Beschäftigungsprogramme für Frauen. Gleichstellungsfördernde Ausgestaltung der Programme
- ShortId
-
98.3195
- Id
-
19983195
- Updated
-
10.04.2024 10:23
- Language
-
de
- Title
-
Beschäftigungsprogramme für Frauen. Gleichstellungsfördernde Ausgestaltung der Programme
- AdditionalIndexing
-
Gleichstellung von Mann und Frau;Arbeitsbeschaffungsprogramm;Frauenarbeitslosigkeit;Evaluation;Frauenarbeit
- 1
-
- L05K0702030205, Frauenarbeit
- L05K0702030402, Frauenarbeitslosigkeit
- L06K070203030101, Arbeitsbeschaffungsprogramm
- L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Frauen sind im Vergleich zu entsprechenden männlichen Personengruppen härter von Erwerbslosigkeit betroffen. Am stärksten trifft die Erwerbslosigkeit Migrantinnen. Die Benachteiligungen, denen sich Frauen auf dem "freien" Arbeitsmarkt ausgesetzt sehen, setzen sich im Zustand der Erwerbslosigkeit fort oder werden sogar verstärkt.</p><p>Gemäss einer aktuellen Studie unter der Leitung des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit (BWA) über den zweiten Arbeitsmarkt in der Schweiz (vgl. Die Volkswirtschaft 1/98, S. 22ff.) braucht es bei den Beschäftigungsprogrammen der Arbeitslosenversicherung (ALV) eine Zunahme an Arbeitsplätzen für beruflich wenig Qualifizierte und Frauen. Notwendig sei auch der vermehrte Einbezug von Migranten.</p><p>Eine nur auf den Kanton Bern bezogene Untersuchung der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern ortet vor allem Handlungsbedarf auf der qualitativen Ebene: Die Inhalte der Programme müssen sich vermehrt an den ausgewiesenen persönlichen und beruflichen Bedürfnissen der Erwerbslosen und am Arbeitsmarkt orientieren. Bei der Planung der Programme sind Gleichstellungskriterien zu berücksichtigen. Dies bedeutet neben flexiblen Arbeitszeiten und Teilzeitstellen, insbesondere für Frauen und Männer mit Betreuungspflichten, dass sich die Arbeitsverteilung und -zuteilung nicht nach traditionellen Rollenbildern richten darf, sondern auch zur Übernahme nicht geschlechtstypischer Arbeiten ermuntert.</p><p>Notwendig ist im weiteren eine regelmässige, systematische Auswertung der Programme, die auch Erkenntnisse über die Weiterentwicklung und Qualitätssicherung bringt. Heute fehlen noch eingehende Kenntnisse über den Einfluss der Programme auf die Vermittlungsfähigkeit, gerade auch auf diejenige der Frauen, und die Beurteilung derselben durch die Erwerbslosen selber.</p>
- <p>1. Der Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) liegt bei den Kantonen. Es ist deshalb auch die Aufgabe der kantonalen Arbeitsmarktbehörden, den Bedarf an arbeitsmarktlichen Massnahmen in ihrem Gebiet festzulegen. Das Avig schreibt ihnen nämlich nicht vor, wie viele und was für Massnahmen sie für eine bestimmte soziale Kategorie bereitzustellen haben.</p><p>Es besteht heute ein grosses Angebot an Plätzen für erwerbslose Frauen in Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung. Wie die Studie der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern zeigt, sind Frauen heute in den Programmen sogar leicht übervertreten.</p><p>Andererseits bezogen im Januar 1998 53 500 Versicherte ersatzweise besondere Taggelder. Das heisst, dass für sie zu diesem Zeitpunkt keine geeignete arbeitsmarktliche Massnahme angeboten werden konnte. Von diesen 53 500 Versicherten waren 45 Prozent Frauen. Der Anteil der Frauen an der Arbeitslosigkeit betrug zum gleichen Zeitpunkt 41 Prozent. Das deutet darauf hin, dass tatsächlich ein gewisses Unterangebot an Massnahmen für Frauen besteht.</p><p>Es wäre allerdings keine Lösung, noch mehr reine Beschäftigungsmassnahmen bereitzustellen. Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, sind gemischte Massnahmen mit einem Beschäftigungs- sowie mit einem Bildungsteil erfolgreicher. Für viele nicht qualifizierte Frauen wäre es zweifellos vorteilhafter, sie würden eine geeignete Bildungsmassnahme anstatt einer Beschäftigungsmassnahme besuchen. So gibt es z. B. die Kurse zum Erwerb von Grundqualifikationen, die ganz auf die Bedürfnisse von Migrantinnen mit geringer Schulbildung zugeschnitten sind.</p><p>Aufgrund der obenerwähnten Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen kann der Bundesrat ein ausreichendes, auf die spezifischen Bedürfnisse von Frauen ausgerichtetes Angebot an Programmen nicht gewährleisten. Indessen empfiehlt der Bundesrat den Kantonen bereits, mehr qualifizierende, d. h. gemischte Massnahmen anzubieten. Zudem wird der Bundesrat den zuständigen kantonalen Behörden empfehlen, künftig vermehrt auch frauenspezifische Bildungsbedürfnisse in Betracht zu ziehen.</p><p>2. Der Bundesrat gibt dem BWA den Auftrag, die gleichstellungsfördernde Ausgestaltung der Programme zu unterstützen. Das primäre Ziel der arbeitsmarktlichen Massnahmen ist allerdings die Wiedereingliederung der Versicherten in den Arbeitsmarkt. Bereits heute besteht in praktisch allen Programmen die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten. Diese Möglichkeit wird auch von zahlreichen Frauen genutzt.</p><p>3. Der Bundesrat weist das BWA an, im Bereich Evaluation in Zusammenarbeit mit den kantonalen Amtsstellen dafür zu sorgen, dass der Erfolg der Massnahmen kontrolliert und bei der Vorbereitung und Durchführung weiterer Massnahmen berücksichtigt wird. Das BWA setzt sich dafür ein, dass die gesammelten Erfahrungen ausgewertet werden und empfiehlt den für die Durchführung zuständigen Stellen entsprechende konkrete Massnahmen. Das BWA wird im Rahmen seines Auftrages dafür sorgen, dass den Bedürfnissen der Frauen auch im Bereich der Evaluation besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.</p><p>Erhebungen bei den Teilnehmenden werden heute schon durchgeführt. Der Aufbau der kantonalen Evaluationsstellen ist allerdings noch nicht überall abgeschlossen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 2 des Postulates abzulehnen und den Punkt 3 entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Massnahmen zur Durchsetzung der folgenden Ziele zu prüfen:</p><p>1. Gewährleistung eines ausreichenden, auf die spezifischen Bedürfnisse und Arbeits(losigkeits)biographien von Frauen ausgerichteten Angebotes an Beschäftigungsprogrammen für Erwerbslose. Der Situation von Migrantinnen ist besonders Rechnung zu tragen.</p><p>2. Gleichstellungsfördernde Ausgestaltung der Programme sowohl vom Inhalt wie auch von der Arbeitszuteilung und -verteilung her.</p><p>3. Regelmässige Evaluation aller Programme im Hinblick auf die Erreichung der gesetzten inhaltlichen Ziele und den Einfluss auf die Vermittlungsfähigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Dabei werden auch Erhebungen bei diesen selber durchgeführt.</p>
- Beschäftigungsprogramme für Frauen. Gleichstellungsfördernde Ausgestaltung der Programme
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Frauen sind im Vergleich zu entsprechenden männlichen Personengruppen härter von Erwerbslosigkeit betroffen. Am stärksten trifft die Erwerbslosigkeit Migrantinnen. Die Benachteiligungen, denen sich Frauen auf dem "freien" Arbeitsmarkt ausgesetzt sehen, setzen sich im Zustand der Erwerbslosigkeit fort oder werden sogar verstärkt.</p><p>Gemäss einer aktuellen Studie unter der Leitung des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit (BWA) über den zweiten Arbeitsmarkt in der Schweiz (vgl. Die Volkswirtschaft 1/98, S. 22ff.) braucht es bei den Beschäftigungsprogrammen der Arbeitslosenversicherung (ALV) eine Zunahme an Arbeitsplätzen für beruflich wenig Qualifizierte und Frauen. Notwendig sei auch der vermehrte Einbezug von Migranten.</p><p>Eine nur auf den Kanton Bern bezogene Untersuchung der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern ortet vor allem Handlungsbedarf auf der qualitativen Ebene: Die Inhalte der Programme müssen sich vermehrt an den ausgewiesenen persönlichen und beruflichen Bedürfnissen der Erwerbslosen und am Arbeitsmarkt orientieren. Bei der Planung der Programme sind Gleichstellungskriterien zu berücksichtigen. Dies bedeutet neben flexiblen Arbeitszeiten und Teilzeitstellen, insbesondere für Frauen und Männer mit Betreuungspflichten, dass sich die Arbeitsverteilung und -zuteilung nicht nach traditionellen Rollenbildern richten darf, sondern auch zur Übernahme nicht geschlechtstypischer Arbeiten ermuntert.</p><p>Notwendig ist im weiteren eine regelmässige, systematische Auswertung der Programme, die auch Erkenntnisse über die Weiterentwicklung und Qualitätssicherung bringt. Heute fehlen noch eingehende Kenntnisse über den Einfluss der Programme auf die Vermittlungsfähigkeit, gerade auch auf diejenige der Frauen, und die Beurteilung derselben durch die Erwerbslosen selber.</p>
- <p>1. Der Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) liegt bei den Kantonen. Es ist deshalb auch die Aufgabe der kantonalen Arbeitsmarktbehörden, den Bedarf an arbeitsmarktlichen Massnahmen in ihrem Gebiet festzulegen. Das Avig schreibt ihnen nämlich nicht vor, wie viele und was für Massnahmen sie für eine bestimmte soziale Kategorie bereitzustellen haben.</p><p>Es besteht heute ein grosses Angebot an Plätzen für erwerbslose Frauen in Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung. Wie die Studie der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern zeigt, sind Frauen heute in den Programmen sogar leicht übervertreten.</p><p>Andererseits bezogen im Januar 1998 53 500 Versicherte ersatzweise besondere Taggelder. Das heisst, dass für sie zu diesem Zeitpunkt keine geeignete arbeitsmarktliche Massnahme angeboten werden konnte. Von diesen 53 500 Versicherten waren 45 Prozent Frauen. Der Anteil der Frauen an der Arbeitslosigkeit betrug zum gleichen Zeitpunkt 41 Prozent. Das deutet darauf hin, dass tatsächlich ein gewisses Unterangebot an Massnahmen für Frauen besteht.</p><p>Es wäre allerdings keine Lösung, noch mehr reine Beschäftigungsmassnahmen bereitzustellen. Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, sind gemischte Massnahmen mit einem Beschäftigungs- sowie mit einem Bildungsteil erfolgreicher. Für viele nicht qualifizierte Frauen wäre es zweifellos vorteilhafter, sie würden eine geeignete Bildungsmassnahme anstatt einer Beschäftigungsmassnahme besuchen. So gibt es z. B. die Kurse zum Erwerb von Grundqualifikationen, die ganz auf die Bedürfnisse von Migrantinnen mit geringer Schulbildung zugeschnitten sind.</p><p>Aufgrund der obenerwähnten Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen kann der Bundesrat ein ausreichendes, auf die spezifischen Bedürfnisse von Frauen ausgerichtetes Angebot an Programmen nicht gewährleisten. Indessen empfiehlt der Bundesrat den Kantonen bereits, mehr qualifizierende, d. h. gemischte Massnahmen anzubieten. Zudem wird der Bundesrat den zuständigen kantonalen Behörden empfehlen, künftig vermehrt auch frauenspezifische Bildungsbedürfnisse in Betracht zu ziehen.</p><p>2. Der Bundesrat gibt dem BWA den Auftrag, die gleichstellungsfördernde Ausgestaltung der Programme zu unterstützen. Das primäre Ziel der arbeitsmarktlichen Massnahmen ist allerdings die Wiedereingliederung der Versicherten in den Arbeitsmarkt. Bereits heute besteht in praktisch allen Programmen die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten. Diese Möglichkeit wird auch von zahlreichen Frauen genutzt.</p><p>3. Der Bundesrat weist das BWA an, im Bereich Evaluation in Zusammenarbeit mit den kantonalen Amtsstellen dafür zu sorgen, dass der Erfolg der Massnahmen kontrolliert und bei der Vorbereitung und Durchführung weiterer Massnahmen berücksichtigt wird. Das BWA setzt sich dafür ein, dass die gesammelten Erfahrungen ausgewertet werden und empfiehlt den für die Durchführung zuständigen Stellen entsprechende konkrete Massnahmen. Das BWA wird im Rahmen seines Auftrages dafür sorgen, dass den Bedürfnissen der Frauen auch im Bereich der Evaluation besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.</p><p>Erhebungen bei den Teilnehmenden werden heute schon durchgeführt. Der Aufbau der kantonalen Evaluationsstellen ist allerdings noch nicht überall abgeschlossen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 2 des Postulates abzulehnen und den Punkt 3 entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Massnahmen zur Durchsetzung der folgenden Ziele zu prüfen:</p><p>1. Gewährleistung eines ausreichenden, auf die spezifischen Bedürfnisse und Arbeits(losigkeits)biographien von Frauen ausgerichteten Angebotes an Beschäftigungsprogrammen für Erwerbslose. Der Situation von Migrantinnen ist besonders Rechnung zu tragen.</p><p>2. Gleichstellungsfördernde Ausgestaltung der Programme sowohl vom Inhalt wie auch von der Arbeitszuteilung und -verteilung her.</p><p>3. Regelmässige Evaluation aller Programme im Hinblick auf die Erreichung der gesetzten inhaltlichen Ziele und den Einfluss auf die Vermittlungsfähigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Dabei werden auch Erhebungen bei diesen selber durchgeführt.</p>
- Beschäftigungsprogramme für Frauen. Gleichstellungsfördernde Ausgestaltung der Programme
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