Asylsuchende. Sicherheits- und Rückerstattungskonti

ShortId
98.3255
Id
19983255
Updated
10.04.2024 12:02
Language
de
Title
Asylsuchende. Sicherheits- und Rückerstattungskonti
AdditionalIndexing
Asylbewerber/in;Konto;Rückzahlung;Sozialabgabe;Datenschutz;Sozialhilfe
1
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L04K01040408, Sozialhilfe
  • L05K1104030103, Rückzahlung
  • L05K0703020103, Konto
  • L04K01040117, Sozialabgabe
  • L04K05020513, Datenschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Zuschlag wurde der Firma ORS Service AG vom BFF aufgrund einer bei neun Dienstleistungsanbietern durchgeführten Submission erteilt. Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV), die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) und das Eidgenössische Personalamt (EPA) waren mit beteiligt.</p><p>2. Die ORS Service AG ist einerseits beauftragt, bei sämtlichen der rund 50 000 Sicherheitskonti aufgrund der Angaben der zur Leistung von Sicherheiten verpflichteten Personen zu prüfen, ob die Arbeitgeber die Lohnabzüge lückenlos und vollständig auf die Konti überwiesen haben. Andererseits hat sie die pendenten Zwischen- und Schlussabrechnungen vorzunehmen, in welchen der Abrechnungsfall vor dem 1. Januar 1996 eingetreten ist.</p><p>Die ORS Service AG arbeitet weisungsgebunden und unter Aufsicht der zuständigen Fachabteilung des BFF. Über die Tätigkeit der ORS Service AG erstattet das BFF der EFK monatlich und der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte zweimal jährlich Bericht. Über den Stand der Arbeiten orientiert die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte das Parlament im Rahmen ihres jährlichen Tätigkeitsberichtes (vgl. BBl 1997 III 85, BBl 1998 3127f.).</p><p>3. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ORS Service AG unterliegen der gleichen Verschwiegenheitspflicht wie die Bediensteten der allgemeinen Bundesverwaltung.</p><p>4. Die Anliegen der Interpellantin wurden auf Antrag der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte im Rahmen der Totalrevision des Asylgesetzes aufgenommen. Die entsprechenden Abklärungen sind eingeleitet worden (vgl. BBl 1998 3128 und 3185). Der Bundesrat wird dem Parlament seine diesbezüglichen Vorschläge aufgrund einer umfassenden Evaluation des Vollzuges der Sicherheitsleistungs- und Rückerstattungspflicht zu gegebener Zeit im ordentlichen Verfahren unterbreiten.</p><p>5. Der ORS Service AG stehen zurzeit für die ihr übertragenen Aufgaben zwanzig Stelleneinheiten zur Verfügung. Die überwiegende Zahl dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird von der ORS Service AG über die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) rekrutiert. Für die Bearbeitung der laufend eintretenden Abrechnungsfälle werden in der zuständigen Fachabteilung rund zehn Stelleneinheiten eingesetzt.</p><p>6. Die Führung der Sicherheitskonti ist der Postfinance übertragen. Für die Verzinsung und Haftung gelten die für Privatkonti üblichen Bestimmungen der Postfinance. Überweisen die Arbeitgeber bzw. die für sie faktisch handelnden Organe die vorgenommenen Lohnabzüge nicht, haften diese persönlich. Überdies werden sie nach den Bestimmungen der Artikel 49a ff. des Asylgesetzes strafrechtlich verfolgt. Können die nachgewiesenermassen abgezogenen Lohnabzüge nachträglich nicht mehr erhältlich gemacht werden, erfolgt die Kontoberichtigung in analoger Anwendung von Artikel 141 Absatz 3 AHVV zu Lasten des Bundes (Ertragsminderungen).</p><p>Die ORS Service AG hat ihre Aufwendungen im Rahmen einer Betriebsrechnung auszuweisen. Die von der Verwaltung wahrgenommenen Vollzugsaufgaben werden dagegen nicht in einer spezifischen Betriebsrechnung ausgewiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nach Artikel 21a des Asylgesetzes über die Rückerstattungspflicht und Sicherheitsleistungen sind alle Asylsuchenden verpflichtet, Fürsorgekosten zurückzuerstatten und auch für zukünftige Kosten, u. a. Ausreise- und Vollzugskosten, aufzukommen. Zu diesem Zweck erhalten alle Gesuchstellenden ein Sicherheitskonto (SiRück-Konti). Auch die Arbeitgeber der erwerbstätigen Asylsuchenden sind verpflichtet, einen vom Bund bestimmten Anteil des Einkommens ihrer Arbeitnehmer auf deren Konti einzuzahlen. Im April 1998 betrug der Betrag auf den Sperrkonti 237 Millionen Franken.</p><p>Spätestens seit letztem Sommer steht fest, dass das zuständige Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) mit der Verwaltung der unterdessen fast 50 000 Konti überfordert ist. Deshalb wurde im August 1997 eine Task force eingesetzt und die Verwaltung der Konti der Post übertragen. Zudem wurde für 3 Millionen Franken die Zürcher Firma ORS Service AG mit der Überprüfung der Arbeitgeberbeiträge und dem Abbau des Pendenzenberges beauftragt.</p><p>Die Firma ORS Service AG ist im Flüchtlingsbereich gut bekannt. Sie führt die Bundesempfangsstellen in Basel, Kreuzlingen, Chiasso und Genf. Sie leitet weiter das Durchgangszentrum Pratteln und vier Wohnheime im Kanton Basel. Die Firma ORS Service AG funktioniert als gewinnorientiertes Unternehmen. Vor zwei Jahren wurde gegen die ORS Service AG eine kantonale Untersuchung eingeleitet. Leider wurde der Bericht nicht veröffentlicht.</p><p>Im Zusammenhang mit den SiRück-Konti stellen sich in verschiedenen Bereichen Fragen. Ich bitte den Bundesrat dazu Stellung zu nehmen:</p><p>1. Auftragserteilung</p><p>Warum hat das BFF gerade die Firma ORS Service AG beauftragt, die Arbeitgeberbeiträge der SiRück-Konti zu überprüfen?</p><p>2. Auftrag</p><p>Wie lautet der genaue Auftrag an die Firma ORS Service AG? Wie sind die Entscheidungskompetenzen geregelt? Ist die ORS Service AG auch beauftragt, die Rückzahlungsmodi und -entscheide zu prüfen?</p><p>3. Datenschutz</p><p>Wie ist der Datenschutz gegenüber der ORS Service AG geregelt?</p><p>4. Umsetzung der Resultate</p><p>Wie werden die Resultate der Überprüfung umgesetzt? Wer wird bei dieser Reorganisation federführend sein? Gedenkt der Bundesrat, die Konti-Verwaltung grundsätzlich zu überdenken und neu zu regeln?</p><p>5. Personalaufwand</p><p>Wie gross ist der Personalaufwand für die Verwaltung der SiRück-Konti?</p><p>6. SiRück-Konti</p><p>Wie wird die Sicherheit der Guthaben der Asylsuchenden garantiert? Wem werden die Zinsen der Konti gutgeschrieben? Wer haftet für Beiträge, die zwar von den Arbeitgebern abgezogen, aber nie eingezahlt wurden (etwa 20 bis 40 Millionen Franken)? Wird eine spezifische Betriebsrechnung der Verwaltung dieser Konti erstellt?</p>
  • Asylsuchende. Sicherheits- und Rückerstattungskonti
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Zuschlag wurde der Firma ORS Service AG vom BFF aufgrund einer bei neun Dienstleistungsanbietern durchgeführten Submission erteilt. Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV), die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) und das Eidgenössische Personalamt (EPA) waren mit beteiligt.</p><p>2. Die ORS Service AG ist einerseits beauftragt, bei sämtlichen der rund 50 000 Sicherheitskonti aufgrund der Angaben der zur Leistung von Sicherheiten verpflichteten Personen zu prüfen, ob die Arbeitgeber die Lohnabzüge lückenlos und vollständig auf die Konti überwiesen haben. Andererseits hat sie die pendenten Zwischen- und Schlussabrechnungen vorzunehmen, in welchen der Abrechnungsfall vor dem 1. Januar 1996 eingetreten ist.</p><p>Die ORS Service AG arbeitet weisungsgebunden und unter Aufsicht der zuständigen Fachabteilung des BFF. Über die Tätigkeit der ORS Service AG erstattet das BFF der EFK monatlich und der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte zweimal jährlich Bericht. Über den Stand der Arbeiten orientiert die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte das Parlament im Rahmen ihres jährlichen Tätigkeitsberichtes (vgl. BBl 1997 III 85, BBl 1998 3127f.).</p><p>3. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ORS Service AG unterliegen der gleichen Verschwiegenheitspflicht wie die Bediensteten der allgemeinen Bundesverwaltung.</p><p>4. Die Anliegen der Interpellantin wurden auf Antrag der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte im Rahmen der Totalrevision des Asylgesetzes aufgenommen. Die entsprechenden Abklärungen sind eingeleitet worden (vgl. BBl 1998 3128 und 3185). Der Bundesrat wird dem Parlament seine diesbezüglichen Vorschläge aufgrund einer umfassenden Evaluation des Vollzuges der Sicherheitsleistungs- und Rückerstattungspflicht zu gegebener Zeit im ordentlichen Verfahren unterbreiten.</p><p>5. Der ORS Service AG stehen zurzeit für die ihr übertragenen Aufgaben zwanzig Stelleneinheiten zur Verfügung. Die überwiegende Zahl dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird von der ORS Service AG über die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) rekrutiert. Für die Bearbeitung der laufend eintretenden Abrechnungsfälle werden in der zuständigen Fachabteilung rund zehn Stelleneinheiten eingesetzt.</p><p>6. Die Führung der Sicherheitskonti ist der Postfinance übertragen. Für die Verzinsung und Haftung gelten die für Privatkonti üblichen Bestimmungen der Postfinance. Überweisen die Arbeitgeber bzw. die für sie faktisch handelnden Organe die vorgenommenen Lohnabzüge nicht, haften diese persönlich. Überdies werden sie nach den Bestimmungen der Artikel 49a ff. des Asylgesetzes strafrechtlich verfolgt. Können die nachgewiesenermassen abgezogenen Lohnabzüge nachträglich nicht mehr erhältlich gemacht werden, erfolgt die Kontoberichtigung in analoger Anwendung von Artikel 141 Absatz 3 AHVV zu Lasten des Bundes (Ertragsminderungen).</p><p>Die ORS Service AG hat ihre Aufwendungen im Rahmen einer Betriebsrechnung auszuweisen. Die von der Verwaltung wahrgenommenen Vollzugsaufgaben werden dagegen nicht in einer spezifischen Betriebsrechnung ausgewiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nach Artikel 21a des Asylgesetzes über die Rückerstattungspflicht und Sicherheitsleistungen sind alle Asylsuchenden verpflichtet, Fürsorgekosten zurückzuerstatten und auch für zukünftige Kosten, u. a. Ausreise- und Vollzugskosten, aufzukommen. Zu diesem Zweck erhalten alle Gesuchstellenden ein Sicherheitskonto (SiRück-Konti). Auch die Arbeitgeber der erwerbstätigen Asylsuchenden sind verpflichtet, einen vom Bund bestimmten Anteil des Einkommens ihrer Arbeitnehmer auf deren Konti einzuzahlen. Im April 1998 betrug der Betrag auf den Sperrkonti 237 Millionen Franken.</p><p>Spätestens seit letztem Sommer steht fest, dass das zuständige Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) mit der Verwaltung der unterdessen fast 50 000 Konti überfordert ist. Deshalb wurde im August 1997 eine Task force eingesetzt und die Verwaltung der Konti der Post übertragen. Zudem wurde für 3 Millionen Franken die Zürcher Firma ORS Service AG mit der Überprüfung der Arbeitgeberbeiträge und dem Abbau des Pendenzenberges beauftragt.</p><p>Die Firma ORS Service AG ist im Flüchtlingsbereich gut bekannt. Sie führt die Bundesempfangsstellen in Basel, Kreuzlingen, Chiasso und Genf. Sie leitet weiter das Durchgangszentrum Pratteln und vier Wohnheime im Kanton Basel. Die Firma ORS Service AG funktioniert als gewinnorientiertes Unternehmen. Vor zwei Jahren wurde gegen die ORS Service AG eine kantonale Untersuchung eingeleitet. Leider wurde der Bericht nicht veröffentlicht.</p><p>Im Zusammenhang mit den SiRück-Konti stellen sich in verschiedenen Bereichen Fragen. Ich bitte den Bundesrat dazu Stellung zu nehmen:</p><p>1. Auftragserteilung</p><p>Warum hat das BFF gerade die Firma ORS Service AG beauftragt, die Arbeitgeberbeiträge der SiRück-Konti zu überprüfen?</p><p>2. Auftrag</p><p>Wie lautet der genaue Auftrag an die Firma ORS Service AG? Wie sind die Entscheidungskompetenzen geregelt? Ist die ORS Service AG auch beauftragt, die Rückzahlungsmodi und -entscheide zu prüfen?</p><p>3. Datenschutz</p><p>Wie ist der Datenschutz gegenüber der ORS Service AG geregelt?</p><p>4. Umsetzung der Resultate</p><p>Wie werden die Resultate der Überprüfung umgesetzt? Wer wird bei dieser Reorganisation federführend sein? Gedenkt der Bundesrat, die Konti-Verwaltung grundsätzlich zu überdenken und neu zu regeln?</p><p>5. Personalaufwand</p><p>Wie gross ist der Personalaufwand für die Verwaltung der SiRück-Konti?</p><p>6. SiRück-Konti</p><p>Wie wird die Sicherheit der Guthaben der Asylsuchenden garantiert? Wem werden die Zinsen der Konti gutgeschrieben? Wer haftet für Beiträge, die zwar von den Arbeitgebern abgezogen, aber nie eingezahlt wurden (etwa 20 bis 40 Millionen Franken)? Wird eine spezifische Betriebsrechnung der Verwaltung dieser Konti erstellt?</p>
    • Asylsuchende. Sicherheits- und Rückerstattungskonti

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