Pensionskasse des Bundes (PKB)

ShortId
98.3237
Id
19983237
Updated
10.04.2024 09:22
Language
de
Title
Pensionskasse des Bundes (PKB)
AdditionalIndexing
Buchführung;Pensionskasse des Bundes;Fakturierung
1
  • L04K08040511, Pensionskasse des Bundes
  • L05K0703020203, Fakturierung
  • L04K07030201, Buchführung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei den in der Interpellation festgehaltenen Sondererträgen von 200 Millionen Franken aus Rückzahlungen von Fehlbeträgen (Rüstungsbetriebe) sowie 50 Millionen Franken aus Nachrechnung (VBS) handelt es sich um zwei voneinander unabhängige Leistungen gemäss PKB-Statuten. Es sind dies:</p><p>1. Fehlbetrag Rüstungsbetriebe</p><p>Beim Eintritt der Rüstungsbetriebe mit ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in die Kasse der PKB haben diese in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber das notwendige Deckungskapital ursprünglich nach der vor 1995 gültigen Berechnungsweise nicht vollständig einbezahlt. Dies in Anlehnung an die Regelung, wie sie für den Bund als Arbeitgeber ihre Gültigkeit hatte. Das nicht finanzierte Deckungskapital (Fehlbetrag) wurde zu 4 Prozent jährlich verzinst.</p><p>Die Rüstungsbetriebe haben den Fehlbetrag in der Zwischenzeit amortisiert, wobei die letzte Rate von 200 Millionen Franken im Rechnungsjahr 1997 einbezahlt wurde.</p><p>2. Finanzierung der Umstellungskosten infolge Freizügigkeitsgesetz (FZG)</p><p>Neben dem obengenannten Punkt ist im Moment noch die Frage pendent, ob die Rüstungsbetriebe allenfalls im Rahmen der Finanzierung der Umstellungskosten im Zusammenhang mit der höheren Deckungskapitalverpflichtung im Nachgang zum neuen FZG (per 1. Januar 1995) eine nachträgliche Verpflichtung von 42 Millionen Franken zu leisten haben. Denn die Einführung des FZG machte eine Neuberechnung des gesamten Deckungskapitals notwendig. Mit Beschluss vom 1. Dezember 1997 hat der Bundesrat das im Rahmen der Botschaft vom 29. September 1997 über den Nachtrag II zum Voranschlag 1997 anbegehrte diesbezügliche Kreditbegehren in der Höhe von insgesamt rund 133,5 Millionen Franken zurückgezogen. Gegenwärtig wird die Frage rechtlich abgeklärt. Im Vordergrund steht die Schaffung einer formellgesetzlichen Grundlage, damit das Geschäft abschliessend erledigt werden kann. Der Entscheid über die faktische Rechtslage und das konkrete weitere Vorgehen und damit die Frage, ob die Rüstungsbetriebe davon allenfalls betroffen sind, stehen noch aus.</p><p>3. Sozialplan für das in die Rüstungsbetriebe übergetretene KMV- und BAMF-Personal</p><p>Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem Übertritt von 1400 Bediensteten per 1. Januar 1997 aus dem damaligen EMD in die Rüstungsbetriebe für denjenigen Teil der Bediensteten, welcher nach Sozialplan vorzeitig in den Ruhestand gesetzt wird, die anfallenden Kosten von 52,9 Millionen Franken für das dafür notwendige Deckungskapital - verteilt auf die Jahre 1996 bis 2000 - durch den Bund zu übernehmen und nicht zu Lasten der Rüstungsbetriebe abzurechnen sind. Die PKB stellt dafür lediglich das Inkasso sicher. Die Kostenhöhe wird durch das betroffene VBS, das die entsprechenden Personalmassnahmen (vorzeitige Pensionierungen) vollzieht, bestimmt. Diese Kosten sind seit 1998 dezentral, d. h. beim VBS, zu budgetieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Einnahmenüberschuss der Pensionskasse des Bundes (PKB) ist gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen. Dies ist u. a. auf die Sondererträge aus Rückzahlungen von Fehlbeträgen zurückzuführen, von denen 200 Millionen Franken von den ausgegliederten Rüstungsbetrieben eingegangen sind.</p><p>Dem Vernehmen nach soll dem VBS von der PKB nun noch ein Betrag von 50 Millionen Franken in Nachrechnung gestellt werden.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass eine Summe in der genannten Höhe nachgefordert wurde?</p><p>2. Wie erklärt er die zwei Rechnungen? Handelt es sich um Salamitaktik oder sind die Rechnungen die Folge falscher Berechnungen?</p>
  • Pensionskasse des Bundes (PKB)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei den in der Interpellation festgehaltenen Sondererträgen von 200 Millionen Franken aus Rückzahlungen von Fehlbeträgen (Rüstungsbetriebe) sowie 50 Millionen Franken aus Nachrechnung (VBS) handelt es sich um zwei voneinander unabhängige Leistungen gemäss PKB-Statuten. Es sind dies:</p><p>1. Fehlbetrag Rüstungsbetriebe</p><p>Beim Eintritt der Rüstungsbetriebe mit ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in die Kasse der PKB haben diese in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber das notwendige Deckungskapital ursprünglich nach der vor 1995 gültigen Berechnungsweise nicht vollständig einbezahlt. Dies in Anlehnung an die Regelung, wie sie für den Bund als Arbeitgeber ihre Gültigkeit hatte. Das nicht finanzierte Deckungskapital (Fehlbetrag) wurde zu 4 Prozent jährlich verzinst.</p><p>Die Rüstungsbetriebe haben den Fehlbetrag in der Zwischenzeit amortisiert, wobei die letzte Rate von 200 Millionen Franken im Rechnungsjahr 1997 einbezahlt wurde.</p><p>2. Finanzierung der Umstellungskosten infolge Freizügigkeitsgesetz (FZG)</p><p>Neben dem obengenannten Punkt ist im Moment noch die Frage pendent, ob die Rüstungsbetriebe allenfalls im Rahmen der Finanzierung der Umstellungskosten im Zusammenhang mit der höheren Deckungskapitalverpflichtung im Nachgang zum neuen FZG (per 1. Januar 1995) eine nachträgliche Verpflichtung von 42 Millionen Franken zu leisten haben. Denn die Einführung des FZG machte eine Neuberechnung des gesamten Deckungskapitals notwendig. Mit Beschluss vom 1. Dezember 1997 hat der Bundesrat das im Rahmen der Botschaft vom 29. September 1997 über den Nachtrag II zum Voranschlag 1997 anbegehrte diesbezügliche Kreditbegehren in der Höhe von insgesamt rund 133,5 Millionen Franken zurückgezogen. Gegenwärtig wird die Frage rechtlich abgeklärt. Im Vordergrund steht die Schaffung einer formellgesetzlichen Grundlage, damit das Geschäft abschliessend erledigt werden kann. Der Entscheid über die faktische Rechtslage und das konkrete weitere Vorgehen und damit die Frage, ob die Rüstungsbetriebe davon allenfalls betroffen sind, stehen noch aus.</p><p>3. Sozialplan für das in die Rüstungsbetriebe übergetretene KMV- und BAMF-Personal</p><p>Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem Übertritt von 1400 Bediensteten per 1. Januar 1997 aus dem damaligen EMD in die Rüstungsbetriebe für denjenigen Teil der Bediensteten, welcher nach Sozialplan vorzeitig in den Ruhestand gesetzt wird, die anfallenden Kosten von 52,9 Millionen Franken für das dafür notwendige Deckungskapital - verteilt auf die Jahre 1996 bis 2000 - durch den Bund zu übernehmen und nicht zu Lasten der Rüstungsbetriebe abzurechnen sind. Die PKB stellt dafür lediglich das Inkasso sicher. Die Kostenhöhe wird durch das betroffene VBS, das die entsprechenden Personalmassnahmen (vorzeitige Pensionierungen) vollzieht, bestimmt. Diese Kosten sind seit 1998 dezentral, d. h. beim VBS, zu budgetieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Einnahmenüberschuss der Pensionskasse des Bundes (PKB) ist gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen. Dies ist u. a. auf die Sondererträge aus Rückzahlungen von Fehlbeträgen zurückzuführen, von denen 200 Millionen Franken von den ausgegliederten Rüstungsbetrieben eingegangen sind.</p><p>Dem Vernehmen nach soll dem VBS von der PKB nun noch ein Betrag von 50 Millionen Franken in Nachrechnung gestellt werden.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass eine Summe in der genannten Höhe nachgefordert wurde?</p><p>2. Wie erklärt er die zwei Rechnungen? Handelt es sich um Salamitaktik oder sind die Rechnungen die Folge falscher Berechnungen?</p>
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