Gleiche Arbeitschancen. Vermeidung arbeitsmarktlicher Diskrimierung aufgrund des Alters

ShortId
98.3190
Id
19983190
Updated
25.06.2025 02:19
Language
de
Title
Gleiche Arbeitschancen. Vermeidung arbeitsmarktlicher Diskrimierung aufgrund des Alters
AdditionalIndexing
ältere/r Arbeitnehmer/in;Arbeitskräftebedarf;Kampf gegen die Diskriminierung;Gleichbehandlung;Berufsaussichten
1
  • L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
  • L05K0702020306, Berufsaussichten
  • L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L05K0702020101, ältere/r Arbeitnehmer/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Stellenanzeigen mit Altersschranken und überproportionale Entlassungen von Personen von 45 und mehr Jahren sind unübersehbare Beispiele von Diskriminierungen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Arbeitsbereich. Stellenvermittler müssen oft gegen Vorurteile über die Leistungsfähigkeit und Flexibilität von Stellensuchenden von über 45 Jahren ankämpfen. Von der Langzeitarbeitslosigkeit sind denn auch überdurchschnittlich ältere Leute betroffen. Je länger aber die Arbeitslosigkeit dauert, um so schwieriger wird der Wiedereinstieg. Dies gilt auch bei Inkaufnahme einer Lohnreduktion.</p><p>Arbeitsmarktliche Diskriminierungen führen zu individuellen Härten und Schwierigkeiten für ganze Familien, aber auch zu unternehmerischen Erfahrungsverlusten und zu vermeidbaren volkswirtschaftlichen Kosten.</p><p>Zur Vermeidung arbeitsmarktlicher Diskriminierungen sind Anstrengungen aller Seiten nötig. Wie die Erfahrungen in den USA zeigen, sind unterstützende staatliche Rahmenbedingungen und Massnahmen unentbehrlich. Die Arbeit der EEOC war zum Teil sehr erfolgreich und führte gerade in den letzten Jahren zu zahlreichen arbeitsmarktlichen Korrekturen.</p>
  • <p>Der Bundesrat versteht und teilt die Besorgnis des Motionärs. Die Lage der älteren Leute auf dem Arbeitsmarkt ist Gegenstand mehrerer laufenden Studien. Die bisher erzielten Ergebnisse beweisen u. a., dass ältere Leute ein unterdurchschnittliches Risiko aufweisen, arbeitslos zu werden, dagegen aber überdurchschnittlich lange arbeitslos sind, was auf eine altersbedingte Diskriminierung deuten lässt. Man kann sich übrigens fragen, ob dieses Problem im allgemeinen ältere Frauen nicht noch eher trifft: Sie üben öfters Berufe aus, in denen noch mehr Wert auf Jugendlichkeit gelegt wird; ausserdem haben sie oft ein niedrigeres Ausbildungsniveau als Männer und dadurch Mühe, eine Weiterbildung zu verfolgen und/oder eine neue Stelle zu finden.</p><p>Angesichts dieser Betrachtungen beantragt der Bundesrat, diese Motion in ein Postulat umzuwandeln. Er ist bereit, aufgrund der Ergebnisse der Analyse dieser Problematik dem Parlament die nötigen juristischen Grundlagen zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen:</p><p>1. zu prüfen, wie die arbeitsmarktliche Diskriminierung aufgrund des Alters vermieden werden kann; und</p><p>2. den eidgenössischen Räten entsprechende Rechtsgrundlagen zu unterbreiten.</p><p>Die eidgenössische Regelung könnte z. B. in Anlehnung an das Modell und die Regelungen der U.S. Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) bzw. deren "Age Discrimination Employment Act" von 1967 gefunden werden, in welchen das Verbot von Anstellungsdiskriminierungen gegenüber 40jährigen und älteren Personen umschrieben ist.</p>
  • Gleiche Arbeitschancen. Vermeidung arbeitsmarktlicher Diskrimierung aufgrund des Alters
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Stellenanzeigen mit Altersschranken und überproportionale Entlassungen von Personen von 45 und mehr Jahren sind unübersehbare Beispiele von Diskriminierungen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Arbeitsbereich. Stellenvermittler müssen oft gegen Vorurteile über die Leistungsfähigkeit und Flexibilität von Stellensuchenden von über 45 Jahren ankämpfen. Von der Langzeitarbeitslosigkeit sind denn auch überdurchschnittlich ältere Leute betroffen. Je länger aber die Arbeitslosigkeit dauert, um so schwieriger wird der Wiedereinstieg. Dies gilt auch bei Inkaufnahme einer Lohnreduktion.</p><p>Arbeitsmarktliche Diskriminierungen führen zu individuellen Härten und Schwierigkeiten für ganze Familien, aber auch zu unternehmerischen Erfahrungsverlusten und zu vermeidbaren volkswirtschaftlichen Kosten.</p><p>Zur Vermeidung arbeitsmarktlicher Diskriminierungen sind Anstrengungen aller Seiten nötig. Wie die Erfahrungen in den USA zeigen, sind unterstützende staatliche Rahmenbedingungen und Massnahmen unentbehrlich. Die Arbeit der EEOC war zum Teil sehr erfolgreich und führte gerade in den letzten Jahren zu zahlreichen arbeitsmarktlichen Korrekturen.</p>
    • <p>Der Bundesrat versteht und teilt die Besorgnis des Motionärs. Die Lage der älteren Leute auf dem Arbeitsmarkt ist Gegenstand mehrerer laufenden Studien. Die bisher erzielten Ergebnisse beweisen u. a., dass ältere Leute ein unterdurchschnittliches Risiko aufweisen, arbeitslos zu werden, dagegen aber überdurchschnittlich lange arbeitslos sind, was auf eine altersbedingte Diskriminierung deuten lässt. Man kann sich übrigens fragen, ob dieses Problem im allgemeinen ältere Frauen nicht noch eher trifft: Sie üben öfters Berufe aus, in denen noch mehr Wert auf Jugendlichkeit gelegt wird; ausserdem haben sie oft ein niedrigeres Ausbildungsniveau als Männer und dadurch Mühe, eine Weiterbildung zu verfolgen und/oder eine neue Stelle zu finden.</p><p>Angesichts dieser Betrachtungen beantragt der Bundesrat, diese Motion in ein Postulat umzuwandeln. Er ist bereit, aufgrund der Ergebnisse der Analyse dieser Problematik dem Parlament die nötigen juristischen Grundlagen zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen:</p><p>1. zu prüfen, wie die arbeitsmarktliche Diskriminierung aufgrund des Alters vermieden werden kann; und</p><p>2. den eidgenössischen Räten entsprechende Rechtsgrundlagen zu unterbreiten.</p><p>Die eidgenössische Regelung könnte z. B. in Anlehnung an das Modell und die Regelungen der U.S. Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) bzw. deren "Age Discrimination Employment Act" von 1967 gefunden werden, in welchen das Verbot von Anstellungsdiskriminierungen gegenüber 40jährigen und älteren Personen umschrieben ist.</p>
    • Gleiche Arbeitschancen. Vermeidung arbeitsmarktlicher Diskrimierung aufgrund des Alters

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