französische Luftwaffe soll - gemäss Zeitungsbericht vom 1. April 1998 - die Bewilligung erhalten haben, simulierte Angriffsübungen in der Schweiz zu fliegen, so insbesondere auf die Axalp und die Grimselstaumauer (oder handelt es sich etwa um einen Aprilscherz?).</p><p>6. Die Schweiz soll Nato-Flugzeugen den Überflug in den Balkan gewährleisten.</p><p>Angesichts dieser bedenklichen Vorfälle frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass unser kostbarstes aussenpolitisches Gut - die Glaubwürdigkeit und Berechenbarkeit - schweren Schaden leidet, wenn fremde Truppen in der Schweiz an militärischen Übungen teilnehmen? Ist er bereit, klare Richtlinien zu erlassen, die der Armeeführung die Verletzung der Neutralitätspflichten verunmöglichen?</p><p>2. Ist er mit der aktuellen Strategieplanung der Nato vertraut, die zu einem neuen, weltweit operierenden bewaffneten Instrument - nicht mehr zum Schutz des Territoriums der Mitglieder, sondern zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen - führen soll, und kennt er die Rolle, die dabei den sogenannten "Partnern für den Frieden" zugedacht ist? Teilt er die Meinung, dass höchste Zurückhaltung geboten ist, wenn vermieden werden soll, dass die Schweiz in einen Kampf gegen einen Schurkenstaat mit virtuellen Massenvernichtungswaffen hineingezogen wird?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass mit dem Strategiewandel der Nato auch die bisher eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der sogenannten "Partnerschaft für den Frieden" zu überprüfen sind?</p><p>4. Welche technischen Führungseinrichtungen werden auf Weisung des Bundesrates Nato-kompatibel ausgelegt und weshalb? Wie stellt sich der Bundesrat die nötige Abkoppelung im Einsatzfall vor? Sind Geheimhaltungsvorschriften geändert worden? Welche und wie?</p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass die Sicherheit im Luftraum ("am schweizerischen Himmel", wie sich der Departementsvorsteher ausdrückt) verbessert werden könnte, wenn keine fremden Militärflugzeuge den Luftraum benützen dürfen?</p><p>6. Welche militärischen Einsätze plant der Bundesrat, wenn er Transporthelikopter beschaffen will, die sich in "sandigen Gegenden" bewähren sollen? Sollen auch Grossraum-Transportflugzeuge beschafft werden? Wozu?</p>
- Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. Neutralitätspolitisch bedenkliche Vorfälle
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