Chancengleichheit bei Aufnahme in Ingenieurschulen HTL/FH (Technische Fachhochschulen)
- ShortId
-
98.3178
- Id
-
19983178
- Updated
-
10.04.2024 08:49
- Language
-
de
- Title
-
Chancengleichheit bei Aufnahme in Ingenieurschulen HTL/FH (Technische Fachhochschulen)
- AdditionalIndexing
-
Klein- und mittleres Unternehmen;Fachhochschule;Gleichbehandlung;Prüfung;Zugang zur Bildung
- 1
-
- L05K1302050102, Fachhochschule
- L04K13010103, Prüfung
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L04K13030117, Zugang zur Bildung
- L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Industrie, vor allem die KMU, erwartet von Maschineningenieuren HTL/FH (Technische Fachhochschulen), dass sie von Anfang an an der "Front" eines Betriebes eingesetzt werden können. Sie sollen relativ schnell realisierbare Lösungen für Aufgaben finden, welche weniger vertiefte wissenschaftliche Analysen als praktische Fähigkeiten, technisches Verständnis und Geschick im Anpacken erfordern. Darin liegt die eigentliche Stärke der Absolventen der HTL/FH gegenüber denjenigen der ETH.</p><p>Die Berufslehre schafft die ideale Voraussetzung, diese praktische Begabung zu entwickeln. Der Königsweg zur Ingenieurschule (Fachhochschule Departement Technik) führt nach wie vor über eine abgeschlossene Berufslehre. Um in die FH eintreten zu können, müssen Kandidaten nach Abschluss der Berufsschule eine Aufnahmeprüfung bestehen.</p><p>Anders als Kandidaten mit gymnasialer Matura bzw. kaufmännischer Berufsmatura. Ihr Eintritt in die FH erfolgt prüfungsfrei, wenn sie eine minimale Praxiserfahrung von 12 Monaten Dauer vorweisen können. Es ist klar, dass die Absolvierung eines Praktikums noch keine Gewähr dafür bietet, dass ein Absolvent sich die oben umrissenen Fähigkeiten auch wirklich angeeignet hat.</p><p>So kommt es vor, dass Kandidaten mit abgeschlossener Berufslehre die technische Prüfung nicht bestehen, während Maturanden mit einem ungleich kleineren technischen Verständnis und Wissen prüfungsfrei eintreten können.</p><p>Bis vor wenigen Jahren hatten sich die gymnasialen Maturanden auch einer Fachprüfung zu unterziehen, die in der Zwischenzeit auf Weisung des BWA abgeschafft wurde. Seither unterliegen einzig die Absolventen einer Berufslehre der Prüfungspflicht. Diese ungleiche Behandlung der Kandidaten ist keinesfalls gerechtfertigt, weil die Erfahrung aus der betrieblichen Praxis bei der Ausbildung zu Ingenieuren HTL/FH mindestens so hoch, wenn nicht höher, zu bewerten ist, als ein mit Theorie beladener Rucksack.</p><p>Schweizer KMU müssen heute rasch, flexibel und kundengerecht agieren. Sie benötigen Mitarbeiter HTL/FH, die sowohl fachlich kompetent sind, als auch aus der betrieblichen Praxis heraus Lösungen anbieten.</p><p>Zudem wird der innere Wert des FH-Abschlusses, mittel- und langfristig, durch Absolventen ohne technisches Know-how und ohne vertiefte Kenntnisse eines Berufsabschlusses grundlegend in Frage gestellt.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, wonach der Wert des Fachhochschulabschlusses wesentlich von soliden beruflichen Kenntnissen abhängt. Der Praxisbezug der Absolvierenden stellt denn auch eines der wesentlichen Unterscheidungsmerkmale der Fachhochschulen gegenüber den universitären Hochschulen dar. In der Botschaft zum Fachhochschulgesetz hat der Bundesrat denn auch darauf hingewiesen, dass Verhältnisse, wie sie an Deutschlands Fachhochschulen bestehen, wo über 50 Prozent der Studierenden vom Gymnasium herkommen, in der Schweiz nicht wünschbar sind.</p><p>Die Begründung der Motion bedarf jedoch einiger Richtigstellungen:</p><p>- Gemäss Artikel 5 Absatz 1 des Fachhochschulgesetzes (FHSG) werden Inhaberinnen und Inhaber einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität prüfungsfrei ins erste Semester einer Fachhochschule aufgenommen.</p><p>- Eine Aufnahmeprüfung wird nur von denjenigen Personen verlangt, welche keine Berufsmaturität abgelegt haben (Verordnung vom 11. September 1996 über die Zulassung zu Fachhochschulstudien und über die Anerkennung ausländischer Diplome, Art. 3, SR 414.715).</p><p>- Bei der Beratung des FHSG hat das Parlament die entsprechende Bestimmung über den prüfungsfreien Eintritt von Personen mit gymnasialer Maturität eingefügt (Art. 5 Abs. 2 FHSG), um auf die längst notwendige Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen hinzuarbeiten. In den vorberatenden Kommissionen wurde die Frage nach der Berufspraxis vor Studienbeginn ausführlich diskutiert; ein Vorschlag, wonach Personen mit einem anerkannten Maturitätszeugnis eine auf zwei Jahre verkürzte Berufslehre zu absolvieren hätten, wurde als zu prohibitiv abgelehnt. Schliesslich wurde in Absatz 2 festgeschrieben, dass Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössisch anerkannten Maturitätszeugnisses über eine mindestens einjährige geregelte Berufserfahrung verfügen müssten. Aus bildungspolitischen Gründen soll an dieser mindestens einjährigen Berufspraxis unbedingt festgehalten werden, auch wenn die Wirtschaft aus verschiedenen Gründen entsprechende Praxisplätze in genügender Zahl gar nicht zur Verfügung stellen kann. Eine Aufnahmeprüfung für Absolventinnen und Absolventen einer gymnasialen Maturität besteht allerdings schon seit vielen Jahren nicht mehr.</p><p>- Aufgrund der Verordnung vom 11. September 1996 über die Zulassung zu Fachhochschulstudien und über die Anerkennung ausländischer Diplome regelt die Fachhochschule Inhalt und Anforderungen für die Berufstätigkeit auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung (Art. 2). Damit wird auch die Praxis einiger Ingenieurschulen gestützt, die Richtlinien für die Ausgestaltung der Berufspraxis von Maturanden erlassen haben.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, die vom BWA abgeschaffte praktische Fachprüfung für gymnasiale Maturanden, die in eine Fachhochschule technischer Richtung eintreten wollen, wieder einzuführen.</p>
- Chancengleichheit bei Aufnahme in Ingenieurschulen HTL/FH (Technische Fachhochschulen)
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Industrie, vor allem die KMU, erwartet von Maschineningenieuren HTL/FH (Technische Fachhochschulen), dass sie von Anfang an an der "Front" eines Betriebes eingesetzt werden können. Sie sollen relativ schnell realisierbare Lösungen für Aufgaben finden, welche weniger vertiefte wissenschaftliche Analysen als praktische Fähigkeiten, technisches Verständnis und Geschick im Anpacken erfordern. Darin liegt die eigentliche Stärke der Absolventen der HTL/FH gegenüber denjenigen der ETH.</p><p>Die Berufslehre schafft die ideale Voraussetzung, diese praktische Begabung zu entwickeln. Der Königsweg zur Ingenieurschule (Fachhochschule Departement Technik) führt nach wie vor über eine abgeschlossene Berufslehre. Um in die FH eintreten zu können, müssen Kandidaten nach Abschluss der Berufsschule eine Aufnahmeprüfung bestehen.</p><p>Anders als Kandidaten mit gymnasialer Matura bzw. kaufmännischer Berufsmatura. Ihr Eintritt in die FH erfolgt prüfungsfrei, wenn sie eine minimale Praxiserfahrung von 12 Monaten Dauer vorweisen können. Es ist klar, dass die Absolvierung eines Praktikums noch keine Gewähr dafür bietet, dass ein Absolvent sich die oben umrissenen Fähigkeiten auch wirklich angeeignet hat.</p><p>So kommt es vor, dass Kandidaten mit abgeschlossener Berufslehre die technische Prüfung nicht bestehen, während Maturanden mit einem ungleich kleineren technischen Verständnis und Wissen prüfungsfrei eintreten können.</p><p>Bis vor wenigen Jahren hatten sich die gymnasialen Maturanden auch einer Fachprüfung zu unterziehen, die in der Zwischenzeit auf Weisung des BWA abgeschafft wurde. Seither unterliegen einzig die Absolventen einer Berufslehre der Prüfungspflicht. Diese ungleiche Behandlung der Kandidaten ist keinesfalls gerechtfertigt, weil die Erfahrung aus der betrieblichen Praxis bei der Ausbildung zu Ingenieuren HTL/FH mindestens so hoch, wenn nicht höher, zu bewerten ist, als ein mit Theorie beladener Rucksack.</p><p>Schweizer KMU müssen heute rasch, flexibel und kundengerecht agieren. Sie benötigen Mitarbeiter HTL/FH, die sowohl fachlich kompetent sind, als auch aus der betrieblichen Praxis heraus Lösungen anbieten.</p><p>Zudem wird der innere Wert des FH-Abschlusses, mittel- und langfristig, durch Absolventen ohne technisches Know-how und ohne vertiefte Kenntnisse eines Berufsabschlusses grundlegend in Frage gestellt.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, wonach der Wert des Fachhochschulabschlusses wesentlich von soliden beruflichen Kenntnissen abhängt. Der Praxisbezug der Absolvierenden stellt denn auch eines der wesentlichen Unterscheidungsmerkmale der Fachhochschulen gegenüber den universitären Hochschulen dar. In der Botschaft zum Fachhochschulgesetz hat der Bundesrat denn auch darauf hingewiesen, dass Verhältnisse, wie sie an Deutschlands Fachhochschulen bestehen, wo über 50 Prozent der Studierenden vom Gymnasium herkommen, in der Schweiz nicht wünschbar sind.</p><p>Die Begründung der Motion bedarf jedoch einiger Richtigstellungen:</p><p>- Gemäss Artikel 5 Absatz 1 des Fachhochschulgesetzes (FHSG) werden Inhaberinnen und Inhaber einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität prüfungsfrei ins erste Semester einer Fachhochschule aufgenommen.</p><p>- Eine Aufnahmeprüfung wird nur von denjenigen Personen verlangt, welche keine Berufsmaturität abgelegt haben (Verordnung vom 11. September 1996 über die Zulassung zu Fachhochschulstudien und über die Anerkennung ausländischer Diplome, Art. 3, SR 414.715).</p><p>- Bei der Beratung des FHSG hat das Parlament die entsprechende Bestimmung über den prüfungsfreien Eintritt von Personen mit gymnasialer Maturität eingefügt (Art. 5 Abs. 2 FHSG), um auf die längst notwendige Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen hinzuarbeiten. In den vorberatenden Kommissionen wurde die Frage nach der Berufspraxis vor Studienbeginn ausführlich diskutiert; ein Vorschlag, wonach Personen mit einem anerkannten Maturitätszeugnis eine auf zwei Jahre verkürzte Berufslehre zu absolvieren hätten, wurde als zu prohibitiv abgelehnt. Schliesslich wurde in Absatz 2 festgeschrieben, dass Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössisch anerkannten Maturitätszeugnisses über eine mindestens einjährige geregelte Berufserfahrung verfügen müssten. Aus bildungspolitischen Gründen soll an dieser mindestens einjährigen Berufspraxis unbedingt festgehalten werden, auch wenn die Wirtschaft aus verschiedenen Gründen entsprechende Praxisplätze in genügender Zahl gar nicht zur Verfügung stellen kann. Eine Aufnahmeprüfung für Absolventinnen und Absolventen einer gymnasialen Maturität besteht allerdings schon seit vielen Jahren nicht mehr.</p><p>- Aufgrund der Verordnung vom 11. September 1996 über die Zulassung zu Fachhochschulstudien und über die Anerkennung ausländischer Diplome regelt die Fachhochschule Inhalt und Anforderungen für die Berufstätigkeit auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung (Art. 2). Damit wird auch die Praxis einiger Ingenieurschulen gestützt, die Richtlinien für die Ausgestaltung der Berufspraxis von Maturanden erlassen haben.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, die vom BWA abgeschaffte praktische Fachprüfung für gymnasiale Maturanden, die in eine Fachhochschule technischer Richtung eintreten wollen, wieder einzuführen.</p>
- Chancengleichheit bei Aufnahme in Ingenieurschulen HTL/FH (Technische Fachhochschulen)
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