LSVA. Sonderregelung für die Waldwirtschaft

ShortId
98.3197
Id
19983197
Updated
14.11.2025 07:06
Language
de
Title
LSVA. Sonderregelung für die Waldwirtschaft
AdditionalIndexing
Waldwirtschaft;Schwerverkehrsabgabe
1
  • L05K1802010204, Schwerverkehrsabgabe
  • L03K140107, Waldwirtschaft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Ausnahmen und Befreiungen) forstwirtschaftliche Transporte den landwirtschaftlichen Transporten gleichzustellen und sie von der Abgabepflicht ganz oder teilweise zu befreien.</p><p>Die vom Gesetz vorgesehenen Sonderregelungen sollen gewährleisten, dass die Bewirtschaftung der Schweizer Wälder nicht erschwert wird. Namentlich ist die besondere ökologische Gesamtbilanz der Waldbewirtschaftung zu berücksichtigen.</p>
  • LSVA. Sonderregelung für die Waldwirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Ausnahmen und Befreiungen) forstwirtschaftliche Transporte den landwirtschaftlichen Transporten gleichzustellen und sie von der Abgabepflicht ganz oder teilweise zu befreien.</p><p>Die vom Gesetz vorgesehenen Sonderregelungen sollen gewährleisten, dass die Bewirtschaftung der Schweizer Wälder nicht erschwert wird. Namentlich ist die besondere ökologische Gesamtbilanz der Waldbewirtschaftung zu berücksichtigen.</p>
    • LSVA. Sonderregelung für die Waldwirtschaft

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