Postsendungen. Schiene oder Strasse?

ShortId
98.3239
Id
19983239
Updated
10.04.2024 13:55
Language
de
Title
Postsendungen. Schiene oder Strasse?
AdditionalIndexing
Post;Güterverkehr auf der Strasse;Beförderungsart;Güterverkehr auf der Schiene
1
  • L03K180103, Beförderungsart
  • L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
  • L04K12020202, Post
  • L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Trennung zwischen der politischen und der unternehmerischen Verantwortung ist ein zentraler Leitgedanke der im vergangenen Jahr vom Parlament beschlossenen PTT-Reform. Die Aufgabenteilung zwischen dem Bundesrat und den Leitungsorganen der Post hat sich mit dem Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung dementsprechend stark verändert. Der Verwaltungsrat und das Management haben die Post unter Berücksichtigung der gesetzlichen und der strategischen Vorgaben nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten selbständig zu führen. Der Bundesrat wiederum gewährt die dafür notwendigen operativen Freiheiten.</p><p>Die Post steht im Bereich der nicht reservierten Paketpost unter einem beträchtlichen Wettbewerbsdruck. Diese Konkurrenzsituation wird sich aller Voraussicht nach in den kommenden Jahren noch weiter verschärfen. Der Verwaltungsrat und das Management der Post erachten es vor diesem Hintergrund als notwendig, sich im Paketpostmarkt neu zu positionieren und die bestehenden Arbeitsabläufe entsprechend umzugestalten. Genau dieses Ziel verfolgen sie mit dem Projekt "Paketpost 2000". Das neue Konzept, welches am 31. Mai 1999 operativ umgesetzt werden soll, trifft hinsichtlich der Wahl des Transportmittels für die Paketpost drei grundsätzliche Entscheidungen:</p><p>- Die Transporte zwischen den Zentren erfolgen wie bisher grundsätzlich auf der Schiene, sofern das von den Kunden geforderte Leistungsangebot erbracht werden kann und die Wirtschaftlichkeit genügend ausgewiesen ist.</p><p>- Die Transporte zwischen den Zentren und den Zustellbasen erfolgen mit Wechselbehältern, und zwar je nach Distanz, zeitlichen Rahmenbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten zu den Basen und Wirtschaftlichkeit entweder auf der Schiene oder auf der Strasse.</p><p>- Transporte in der Fläche (d. h. von den Zustellbasen zu den Poststellen und umgekehrt) erfolgen wie bisher grösstenteils mit posteigenen Mitteln auf der Strasse.</p><p>Die von der Interpellantin aufgeworfenen Fragen beziehen sich auf die gegenwärtig laufende Ausschreibung der Wechselbehältertransporte, für welche die Post keine eigenen Mittel besitzt. Die anstehende Wahl geeigneter Transporteure fällt in den eingangs erwähnten unternehmerischen Bereich der Post, für den der Bundesrat nicht zuständig ist. Dementsprechend werden nachfolgend die erste hauptsächlich, die dritte und vierte Frage vollständig durch die Post beantwortet. Vorab nimmt der Bundesrat zu einem Teil der ersten, zur zweiten und zur fünften Frage wie folgt Stellung.</p><p>1. Von der Post als einem im Wettbewerb stehendem Unternehmen kann nicht verlangt werden, dass sie einseitig das Kriterium der Kostenwahrheit berücksichtigt. Die Wettbewerbsbedingungen zwischen Schiene und Strasse müssen durch den Gesetzgeber festgelegt werden. Dazu ist die Einführung einer leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe geplant.</p><p>2. Die Realisierung des Konzepts "Paketpost 2000" hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Umsetzung der Alpen-Initiative. Die Post wird auch künftig im alpenquerenden Transport grundsätzlich die Bahn als Transportmittel einsetzen. Der Strassentransport ist nur in jenen Fällen vorgesehen, in denen die von den Kunden geforderten Leistungen auf der Schiene nicht erbracht werden können.</p><p>5.1 Im St. Galler Rheintal befinden sich gemäss dem neuen Konzept je eine Paketbasis in Buchs (mit einer Filiale in Heerbrugg) und in Sargans. Die Pakete für die Basis Sargans werden auf der Schiene angeliefert und abgeführt. Buchs und Heerbrugg dagegen werden auf der Strasse bedient. Genauer ist in Heerbrugg täglich mit fünf Lastwagentransporten zu rechnen; in Buchs geht die Post von zehn täglichen Fahrten aus. Dieses zusätzliche Lastwagenverkehrsaufkommen ist nach Ansicht des Bundesrates verhältnismässig gering und dürfte kaum zu einer spürbaren Erhöhung der Lärm- und Emissionsbelastung der Rheintaler Bevölkerung führen.</p><p>5.2 Der Bundesrat setzt sich für eine Verkehrspolitik ein, welche sowohl umweltverträglich als auch finanzierbar sein muss. Das Konzept "Paketpost 2000" entspricht dieser verkehrspolitischen Zielsetzung. Die oben dargelegte grundsätzliche Auswahl des Transportmittels für die Paketpost trägt den spezifischen Vorteilen der beiden Verkehrsträger Rechnung und kombiniert sie zu einem sowohl unter finanziellen als auch unter ökologischen Gesichtspunkten vernünftigen Logistikkonzept. Der Bundesrat geht davon aus, dass auch bei der konkreten Umsetzung des Konzeptes die betriebswirtschaftlichen ebenso wie die ökologischen Elemente gebührend gewichtet werden.</p><p>Die Stellungnahme der Post zu den verbleibenden Fragen lautet wie folgt:</p><p>1. Die Evaluation der Transportpartner wurde nach einem genau festgelegten Verfahren durchgeführt. Die Kriterien, welche für eine Vergabe der Transportaufträge erfüllt sein müssen, sind der Bedeutung dieses Transportauftrages für das Funktionieren der Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Brief- und Paketsendungen angemessen. Dies bedeutet, dass neben rein wirtschaftlichen Kriterien auch die Garantie des Anbieters für die Sicherheit der Leistungserstellung von entscheidender Bedeutung ist. Für die Post ist es selbstverständlich, dass - unter dem Gesichtspunkt dieser Sicherheitsüberlegungen - keine Anbieter in Frage kommen, die mit Dumpingpreisen oder unseriösen Arbeitsbedingungen operieren. Vielmehr will sich die Post auf Partner abstützen, die im Schweizer Transportmarkt etabliert sind und mithelfen, eine längerfristige Partnerschaft zu verwirklichen.</p><p>3. Die Paketbasen im näheren Einzugsbereich der Paketzentren (im Umkreis bis zu 60 Kilometern) werden aus wirtschaftlichen Überlegungen auf der Strasse bedient, d. h., es sind in diesen Fällen keine Bahnanschlüsse nötig. Nebst den wirtschaftlichen Aspekten hat diese Lösung den Vorteil, dass die Post bei der Bestimmung der Gebäulichkeiten eine grössere Auswahl hat und dadurch zu kostengünstigen Betriebsräumen kommt. In verschiedenen Fällen ist der Strassentransport auch deshalb nötig, damit die Pakete der Kundschaft termingerecht ausgeliefert werden können.</p><p>Es ist beabsichtigt, die Paketbasis St. Gallen, obwohl innerhalb der 60 Kilometerzone des zuständigen Zentrums Frauenfeld liegend, mit der Bahn zu bedienen, sofern die Post die notwendigen Räumlichkeiten mit Bahnanschluss zu einem akzeptablen Preis erstehen oder mieten kann. Unter dieser Prämisse kann eine dem Strassentransport ebenbürtige wirtschaftliche Lösung realisiert werden.</p><p>4. Das Paketzentrum Frauenfeld bedient in seinem Einzugsgebiet folgende Paketbasen auf der Strasse: Heerbrugg, Buchs SG, Bülach, Schaffhausen, Kreuzlingen, Effretikon, Romanshorn, Wetzikon, Rapperswil, Männedorf, Horgen, Ziegelbrücke, Wil und Wattwil. Die Pakete für die übrigen Basen werden auf der Schiene zugeleitet. Es sind dies die Basen Sargans, Chur, Ilanz, Davos, Landquart, St. Moritz und voraussichtlich St. Gallen.</p><p>Die Briefpost wird auch künftig mehrheitlich auf der Schiene ins Regionalzentrum St. Gallen transportiert und von dort teils auf der Schiene, teils auf der Strasse, aber immer unter Ausnützung der grösstmöglichen postinternen Transportsynergien zu den einzelnen Poststellen weitergeleitet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit dem neuen Postgesetz gilt die alte Bestimmung des Artikels 45 nicht mehr, wonach die SBB die Postsendungen zu befördern hatten.</p><p>Die Post sucht nun Partner für diese Transporte durch öffentliche Ausschreibung. Denkbare Partner sind neben der SBB Privatbahnen, aber auch Strassentransporteure. Dabei geht es für die SBB um bisherige Einnahmen von über 100 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie lautet der Kriterienkatalog für die Vergabe des Transportauftrags? Werden insbesondere auch Kriterien wie Sozialleistungen des Anbieters, Kostenwahrheit beim Transport berücksichtigt?</p><p>2. Welche Auswirkungen auf die Umsetzung der Alpen-Initiative sieht der Bundesrat, falls für die Vergabe auch Strassentransporteure berücksichtigen wird?</p><p>3. Was hält er davon, dass gemäss Konzept "Postpaket 2000" für eine Paketbasis (z. B. St. Gallen) ein Bahnanschluss nicht zwingend sein soll?</p><p>4. Ist es möglich, dass östlich des neuen Paketpost-Verarbeitungszentrums Frauenfeld die gesamte Paket- und Briefpostverteilung auf der Strasse geschehen wird? Was hält der Bundesrat von dieser Aussicht?</p><p>5. Welche Auswirkungen sieht er für die Strassen in der Region Rheintal/Sargans, wo das Lastwagenverkehrsaufkommen massiv zugenommen hat? Findet er den Transport auf der Strasse sinnvoll, wenn daneben eine - leider für Personentransporte immer weniger genutzte - Eisenbahnlinie besteht?</p>
  • Postsendungen. Schiene oder Strasse?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Trennung zwischen der politischen und der unternehmerischen Verantwortung ist ein zentraler Leitgedanke der im vergangenen Jahr vom Parlament beschlossenen PTT-Reform. Die Aufgabenteilung zwischen dem Bundesrat und den Leitungsorganen der Post hat sich mit dem Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung dementsprechend stark verändert. Der Verwaltungsrat und das Management haben die Post unter Berücksichtigung der gesetzlichen und der strategischen Vorgaben nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten selbständig zu führen. Der Bundesrat wiederum gewährt die dafür notwendigen operativen Freiheiten.</p><p>Die Post steht im Bereich der nicht reservierten Paketpost unter einem beträchtlichen Wettbewerbsdruck. Diese Konkurrenzsituation wird sich aller Voraussicht nach in den kommenden Jahren noch weiter verschärfen. Der Verwaltungsrat und das Management der Post erachten es vor diesem Hintergrund als notwendig, sich im Paketpostmarkt neu zu positionieren und die bestehenden Arbeitsabläufe entsprechend umzugestalten. Genau dieses Ziel verfolgen sie mit dem Projekt "Paketpost 2000". Das neue Konzept, welches am 31. Mai 1999 operativ umgesetzt werden soll, trifft hinsichtlich der Wahl des Transportmittels für die Paketpost drei grundsätzliche Entscheidungen:</p><p>- Die Transporte zwischen den Zentren erfolgen wie bisher grundsätzlich auf der Schiene, sofern das von den Kunden geforderte Leistungsangebot erbracht werden kann und die Wirtschaftlichkeit genügend ausgewiesen ist.</p><p>- Die Transporte zwischen den Zentren und den Zustellbasen erfolgen mit Wechselbehältern, und zwar je nach Distanz, zeitlichen Rahmenbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten zu den Basen und Wirtschaftlichkeit entweder auf der Schiene oder auf der Strasse.</p><p>- Transporte in der Fläche (d. h. von den Zustellbasen zu den Poststellen und umgekehrt) erfolgen wie bisher grösstenteils mit posteigenen Mitteln auf der Strasse.</p><p>Die von der Interpellantin aufgeworfenen Fragen beziehen sich auf die gegenwärtig laufende Ausschreibung der Wechselbehältertransporte, für welche die Post keine eigenen Mittel besitzt. Die anstehende Wahl geeigneter Transporteure fällt in den eingangs erwähnten unternehmerischen Bereich der Post, für den der Bundesrat nicht zuständig ist. Dementsprechend werden nachfolgend die erste hauptsächlich, die dritte und vierte Frage vollständig durch die Post beantwortet. Vorab nimmt der Bundesrat zu einem Teil der ersten, zur zweiten und zur fünften Frage wie folgt Stellung.</p><p>1. Von der Post als einem im Wettbewerb stehendem Unternehmen kann nicht verlangt werden, dass sie einseitig das Kriterium der Kostenwahrheit berücksichtigt. Die Wettbewerbsbedingungen zwischen Schiene und Strasse müssen durch den Gesetzgeber festgelegt werden. Dazu ist die Einführung einer leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe geplant.</p><p>2. Die Realisierung des Konzepts "Paketpost 2000" hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Umsetzung der Alpen-Initiative. Die Post wird auch künftig im alpenquerenden Transport grundsätzlich die Bahn als Transportmittel einsetzen. Der Strassentransport ist nur in jenen Fällen vorgesehen, in denen die von den Kunden geforderten Leistungen auf der Schiene nicht erbracht werden können.</p><p>5.1 Im St. Galler Rheintal befinden sich gemäss dem neuen Konzept je eine Paketbasis in Buchs (mit einer Filiale in Heerbrugg) und in Sargans. Die Pakete für die Basis Sargans werden auf der Schiene angeliefert und abgeführt. Buchs und Heerbrugg dagegen werden auf der Strasse bedient. Genauer ist in Heerbrugg täglich mit fünf Lastwagentransporten zu rechnen; in Buchs geht die Post von zehn täglichen Fahrten aus. Dieses zusätzliche Lastwagenverkehrsaufkommen ist nach Ansicht des Bundesrates verhältnismässig gering und dürfte kaum zu einer spürbaren Erhöhung der Lärm- und Emissionsbelastung der Rheintaler Bevölkerung führen.</p><p>5.2 Der Bundesrat setzt sich für eine Verkehrspolitik ein, welche sowohl umweltverträglich als auch finanzierbar sein muss. Das Konzept "Paketpost 2000" entspricht dieser verkehrspolitischen Zielsetzung. Die oben dargelegte grundsätzliche Auswahl des Transportmittels für die Paketpost trägt den spezifischen Vorteilen der beiden Verkehrsträger Rechnung und kombiniert sie zu einem sowohl unter finanziellen als auch unter ökologischen Gesichtspunkten vernünftigen Logistikkonzept. Der Bundesrat geht davon aus, dass auch bei der konkreten Umsetzung des Konzeptes die betriebswirtschaftlichen ebenso wie die ökologischen Elemente gebührend gewichtet werden.</p><p>Die Stellungnahme der Post zu den verbleibenden Fragen lautet wie folgt:</p><p>1. Die Evaluation der Transportpartner wurde nach einem genau festgelegten Verfahren durchgeführt. Die Kriterien, welche für eine Vergabe der Transportaufträge erfüllt sein müssen, sind der Bedeutung dieses Transportauftrages für das Funktionieren der Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Brief- und Paketsendungen angemessen. Dies bedeutet, dass neben rein wirtschaftlichen Kriterien auch die Garantie des Anbieters für die Sicherheit der Leistungserstellung von entscheidender Bedeutung ist. Für die Post ist es selbstverständlich, dass - unter dem Gesichtspunkt dieser Sicherheitsüberlegungen - keine Anbieter in Frage kommen, die mit Dumpingpreisen oder unseriösen Arbeitsbedingungen operieren. Vielmehr will sich die Post auf Partner abstützen, die im Schweizer Transportmarkt etabliert sind und mithelfen, eine längerfristige Partnerschaft zu verwirklichen.</p><p>3. Die Paketbasen im näheren Einzugsbereich der Paketzentren (im Umkreis bis zu 60 Kilometern) werden aus wirtschaftlichen Überlegungen auf der Strasse bedient, d. h., es sind in diesen Fällen keine Bahnanschlüsse nötig. Nebst den wirtschaftlichen Aspekten hat diese Lösung den Vorteil, dass die Post bei der Bestimmung der Gebäulichkeiten eine grössere Auswahl hat und dadurch zu kostengünstigen Betriebsräumen kommt. In verschiedenen Fällen ist der Strassentransport auch deshalb nötig, damit die Pakete der Kundschaft termingerecht ausgeliefert werden können.</p><p>Es ist beabsichtigt, die Paketbasis St. Gallen, obwohl innerhalb der 60 Kilometerzone des zuständigen Zentrums Frauenfeld liegend, mit der Bahn zu bedienen, sofern die Post die notwendigen Räumlichkeiten mit Bahnanschluss zu einem akzeptablen Preis erstehen oder mieten kann. Unter dieser Prämisse kann eine dem Strassentransport ebenbürtige wirtschaftliche Lösung realisiert werden.</p><p>4. Das Paketzentrum Frauenfeld bedient in seinem Einzugsgebiet folgende Paketbasen auf der Strasse: Heerbrugg, Buchs SG, Bülach, Schaffhausen, Kreuzlingen, Effretikon, Romanshorn, Wetzikon, Rapperswil, Männedorf, Horgen, Ziegelbrücke, Wil und Wattwil. Die Pakete für die übrigen Basen werden auf der Schiene zugeleitet. Es sind dies die Basen Sargans, Chur, Ilanz, Davos, Landquart, St. Moritz und voraussichtlich St. Gallen.</p><p>Die Briefpost wird auch künftig mehrheitlich auf der Schiene ins Regionalzentrum St. Gallen transportiert und von dort teils auf der Schiene, teils auf der Strasse, aber immer unter Ausnützung der grösstmöglichen postinternen Transportsynergien zu den einzelnen Poststellen weitergeleitet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit dem neuen Postgesetz gilt die alte Bestimmung des Artikels 45 nicht mehr, wonach die SBB die Postsendungen zu befördern hatten.</p><p>Die Post sucht nun Partner für diese Transporte durch öffentliche Ausschreibung. Denkbare Partner sind neben der SBB Privatbahnen, aber auch Strassentransporteure. Dabei geht es für die SBB um bisherige Einnahmen von über 100 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie lautet der Kriterienkatalog für die Vergabe des Transportauftrags? Werden insbesondere auch Kriterien wie Sozialleistungen des Anbieters, Kostenwahrheit beim Transport berücksichtigt?</p><p>2. Welche Auswirkungen auf die Umsetzung der Alpen-Initiative sieht der Bundesrat, falls für die Vergabe auch Strassentransporteure berücksichtigen wird?</p><p>3. Was hält er davon, dass gemäss Konzept "Postpaket 2000" für eine Paketbasis (z. B. St. Gallen) ein Bahnanschluss nicht zwingend sein soll?</p><p>4. Ist es möglich, dass östlich des neuen Paketpost-Verarbeitungszentrums Frauenfeld die gesamte Paket- und Briefpostverteilung auf der Strasse geschehen wird? Was hält der Bundesrat von dieser Aussicht?</p><p>5. Welche Auswirkungen sieht er für die Strassen in der Region Rheintal/Sargans, wo das Lastwagenverkehrsaufkommen massiv zugenommen hat? Findet er den Transport auf der Strasse sinnvoll, wenn daneben eine - leider für Personentransporte immer weniger genutzte - Eisenbahnlinie besteht?</p>
    • Postsendungen. Schiene oder Strasse?

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