Tausendernote. Antisemitismus
- ShortId
-
98.3250
- Id
-
19983250
- Updated
-
10.04.2024 08:50
- Language
-
de
- Title
-
Tausendernote. Antisemitismus
- AdditionalIndexing
-
Antisemitismus;Banknote;Geschichtswissenschaft;Nationalbank
- 1
-
- L05K0502040101, Antisemitismus
- L06K110302010101, Banknote
- L04K16030106, Geschichtswissenschaft
- L04K11030103, Nationalbank
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Nationalbank hat letzthin die neue Tausendernote herausgegeben. Diese ist mit dem Porträt des Basler Historikers Jacob Burckhardt und einem Auszug aus einem seiner Werke versehen.</p><p>Indessen hat Burckhardt sowohl in seiner Privatkorrespondenz als auch in einzelnen veröffentlichten Texten in den Chor derjenigen eingestimmt, die gegen die Juden gerichtete Verleumdungen verbreiteten.</p><p>In allen Staaten der Welt werden auf den Banknoten hervorragende Männer und Frauen geehrt. Der jeweilige Staat identifiziert sich mit der Person, die auf der Banknote abgebildet ist.</p><p>Die Tatsache, dass die Eidgenossenschaft - im Jahre 1998 - einen Antisemiten ehrt und sich mit ihm identifiziert, schockiert zutiefst. Burckhardt lebte von 1818 bis 1897. Zu behaupten - wie dies die Direktion der SNB getan hat -, sein Antisemitismus sei aus dem damaligen Zeitgeist heraus zu verstehen, ist absurd. Rassismus und namentlich Antisemitismus, in welcher Form und zu welcher Zeit auch immer sie praktiziert werden, sind verabscheuungswürdig; wir müssen sie mit allen Mitteln bekämpfen.</p>
- <p>1.Gemäss Art. 1 Abs. 1 und Art. 66 Nationalbankgesetz (NBG; SR 951.11) steht der Schweizerischen Nationalbank (SNB) das ausschliessliche Recht zur Ausgabe von Banknoten jeweils für die Dauer von 20 Jahren zu (Notenmonopol). Das Notenmonopol wurde letztmals anlässlich der Herbst-/Wintersession 1996 durch die Bundesversammlung erneuert. Die SNB trägt für die Ausgabe der Banknoten die alleinige Verantwortung (Art. 17 NBG). Der Bundesrat genehmigt auf Antrag der SNB nur den Nennwert der auszugebenden Notenabschnitte (Art. 18 und 63 Ziff. 2 Bst. d NBG) und den vom Bankrat der SNB beschlossene Rückruf von Notenabschnitten (Art. 43 Abs. 1 Ziff. 9 und Art. 63 Ziff. 2 Bst. f NBG).</p><p></p><p>Es liegt demzufolge nicht in der Kompetenz des Bundesrates, den Rückruf von Notenabschnitten zu veranlassen. Es geht deshalb auch nicht an, dass sich der Bundesrat durch eine Meinungsäusserung, die zudem keinerlei Bindungswirkung entfalten könnte, in den klar umschriebenen Kompetenz- und Verantwortlichkeitsbereich der SNB einmischt. Sollte die SNB einen Antrag auf Genehmigung eines von ihr beschlossenen Notenrückzuges stellen, wird sich der Bundesrat entsprechend der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung mit diesem Geschäft befassen.</p><p></p><p>2.Im August 1984 beschloss das Direktorium der SNB, die künftigen Banknoten historischen Persönlichkeiten zu widmen. Im Herbst 1984 wurde eine Expertengruppe zusammengestellt, die sich mit den Vorarbeiten zur Auswahl dieser historischen Persönlichkeiten befassen sollte. Die Expertengruppe bestand aus acht Kunstsachverständigen - grösstenteils Professoren - aus den Gebieten Literatur, Kunst, Musik und Architektur. Zu jeder zur Auswahl stehenden Persönlichkeit wurde ein Merkblatt erstellt, das Auskunft gibt über die biographischen Daten, das kulturelle Schaffen sowie die Bedeutung im schweizerischen und internationalen Kontext. Aufgrund von Kriterien wie Sprache, Region und die ausgewogene Vertretung der Kulturbereiche wurde dem Direktorium der SNB eine Selektion unterbreitet, welche die Zustimmung aller Experten gefunden hatte. Das Direktorium hat diesem Vorschlag der Experten, welcher auch Jacob Burckhardt beinhaltete, am 3. Juli 1986 zugestimmt. Im Herbst 1989 wurde die Öffentlichkeit anlässlich einer Pressekonferenz über die Gestaltung der neuen Notenserien und damit auch über die abzubildenden Persönlichkeiten informiert. Erste Kritik zur Auswahl von Jacob Burckhardt wurde erst im ersten Quartal 1998 laut.</p><p></p><p>Das Merkblatt über Jacob Burckhardt, enthält sowohl Angaben über sein Hauptwerk als Kulturhistoriker, befasst sich aber auch mit seinen publizierten Briefen, ohne diese näher zu kommentieren. Hinweise auf antisemitische Äusserungen finden sich keine.</p><p></p><p>3.Die allgemeine Aufsicht über die Geschäftsführung der SNB obliegt dem Bankrat (Art. 43 Abs. 1 NBG). Der Bundesrat wird sich, wie oben dargelegt, nicht in den Kompetenzbereich der SNB und damit des Bankrates einmischen.</p><p></p><p>Die verfassungsmässigen Mitwirkungs- und Aufsichtsrechte des Bundesrates bezüglich der SNB sind in Art. 63 Ziff. 2 NBG abschliessend und detailliert aufgeführt. Aufgrund der Sachlage - insbesondere des von der SNB festgelegten, durchaus angebrachten Auswahlverfahrens unter Einbezug von Experten - und der klaren Rechtslage bezüglich seiner Aufsichtsrechte, kann bzw. wird der Bundesrat keine Schritte gegen Organe der SNB unternehmen.</p><p></p><p>4.Wie dargelegt, sind während neun Jahren keinerlei Zweifel an der Auswahl der SNB für die neuen Notensujets aufgekommen. Ausserdem muss in Kenntnis des Auswahlverfahrens davon ausgegangen werden, dass dem Vorschlags- und Auswahlgremium antisemitische Äusserungen von Jacob Burckhardt nicht bekannt waren und daher auch nicht thematisiert wurden. Wenn jetzt solche Textstellen in der Privatkorrespondenz und in Veröffentlichungen von Jacob Burckhardt bekannt geworden sind, so sind diese in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Der Bundesrat sieht das wissenschaftliche Lebenswerk des international anerkannten Kunst- und Kulturhistorikers dadurch nicht grundlegend in Frage gestellt. Andererseits ist nicht auszuschliessen, dass die betroffenen Textstellen den Ruf des Gelehrten beeinträchtigen könnten.</p><p></p><p>5.Weder dem Bundesrat noch - auf entsprechende Nachfrage - dem Direktorium der SNB ist eine solche Äusserung bekannt. Der Bundesrat sieht sich deshalb auch nicht veranlasst, dazu Stellung zu nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, die von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) herausgegebene neue Tausendernote müsse angesichts der antisemitischen Haltung von Jacob Burckhardt sofort zurückgezogen werden?</p><p>2. Wer ist für die Wahl von Jacob Burckhardt verantwortlich?</p><p>3. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat gegen die verantwortlichen Personen zu ergreifen?</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass die Wahl von Burckhardt dem Ruf unseres Landes aufgrund der internationalen Stimmungslage, wie wir sie gegenwärtig erleben, in hohem Masse schadet?</p><p>5. Wie stellt sich der Bundesrat zur Aussage eines Direktionsmitgliedes der SNB, dass es einen durch die damalige Zeit gerechtfertigten Antisemitismus gebe?</p>
- Tausendernote. Antisemitismus
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Nationalbank hat letzthin die neue Tausendernote herausgegeben. Diese ist mit dem Porträt des Basler Historikers Jacob Burckhardt und einem Auszug aus einem seiner Werke versehen.</p><p>Indessen hat Burckhardt sowohl in seiner Privatkorrespondenz als auch in einzelnen veröffentlichten Texten in den Chor derjenigen eingestimmt, die gegen die Juden gerichtete Verleumdungen verbreiteten.</p><p>In allen Staaten der Welt werden auf den Banknoten hervorragende Männer und Frauen geehrt. Der jeweilige Staat identifiziert sich mit der Person, die auf der Banknote abgebildet ist.</p><p>Die Tatsache, dass die Eidgenossenschaft - im Jahre 1998 - einen Antisemiten ehrt und sich mit ihm identifiziert, schockiert zutiefst. Burckhardt lebte von 1818 bis 1897. Zu behaupten - wie dies die Direktion der SNB getan hat -, sein Antisemitismus sei aus dem damaligen Zeitgeist heraus zu verstehen, ist absurd. Rassismus und namentlich Antisemitismus, in welcher Form und zu welcher Zeit auch immer sie praktiziert werden, sind verabscheuungswürdig; wir müssen sie mit allen Mitteln bekämpfen.</p>
- <p>1.Gemäss Art. 1 Abs. 1 und Art. 66 Nationalbankgesetz (NBG; SR 951.11) steht der Schweizerischen Nationalbank (SNB) das ausschliessliche Recht zur Ausgabe von Banknoten jeweils für die Dauer von 20 Jahren zu (Notenmonopol). Das Notenmonopol wurde letztmals anlässlich der Herbst-/Wintersession 1996 durch die Bundesversammlung erneuert. Die SNB trägt für die Ausgabe der Banknoten die alleinige Verantwortung (Art. 17 NBG). Der Bundesrat genehmigt auf Antrag der SNB nur den Nennwert der auszugebenden Notenabschnitte (Art. 18 und 63 Ziff. 2 Bst. d NBG) und den vom Bankrat der SNB beschlossene Rückruf von Notenabschnitten (Art. 43 Abs. 1 Ziff. 9 und Art. 63 Ziff. 2 Bst. f NBG).</p><p></p><p>Es liegt demzufolge nicht in der Kompetenz des Bundesrates, den Rückruf von Notenabschnitten zu veranlassen. Es geht deshalb auch nicht an, dass sich der Bundesrat durch eine Meinungsäusserung, die zudem keinerlei Bindungswirkung entfalten könnte, in den klar umschriebenen Kompetenz- und Verantwortlichkeitsbereich der SNB einmischt. Sollte die SNB einen Antrag auf Genehmigung eines von ihr beschlossenen Notenrückzuges stellen, wird sich der Bundesrat entsprechend der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung mit diesem Geschäft befassen.</p><p></p><p>2.Im August 1984 beschloss das Direktorium der SNB, die künftigen Banknoten historischen Persönlichkeiten zu widmen. Im Herbst 1984 wurde eine Expertengruppe zusammengestellt, die sich mit den Vorarbeiten zur Auswahl dieser historischen Persönlichkeiten befassen sollte. Die Expertengruppe bestand aus acht Kunstsachverständigen - grösstenteils Professoren - aus den Gebieten Literatur, Kunst, Musik und Architektur. Zu jeder zur Auswahl stehenden Persönlichkeit wurde ein Merkblatt erstellt, das Auskunft gibt über die biographischen Daten, das kulturelle Schaffen sowie die Bedeutung im schweizerischen und internationalen Kontext. Aufgrund von Kriterien wie Sprache, Region und die ausgewogene Vertretung der Kulturbereiche wurde dem Direktorium der SNB eine Selektion unterbreitet, welche die Zustimmung aller Experten gefunden hatte. Das Direktorium hat diesem Vorschlag der Experten, welcher auch Jacob Burckhardt beinhaltete, am 3. Juli 1986 zugestimmt. Im Herbst 1989 wurde die Öffentlichkeit anlässlich einer Pressekonferenz über die Gestaltung der neuen Notenserien und damit auch über die abzubildenden Persönlichkeiten informiert. Erste Kritik zur Auswahl von Jacob Burckhardt wurde erst im ersten Quartal 1998 laut.</p><p></p><p>Das Merkblatt über Jacob Burckhardt, enthält sowohl Angaben über sein Hauptwerk als Kulturhistoriker, befasst sich aber auch mit seinen publizierten Briefen, ohne diese näher zu kommentieren. Hinweise auf antisemitische Äusserungen finden sich keine.</p><p></p><p>3.Die allgemeine Aufsicht über die Geschäftsführung der SNB obliegt dem Bankrat (Art. 43 Abs. 1 NBG). Der Bundesrat wird sich, wie oben dargelegt, nicht in den Kompetenzbereich der SNB und damit des Bankrates einmischen.</p><p></p><p>Die verfassungsmässigen Mitwirkungs- und Aufsichtsrechte des Bundesrates bezüglich der SNB sind in Art. 63 Ziff. 2 NBG abschliessend und detailliert aufgeführt. Aufgrund der Sachlage - insbesondere des von der SNB festgelegten, durchaus angebrachten Auswahlverfahrens unter Einbezug von Experten - und der klaren Rechtslage bezüglich seiner Aufsichtsrechte, kann bzw. wird der Bundesrat keine Schritte gegen Organe der SNB unternehmen.</p><p></p><p>4.Wie dargelegt, sind während neun Jahren keinerlei Zweifel an der Auswahl der SNB für die neuen Notensujets aufgekommen. Ausserdem muss in Kenntnis des Auswahlverfahrens davon ausgegangen werden, dass dem Vorschlags- und Auswahlgremium antisemitische Äusserungen von Jacob Burckhardt nicht bekannt waren und daher auch nicht thematisiert wurden. Wenn jetzt solche Textstellen in der Privatkorrespondenz und in Veröffentlichungen von Jacob Burckhardt bekannt geworden sind, so sind diese in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Der Bundesrat sieht das wissenschaftliche Lebenswerk des international anerkannten Kunst- und Kulturhistorikers dadurch nicht grundlegend in Frage gestellt. Andererseits ist nicht auszuschliessen, dass die betroffenen Textstellen den Ruf des Gelehrten beeinträchtigen könnten.</p><p></p><p>5.Weder dem Bundesrat noch - auf entsprechende Nachfrage - dem Direktorium der SNB ist eine solche Äusserung bekannt. Der Bundesrat sieht sich deshalb auch nicht veranlasst, dazu Stellung zu nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, die von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) herausgegebene neue Tausendernote müsse angesichts der antisemitischen Haltung von Jacob Burckhardt sofort zurückgezogen werden?</p><p>2. Wer ist für die Wahl von Jacob Burckhardt verantwortlich?</p><p>3. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat gegen die verantwortlichen Personen zu ergreifen?</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass die Wahl von Burckhardt dem Ruf unseres Landes aufgrund der internationalen Stimmungslage, wie wir sie gegenwärtig erleben, in hohem Masse schadet?</p><p>5. Wie stellt sich der Bundesrat zur Aussage eines Direktionsmitgliedes der SNB, dass es einen durch die damalige Zeit gerechtfertigten Antisemitismus gebe?</p>
- Tausendernote. Antisemitismus
Back to List