Völkermord an den Armeniern

ShortId
98.3251
Id
19983251
Updated
10.04.2024 14:43
Language
de
Title
Völkermord an den Armeniern
AdditionalIndexing
Türkei;Armenien-Frage;Armenien;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;Opfer unter der Zivilbevölkerung
1
  • L05K0502020302, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • L04K03030102, Armenien
  • L05K0401020101, Armenien-Frage
  • L04K03010508, Türkei
  • L04K04010404, Opfer unter der Zivilbevölkerung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 29. Mai 1998 hat die französische Nationalversammlung einstimmig einen Gesetzesentwurf angenommen, der den am armenischen Volk begangenen Untaten den Status des Völkermordes zuerkennt.</p><p>Die 5000 Schweizerinnen und Schweizer armenischer Herkunft warten seit langem auf eine entsprechende Geste der Bundesbehörden. Die Türkei leugnet das Faktum des Völkermordes bis auf den heutigen Tag. Weltweit kämpfen die Armenier darum, dass der Völkermord als solcher anerkannt wird. Das Eingeständnis desselben ist jedoch eine Notwendigkeit, aus Gründen sowohl der Gerechtigkeit als auch der Wahrheit - selbst dann, wenn diese Geste keines der Opfer wieder lebendig macht. Die Schweiz schuldet den Bürgerinnen und Bürgern armenischer Herkunft diese elementare Unterstützung bei der Aufarbeitung der Vergangenheit. Der Einwand, man müsse damit zuwarten, bis die Genozid-Konvention von 1948 ratifiziert sei, ist in diesem Falle gegenstandslos.</p>
  • <p>In seiner Antwort auf die Interpellation Fankhauser 95.3186 vom 24. März 1995,</p><p>"Anerkennung des Völkermords an den Armeniern" verurteilte der Bundesrat die tragischen Ereignisse, welche zu Ende des ossmanischen Reichs im Anschluss an Massendeportationen und Massaker grossen Massstabs wehrend der Aufstände und kriegerischen Auseinandersetzungen von 1894 bis 1922, jedoch insbesondere von 1915, zum Tod einer äusserst grossen Anzahl von Armeniern führten (laut Quellen zwischen 800'000 und 1.5 Millionen Menschen).</p><p></p><p>Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass sich seit seiner Antwort auf die Interpellation Fankhauser mehrere Akteure des internationalen Lebens zu den Ereignissen von 1915 geäussert haben. Auf staatlicher Ebene sind es wiederum ausschliesslich nationale Parlamente, welche die Initiative zur Anerkennung des Völkermords an den Armeniern ergriffen haben. Dies geschah 1995 in Bulgarien, und 1996 in Griechenland. 1998 verabschiedete der belgische Senat eine Resolution zu diesem Thema, und im gleichen Jahr arbeitete die französische Nationalversammlung einen Gesetzesentwurf aus. Ausserdem beschloss das kanadische Parlament, jährlich eine Woche der Erinnerung an die Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu widmen, und erwähnte in diesem Kontext die "armenische Tragödie".</p><p></p><p>Hinsichtlich der tragischen Ereignisse in der Geschichte des armenischen Volkes, hat der Bundesrat nicht die Absicht, sich anders zu äussern, als er dies schon auf eindeutige Art und Weise bei anderer Gelegenheit getan hat.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist sich zudem der Bedeutung von Verbot und Verhütung des Vô1kermordes bewusst. Folglich wird er dem Parlament eine Botschaft über den Beitritt der Schweiz zur Konvention der Vereinten Nationen über das Verbot und die Verhütung des Völkermords unterbreiten. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die diplomatische Konferenz der Vereinten Nationen am 17. Juli 1998 in Rom die Satzungen eines künftigen internationalen Strafgerichtshofes unterzeichnete. Die Schweiz gehörte zu den ersten Unterzeichnern der Satzungen dieses Gerichtshofes, der auch für die Aburteilung von Fällen des Völkermords zuständig ist.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, so rasch als möglich im Namen der Schweiz mit einer förmlichen und öffentlichen Erklärung den Greueltaten, welche die ottomanische Regierung 1915 am armenischen Volk begangen hat und die 1,3 Millionen Opfer forderten, den Tatbestand des Völkermordes zuzuerkennen.</p>
  • Völkermord an den Armeniern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 29. Mai 1998 hat die französische Nationalversammlung einstimmig einen Gesetzesentwurf angenommen, der den am armenischen Volk begangenen Untaten den Status des Völkermordes zuerkennt.</p><p>Die 5000 Schweizerinnen und Schweizer armenischer Herkunft warten seit langem auf eine entsprechende Geste der Bundesbehörden. Die Türkei leugnet das Faktum des Völkermordes bis auf den heutigen Tag. Weltweit kämpfen die Armenier darum, dass der Völkermord als solcher anerkannt wird. Das Eingeständnis desselben ist jedoch eine Notwendigkeit, aus Gründen sowohl der Gerechtigkeit als auch der Wahrheit - selbst dann, wenn diese Geste keines der Opfer wieder lebendig macht. Die Schweiz schuldet den Bürgerinnen und Bürgern armenischer Herkunft diese elementare Unterstützung bei der Aufarbeitung der Vergangenheit. Der Einwand, man müsse damit zuwarten, bis die Genozid-Konvention von 1948 ratifiziert sei, ist in diesem Falle gegenstandslos.</p>
    • <p>In seiner Antwort auf die Interpellation Fankhauser 95.3186 vom 24. März 1995,</p><p>"Anerkennung des Völkermords an den Armeniern" verurteilte der Bundesrat die tragischen Ereignisse, welche zu Ende des ossmanischen Reichs im Anschluss an Massendeportationen und Massaker grossen Massstabs wehrend der Aufstände und kriegerischen Auseinandersetzungen von 1894 bis 1922, jedoch insbesondere von 1915, zum Tod einer äusserst grossen Anzahl von Armeniern führten (laut Quellen zwischen 800'000 und 1.5 Millionen Menschen).</p><p></p><p>Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass sich seit seiner Antwort auf die Interpellation Fankhauser mehrere Akteure des internationalen Lebens zu den Ereignissen von 1915 geäussert haben. Auf staatlicher Ebene sind es wiederum ausschliesslich nationale Parlamente, welche die Initiative zur Anerkennung des Völkermords an den Armeniern ergriffen haben. Dies geschah 1995 in Bulgarien, und 1996 in Griechenland. 1998 verabschiedete der belgische Senat eine Resolution zu diesem Thema, und im gleichen Jahr arbeitete die französische Nationalversammlung einen Gesetzesentwurf aus. Ausserdem beschloss das kanadische Parlament, jährlich eine Woche der Erinnerung an die Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu widmen, und erwähnte in diesem Kontext die "armenische Tragödie".</p><p></p><p>Hinsichtlich der tragischen Ereignisse in der Geschichte des armenischen Volkes, hat der Bundesrat nicht die Absicht, sich anders zu äussern, als er dies schon auf eindeutige Art und Weise bei anderer Gelegenheit getan hat.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist sich zudem der Bedeutung von Verbot und Verhütung des Vô1kermordes bewusst. Folglich wird er dem Parlament eine Botschaft über den Beitritt der Schweiz zur Konvention der Vereinten Nationen über das Verbot und die Verhütung des Völkermords unterbreiten. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die diplomatische Konferenz der Vereinten Nationen am 17. Juli 1998 in Rom die Satzungen eines künftigen internationalen Strafgerichtshofes unterzeichnete. Die Schweiz gehörte zu den ersten Unterzeichnern der Satzungen dieses Gerichtshofes, der auch für die Aburteilung von Fällen des Völkermords zuständig ist.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, so rasch als möglich im Namen der Schweiz mit einer förmlichen und öffentlichen Erklärung den Greueltaten, welche die ottomanische Regierung 1915 am armenischen Volk begangen hat und die 1,3 Millionen Opfer forderten, den Tatbestand des Völkermordes zuzuerkennen.</p>
    • Völkermord an den Armeniern

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