Aufhebung des Freibetrages für gutgestellte Rentner
- ShortId
-
98.3167
- Id
-
19983167
- Updated
-
25.06.2025 02:16
- Language
-
de
- Title
-
Aufhebung des Freibetrages für gutgestellte Rentner
- AdditionalIndexing
-
Altersvorsorge;Arbeit von Pensionierten;AHV-Beiträge;Einkommensverteilung;älterer Mensch
- 1
-
- L04K01040101, Altersvorsorge
- L05K0107010201, älterer Mensch
- L05K0702030203, Arbeit von Pensionierten
- L05K0704050205, Einkommensverteilung
- L06K010401010101, AHV-Beiträge
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das schweizerische System der Alters- und Hinterlassenenversicherung ruht auf drei Säulen; es hat sich bewährt und dient gewissen europäischen Ländern zuweilen als Modell.</p><p>Indessen steht die Erste Säule, die der Existenzsicherung dient, finanziell auf schwachen Füssen. Sie wurde kürzlich durch den Zuschuss von einem Mehrwertsteuerprozent - gegen zwei Milliarden Franken jährlich - konsolidiert. Von 23 Milliarden im Jahre 1997 könnte der Ausgleichsfonds der AHV im Jahre 2005 auf gegen 300 Millionen sinken.</p><p>Das heisst, dass die Situation aufgrund der Entwicklung der Alterspyramide, der mit der 10. AHV-Revision erwirkten Verbesserungen und der anhaltenden schlechten wirtschaftlichen Lage kritisch bleibt.</p><p>Im Jahre 2010 müsste man, um die Sozialversicherungen wenigstens auf dem gegenwärtigen Niveau zu halten, zusätzliche 15 Milliarden Franken auftreiben, das heisst 6,8 Mehrwertsteuerprozente.</p><p>Die elfte AHV-Revision wird daher ihr besonderes Augenmerk auf die Renten derjenigen Personen richten müssen, die wirklich darauf angewiesen sind.</p><p>Unter diesem Gesichtspunkt ist es nicht mehr annehmbar, dass Arbeitgeber und deren Angestellte im Pensionsalter von Sozialabgaben befreit sind.</p><p>Ein monatlicher Freibetrag von 1400 Franken für erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner und deren Arbeitgeber ist nicht mehr gerechtfertigt.</p><p>Einerseits steht von den 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentnern, die die AHV-Grundrente erhalten, mehr als die Hälfte im Genuss der beruflichen Vorsorge (2. Säule).</p><p>Anderseits verbessert die anfangs Jahr in Kraft getretene dritte Revision der Ergänzungsleistungen der AHV/IV die Situation derjenigen Rentnerinnen und Rentner, die nicht genug in die 2. Säule eingezahlt haben, merklich.</p><p>Es ist daher ungerecht, in einem Zeitpunkt, in dem 200'000 Personen arbeitslos sind und die Jungen nur schwer einen Arbeitsplatz finden, einen Freibetrag zu gewähren. Diese Bevorzugung ermuntert nicht nur Arbeitgeber wie zum Beispiel grosse Warenhäuser, Rentnerinnen und Rentner anzustellen, sondern sie bestraft insbesondere diejenigen, die auf einen Zusatzverdienst angewiesen sind. Die Abschaffung dieses monatlichen Freibetrags von 1400 Franken erlaubt es, jedes Jahr zusätzlich Dutzende von Millionen Franken dem Ausgleichsfonds der AHV zufliessen zu lassen und auf diese Weise einen Beitrag zu seiner Konsolidierung zu leisten.</p><p>Dieser Freibetrag auf dem Erwerbseinkommen ist umso anfechtbarer, als er es einer Person im Rentenalter, die gleichzeitig einer selbständigen und einer unselbständigen Erwerbsarbeit nachgeht, ermöglicht, doppelt zu profitieren.</p><p>So hat beispielsweise ein Arzt, der sowohl in einer Klinik arbeitet als auch eine eigene Praxis betreibt, für beide Tätigkeiten ein Anrecht auf einen jährlichen Freibetrag von 16'800 Franken - selbst dann, wenn sein Jahreseinkommen 500'000 Franken beträgt.</p><p>Der Bundesrat wird daher eingeladen, entsprechend dem Grundsatz, AHV-Leistungen bedarfsabhängig zu entrichten, diesen Freibetrag grundsätzlich abzuschaffen und ihn nur für Rentnerinnen und Rentner beizubehalten, die in bescheidenen Verhältnissen leben - insbesondere für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen, die ohne Zustupf schlecht über die Runden kommen.</p>
- <p>Der Bundesrat beabsichtigt, im Rahmen der 11. AHV-Revision die Abschaffung des Freibetrags für erwerbstätige Altersrentner (Art. 4 Abs. 2 Bst. b AHVG) vorzuschlagen. Diese Bestimmung ermächtigt ihn, das von Personen im Rentenalter erzielte Erwerbseinkommen bis zur Höhe des anderthalbfachen Mindestbetrags der Altersrente von der Beitragsbemessung auszunehmen. Heute beträgt dieser Freibetrag 1'400 Franken im Monat oder 16'800 Franken im Jahr (Art. 6quater AHVV). Der Bundesrat ist wie der Motionär der Auffassung, es sei gerechtfertigt, die ältere Generation wie die jüngere zu behandeln und im normalen Rahmen zur Finanzierung der AHV beizuziehen. Dies gilt umso mehr, als heute Personen im Rentenalter nicht mehr generell wirtschaftlich schlechter gestellt sind, sie also nicht länger privilegiert werden müssen. Die Abschaffung des Rentnerfreibetrags bringt jährliche Mehreinnahmen für die AHV/IV/EO von 240 Mio. Franken.</p><p></p><p>Der Bundesrat will nun allerdings noch einen Schritt weitergehen als der Motionär und den Freibetrag ganz abschaffen, d.h. nicht nur für die gut situierten Rentnerinnen und Rentner. Würde eine Unterscheidung zwischen gut und weniger gut situierten Rentnerinnen und Rentnern gemacht, müsste der Arbeitgeber im Detail über deren persönliche Situation Bescheid wissen, was als unzumutbar erscheint.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, den monatlichen Freibetrag von 1400 Franken, der bei den AHV-Beiträgen gutgestellten Rentnerinnen und Rentnern sowie ihren Arbeitgebern zugestanden wird, aufzuheben.</p>
- Aufhebung des Freibetrages für gutgestellte Rentner
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das schweizerische System der Alters- und Hinterlassenenversicherung ruht auf drei Säulen; es hat sich bewährt und dient gewissen europäischen Ländern zuweilen als Modell.</p><p>Indessen steht die Erste Säule, die der Existenzsicherung dient, finanziell auf schwachen Füssen. Sie wurde kürzlich durch den Zuschuss von einem Mehrwertsteuerprozent - gegen zwei Milliarden Franken jährlich - konsolidiert. Von 23 Milliarden im Jahre 1997 könnte der Ausgleichsfonds der AHV im Jahre 2005 auf gegen 300 Millionen sinken.</p><p>Das heisst, dass die Situation aufgrund der Entwicklung der Alterspyramide, der mit der 10. AHV-Revision erwirkten Verbesserungen und der anhaltenden schlechten wirtschaftlichen Lage kritisch bleibt.</p><p>Im Jahre 2010 müsste man, um die Sozialversicherungen wenigstens auf dem gegenwärtigen Niveau zu halten, zusätzliche 15 Milliarden Franken auftreiben, das heisst 6,8 Mehrwertsteuerprozente.</p><p>Die elfte AHV-Revision wird daher ihr besonderes Augenmerk auf die Renten derjenigen Personen richten müssen, die wirklich darauf angewiesen sind.</p><p>Unter diesem Gesichtspunkt ist es nicht mehr annehmbar, dass Arbeitgeber und deren Angestellte im Pensionsalter von Sozialabgaben befreit sind.</p><p>Ein monatlicher Freibetrag von 1400 Franken für erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner und deren Arbeitgeber ist nicht mehr gerechtfertigt.</p><p>Einerseits steht von den 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentnern, die die AHV-Grundrente erhalten, mehr als die Hälfte im Genuss der beruflichen Vorsorge (2. Säule).</p><p>Anderseits verbessert die anfangs Jahr in Kraft getretene dritte Revision der Ergänzungsleistungen der AHV/IV die Situation derjenigen Rentnerinnen und Rentner, die nicht genug in die 2. Säule eingezahlt haben, merklich.</p><p>Es ist daher ungerecht, in einem Zeitpunkt, in dem 200'000 Personen arbeitslos sind und die Jungen nur schwer einen Arbeitsplatz finden, einen Freibetrag zu gewähren. Diese Bevorzugung ermuntert nicht nur Arbeitgeber wie zum Beispiel grosse Warenhäuser, Rentnerinnen und Rentner anzustellen, sondern sie bestraft insbesondere diejenigen, die auf einen Zusatzverdienst angewiesen sind. Die Abschaffung dieses monatlichen Freibetrags von 1400 Franken erlaubt es, jedes Jahr zusätzlich Dutzende von Millionen Franken dem Ausgleichsfonds der AHV zufliessen zu lassen und auf diese Weise einen Beitrag zu seiner Konsolidierung zu leisten.</p><p>Dieser Freibetrag auf dem Erwerbseinkommen ist umso anfechtbarer, als er es einer Person im Rentenalter, die gleichzeitig einer selbständigen und einer unselbständigen Erwerbsarbeit nachgeht, ermöglicht, doppelt zu profitieren.</p><p>So hat beispielsweise ein Arzt, der sowohl in einer Klinik arbeitet als auch eine eigene Praxis betreibt, für beide Tätigkeiten ein Anrecht auf einen jährlichen Freibetrag von 16'800 Franken - selbst dann, wenn sein Jahreseinkommen 500'000 Franken beträgt.</p><p>Der Bundesrat wird daher eingeladen, entsprechend dem Grundsatz, AHV-Leistungen bedarfsabhängig zu entrichten, diesen Freibetrag grundsätzlich abzuschaffen und ihn nur für Rentnerinnen und Rentner beizubehalten, die in bescheidenen Verhältnissen leben - insbesondere für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen, die ohne Zustupf schlecht über die Runden kommen.</p>
- <p>Der Bundesrat beabsichtigt, im Rahmen der 11. AHV-Revision die Abschaffung des Freibetrags für erwerbstätige Altersrentner (Art. 4 Abs. 2 Bst. b AHVG) vorzuschlagen. Diese Bestimmung ermächtigt ihn, das von Personen im Rentenalter erzielte Erwerbseinkommen bis zur Höhe des anderthalbfachen Mindestbetrags der Altersrente von der Beitragsbemessung auszunehmen. Heute beträgt dieser Freibetrag 1'400 Franken im Monat oder 16'800 Franken im Jahr (Art. 6quater AHVV). Der Bundesrat ist wie der Motionär der Auffassung, es sei gerechtfertigt, die ältere Generation wie die jüngere zu behandeln und im normalen Rahmen zur Finanzierung der AHV beizuziehen. Dies gilt umso mehr, als heute Personen im Rentenalter nicht mehr generell wirtschaftlich schlechter gestellt sind, sie also nicht länger privilegiert werden müssen. Die Abschaffung des Rentnerfreibetrags bringt jährliche Mehreinnahmen für die AHV/IV/EO von 240 Mio. Franken.</p><p></p><p>Der Bundesrat will nun allerdings noch einen Schritt weitergehen als der Motionär und den Freibetrag ganz abschaffen, d.h. nicht nur für die gut situierten Rentnerinnen und Rentner. Würde eine Unterscheidung zwischen gut und weniger gut situierten Rentnerinnen und Rentnern gemacht, müsste der Arbeitgeber im Detail über deren persönliche Situation Bescheid wissen, was als unzumutbar erscheint.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, den monatlichen Freibetrag von 1400 Franken, der bei den AHV-Beiträgen gutgestellten Rentnerinnen und Rentnern sowie ihren Arbeitgebern zugestanden wird, aufzuheben.</p>
- Aufhebung des Freibetrages für gutgestellte Rentner
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