Vermittlungsfähigkeit im Rahmen der Erziehungsgutschriften

ShortId
98.3202
Id
19983202
Updated
25.06.2025 02:19
Language
de
Title
Vermittlungsfähigkeit im Rahmen der Erziehungsgutschriften
AdditionalIndexing
Ausländer/in;Sprache;Wiedereinstieg ins Berufsleben;Kinderbetreuung;Arbeitslosenversicherung;Frauenarbeit;berufliche Eignung
1
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L05K0702030205, Frauenarbeit
  • L05K0702030305, Wiedereinstieg ins Berufsleben
  • L04K05060102, Ausländer/in
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
  • L04K01060103, Sprache
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist festzustellen, dass sich ausländische Personen überproportional zum Anteil der arbeitenden ausländischen Bevölkerung die Erziehungsperiode als Beitragszeiten anrechnen lassen, um in Genuss von Arbeitslosentaggeldern zu gelangen. Dies nährt die Vermutung, dass auch Personen ohne eigentlichen Arbeitswillen bzw. Personen, die kaum zu einer Arbeit in der Lage sind, sich im Hinblick auf die Erziehungsgutschrift als Beitragszeit als arbeitslos melden. Die heute geltende Regelung (Art. 13 Abs. 2bis Avig) lädt im weiteren geradezu ein, in die Schweiz einzureisen (z. B. im Rahmen des Familiennachzuges), "die Erziehungsperiode zu beenden" und sich diese als Beitragszeit anrechnen zu lassen. Oftmals fehlen solchen Personen selbst Grundkenntnisse einer schweizerischen Landessprache, was die Integration in irgendeinen Arbeitsprozess erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht.</p><p>Es hat sich gezeigt, dass bei der Prüfung von Ansprüchen auf Arbeitslosengelder auf der Basis von Erziehungsgutschriften der Vermittlungsfähigkeit offenbar nicht genügend Rechnung getragen wird, da regelmässig auch offensichtlich nicht vermittelbare Personen in den Genuss der Erziehungsgutschriften gesetzt werden.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, unverzüglich Massnahmen zu ergreifen, damit auch bei der Prüfung von Ansprüchen auf Arbeitslosengelder auf der Basis von Erziehungsgutschriften im Sinne von Artikel 13 Absatz 2bis des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) die Vermittlungsfähigkeit des Arbeitslosen umfassend geprüft wird. So soll beispielsweise die sprachliche Verständigungsfähigkeit in unserem Land vorausgesetzt werden.</p>
  • Vermittlungsfähigkeit im Rahmen der Erziehungsgutschriften
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist festzustellen, dass sich ausländische Personen überproportional zum Anteil der arbeitenden ausländischen Bevölkerung die Erziehungsperiode als Beitragszeiten anrechnen lassen, um in Genuss von Arbeitslosentaggeldern zu gelangen. Dies nährt die Vermutung, dass auch Personen ohne eigentlichen Arbeitswillen bzw. Personen, die kaum zu einer Arbeit in der Lage sind, sich im Hinblick auf die Erziehungsgutschrift als Beitragszeit als arbeitslos melden. Die heute geltende Regelung (Art. 13 Abs. 2bis Avig) lädt im weiteren geradezu ein, in die Schweiz einzureisen (z. B. im Rahmen des Familiennachzuges), "die Erziehungsperiode zu beenden" und sich diese als Beitragszeit anrechnen zu lassen. Oftmals fehlen solchen Personen selbst Grundkenntnisse einer schweizerischen Landessprache, was die Integration in irgendeinen Arbeitsprozess erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht.</p><p>Es hat sich gezeigt, dass bei der Prüfung von Ansprüchen auf Arbeitslosengelder auf der Basis von Erziehungsgutschriften der Vermittlungsfähigkeit offenbar nicht genügend Rechnung getragen wird, da regelmässig auch offensichtlich nicht vermittelbare Personen in den Genuss der Erziehungsgutschriften gesetzt werden.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, unverzüglich Massnahmen zu ergreifen, damit auch bei der Prüfung von Ansprüchen auf Arbeitslosengelder auf der Basis von Erziehungsgutschriften im Sinne von Artikel 13 Absatz 2bis des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) die Vermittlungsfähigkeit des Arbeitslosen umfassend geprüft wird. So soll beispielsweise die sprachliche Verständigungsfähigkeit in unserem Land vorausgesetzt werden.</p>
    • Vermittlungsfähigkeit im Rahmen der Erziehungsgutschriften

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