Studie "Kinder, Zeit und Geld"
- ShortId
-
98.3173
- Id
-
19983173
- Updated
-
10.04.2024 12:53
- Language
-
de
- Title
-
Studie "Kinder, Zeit und Geld"
- AdditionalIndexing
-
Armut;Steuerabzug;Familienzulage;Kind;Kinderbetreuung;Gesamtkosten
- 1
-
- L04K01040207, Kinderbetreuung
- L06K070302020106, Gesamtkosten
- L04K01040108, Familienzulage
- L04K11070304, Steuerabzug
- L04K01010203, Armut
- L05K0107010205, Kind
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Moment werden von Arbeitgebern, Kantonen und Gemeinden in Form von Kinderzulagen, Ersparnissen durch Steuerabzüge und weiteren Zulagen laut Studie rund 6 Milliarden Franken an die Kosten der Kinder bezahlt. Die Steuerabzüge begünstigen vor allem die besseren Einkommen. Die finanziell schwächeren Einkommensgruppen kommen oft kaum in den Genuss von staatlicher Unterstützung für ihre Aufwendungen für die Kinder, sei es, weil sie beinahe keine Steuern zahlen können, oder weil sie als Teilzeitbeschäftigte oder Selbständigerwerbende keine Kinderzulagen erhalten.</p><p>Damit den Familien gezielt und effizient geholfen werden kann, braucht es eine Neuorganisation der Familienunterstützung.</p>
- <p>1. Die Familienzulagen dienen dazu, die Familienlasten teilweise auszugleichen. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Familienzulagen, wobei die Ansätze je nach Kanton unterschiedlich sind. Im Bereich der Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen bestehen hingegen Lücken. Verschiedene Bestrebungen mit dem Ziel, die Familienzulagen auch ausserhalb der Landwirtschaft bundesrechtlich zu regeln, führten bis heute zu keinen entsprechenden Ergebnissen. Am 2. März 1992 hat der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Fankhauser (91.411) Folge gegeben, welche u. a. eine bundesrechtliche Kinderzulage von mindestens 200 Franken im Monat verlangt. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat seither mit Hilfe von Experten einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, zu dem 1995 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wurde. Dieses zeigte, dass die Meinungen über die Notwendigkeit einer bundesrechtlichen Regelung und deren Ausgestaltung geteilt sind. Die Kommission beschloss am 28. November 1997, dem Rat keine umfassende Lösung, sondern ein Rahmengesetz vorzulegen. Dieses setzt Mindestansätze der Zulagen fest und verpflichtet die Arbeitgeber, sich einer Familienausgleichskasse anzuschliessen. Für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige können die Kantone Einkommensgrenzen festlegen. Organisation und Finanzierung bliebe im wesentlichen den Kantonen überlassen.</p><p>Seither wurde am "runden Tisch" vom 6. April 1998 betreffend Erreichung des "Haushaltziels 2001" beschlossen, darauf hinzuwirken, dass das Parlament die Initiative Fankhauser bis zum Ausgleich des Bundeshaushalts nicht verabschiedet. Das weitere Vorgehen in dieser Sache liegt allein in der Hand des Parlaments. Allerdings wird zurzeit auch im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen eine Bundesregelung der Familienzulagen geprüft.</p><p>2. Der Bundesrat setzte am 31. Oktober 1996 eine Kommission zur Überprüfung des gesamten Systems der Familienbesteuerung ein, wie sie im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer sowie im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden festgelegt ist. Die Kommission ist beauftragt, allfällige Mängel des geltenden Systems aufzulisten und Vorschläge für eine Neukonzeption unter Einbezug der familienspezifischen Abzüge zu unterbreiten. Sie wird ihren Bericht im Sommer 1998 fertigstellen.</p><p>3. Die gezielte Entlastung von einkommensschwächeren Familien liegt im Zuständigkeitsbereich von Kantonen und Gemeinden. Bereits heute kennen elf Kantone (Zürich, Luzern, Glarus, Zug, Freiburg, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Tessin, Neuenburg und Waadt) Bedarfsleistungen bei Mutterschaft bzw. an Eltern, die analog den Ergänzungsleistungen ausgestaltet sind. Wo keine solchen Regelungen bestehen, werden Familien im Bedarfsfall durch die Sozialhilfe unterstützt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Studie "Kinder, Zeit und Geld", welche vom Bundesamt für Sozialversicherung im Februar 1998 herausgegeben wurde, hat in der Bevölkerung heftige Diskussionen ausgelöst. Die Studie enthält in der Tat brisante Aussagen, die erhebliche politische Konsequenzen zur Folge haben könnten.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Schlussfolgerungen zieht er aus der Studie, vor allem im Hinblick auf eine allfällige Bundesregelung für die Kinderzulagen?</p><p>2. Die Studie zeigt auf, dass die Steuerabzüge für Kinder und Familien, wie sie die einzelnen kantonalen Steuergesetze vorsehen, bessere Einkommen deutlich bevorzugen. Ist er bereit, im Bereich der Steuern nach Lösungen zu suchen, welche vor allem die einkommensschwächeren Eltern entlasten?</p><p>3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht er, um die einkommensschwächeren Eltern gezielt zu entlasten und die Kosten für die Kinder gerechter auf die Gesellschaft zu verteilen?</p>
- Studie "Kinder, Zeit und Geld"
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Moment werden von Arbeitgebern, Kantonen und Gemeinden in Form von Kinderzulagen, Ersparnissen durch Steuerabzüge und weiteren Zulagen laut Studie rund 6 Milliarden Franken an die Kosten der Kinder bezahlt. Die Steuerabzüge begünstigen vor allem die besseren Einkommen. Die finanziell schwächeren Einkommensgruppen kommen oft kaum in den Genuss von staatlicher Unterstützung für ihre Aufwendungen für die Kinder, sei es, weil sie beinahe keine Steuern zahlen können, oder weil sie als Teilzeitbeschäftigte oder Selbständigerwerbende keine Kinderzulagen erhalten.</p><p>Damit den Familien gezielt und effizient geholfen werden kann, braucht es eine Neuorganisation der Familienunterstützung.</p>
- <p>1. Die Familienzulagen dienen dazu, die Familienlasten teilweise auszugleichen. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Familienzulagen, wobei die Ansätze je nach Kanton unterschiedlich sind. Im Bereich der Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen bestehen hingegen Lücken. Verschiedene Bestrebungen mit dem Ziel, die Familienzulagen auch ausserhalb der Landwirtschaft bundesrechtlich zu regeln, führten bis heute zu keinen entsprechenden Ergebnissen. Am 2. März 1992 hat der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Fankhauser (91.411) Folge gegeben, welche u. a. eine bundesrechtliche Kinderzulage von mindestens 200 Franken im Monat verlangt. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat seither mit Hilfe von Experten einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, zu dem 1995 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wurde. Dieses zeigte, dass die Meinungen über die Notwendigkeit einer bundesrechtlichen Regelung und deren Ausgestaltung geteilt sind. Die Kommission beschloss am 28. November 1997, dem Rat keine umfassende Lösung, sondern ein Rahmengesetz vorzulegen. Dieses setzt Mindestansätze der Zulagen fest und verpflichtet die Arbeitgeber, sich einer Familienausgleichskasse anzuschliessen. Für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige können die Kantone Einkommensgrenzen festlegen. Organisation und Finanzierung bliebe im wesentlichen den Kantonen überlassen.</p><p>Seither wurde am "runden Tisch" vom 6. April 1998 betreffend Erreichung des "Haushaltziels 2001" beschlossen, darauf hinzuwirken, dass das Parlament die Initiative Fankhauser bis zum Ausgleich des Bundeshaushalts nicht verabschiedet. Das weitere Vorgehen in dieser Sache liegt allein in der Hand des Parlaments. Allerdings wird zurzeit auch im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen eine Bundesregelung der Familienzulagen geprüft.</p><p>2. Der Bundesrat setzte am 31. Oktober 1996 eine Kommission zur Überprüfung des gesamten Systems der Familienbesteuerung ein, wie sie im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer sowie im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden festgelegt ist. Die Kommission ist beauftragt, allfällige Mängel des geltenden Systems aufzulisten und Vorschläge für eine Neukonzeption unter Einbezug der familienspezifischen Abzüge zu unterbreiten. Sie wird ihren Bericht im Sommer 1998 fertigstellen.</p><p>3. Die gezielte Entlastung von einkommensschwächeren Familien liegt im Zuständigkeitsbereich von Kantonen und Gemeinden. Bereits heute kennen elf Kantone (Zürich, Luzern, Glarus, Zug, Freiburg, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Tessin, Neuenburg und Waadt) Bedarfsleistungen bei Mutterschaft bzw. an Eltern, die analog den Ergänzungsleistungen ausgestaltet sind. Wo keine solchen Regelungen bestehen, werden Familien im Bedarfsfall durch die Sozialhilfe unterstützt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Studie "Kinder, Zeit und Geld", welche vom Bundesamt für Sozialversicherung im Februar 1998 herausgegeben wurde, hat in der Bevölkerung heftige Diskussionen ausgelöst. Die Studie enthält in der Tat brisante Aussagen, die erhebliche politische Konsequenzen zur Folge haben könnten.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Schlussfolgerungen zieht er aus der Studie, vor allem im Hinblick auf eine allfällige Bundesregelung für die Kinderzulagen?</p><p>2. Die Studie zeigt auf, dass die Steuerabzüge für Kinder und Familien, wie sie die einzelnen kantonalen Steuergesetze vorsehen, bessere Einkommen deutlich bevorzugen. Ist er bereit, im Bereich der Steuern nach Lösungen zu suchen, welche vor allem die einkommensschwächeren Eltern entlasten?</p><p>3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht er, um die einkommensschwächeren Eltern gezielt zu entlasten und die Kosten für die Kinder gerechter auf die Gesellschaft zu verteilen?</p>
- Studie "Kinder, Zeit und Geld"
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