Nachholbildungsoffensive
- ShortId
-
98.3187
- Id
-
19983187
- Updated
-
25.06.2025 02:11
- Language
-
de
- Title
-
Nachholbildungsoffensive
- AdditionalIndexing
-
Zugang zur Bildung;Erwachsenenbildung;berufliche Eignung
- 1
-
- L04K13030202, Erwachsenenbildung
- L04K13030117, Zugang zur Bildung
- L05K0702020106, berufliche Eignung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wie die Resultate der Nationalfondsstudie zur Wirksamkeit unserer Bildungssysteme (NFP 33) ergeben haben, gelingt es vielen Menschen nicht, ihre aus verschiedenen Gründen mangelhafte Grund- oder Erstausbildung im Erwachsenenleben zu kompensieren. Die Teilnahme an Bildung und nachobligatorischer Ausbildung hängt stark vom Niveau der Erstausbildung ab und von den damit gemachten lernbiographischen Erfahrungen. Faktoren, die eine Bildungsteilnahme hindern, sind: bildungsfernes Elternhaus, belastende und negative Schulerfahrungen, ein negatives Selbstbild, mangelhafte Grundausbildung, geschlechtsspezifische Klischees, zu hohe Zugangshürden, psychische, zeitliche und finanzielle Belastung, persönliches Umfeld, fehlende Nachholbildungsangebote.</p><p>Der Anteil der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die keine nachobligatorische Ausbildung haben, ist bei einem gleichzeitigen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften für eine Industrie- und Dienstleistungsnation wie die Schweiz deutlich zu hoch. 20 Prozent aller Erwerbstätigen in der Schweiz haben keine nachobligatorische Ausbildung abgeschlossen. Dies bedeutet volkswirtschaftlich gesehen ein grosses Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als "knowledge-based economy" und eine hohe Arbeitslosigkeitsgefahr. Die Arbeitslosigkeit ist - gemessen an der hohen Zahl schlecht Qualifizierter - relativ tief und könnte schnell höher werden. Dieser Umstand ist Ausdruck gravierender Versäumnisse, die im Falle der Arbeitslosigkeit des Individuums dazu führen, dass eine seit Jahrzehnten fehlende Bildung in kürzester Zeit kompensiert werden sollte. Ein früherer Eingriff wäre in den meisten Fällen wirkungsvoller und kostengünstiger gewesen. Die Teilnahme an der Erwachsenenbildung kann durch niederschwellige, kostengünstige und kompensatorische Angebote der Nachholbildung gefördert werden.</p><p>Es ist wichtig zu erkennen, dass kompensatorische Massnahmen für Erwachsene mit bescheidener Vorbildung entwickelt, aber auch unnötige Hindernisse für Bildungswillige beseitigt werden. Die Nachholbildung bei fehlender Grundausbildung oder mangelhafter Erstausbildung, d. h. der Erwerb von Abschlüssen auf der Sekundarstufe I, Berufsabschlüsse auf der Sekundarstufe II, Berufsmatura sowie die allgemeinbildende Matura, sollten für alle Erwachsenen wie in anderen europäischen Ländern erwachsenengerecht, kostengünstig und berufsbegleitend möglich sein, idealerweise in Modulen, die schrittweise zu einem Abschluss führen, damit die Wege des Bildungssystems bis zum Fachhochschul- bzw. Hochschulstudium offenbleiben. Bei Frauen muss der berufliche Wiedereinstieg gefördert und ihrer besonderen familiären Situation Rechnung getragen werden. Für Ausländer sollten mit einer eigentlichen Sprachoffensive die Kenntnisse in der jeweiligen Landesprache und die Integration gefördert werden. Als Voraussetzung für die Aufnahme einer Nachholbildung gilt ein angemessenes Niveau der Grundfertigkeiten Lesen, Schreiben, Rechnen, das in der Schweiz - wie eine vergleichende Studie der International Adult Literacy ergeben hat - bei einem relativ hohen Anteil der erwachsenen Personen nicht (mehr) gewährleistet ist, wobei weder die Einwanderung noch das altersbedingte Erlernen dafür eine befriedigende Erklärung liefern. Diese Menschen müssen zuerst ihre Grundfertigkeiten auf einen Stand bringen können, der es ihnen erlaubt, vom Angebot der Nachholbildung Gebrauch zu machen. Bei der Nachholbildung geht es darum, Bildungswilligen die Türe zu öffnen, damit sie ihre lückenhaften Voraussetzungen verbessern können.</p><p>Diese Motion will dem zu erwartenden Weiterbildungsbericht des Bundesrates nicht vorgreifen. Der Nationalrat hat 1997 bekanntlich ein Postulat der WBK überwiesen, es sei Bericht zu erstatten betreffend Situation, Entwicklung, Förderungsbedarf und Massnahmen in der allgemeinen und kulturellen Erwachsenenbildung aus der Sicht des Bundes. Die Aufgabenteilung mit den Kantonen sei zu klären und die inhaltlichen, strukturellen und finanziellen Bezüge zur Weiterbildung seien aufzuzeigen. Es geht in dieser Motion nicht um Weiterbildung im eigentlichen Sinne, sondern um den Bereich der Nachholbildung, wo im Interesse der Arbeitsmarktfähigkeit der Individuen, der Prävention der Arbeitslosigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz mit einer vergleichbaren kostengünstigen Nachholbildungsoffensive nicht länger zugewartet werden darf.</p>
- <p>Gemäss Bundesverfassung sind die Kantone für die Bildung auf der Sekundarstufe I und in Bereichen der Sekundarstufe II (vor allem Gymnasien und Diplommittelschulen) zuständig. Der Bund verfügt nur in den Teilen der Sekundarstufe II über Kompetenzen, so insbesondere im Bereich der Anerkennung der gymnasialen Matura und im Bereich der Berufsbildung entsprechend dem Bundesgesetz über die Berufsbildung.</p><p>Das Berufsbildungsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass nicht nur Lehrlinge und Lehrtöchter das eidgenössische Fähigkeitszeugnis, einen Abschluss der Sekundarstufe II, erwerben können, sondern dass diese Möglichkeit auch Erwachsenen offensteht. Dasselbe gilt selbstverständlich auch für das Nachholen der Berufsmaturität. Das im Aufbau begriffene modulare System der beruflichen Weiterbildung eröffnet weitere Perspektiven, von der vor allem Frauen profitieren können, welche einen beruflichen Wiedereinstieg planen. Der Bundesrat beabsichtigt, bei der anstehenden Revision des Berufsbildungsgesetzes solche Möglichkeiten des Nachholens von Abschlüssen beizubehalten und - falls erforderlich - zu erweitern.</p><p>Beinahe alle Ausbildungen der Sekundarstufen I und II, die im Kompetenzbereich der Kantone liegen, können nachgeholt werden, wobei als Anbieter die öffentliche Hand oder Private auftreten. Vielerorts können bestehende Angebote mangels Nachfrage nicht aufrechterhalten werden.</p><p>Bei den Arbeiten an der Revision des Berufsbildungsgesetzes und im Rahmen der Berichterstattung betreffend Situation, Entwicklung, Förderungsbedarf und Massnahmen in der allgemeinen und kulturellen Erwachsenenbildung wird der Bundesrat prüfen, welche Massnahmen zugunsten der Nachholbildung auf Bundesebene möglich sind.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine eigentliche Nachholbildungskampagne durch, um die Qualifikation der Erwerbstätigen zu erhöhen bzw. deren Arbeitsmarktfähigkeit zu verstärken und das Risiko der Arbeitslosigkeit zu verringern. Nachholbildung heisst, dass alle Erwachsenen - aufgrund ihrer Fähigkeiten - die Möglichkeit haben sollen, alle Schul- und Ausbildungsabschlüsse der Sekundarstufen I und II nachzuholen.</p>
- Nachholbildungsoffensive
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Wie die Resultate der Nationalfondsstudie zur Wirksamkeit unserer Bildungssysteme (NFP 33) ergeben haben, gelingt es vielen Menschen nicht, ihre aus verschiedenen Gründen mangelhafte Grund- oder Erstausbildung im Erwachsenenleben zu kompensieren. Die Teilnahme an Bildung und nachobligatorischer Ausbildung hängt stark vom Niveau der Erstausbildung ab und von den damit gemachten lernbiographischen Erfahrungen. Faktoren, die eine Bildungsteilnahme hindern, sind: bildungsfernes Elternhaus, belastende und negative Schulerfahrungen, ein negatives Selbstbild, mangelhafte Grundausbildung, geschlechtsspezifische Klischees, zu hohe Zugangshürden, psychische, zeitliche und finanzielle Belastung, persönliches Umfeld, fehlende Nachholbildungsangebote.</p><p>Der Anteil der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die keine nachobligatorische Ausbildung haben, ist bei einem gleichzeitigen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften für eine Industrie- und Dienstleistungsnation wie die Schweiz deutlich zu hoch. 20 Prozent aller Erwerbstätigen in der Schweiz haben keine nachobligatorische Ausbildung abgeschlossen. Dies bedeutet volkswirtschaftlich gesehen ein grosses Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als "knowledge-based economy" und eine hohe Arbeitslosigkeitsgefahr. Die Arbeitslosigkeit ist - gemessen an der hohen Zahl schlecht Qualifizierter - relativ tief und könnte schnell höher werden. Dieser Umstand ist Ausdruck gravierender Versäumnisse, die im Falle der Arbeitslosigkeit des Individuums dazu führen, dass eine seit Jahrzehnten fehlende Bildung in kürzester Zeit kompensiert werden sollte. Ein früherer Eingriff wäre in den meisten Fällen wirkungsvoller und kostengünstiger gewesen. Die Teilnahme an der Erwachsenenbildung kann durch niederschwellige, kostengünstige und kompensatorische Angebote der Nachholbildung gefördert werden.</p><p>Es ist wichtig zu erkennen, dass kompensatorische Massnahmen für Erwachsene mit bescheidener Vorbildung entwickelt, aber auch unnötige Hindernisse für Bildungswillige beseitigt werden. Die Nachholbildung bei fehlender Grundausbildung oder mangelhafter Erstausbildung, d. h. der Erwerb von Abschlüssen auf der Sekundarstufe I, Berufsabschlüsse auf der Sekundarstufe II, Berufsmatura sowie die allgemeinbildende Matura, sollten für alle Erwachsenen wie in anderen europäischen Ländern erwachsenengerecht, kostengünstig und berufsbegleitend möglich sein, idealerweise in Modulen, die schrittweise zu einem Abschluss führen, damit die Wege des Bildungssystems bis zum Fachhochschul- bzw. Hochschulstudium offenbleiben. Bei Frauen muss der berufliche Wiedereinstieg gefördert und ihrer besonderen familiären Situation Rechnung getragen werden. Für Ausländer sollten mit einer eigentlichen Sprachoffensive die Kenntnisse in der jeweiligen Landesprache und die Integration gefördert werden. Als Voraussetzung für die Aufnahme einer Nachholbildung gilt ein angemessenes Niveau der Grundfertigkeiten Lesen, Schreiben, Rechnen, das in der Schweiz - wie eine vergleichende Studie der International Adult Literacy ergeben hat - bei einem relativ hohen Anteil der erwachsenen Personen nicht (mehr) gewährleistet ist, wobei weder die Einwanderung noch das altersbedingte Erlernen dafür eine befriedigende Erklärung liefern. Diese Menschen müssen zuerst ihre Grundfertigkeiten auf einen Stand bringen können, der es ihnen erlaubt, vom Angebot der Nachholbildung Gebrauch zu machen. Bei der Nachholbildung geht es darum, Bildungswilligen die Türe zu öffnen, damit sie ihre lückenhaften Voraussetzungen verbessern können.</p><p>Diese Motion will dem zu erwartenden Weiterbildungsbericht des Bundesrates nicht vorgreifen. Der Nationalrat hat 1997 bekanntlich ein Postulat der WBK überwiesen, es sei Bericht zu erstatten betreffend Situation, Entwicklung, Förderungsbedarf und Massnahmen in der allgemeinen und kulturellen Erwachsenenbildung aus der Sicht des Bundes. Die Aufgabenteilung mit den Kantonen sei zu klären und die inhaltlichen, strukturellen und finanziellen Bezüge zur Weiterbildung seien aufzuzeigen. Es geht in dieser Motion nicht um Weiterbildung im eigentlichen Sinne, sondern um den Bereich der Nachholbildung, wo im Interesse der Arbeitsmarktfähigkeit der Individuen, der Prävention der Arbeitslosigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz mit einer vergleichbaren kostengünstigen Nachholbildungsoffensive nicht länger zugewartet werden darf.</p>
- <p>Gemäss Bundesverfassung sind die Kantone für die Bildung auf der Sekundarstufe I und in Bereichen der Sekundarstufe II (vor allem Gymnasien und Diplommittelschulen) zuständig. Der Bund verfügt nur in den Teilen der Sekundarstufe II über Kompetenzen, so insbesondere im Bereich der Anerkennung der gymnasialen Matura und im Bereich der Berufsbildung entsprechend dem Bundesgesetz über die Berufsbildung.</p><p>Das Berufsbildungsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass nicht nur Lehrlinge und Lehrtöchter das eidgenössische Fähigkeitszeugnis, einen Abschluss der Sekundarstufe II, erwerben können, sondern dass diese Möglichkeit auch Erwachsenen offensteht. Dasselbe gilt selbstverständlich auch für das Nachholen der Berufsmaturität. Das im Aufbau begriffene modulare System der beruflichen Weiterbildung eröffnet weitere Perspektiven, von der vor allem Frauen profitieren können, welche einen beruflichen Wiedereinstieg planen. Der Bundesrat beabsichtigt, bei der anstehenden Revision des Berufsbildungsgesetzes solche Möglichkeiten des Nachholens von Abschlüssen beizubehalten und - falls erforderlich - zu erweitern.</p><p>Beinahe alle Ausbildungen der Sekundarstufen I und II, die im Kompetenzbereich der Kantone liegen, können nachgeholt werden, wobei als Anbieter die öffentliche Hand oder Private auftreten. Vielerorts können bestehende Angebote mangels Nachfrage nicht aufrechterhalten werden.</p><p>Bei den Arbeiten an der Revision des Berufsbildungsgesetzes und im Rahmen der Berichterstattung betreffend Situation, Entwicklung, Förderungsbedarf und Massnahmen in der allgemeinen und kulturellen Erwachsenenbildung wird der Bundesrat prüfen, welche Massnahmen zugunsten der Nachholbildung auf Bundesebene möglich sind.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine eigentliche Nachholbildungskampagne durch, um die Qualifikation der Erwerbstätigen zu erhöhen bzw. deren Arbeitsmarktfähigkeit zu verstärken und das Risiko der Arbeitslosigkeit zu verringern. Nachholbildung heisst, dass alle Erwachsenen - aufgrund ihrer Fähigkeiten - die Möglichkeit haben sollen, alle Schul- und Ausbildungsabschlüsse der Sekundarstufen I und II nachzuholen.</p>
- Nachholbildungsoffensive
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