OECD-Empfehlungen über schädlichen Steuerwettbewerb
- ShortId
-
98.3177
- Id
-
19983177
- Updated
-
10.04.2024 12:21
- Language
-
de
- Title
-
OECD-Empfehlungen über schädlichen Steuerwettbewerb
- AdditionalIndexing
-
Wettbewerbsrecht;Wettbewerbsbeschränkung;Steuerpolitik;Wettbewerbspolitik;OECD
- 1
-
- L03K110703, Steuerpolitik
- L04K07030104, Wettbewerbspolitik
- L04K07030103, Wettbewerbsrecht
- L03K150222, OECD
- L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass der Schweiz durch die gegenüber dem Bericht der OECD über die schädliche Steuerkonkurrenz eingenommene Position ein Imageschaden erwachsen ist, ist doch die Haltung der Schweiz in den betreffenden Bereichen im Ausland seit langem hinlänglich bekannt. Ein Imageschaden wäre hingegen entstanden, wenn die Schweiz, was anfänglich auch erwogen, aber aus politischen Gründen fallengelassen worden war, gegen diesen Bericht ein Veto eingelegt und damit dessen Verabschiedung durch den Ministerrat der OECD verhindert hätte. Mehrere Staaten, denen an der Verabschiedung des Berichtes viel gelegen war, haben denn auch mit Befriedigung von der Stimmenthaltung der Schweiz Kenntnis genommen und für die schweizerische Haltung Verständnis gezeigt.</p><p>Die Schweiz hat in den letzten Jahren viel getan, um die Rahmenbedingungen für den Finanzplatz den Erfordernissen der Zeit anzupassen und dessen Integrität zu sichern. Die kürzlich revidierten Geldwäschereibestimmungen, mit denen zuvor noch bestehende Schlupflöcher gefüllt wurden, entsprechen nun dem internationalen Standard. Gegenwärtig revidiert unser Land auch seine Bankengesetzgebung, um die internationale Zusammenarbeit zu verbessern. So ist vorgesehen, der Eidgenössischen Bankenkommission die Kompetenz zu erteilen, Aufsichtsbehörden des Heimatstaates einer ausländischen Bank zu ermächtigen, ihre Tochtergesellschaft oder Filiale an deren Sitz in der Schweiz zu inspizieren. Das Bankgeheimnis wird dabei aber nicht angetastet.</p><p>Auch in den übrigen Belangen wird das Bankgeheimnis bewahrt, um weiterhin die Vertraulichkeit der Bankbeziehungen und Transaktionen zu gewährleisten, soweit nicht kriminelle Handlungen im Spiel sind. Solche bekämpft die Schweiz mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und in enger Zusammenarbeit mit dem Ausland.</p><p>2./3. Die Schweiz hat anlässlich der Ministerratssitzung der OECD vom Mai 1996 das Mandat, es seien "die Auswirkungen des unlauteren Steuerwettbewerbs auf die Fiskalhaushalte zu untersuchen und Massnahmen zu entwickeln, die es gestatten, im Bereich der Investitions- und Finanzierungsentscheide gegen den verzerrenden Einfluss von schädlicher Steuerkonkurrenz und seine Folgen für das Steuersubstrat der einzelnen Staaten vorzugehen", unterstützt. Damit hat sie klar zum Ausdruck gebracht, dass sie gewillt ist, die schädlichen Auswirkungen des unlauteren Wettbewerbs unter den Staaten, vor dem auch sie nicht gefeit ist, zu bekämpfen. Das Ergebnis dieser Arbeiten entspricht nun aber in keiner Weise den schweizerischen Erwartungen und wird vom Bundesrat als unausgewogen beurteilt. Die besondere Arbeitsgruppe, die von der OECD zur Bearbeitung dieses Fragenkomplexes eingesetzt wurde, ist nach schweizerischer Auffassung dem der OECD erteilten Mandat nicht gerecht geworden, hat sie sich doch einseitig auf geographisch mobile Finanztransaktionen und auf die Untersuchung der steuerlichen und damit verbundenen Faktoren in diesem beschränkten Bereich konzentriert. Damit wurden andere, für Investitions- und Finanzierungsentscheide mindestens ebenso entscheidende Faktoren wie das gesamte politische, wirtschaftliche und soziale Umfeld der Staaten völlig ausser acht gelassen. Ebensowenig untersucht wurden die schädlichen Auswirkungen anderer Formen des unlauteren Wettbewerbs, beispielsweise der staatlichen Subventionierung im Hinblick auf die Heranziehung von Industrieunternehmen. Dieser begrenzte Ansatzpunkt der Arbeiten wurde von den schweizerischen Vertretern in den vorbereitenden Gremien, d. h sowohl in der besonderen Arbeitsgruppe als auch im Fiskalkomitee und im Exekutivrat der OECD, wiederholt gerügt. Der Forderung der Schweiz nach einer dem Mandat entsprechenden umfassenden Untersuchung des schädlichen Steuerwettbewerbs auf die gesamte Wirtschaft wurde indessen von diesen Gremien nicht stattgegeben. Der Bericht, dessen Empfehlungen vorrangig eine Verstärkung der internationalen Amtshilfe und eine Öffnung des Zugangs zu Bankinformationen für steuerliche Zwecke fordern, richtet sich deshalb nach Auffassung des Bundesrates einseitig gegen einzelne wenige Staaten und namentlich gegen die Schweiz. Aus diesem Grunde sah sich der Bundesrat ausserstande, diesem Bericht - und damit auch den darin enthaltenen Empfehlungen - zuzustimmen. Er hat diese grundsätzliche Ablehnung in der anlässlich der Behandlung des Berichtes im Ministerrat der OECD abgegebenen und zusammen mit dem Bericht veröffentlichten schweizerischen Erklärung dargelegt und begründet. Der lediglich beispielhaften Erwähnung der nach Auffassung des Bundesrates die Interessen der Schweiz in besonderem Masse tangierenden Empfehlungen Nr. 4, 7, 8, 14 und 15 kommt in diesem Zusammenhang keine eigenständige Bedeutung zu.</p><p>Gegen die Steuerkonkurrenz als solche hat der Bundesrat nichts einzuwenden. Denn dadurch sind die Staaten im allgemeinen gezwungen, die Steuerbelastung in Grenzen zu halten. Schädlich wird die Steuerkonkurrenz aber dann, wenn dadurch in erheblichem Masse Steuersubstrat von einem Staat in den anderen verschoben wird.</p><p>4. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, auf seine Ablehnung dieses Berichtes der OECD zurückzukommen. Damit kann auch eine nachträgliche Annahme der darin enthaltenen Empfehlungen nicht zur Diskussion stehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz hat die Empfehlungen des Berichtes der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über schädliche Steuerkonkurrenz im Rahmen der Konferenz der OECD vom April 1998 in Paris nicht akzeptiert.</p><p>Der Bundesrat hat sich einmal mehr, ohne Rücksicht auf die aussenpolitischen Implikationen die Bankenansicht (Rücksicht auf das Bankgeheimnis und die Bankeninteressen) zu eigen gemacht und gegen diese zentralen Empfehlungen der OECD Stellung genommen.</p><p>Die Schweiz stand dabei einmal mehr allein in der Völkergemeinschaft. Einzig Luxemburg entwickelte ähnliche Vorbehalte wie die Schweiz, wobei dieses Land in gewisser Hinsicht in die Steuerharmonisierungspläne der EU (Monti-Plan) eingebunden wird.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Auskunft zu folgenden Fragen:</p><p>1. Ist dem Bundesrat bewusst, welchen internationalen Imageschaden er für die Schweiz mit seiner Haltung gegen die Empfehlungen der OECD über schädliche Steuerkonkurrenz anrichtet?</p><p>2. Ist die Haltung der schweizerischen Delegation in Paris, vor allem bei den Vorbereitungsarbeiten, unter dem Aspekt der Aussenpolitik und der politischen Imageprobleme der Schweiz beurteilt worden?</p><p>3. Warum hat sich der Bundesrat im einzelnen von den vorbereitenden Expertenempfehlungen der OECD abgesetzt?</p><p>4. Wie ist das weitere Vorgehen: Wird der Bundesrat die Empfehlungen der OECD gegen unlauteren Steuerwettbewerb nachträglich noch akzeptieren, oder wird die Schweiz in dieser Frage in der OECD nun dauernd abseits stehen?</p><p>Ich bitte um eine detaillierte Begründung für die einzelnen Vorbehalte.</p>
- OECD-Empfehlungen über schädlichen Steuerwettbewerb
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass der Schweiz durch die gegenüber dem Bericht der OECD über die schädliche Steuerkonkurrenz eingenommene Position ein Imageschaden erwachsen ist, ist doch die Haltung der Schweiz in den betreffenden Bereichen im Ausland seit langem hinlänglich bekannt. Ein Imageschaden wäre hingegen entstanden, wenn die Schweiz, was anfänglich auch erwogen, aber aus politischen Gründen fallengelassen worden war, gegen diesen Bericht ein Veto eingelegt und damit dessen Verabschiedung durch den Ministerrat der OECD verhindert hätte. Mehrere Staaten, denen an der Verabschiedung des Berichtes viel gelegen war, haben denn auch mit Befriedigung von der Stimmenthaltung der Schweiz Kenntnis genommen und für die schweizerische Haltung Verständnis gezeigt.</p><p>Die Schweiz hat in den letzten Jahren viel getan, um die Rahmenbedingungen für den Finanzplatz den Erfordernissen der Zeit anzupassen und dessen Integrität zu sichern. Die kürzlich revidierten Geldwäschereibestimmungen, mit denen zuvor noch bestehende Schlupflöcher gefüllt wurden, entsprechen nun dem internationalen Standard. Gegenwärtig revidiert unser Land auch seine Bankengesetzgebung, um die internationale Zusammenarbeit zu verbessern. So ist vorgesehen, der Eidgenössischen Bankenkommission die Kompetenz zu erteilen, Aufsichtsbehörden des Heimatstaates einer ausländischen Bank zu ermächtigen, ihre Tochtergesellschaft oder Filiale an deren Sitz in der Schweiz zu inspizieren. Das Bankgeheimnis wird dabei aber nicht angetastet.</p><p>Auch in den übrigen Belangen wird das Bankgeheimnis bewahrt, um weiterhin die Vertraulichkeit der Bankbeziehungen und Transaktionen zu gewährleisten, soweit nicht kriminelle Handlungen im Spiel sind. Solche bekämpft die Schweiz mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und in enger Zusammenarbeit mit dem Ausland.</p><p>2./3. Die Schweiz hat anlässlich der Ministerratssitzung der OECD vom Mai 1996 das Mandat, es seien "die Auswirkungen des unlauteren Steuerwettbewerbs auf die Fiskalhaushalte zu untersuchen und Massnahmen zu entwickeln, die es gestatten, im Bereich der Investitions- und Finanzierungsentscheide gegen den verzerrenden Einfluss von schädlicher Steuerkonkurrenz und seine Folgen für das Steuersubstrat der einzelnen Staaten vorzugehen", unterstützt. Damit hat sie klar zum Ausdruck gebracht, dass sie gewillt ist, die schädlichen Auswirkungen des unlauteren Wettbewerbs unter den Staaten, vor dem auch sie nicht gefeit ist, zu bekämpfen. Das Ergebnis dieser Arbeiten entspricht nun aber in keiner Weise den schweizerischen Erwartungen und wird vom Bundesrat als unausgewogen beurteilt. Die besondere Arbeitsgruppe, die von der OECD zur Bearbeitung dieses Fragenkomplexes eingesetzt wurde, ist nach schweizerischer Auffassung dem der OECD erteilten Mandat nicht gerecht geworden, hat sie sich doch einseitig auf geographisch mobile Finanztransaktionen und auf die Untersuchung der steuerlichen und damit verbundenen Faktoren in diesem beschränkten Bereich konzentriert. Damit wurden andere, für Investitions- und Finanzierungsentscheide mindestens ebenso entscheidende Faktoren wie das gesamte politische, wirtschaftliche und soziale Umfeld der Staaten völlig ausser acht gelassen. Ebensowenig untersucht wurden die schädlichen Auswirkungen anderer Formen des unlauteren Wettbewerbs, beispielsweise der staatlichen Subventionierung im Hinblick auf die Heranziehung von Industrieunternehmen. Dieser begrenzte Ansatzpunkt der Arbeiten wurde von den schweizerischen Vertretern in den vorbereitenden Gremien, d. h sowohl in der besonderen Arbeitsgruppe als auch im Fiskalkomitee und im Exekutivrat der OECD, wiederholt gerügt. Der Forderung der Schweiz nach einer dem Mandat entsprechenden umfassenden Untersuchung des schädlichen Steuerwettbewerbs auf die gesamte Wirtschaft wurde indessen von diesen Gremien nicht stattgegeben. Der Bericht, dessen Empfehlungen vorrangig eine Verstärkung der internationalen Amtshilfe und eine Öffnung des Zugangs zu Bankinformationen für steuerliche Zwecke fordern, richtet sich deshalb nach Auffassung des Bundesrates einseitig gegen einzelne wenige Staaten und namentlich gegen die Schweiz. Aus diesem Grunde sah sich der Bundesrat ausserstande, diesem Bericht - und damit auch den darin enthaltenen Empfehlungen - zuzustimmen. Er hat diese grundsätzliche Ablehnung in der anlässlich der Behandlung des Berichtes im Ministerrat der OECD abgegebenen und zusammen mit dem Bericht veröffentlichten schweizerischen Erklärung dargelegt und begründet. Der lediglich beispielhaften Erwähnung der nach Auffassung des Bundesrates die Interessen der Schweiz in besonderem Masse tangierenden Empfehlungen Nr. 4, 7, 8, 14 und 15 kommt in diesem Zusammenhang keine eigenständige Bedeutung zu.</p><p>Gegen die Steuerkonkurrenz als solche hat der Bundesrat nichts einzuwenden. Denn dadurch sind die Staaten im allgemeinen gezwungen, die Steuerbelastung in Grenzen zu halten. Schädlich wird die Steuerkonkurrenz aber dann, wenn dadurch in erheblichem Masse Steuersubstrat von einem Staat in den anderen verschoben wird.</p><p>4. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, auf seine Ablehnung dieses Berichtes der OECD zurückzukommen. Damit kann auch eine nachträgliche Annahme der darin enthaltenen Empfehlungen nicht zur Diskussion stehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz hat die Empfehlungen des Berichtes der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über schädliche Steuerkonkurrenz im Rahmen der Konferenz der OECD vom April 1998 in Paris nicht akzeptiert.</p><p>Der Bundesrat hat sich einmal mehr, ohne Rücksicht auf die aussenpolitischen Implikationen die Bankenansicht (Rücksicht auf das Bankgeheimnis und die Bankeninteressen) zu eigen gemacht und gegen diese zentralen Empfehlungen der OECD Stellung genommen.</p><p>Die Schweiz stand dabei einmal mehr allein in der Völkergemeinschaft. Einzig Luxemburg entwickelte ähnliche Vorbehalte wie die Schweiz, wobei dieses Land in gewisser Hinsicht in die Steuerharmonisierungspläne der EU (Monti-Plan) eingebunden wird.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Auskunft zu folgenden Fragen:</p><p>1. Ist dem Bundesrat bewusst, welchen internationalen Imageschaden er für die Schweiz mit seiner Haltung gegen die Empfehlungen der OECD über schädliche Steuerkonkurrenz anrichtet?</p><p>2. Ist die Haltung der schweizerischen Delegation in Paris, vor allem bei den Vorbereitungsarbeiten, unter dem Aspekt der Aussenpolitik und der politischen Imageprobleme der Schweiz beurteilt worden?</p><p>3. Warum hat sich der Bundesrat im einzelnen von den vorbereitenden Expertenempfehlungen der OECD abgesetzt?</p><p>4. Wie ist das weitere Vorgehen: Wird der Bundesrat die Empfehlungen der OECD gegen unlauteren Steuerwettbewerb nachträglich noch akzeptieren, oder wird die Schweiz in dieser Frage in der OECD nun dauernd abseits stehen?</p><p>Ich bitte um eine detaillierte Begründung für die einzelnen Vorbehalte.</p>
- OECD-Empfehlungen über schädlichen Steuerwettbewerb
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