Pensionskasse des Bundes (PKB). Auslagerung
- ShortId
-
98.3238
- Id
-
19983238
- Updated
-
10.04.2024 12:58
- Language
-
de
- Title
-
Pensionskasse des Bundes (PKB). Auslagerung
- AdditionalIndexing
-
Pensionskasse des Bundes;Privatisierung
- 1
-
- L04K08040511, Pensionskasse des Bundes
- L04K05070115, Privatisierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zum zehnten aufeinanderfolgenden Mal beantragte die Eidgenössische Finanzkontrolle, die Jahresrechnung der PKB nicht zu genehmigen. Seit Bekanntwerden der Mängel ist man offenbar der Lösung immer noch nicht näher gekommen. Die anhaltende negative Entwicklung ist nicht länger zu verantworten. Die Empfehlungen des PUK-Berichtes können offenbar nicht oder nur langsam umgesetzt werden. Gleichzeitig stieg die Unterdeckung trotz der schleppenden Dossierbereinigung um 322 Millionen Franken an. Es müssen also dringend alternative Lösungen gesucht werden. Eine Auslagerung der Bestände drängt sich als effizientere und billigere Lösung auf.</p>
- <p>Die Vorarbeiten für die Ablösung des bisherigen Beamtengesetzes durch ein neues Bundespersonalgesetz sind weitgehend abgeschlossen. Bis Ende 1998 soll sodann die Botschaft für ein Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge des Bundespersonals vorliegen, um die PKB rechtlich auf eine neue Basis zu stellen. In diesem Gesetz soll nebst den Grundsätzen der Versicherung auch die Organisation der neuen PKB geregelt werden. Bereits vor dem Parlament liegt die Botschaft über die Anlagepolitik der PKB. Diese drei Vorhaben sind miteinander verknüpft und bilden ein Ganzes.</p><p>Eine kurzfristige Revision von Artikel 48 des Beamtengesetzes im Sinne der Motion wäre in dieser Situation nicht sachgerecht. Vielmehr erhält das Parlament Gelegenheit, im Rahmen dieser Gesetzesrevisionen die Gesamtheit der anstehenden Probleme grundsätzlich zu diskutieren und darüber zu entscheiden.</p><p>Mit der neuen strategischen Ausrichtung der Eidgenössischen Versicherungskasse bzw. der PKB soll ein Teil der Aktivversicherten in den kommenden Jahren ausgelagert werden. So werden die Swisscom-Versicherten auf den 1. Januar 1999 aus der PKB aus- und in eine neue Vorsorgestiftung "ComPlan" der Swisscom übertreten. Hierfür waren die Daten und Dossiers der Swisscom-Versicherten in einer Sonderaktion zu bereinigen.</p><p>Mittelfristig plant ebenfalls die Post eine eigene Pensionskasse für ihre Angestellten. Diese wird ihren Betrieb jedoch voraussichtlich erst im Jahr 2003 aufnehmen können, wofür es noch einer gesonderten Vorlage zuhanden der eidgenössischen Räte bedarf. Damit wird einem wesentlichen Teil der Motion Rechnung getragen.</p><p>Hingegen ist eine Auslagerung der gesamten Versichertenbestände der heutigen Pensionskasse nicht vorgesehen. Aus heutiger Sicht sprechen die folgenden Argumente dagegen:</p><p>Die Versicherten der PKB könnten nicht irgend einer privaten Pensionskasse angeschlossen werden, da deren Statuten in der Regel solche Übernahmen nicht vorsehen. Denkbar wäre demnach höchstens der Anschluss an eine Sammelstiftung oder allenfalls an einen Kollektivvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft. Bei einer Aufteilung der Versichertenbestände auf mehrere Einrichtungen müsste zunächst geklärt werden, wie dem Grundsatz der Gleichbehandlung nachgekommen werden kann. Dies hätte allenfalls zur Folge, dass der Grossteil der rund 160 000 Versicherten bei derselben Organisation angeschlossen werden müsste. Die zweitgrösste Pensionskasse in der Schweiz betreut jedoch lediglich rund 65 000 Versichertendossiers. Demgegenüber führen die grösseren schweizerischen Versicherungsgesellschaften ebenfalls mehr als 100 000 Versicherte. Sie verfügen über Kollektivverträge, deren Tarife jedoch gegenüber den heute kalkulierten Verwaltungskosten der PKB wesentlich höher sind. Gegen eine Auslagerung spricht sodann auch die Erfahrung und Praxis der grösseren Industrieunternehmen der Schweiz, die in aller Regel eine eigene Pensionskasse führen, obwohl das Versicherungsgeschäft nicht zu ihrem Kerngeschäft gehört.</p><p>Auch bei einer Auslagerung müssten die Daten und Dossiers bereinigt werden, denn bereinigte Dossiers wären die Voraussetzung für jeden Transfer des Versicherungsbestandes, sei dies über Einzelaustritt oder über kollektiven Transfer.</p><p>Nur aufgrund einer bereinigten Datengrundlage ist es der übernehmenden Einrichtung möglich, die Bestände richtig, d. h. unter Anrechnung ihrer erworbenen Ansprüche, weiter zu versichern.</p><p>Was den Hinweis zur angestiegenen Deckungslücke anbetrifft, so ist dazu richtigzustellen, dass die Verpflichtungen nicht zugenommen haben. Der Fehlbetrag existiert bereits, kann aber erst richtig und vollständig berechnet werden, wenn die Dossierbereinigung abgeschlossen ist.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Bund vor allem auch aus personalpolitischen Gründen an der Führung einer eigenen Pensionskasse interessiert sein muss. Die Durchführung der beruflichen Vorsorge für die zentrale Bundesverwaltung mit dem Betrieb einer eigenen Pensionskasse ist auf mittlere Sicht die effizienteste und kostengünstigste Lösung. Im Rahmen der bereits angelaufenen Vorarbeiten für den Aufbau einer neuen Kasse werden jedoch sämtliche Tätigkeitsbereiche daraufhin zu untersuchen sein, ob Outsourcinglösungen möglich und gegebenenfalls billiger sein könnten. Vorstellbar ist z. B., dass ein wichtiger Teil der Vermögensverwaltung durch spezialisierte externe Vermögensverwalter ausgeübt wird. Auch im Bereich der Wertschriftenbuchhaltung, der Anlageerfolgsmessung, der Ausarbeitung der Anlagestrategie und der Informatik wird man sich im einen oder anderen Fall privater Anbieter bedienen können. Ob ähnliche Auslagerungsmöglichkeiten bei der Verwaltung der Versichertenkonti wirtschaftlich wären, ist beim gegenwärtigen Stand der Projektierung noch nicht absehbar.</p><p>Insgesamt erachtet der Bundesrat eine Auslagerung aller Versichertenbestände der PKB weder als kurzfristig machbar noch unter personalpolitischen Gesichtspunkten und Erwägung der Kosten als vertretbar.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Artikel 48 des Beamtengesetzes (SR 172.221.10) so zu modifizieren, dass die Bestände der Pensionskasse des Bundes (PKB) an bestehende privatrechtliche Pensionskassen ausgelagert werden können.</p>
- Pensionskasse des Bundes (PKB). Auslagerung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Zum zehnten aufeinanderfolgenden Mal beantragte die Eidgenössische Finanzkontrolle, die Jahresrechnung der PKB nicht zu genehmigen. Seit Bekanntwerden der Mängel ist man offenbar der Lösung immer noch nicht näher gekommen. Die anhaltende negative Entwicklung ist nicht länger zu verantworten. Die Empfehlungen des PUK-Berichtes können offenbar nicht oder nur langsam umgesetzt werden. Gleichzeitig stieg die Unterdeckung trotz der schleppenden Dossierbereinigung um 322 Millionen Franken an. Es müssen also dringend alternative Lösungen gesucht werden. Eine Auslagerung der Bestände drängt sich als effizientere und billigere Lösung auf.</p>
- <p>Die Vorarbeiten für die Ablösung des bisherigen Beamtengesetzes durch ein neues Bundespersonalgesetz sind weitgehend abgeschlossen. Bis Ende 1998 soll sodann die Botschaft für ein Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge des Bundespersonals vorliegen, um die PKB rechtlich auf eine neue Basis zu stellen. In diesem Gesetz soll nebst den Grundsätzen der Versicherung auch die Organisation der neuen PKB geregelt werden. Bereits vor dem Parlament liegt die Botschaft über die Anlagepolitik der PKB. Diese drei Vorhaben sind miteinander verknüpft und bilden ein Ganzes.</p><p>Eine kurzfristige Revision von Artikel 48 des Beamtengesetzes im Sinne der Motion wäre in dieser Situation nicht sachgerecht. Vielmehr erhält das Parlament Gelegenheit, im Rahmen dieser Gesetzesrevisionen die Gesamtheit der anstehenden Probleme grundsätzlich zu diskutieren und darüber zu entscheiden.</p><p>Mit der neuen strategischen Ausrichtung der Eidgenössischen Versicherungskasse bzw. der PKB soll ein Teil der Aktivversicherten in den kommenden Jahren ausgelagert werden. So werden die Swisscom-Versicherten auf den 1. Januar 1999 aus der PKB aus- und in eine neue Vorsorgestiftung "ComPlan" der Swisscom übertreten. Hierfür waren die Daten und Dossiers der Swisscom-Versicherten in einer Sonderaktion zu bereinigen.</p><p>Mittelfristig plant ebenfalls die Post eine eigene Pensionskasse für ihre Angestellten. Diese wird ihren Betrieb jedoch voraussichtlich erst im Jahr 2003 aufnehmen können, wofür es noch einer gesonderten Vorlage zuhanden der eidgenössischen Räte bedarf. Damit wird einem wesentlichen Teil der Motion Rechnung getragen.</p><p>Hingegen ist eine Auslagerung der gesamten Versichertenbestände der heutigen Pensionskasse nicht vorgesehen. Aus heutiger Sicht sprechen die folgenden Argumente dagegen:</p><p>Die Versicherten der PKB könnten nicht irgend einer privaten Pensionskasse angeschlossen werden, da deren Statuten in der Regel solche Übernahmen nicht vorsehen. Denkbar wäre demnach höchstens der Anschluss an eine Sammelstiftung oder allenfalls an einen Kollektivvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft. Bei einer Aufteilung der Versichertenbestände auf mehrere Einrichtungen müsste zunächst geklärt werden, wie dem Grundsatz der Gleichbehandlung nachgekommen werden kann. Dies hätte allenfalls zur Folge, dass der Grossteil der rund 160 000 Versicherten bei derselben Organisation angeschlossen werden müsste. Die zweitgrösste Pensionskasse in der Schweiz betreut jedoch lediglich rund 65 000 Versichertendossiers. Demgegenüber führen die grösseren schweizerischen Versicherungsgesellschaften ebenfalls mehr als 100 000 Versicherte. Sie verfügen über Kollektivverträge, deren Tarife jedoch gegenüber den heute kalkulierten Verwaltungskosten der PKB wesentlich höher sind. Gegen eine Auslagerung spricht sodann auch die Erfahrung und Praxis der grösseren Industrieunternehmen der Schweiz, die in aller Regel eine eigene Pensionskasse führen, obwohl das Versicherungsgeschäft nicht zu ihrem Kerngeschäft gehört.</p><p>Auch bei einer Auslagerung müssten die Daten und Dossiers bereinigt werden, denn bereinigte Dossiers wären die Voraussetzung für jeden Transfer des Versicherungsbestandes, sei dies über Einzelaustritt oder über kollektiven Transfer.</p><p>Nur aufgrund einer bereinigten Datengrundlage ist es der übernehmenden Einrichtung möglich, die Bestände richtig, d. h. unter Anrechnung ihrer erworbenen Ansprüche, weiter zu versichern.</p><p>Was den Hinweis zur angestiegenen Deckungslücke anbetrifft, so ist dazu richtigzustellen, dass die Verpflichtungen nicht zugenommen haben. Der Fehlbetrag existiert bereits, kann aber erst richtig und vollständig berechnet werden, wenn die Dossierbereinigung abgeschlossen ist.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Bund vor allem auch aus personalpolitischen Gründen an der Führung einer eigenen Pensionskasse interessiert sein muss. Die Durchführung der beruflichen Vorsorge für die zentrale Bundesverwaltung mit dem Betrieb einer eigenen Pensionskasse ist auf mittlere Sicht die effizienteste und kostengünstigste Lösung. Im Rahmen der bereits angelaufenen Vorarbeiten für den Aufbau einer neuen Kasse werden jedoch sämtliche Tätigkeitsbereiche daraufhin zu untersuchen sein, ob Outsourcinglösungen möglich und gegebenenfalls billiger sein könnten. Vorstellbar ist z. B., dass ein wichtiger Teil der Vermögensverwaltung durch spezialisierte externe Vermögensverwalter ausgeübt wird. Auch im Bereich der Wertschriftenbuchhaltung, der Anlageerfolgsmessung, der Ausarbeitung der Anlagestrategie und der Informatik wird man sich im einen oder anderen Fall privater Anbieter bedienen können. Ob ähnliche Auslagerungsmöglichkeiten bei der Verwaltung der Versichertenkonti wirtschaftlich wären, ist beim gegenwärtigen Stand der Projektierung noch nicht absehbar.</p><p>Insgesamt erachtet der Bundesrat eine Auslagerung aller Versichertenbestände der PKB weder als kurzfristig machbar noch unter personalpolitischen Gesichtspunkten und Erwägung der Kosten als vertretbar.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Artikel 48 des Beamtengesetzes (SR 172.221.10) so zu modifizieren, dass die Bestände der Pensionskasse des Bundes (PKB) an bestehende privatrechtliche Pensionskassen ausgelagert werden können.</p>
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