Reisen in die USA
- ShortId
-
98.3172
- Id
-
19983172
- Updated
-
10.04.2024 14:19
- Language
-
de
- Title
-
Reisen in die USA
- AdditionalIndexing
-
Ausweis;Aussenwirtschaft;Reise;Einreise von Ausländern/-innen;USA
- 1
-
- L04K03050305, USA
- L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
- L05K0704010203, Aussenwirtschaft
- L04K05060104, Ausweis
- L05K0101010311, Reise
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wie ich der Presse entnommen habe, droht der Schweiz ab Februar 1999 der Ausschluss aus dem "Visa Waiver Pilot Programm", weil die Schweiz nicht über maschinenlesbare Pässe verfügt.</p><p>Seit 1989 profitiert die Schweiz von der Visumsfreiheit für USA-Reisen. 1997 reisten rund 450 000 Personen in die USA. Das sind pro Tag etwa 1200 Schweizer, die die Visumsfreiheit nutzen können.</p><p>Die USA verlangen ab Februar 1999 sogenannte "exit-controls", welche nur mit maschinenlesbaren Dokumenten durchgeführt werden können. Von den 26 Ländern, die am "Visa Waiver Pilot Programm" beteiligt sind, verfügt nur die Schweiz über ein Passdokument, das diesen Anforderungen nicht genügt.</p><p>Die amerikanischen Behörden in der Schweiz stellen jährlich bereits etwa 5000 Visa aus, vor allem für Reisen über 90 Tage Dauer. Diese Behörden werden kaum in der Lage sein, ab nächstem Jahr 450 000 zusätzliche Visa innert nützlicher Frist auszustellen.</p><p>Für die Exportwirtschaft muss der Zugang zum amerikanischen Markt, der neben Deutschland der wichtigste ist, einfach und unbürokratisch erreichbar sein. Mit einer Wiedereinführung der Visumspflicht würde unserer Exportwirtschaft eine zusätzliche, hohe Hürde aufgebürdet.</p>
- <p>Damit Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger auch in Zukunft ohne Visum in die USA reisen können, haben Vertreter des EJPD und EDA am 30. April auf der US-Botschaft in Bern beim zuständigen konsularischen Dienst ein Massnahmenpaket für eine Übergangslösung präsentiert und die Einführung eines neuen, maschinenlesbaren Schweizer Passes in Aussicht gestellt.</p><p>Das vom Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) bereits im vergangenen Herbst initiierte Passprojekt sieht nicht nur die Erarbeitung eines neuen Passdokumentes, sondern auch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage vor. Um den zunehmenden Fälschungen des Schweizer Passes einen Riegel zu schieben, sind nämlich moderne Sicherheitselemente sowie die Kontrolle der im Dokument aufgenommenen Personalien mittels elektronischer Hilfsmittel erforderlich. Um diese Personendaten elektronisch bearbeiten zu können, bedarf es gemäss Artikel 17 Absatz 2 des Datenschutzgesetzes vom 19. Juni 1992 einer formellen gesetzlichen Grundlage. Das neue Gesetz wird es ermöglichen, auch in der weiteren Zukunft mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten und den Pass immer wieder rasch dem neuesten Sicherheitsstandard anzupassen.</p><p>Am 22. Juni 1998 teilte die US-Botschaft in Bern in einer Note mit, dass die amerikanische Regierung auf eine Übergangslösung verzichte, da sie sich mit den von den Schweizer Behörden ergriffenen Massnahmen befriedigt erklären könne. Noch gleichentags orientierte der Bundesrat den Nationalrat in der Fragestunde über die Note der US-Botschaft, wonach die amerikanischen Behörden ausdrücklich auf eine Übergangsregelung verzichten und die visumsfreie Einreise von Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürgern in die USA bis zum Vorliegen eines neuen, maschinenlesbaren Schweizer Passes im Jahre 2003 gewährleisten.</p><p>Schliesslich ist noch festzuhalten, dass die Öffentlichkeit über die Entwicklung auf diesem Gebiet durch entsprechende Pressemitteilungen vom 30. April und 22. Juni 1998 auf dem laufenden gehalten wurde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Was unternimmt der Bundesrat, damit die Schweiz vom "Visa Waiver Pilot Programm" nicht ausgeschlossen wird und die schweizerische Exportwirtschaft nicht zusätzliche Barrieren überwinden muss?</p>
- Reisen in die USA
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Wie ich der Presse entnommen habe, droht der Schweiz ab Februar 1999 der Ausschluss aus dem "Visa Waiver Pilot Programm", weil die Schweiz nicht über maschinenlesbare Pässe verfügt.</p><p>Seit 1989 profitiert die Schweiz von der Visumsfreiheit für USA-Reisen. 1997 reisten rund 450 000 Personen in die USA. Das sind pro Tag etwa 1200 Schweizer, die die Visumsfreiheit nutzen können.</p><p>Die USA verlangen ab Februar 1999 sogenannte "exit-controls", welche nur mit maschinenlesbaren Dokumenten durchgeführt werden können. Von den 26 Ländern, die am "Visa Waiver Pilot Programm" beteiligt sind, verfügt nur die Schweiz über ein Passdokument, das diesen Anforderungen nicht genügt.</p><p>Die amerikanischen Behörden in der Schweiz stellen jährlich bereits etwa 5000 Visa aus, vor allem für Reisen über 90 Tage Dauer. Diese Behörden werden kaum in der Lage sein, ab nächstem Jahr 450 000 zusätzliche Visa innert nützlicher Frist auszustellen.</p><p>Für die Exportwirtschaft muss der Zugang zum amerikanischen Markt, der neben Deutschland der wichtigste ist, einfach und unbürokratisch erreichbar sein. Mit einer Wiedereinführung der Visumspflicht würde unserer Exportwirtschaft eine zusätzliche, hohe Hürde aufgebürdet.</p>
- <p>Damit Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger auch in Zukunft ohne Visum in die USA reisen können, haben Vertreter des EJPD und EDA am 30. April auf der US-Botschaft in Bern beim zuständigen konsularischen Dienst ein Massnahmenpaket für eine Übergangslösung präsentiert und die Einführung eines neuen, maschinenlesbaren Schweizer Passes in Aussicht gestellt.</p><p>Das vom Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) bereits im vergangenen Herbst initiierte Passprojekt sieht nicht nur die Erarbeitung eines neuen Passdokumentes, sondern auch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage vor. Um den zunehmenden Fälschungen des Schweizer Passes einen Riegel zu schieben, sind nämlich moderne Sicherheitselemente sowie die Kontrolle der im Dokument aufgenommenen Personalien mittels elektronischer Hilfsmittel erforderlich. Um diese Personendaten elektronisch bearbeiten zu können, bedarf es gemäss Artikel 17 Absatz 2 des Datenschutzgesetzes vom 19. Juni 1992 einer formellen gesetzlichen Grundlage. Das neue Gesetz wird es ermöglichen, auch in der weiteren Zukunft mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten und den Pass immer wieder rasch dem neuesten Sicherheitsstandard anzupassen.</p><p>Am 22. Juni 1998 teilte die US-Botschaft in Bern in einer Note mit, dass die amerikanische Regierung auf eine Übergangslösung verzichte, da sie sich mit den von den Schweizer Behörden ergriffenen Massnahmen befriedigt erklären könne. Noch gleichentags orientierte der Bundesrat den Nationalrat in der Fragestunde über die Note der US-Botschaft, wonach die amerikanischen Behörden ausdrücklich auf eine Übergangsregelung verzichten und die visumsfreie Einreise von Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürgern in die USA bis zum Vorliegen eines neuen, maschinenlesbaren Schweizer Passes im Jahre 2003 gewährleisten.</p><p>Schliesslich ist noch festzuhalten, dass die Öffentlichkeit über die Entwicklung auf diesem Gebiet durch entsprechende Pressemitteilungen vom 30. April und 22. Juni 1998 auf dem laufenden gehalten wurde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Was unternimmt der Bundesrat, damit die Schweiz vom "Visa Waiver Pilot Programm" nicht ausgeschlossen wird und die schweizerische Exportwirtschaft nicht zusätzliche Barrieren überwinden muss?</p>
- Reisen in die USA
Back to List