Vermittlungsfähigkeit im Rahmen der Erziehungsgutschriften
- ShortId
-
98.3202
- Id
-
19983202
- Updated
-
25.06.2025 02:19
- Language
-
de
- Title
-
Vermittlungsfähigkeit im Rahmen der Erziehungsgutschriften
- AdditionalIndexing
-
Ausländer/in;Sprache;Wiedereinstieg ins Berufsleben;Kinderbetreuung;Arbeitslosenversicherung;Frauenarbeit;berufliche Eignung
- 1
-
- L04K01040207, Kinderbetreuung
- L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
- L05K0702030205, Frauenarbeit
- L05K0702030305, Wiedereinstieg ins Berufsleben
- L04K05060102, Ausländer/in
- L05K0702020106, berufliche Eignung
- L04K01060103, Sprache
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es ist festzustellen, dass sich ausländische Personen überproportional zum Anteil der arbeitenden ausländischen Bevölkerung die Erziehungsperiode als Beitragszeiten anrechnen lassen, um in Genuss von Arbeitslosentaggeldern zu gelangen. Dies nährt die Vermutung, dass auch Personen ohne eigentlichen Arbeitswillen bzw. Personen, die kaum zu einer Arbeit in der Lage sind, sich im Hinblick auf die Erziehungsgutschrift als Beitragszeit als arbeitslos melden. Die heute geltende Regelung (Art. 13 Abs. 2bis Avig) lädt im weiteren geradezu ein, in die Schweiz einzureisen (z. B. im Rahmen des Familiennachzuges), "die Erziehungsperiode zu beenden" und sich diese als Beitragszeit anrechnen zu lassen. Oftmals fehlen solchen Personen selbst Grundkenntnisse einer schweizerischen Landessprache, was die Integration in irgendeinen Arbeitsprozess erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht.</p><p>Es hat sich gezeigt, dass bei der Prüfung von Ansprüchen auf Arbeitslosengelder auf der Basis von Erziehungsgutschriften der Vermittlungsfähigkeit offenbar nicht genügend Rechnung getragen wird, da regelmässig auch offensichtlich nicht vermittelbare Personen in den Genuss der Erziehungsgutschriften gesetzt werden.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, unverzüglich Massnahmen zu ergreifen, damit auch bei der Prüfung von Ansprüchen auf Arbeitslosengelder auf der Basis von Erziehungsgutschriften im Sinne von Artikel 13 Absatz 2bis des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) die Vermittlungsfähigkeit des Arbeitslosen umfassend geprüft wird. So soll beispielsweise die sprachliche Verständigungsfähigkeit in unserem Land vorausgesetzt werden.</p>
- Vermittlungsfähigkeit im Rahmen der Erziehungsgutschriften
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Es ist festzustellen, dass sich ausländische Personen überproportional zum Anteil der arbeitenden ausländischen Bevölkerung die Erziehungsperiode als Beitragszeiten anrechnen lassen, um in Genuss von Arbeitslosentaggeldern zu gelangen. Dies nährt die Vermutung, dass auch Personen ohne eigentlichen Arbeitswillen bzw. Personen, die kaum zu einer Arbeit in der Lage sind, sich im Hinblick auf die Erziehungsgutschrift als Beitragszeit als arbeitslos melden. Die heute geltende Regelung (Art. 13 Abs. 2bis Avig) lädt im weiteren geradezu ein, in die Schweiz einzureisen (z. B. im Rahmen des Familiennachzuges), "die Erziehungsperiode zu beenden" und sich diese als Beitragszeit anrechnen zu lassen. Oftmals fehlen solchen Personen selbst Grundkenntnisse einer schweizerischen Landessprache, was die Integration in irgendeinen Arbeitsprozess erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht.</p><p>Es hat sich gezeigt, dass bei der Prüfung von Ansprüchen auf Arbeitslosengelder auf der Basis von Erziehungsgutschriften der Vermittlungsfähigkeit offenbar nicht genügend Rechnung getragen wird, da regelmässig auch offensichtlich nicht vermittelbare Personen in den Genuss der Erziehungsgutschriften gesetzt werden.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, unverzüglich Massnahmen zu ergreifen, damit auch bei der Prüfung von Ansprüchen auf Arbeitslosengelder auf der Basis von Erziehungsgutschriften im Sinne von Artikel 13 Absatz 2bis des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) die Vermittlungsfähigkeit des Arbeitslosen umfassend geprüft wird. So soll beispielsweise die sprachliche Verständigungsfähigkeit in unserem Land vorausgesetzt werden.</p>
- Vermittlungsfähigkeit im Rahmen der Erziehungsgutschriften
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