Eigentumsförderung. Weiterentwicklung des Sachenrechtes

ShortId
98.3214
Id
19983214
Updated
25.06.2025 02:23
Language
de
Title
Eigentumsförderung. Weiterentwicklung des Sachenrechtes
AdditionalIndexing
Sachenrecht;Wohneigentum
1
  • L04K01020110, Wohneigentum
  • L03K050701, Sachenrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die breitere Streuung des Grundeigentums stellt für den Bund ein wichtiges Ziel dar. Im Bericht Dürr "Kleines Wohneigentum" vom 20. April 1998 werden Vorschläge unterbreitet, wie die Grundeigentümerquote, die in der Schweiz bekanntlich nur rund 30 Prozent beträgt, erhöht werden könnte, indem durch Änderungen des Sachenrechtes ein erschwinglicherer Erwerbspreis für Grundeigentum zu bezahlen wäre. Es geht ausdrücklich um Massnahmen ohne Kosten zu Lasten des Staates. Diese interessanten Ansätze, die sich vor allem im Bereich einer Ergänzung des Stockwerkeigentumsrechtes bewegen, sind aber noch einer umfassenden und eingehenden rechtlichen Prüfung zu unterziehen, da teilweise fundamentale Grundsätze des Sachenrechtes tangiert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die geltende Eigentumsordnung, wie sie insbesondere im Sachenrecht des ZGB geregelt ist, ein komplexes Normengefüge bildet, das strengen Regeln (vor allem dem Grundsatz des Numerus clausus) folgt und in sich weitgehend geschlossen ist. Es kann daher nicht ohne weiteres erweitert oder geändert werden, ohne dass dies dogmatische und praktische Auswirkungen mit sich bringt. Überdies scheint es unter dem Titel "Eigentumsförderung durch Änderung des Sachenrechtes" unabdingbar, sich nicht allein auf Modifikationen des Institutes des Stockwerkeigentums zu konzentrieren, sondern weitere Alternativen zu prüfen (z. B. allfällige Gesetzesänderungen im Bereich von Bau- und Wohnrecht), wofür der Bericht Dürr ebenfalls einige wertvolle Hinweise enthält, die ein Weiterverfolgen verdienen. Erst das Ergebnis dieser breiter abgestützten und vertieften Abklärungen wird zeigen, ob das Privatrecht, namentlich das Sachenrecht, Möglichkeiten bieten kann, die eine ökonomisch erhöhte Attraktivität des Grundeigentumserwerbes bewirken.</p><p>Der Bundesrat ist aufgrund dieser Ausführungen bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ausgehend vom Bericht Dürr "Kleines Wohneigentum" vom 20. April 1998, Bericht zu erstatten und einen Antrag vorzulegen, der zur breiteren Streuung des Wohneigentums in der Schweiz eine Änderung des Sachenrechtes des Zivilgesetzbuches (ZGB) in dem Sinne anvisiert, dass eine Wohnung als solche - ohne Miteigentumsanteil am Gebäude - erworben werden kann.</p>
  • Eigentumsförderung. Weiterentwicklung des Sachenrechtes
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19970425
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die breitere Streuung des Grundeigentums stellt für den Bund ein wichtiges Ziel dar. Im Bericht Dürr "Kleines Wohneigentum" vom 20. April 1998 werden Vorschläge unterbreitet, wie die Grundeigentümerquote, die in der Schweiz bekanntlich nur rund 30 Prozent beträgt, erhöht werden könnte, indem durch Änderungen des Sachenrechtes ein erschwinglicherer Erwerbspreis für Grundeigentum zu bezahlen wäre. Es geht ausdrücklich um Massnahmen ohne Kosten zu Lasten des Staates. Diese interessanten Ansätze, die sich vor allem im Bereich einer Ergänzung des Stockwerkeigentumsrechtes bewegen, sind aber noch einer umfassenden und eingehenden rechtlichen Prüfung zu unterziehen, da teilweise fundamentale Grundsätze des Sachenrechtes tangiert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die geltende Eigentumsordnung, wie sie insbesondere im Sachenrecht des ZGB geregelt ist, ein komplexes Normengefüge bildet, das strengen Regeln (vor allem dem Grundsatz des Numerus clausus) folgt und in sich weitgehend geschlossen ist. Es kann daher nicht ohne weiteres erweitert oder geändert werden, ohne dass dies dogmatische und praktische Auswirkungen mit sich bringt. Überdies scheint es unter dem Titel "Eigentumsförderung durch Änderung des Sachenrechtes" unabdingbar, sich nicht allein auf Modifikationen des Institutes des Stockwerkeigentums zu konzentrieren, sondern weitere Alternativen zu prüfen (z. B. allfällige Gesetzesänderungen im Bereich von Bau- und Wohnrecht), wofür der Bericht Dürr ebenfalls einige wertvolle Hinweise enthält, die ein Weiterverfolgen verdienen. Erst das Ergebnis dieser breiter abgestützten und vertieften Abklärungen wird zeigen, ob das Privatrecht, namentlich das Sachenrecht, Möglichkeiten bieten kann, die eine ökonomisch erhöhte Attraktivität des Grundeigentumserwerbes bewirken.</p><p>Der Bundesrat ist aufgrund dieser Ausführungen bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ausgehend vom Bericht Dürr "Kleines Wohneigentum" vom 20. April 1998, Bericht zu erstatten und einen Antrag vorzulegen, der zur breiteren Streuung des Wohneigentums in der Schweiz eine Änderung des Sachenrechtes des Zivilgesetzbuches (ZGB) in dem Sinne anvisiert, dass eine Wohnung als solche - ohne Miteigentumsanteil am Gebäude - erworben werden kann.</p>
    • Eigentumsförderung. Weiterentwicklung des Sachenrechtes

Back to List