Gewässerschutz. Sanfter Übergang zur Deregulierung
- ShortId
-
98.3185
- Id
-
19983185
- Updated
-
10.04.2024 09:09
- Language
-
de
- Title
-
Gewässerschutz. Sanfter Übergang zur Deregulierung
- AdditionalIndexing
-
Verordnung;Deregulierung;Gewässerschutz
- 1
-
- L04K06010407, Gewässerschutz
- L05K0503010103, Verordnung
- L05K0704010205, Deregulierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten wird zurzeit revidiert. Diese Verordnung, die sich auf das Gewässerschutzgesetz und das Umweltschutzgesetz stützt, schreibt vor, dass für Tankanlagen periodisch Revisionen durchgeführt werden müssen. Es ist zwar nicht vorgesehen, diese Revisionen, deren Überwachung bisher den Kantonen oblag, als solche abzuschaffen. Aber für den Unterhalt der Tankanlagen wird künftig der Eigentümer selbst verantwortlich sein.</p><p>Auf der Grundlage der obligatorischen Revisionen, wie sie die bisherige Verordnung vorschreibt, hat sich in der Schweiz ein ganzer Berufszweig entwickelt, der heute etwa 2000 Arbeitnehmer beschäftigt. Dadurch konnten in unserem Land Unfälle im Zusammenhang mit Lecks an Tankanlagen weitgehend verhütet werden.</p><p>Falls die obligatorischen Revisionen abgeschafft werden sollten, ist zu befürchten, dass es wieder zu Fällen von Gewässerverschmutzung kommt. Ausserdem werden die betroffenen Unternehmen rund 1000 Mitarbeiter entlassen müssen. Diese werden der Arbeitslosenversicherung zur Last fallen, nachdem sie bisher einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz geleistet haben.</p>
- <p>In der Schweiz sind heute rund eine Million Tanks zur Lagerung von Heiz-, Dieselöl und Benzin sowie anderen wassergefährdenden Flüssigkeiten in Betrieb. Erstellung und Betrieb solcher Tanks wird durch die revidierte Verordnung vom 1. Juli 1998 über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (VWF) geregelt. Mit dieser Verordnung wurden die früheren, umfangreichen und sehr detaillierten Tankvorschriften auf breiten Wunsch der Kantone, der Wirtschaft und der Tankinhaber modernisiert, vereinfacht und von einer Vielzahl technischer Normen entlastet.</p><p>Der Bundesrat hat die obligatorischen Revisionen der Tankanlagen in der neuen Verordnung nicht abgeschafft, sondern sie auf Anlagen beschränkt, die ein gewisses Gefahrenpotential darstellen und bei denen überhaupt etwas sinnvoll kontrolliert werden kann. Der Bundesrat hat deshalb einfache, von Hand befüllte Kleinanlagen, bei denen im Falle eines Lecks sämtliche Flüssigkeit aufgefangen werden kann, von der Revisionspflicht befreit. Daneben beschränkt er den Umfang der Tankrevision auf umweltrelevante Arbeiten und schreibt deshalb die traditionelle Tankreinigung nicht mehr vor.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit der neuen VWF, deren Vollzug von den Kantonen wahrgenommen wird, der hohe Stand des Gewässerschutzes nach wie vor sichergestellt werden kann. Dies hat auch die Vernehmlassung zu dieser Totalrevision gezeigt, in der die Neuerungen in nahezu allen Stellungnahmen gutgeheissen wurden. Man war sich dabei auch einig, dass die schweizerischen Tankvorschriften immer noch strenger sind als diejenigen im angrenzenden Ausland. Deshalb regten einige Kantone und grosse Industrieverbände eine noch weitergehende Deregulierung an.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die neue VWF der Revisionsbranche mehrere hundert Arbeitsplätze nicht mehr in gleichem Masse garantiert wie dies früher der Fall war. Die Branche wurde deshalb bereits 1995 über die klare Zielsetzung der Verordnungsrevision informiert. Zudem haben Bund und Kantone seit Sommer 1997 auf die Branche eingewirkt, sich dem freien Markt zu stellen und die Tankinhaber vom werterhaltenden Zweck der Tankreinigung zu überzeugen, zu diversifizieren oder Branchenvereinbarungen zur Übernahme von Vollzugsaufgaben zu schliessen und damit neue Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen.</p><p>Der Bundesrat hat schliesslich Zehntausenden von Tankinhabern nicht mehr zumuten können, ein weiteres Jahr 50 Millionen Franken für Arbeiten aufzuwenden, die nach fast einhelliger Meinung für den Umweltschutz heute nicht mehr erforderlich sind. Zudem wollten die Kantone endlich über die zirka 20 bis 30 Stellen verfügen, die mit der neuen VWF in ihren Tankabteilungen nicht mehr benötigt werden. Der Bundesrat hat im Interesse der Branche und der Kantone mit einem raschen Beschluss endgültige Klarheit über die künftigen Vorschriften geschaffen, bis zur Inkraftsetzung (1. Januar 1999) den Beteiligten aber noch ein halbes Jahr Zeit eingeräumt.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
- <p>Im Rahmen der derzeit laufenden Revision der Verordnung über den Schutz der Gewässer sollen die obligatorischen Revisionen von Tankanlagen abgeschafft werden. Wir ersuchen den Bundesrat zu prüfen, ob mit der Inkraftsetzung der neuen Verordnung nicht zugewartet werden könnte, bis sich die mit der Revision von Tankanlagen betraute Branche über freiwillige Vereinbarungen mit privatwirtschaftlichen Lösungen auf die neue Situation einstellen konnte, damit der bisherige, sehr hohe Stand des Gewässerschutzes in unserem Land erhalten bleibt.</p>
- Gewässerschutz. Sanfter Übergang zur Deregulierung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten wird zurzeit revidiert. Diese Verordnung, die sich auf das Gewässerschutzgesetz und das Umweltschutzgesetz stützt, schreibt vor, dass für Tankanlagen periodisch Revisionen durchgeführt werden müssen. Es ist zwar nicht vorgesehen, diese Revisionen, deren Überwachung bisher den Kantonen oblag, als solche abzuschaffen. Aber für den Unterhalt der Tankanlagen wird künftig der Eigentümer selbst verantwortlich sein.</p><p>Auf der Grundlage der obligatorischen Revisionen, wie sie die bisherige Verordnung vorschreibt, hat sich in der Schweiz ein ganzer Berufszweig entwickelt, der heute etwa 2000 Arbeitnehmer beschäftigt. Dadurch konnten in unserem Land Unfälle im Zusammenhang mit Lecks an Tankanlagen weitgehend verhütet werden.</p><p>Falls die obligatorischen Revisionen abgeschafft werden sollten, ist zu befürchten, dass es wieder zu Fällen von Gewässerverschmutzung kommt. Ausserdem werden die betroffenen Unternehmen rund 1000 Mitarbeiter entlassen müssen. Diese werden der Arbeitslosenversicherung zur Last fallen, nachdem sie bisher einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz geleistet haben.</p>
- <p>In der Schweiz sind heute rund eine Million Tanks zur Lagerung von Heiz-, Dieselöl und Benzin sowie anderen wassergefährdenden Flüssigkeiten in Betrieb. Erstellung und Betrieb solcher Tanks wird durch die revidierte Verordnung vom 1. Juli 1998 über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (VWF) geregelt. Mit dieser Verordnung wurden die früheren, umfangreichen und sehr detaillierten Tankvorschriften auf breiten Wunsch der Kantone, der Wirtschaft und der Tankinhaber modernisiert, vereinfacht und von einer Vielzahl technischer Normen entlastet.</p><p>Der Bundesrat hat die obligatorischen Revisionen der Tankanlagen in der neuen Verordnung nicht abgeschafft, sondern sie auf Anlagen beschränkt, die ein gewisses Gefahrenpotential darstellen und bei denen überhaupt etwas sinnvoll kontrolliert werden kann. Der Bundesrat hat deshalb einfache, von Hand befüllte Kleinanlagen, bei denen im Falle eines Lecks sämtliche Flüssigkeit aufgefangen werden kann, von der Revisionspflicht befreit. Daneben beschränkt er den Umfang der Tankrevision auf umweltrelevante Arbeiten und schreibt deshalb die traditionelle Tankreinigung nicht mehr vor.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit der neuen VWF, deren Vollzug von den Kantonen wahrgenommen wird, der hohe Stand des Gewässerschutzes nach wie vor sichergestellt werden kann. Dies hat auch die Vernehmlassung zu dieser Totalrevision gezeigt, in der die Neuerungen in nahezu allen Stellungnahmen gutgeheissen wurden. Man war sich dabei auch einig, dass die schweizerischen Tankvorschriften immer noch strenger sind als diejenigen im angrenzenden Ausland. Deshalb regten einige Kantone und grosse Industrieverbände eine noch weitergehende Deregulierung an.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die neue VWF der Revisionsbranche mehrere hundert Arbeitsplätze nicht mehr in gleichem Masse garantiert wie dies früher der Fall war. Die Branche wurde deshalb bereits 1995 über die klare Zielsetzung der Verordnungsrevision informiert. Zudem haben Bund und Kantone seit Sommer 1997 auf die Branche eingewirkt, sich dem freien Markt zu stellen und die Tankinhaber vom werterhaltenden Zweck der Tankreinigung zu überzeugen, zu diversifizieren oder Branchenvereinbarungen zur Übernahme von Vollzugsaufgaben zu schliessen und damit neue Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen.</p><p>Der Bundesrat hat schliesslich Zehntausenden von Tankinhabern nicht mehr zumuten können, ein weiteres Jahr 50 Millionen Franken für Arbeiten aufzuwenden, die nach fast einhelliger Meinung für den Umweltschutz heute nicht mehr erforderlich sind. Zudem wollten die Kantone endlich über die zirka 20 bis 30 Stellen verfügen, die mit der neuen VWF in ihren Tankabteilungen nicht mehr benötigt werden. Der Bundesrat hat im Interesse der Branche und der Kantone mit einem raschen Beschluss endgültige Klarheit über die künftigen Vorschriften geschaffen, bis zur Inkraftsetzung (1. Januar 1999) den Beteiligten aber noch ein halbes Jahr Zeit eingeräumt.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
- <p>Im Rahmen der derzeit laufenden Revision der Verordnung über den Schutz der Gewässer sollen die obligatorischen Revisionen von Tankanlagen abgeschafft werden. Wir ersuchen den Bundesrat zu prüfen, ob mit der Inkraftsetzung der neuen Verordnung nicht zugewartet werden könnte, bis sich die mit der Revision von Tankanlagen betraute Branche über freiwillige Vereinbarungen mit privatwirtschaftlichen Lösungen auf die neue Situation einstellen konnte, damit der bisherige, sehr hohe Stand des Gewässerschutzes in unserem Land erhalten bleibt.</p>
- Gewässerschutz. Sanfter Übergang zur Deregulierung
Back to List