Altersrenten in der Armee. Revision

ShortId
98.3246
Id
19983246
Updated
10.04.2024 15:01
Language
de
Title
Altersrenten in der Armee. Revision
AdditionalIndexing
Offizier;Altersrentner/in;Berufliche Vorsorge;vorgezogener Ruhestand
1
  • L05K0402030301, Offizier
  • L05K0702030107, vorgezogener Ruhestand
  • L05K0702030101, Altersrentner/in
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der geplane Revisionsentwurf des EFD hat bei den betroffenen Personalkategorien sehr viele Reaktionen hervorgerufen. Der Chef des EFD hat im Rahmen der Verhandlungen mit den Personalverbänden das geplante Inkrafttreten der Teilrevision der VLVA vom 1. Juli 1998 auf den 1. Januar 1999 verschoben. Zurzeit ist die Teilrevision noch Gegenstand von Gesprächen zwischen dem EFD und dem VBS.</p><p>Der Chef des EFD wird im Herbst dieses Jahres, nach Vorliegen der Ergebnisse, über das weitere Vorgehen - Inkrafttreten der Teilrevision der VLVA auf den 1. Januar 1999 oder andere Massnahmen - entscheiden und dem Bundesrat Antrag stellen.</p><p>2. Frau Brigadier Pollak übernahm am 1. Januar 1989 die Funktion der Chefin des MFD und wurde zunächst als "nicht ständige Angestellte" mit einem Pensum von 75 Prozent angestellt. Vom damaligen Chef des EMD wurde ihr eine Amtsdauer von etwa acht Jahren in Aussicht gestellt. Mit Bundesratsbeschluss vom 29. April 1992 wurde Frau Brigadier Pollak sodann auf den 1. Mai 1992 dem Instruktorenstatut mit einem Pensum vom 75 Prozent unterstellt.</p><p>Die heutige VLVA ermöglicht - im Ausnahmefall - die Pensionierung von Instruktoren ab dem 50. Altersjahr. Nach der Revision dieser Verordnung wird die Regelung, wie sie im Fall von Frau Brigadier Pollak getroffen werden musste, nicht mehr möglich sein.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Nachfolgerin, Frau Brigadier Portmann, nicht mehr nach VLVA angestellt ist. Sie ist nur noch im Nebenamt beschäftigt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In seiner Antwort vom 25. November 1996 auf die Interpellation "5-Stern-Renten für 3-Stern-Personen?" erkannte der Bundesrat "die Problematik der hohen Rentenleistungen, welche" gemäss Verordnung über die Leistungen bei vorzeitigem Altersrücktritt von Bediensteten in besonderen Dienstverhältnissen (VLVA) "an die höheren Stabsoffiziere bis zur Vollendung des 65. Altersjahres ausgerichtet werden". Weiter wollte er "die Leistungen aller Personalkategorien gemäss VLVA bzw. deren Angemessenheit im heutigen personal- und finanzpolitischen Umfeld in nächster Zeit einer näheren Prüfung unterziehen".</p><p>Seither ist die VLVA immer noch nicht abgeändert worden, und die Problematik ist inzwischen wegen der äusserst vorteilhaften Bedingungen, mit denen der vorzeitige Altersrücktritt unserer einzigen Frau im Generalsrang verbunden ist, wieder im Gespräch. Immerhin haben die Mitglieder der SiK erfahren, dass dem Bundesrat ein Entwurf zur VLVA-Revision vorgelegt worden war, die am 1. Juli 1998 hätte in Kraft treten sollen. Unter dem Druck verschiedener Offizierslobbies hat der Bundesrat jedoch die Inkraftsetzung einer allfälligen VLVA-Revision auf den 1. Januar 1999 verschoben, um die Überprüfung von Vorschlägen, die für die betroffenen Kreise eher akzeptierbar sind, zu ermöglichen. Nun hat sich aber herausgestellt, dass der Revisionsentwurf des EFD die Vorteile der Personen, die in den Genuss vorzeitiger Renten kommen, nur in sehr bescheidenem Masse beschneidet: Einzig das Recht auf eine vorzeitige Pensionierung vor dem 54. Altersjahr wird ausgeschlossen und eine "Einbusse" zwischen 40 000 und 100 000 Franken für die zwischen dem 62. und 65. Altersjahr ausgerichteten Renten ist vorgesehen, während alle anderen bis heute zugestandenen Vorteile unangetastet bleiben.</p><p>Dies veranlasst mich zu folgenden Fragen:</p><p>1. Findet der Bundesrat nicht, dass die Revision der VLVA nun dringend und ohne weiteren Aufschub auf der Basis der überzeugenden Vorschläge des EFD beschlossen werden kann?</p><p>2. Wie gedenkt der Bundesrat das Frau Pollak zugestandene Privileg, im Alter von 50 Jahren eine ansehnliche Rente beziehen zu können, gegenüber der Bevölkerung zu rechtfertigen, während sich der Rest der Bevölkerung - insbesondere die Frauen - auf eine empfindliche Erhöhung des Rentenalters einstellen muss?</p>
  • Altersrenten in der Armee. Revision
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der geplane Revisionsentwurf des EFD hat bei den betroffenen Personalkategorien sehr viele Reaktionen hervorgerufen. Der Chef des EFD hat im Rahmen der Verhandlungen mit den Personalverbänden das geplante Inkrafttreten der Teilrevision der VLVA vom 1. Juli 1998 auf den 1. Januar 1999 verschoben. Zurzeit ist die Teilrevision noch Gegenstand von Gesprächen zwischen dem EFD und dem VBS.</p><p>Der Chef des EFD wird im Herbst dieses Jahres, nach Vorliegen der Ergebnisse, über das weitere Vorgehen - Inkrafttreten der Teilrevision der VLVA auf den 1. Januar 1999 oder andere Massnahmen - entscheiden und dem Bundesrat Antrag stellen.</p><p>2. Frau Brigadier Pollak übernahm am 1. Januar 1989 die Funktion der Chefin des MFD und wurde zunächst als "nicht ständige Angestellte" mit einem Pensum von 75 Prozent angestellt. Vom damaligen Chef des EMD wurde ihr eine Amtsdauer von etwa acht Jahren in Aussicht gestellt. Mit Bundesratsbeschluss vom 29. April 1992 wurde Frau Brigadier Pollak sodann auf den 1. Mai 1992 dem Instruktorenstatut mit einem Pensum vom 75 Prozent unterstellt.</p><p>Die heutige VLVA ermöglicht - im Ausnahmefall - die Pensionierung von Instruktoren ab dem 50. Altersjahr. Nach der Revision dieser Verordnung wird die Regelung, wie sie im Fall von Frau Brigadier Pollak getroffen werden musste, nicht mehr möglich sein.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Nachfolgerin, Frau Brigadier Portmann, nicht mehr nach VLVA angestellt ist. Sie ist nur noch im Nebenamt beschäftigt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In seiner Antwort vom 25. November 1996 auf die Interpellation "5-Stern-Renten für 3-Stern-Personen?" erkannte der Bundesrat "die Problematik der hohen Rentenleistungen, welche" gemäss Verordnung über die Leistungen bei vorzeitigem Altersrücktritt von Bediensteten in besonderen Dienstverhältnissen (VLVA) "an die höheren Stabsoffiziere bis zur Vollendung des 65. Altersjahres ausgerichtet werden". Weiter wollte er "die Leistungen aller Personalkategorien gemäss VLVA bzw. deren Angemessenheit im heutigen personal- und finanzpolitischen Umfeld in nächster Zeit einer näheren Prüfung unterziehen".</p><p>Seither ist die VLVA immer noch nicht abgeändert worden, und die Problematik ist inzwischen wegen der äusserst vorteilhaften Bedingungen, mit denen der vorzeitige Altersrücktritt unserer einzigen Frau im Generalsrang verbunden ist, wieder im Gespräch. Immerhin haben die Mitglieder der SiK erfahren, dass dem Bundesrat ein Entwurf zur VLVA-Revision vorgelegt worden war, die am 1. Juli 1998 hätte in Kraft treten sollen. Unter dem Druck verschiedener Offizierslobbies hat der Bundesrat jedoch die Inkraftsetzung einer allfälligen VLVA-Revision auf den 1. Januar 1999 verschoben, um die Überprüfung von Vorschlägen, die für die betroffenen Kreise eher akzeptierbar sind, zu ermöglichen. Nun hat sich aber herausgestellt, dass der Revisionsentwurf des EFD die Vorteile der Personen, die in den Genuss vorzeitiger Renten kommen, nur in sehr bescheidenem Masse beschneidet: Einzig das Recht auf eine vorzeitige Pensionierung vor dem 54. Altersjahr wird ausgeschlossen und eine "Einbusse" zwischen 40 000 und 100 000 Franken für die zwischen dem 62. und 65. Altersjahr ausgerichteten Renten ist vorgesehen, während alle anderen bis heute zugestandenen Vorteile unangetastet bleiben.</p><p>Dies veranlasst mich zu folgenden Fragen:</p><p>1. Findet der Bundesrat nicht, dass die Revision der VLVA nun dringend und ohne weiteren Aufschub auf der Basis der überzeugenden Vorschläge des EFD beschlossen werden kann?</p><p>2. Wie gedenkt der Bundesrat das Frau Pollak zugestandene Privileg, im Alter von 50 Jahren eine ansehnliche Rente beziehen zu können, gegenüber der Bevölkerung zu rechtfertigen, während sich der Rest der Bevölkerung - insbesondere die Frauen - auf eine empfindliche Erhöhung des Rentenalters einstellen muss?</p>
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