Bundesverwaltung. Stärkeres Engagement für die Einstellung von Tessinern
- ShortId
-
98.3256
- Id
-
19983256
- Updated
-
14.11.2025 06:56
- Language
-
de
- Title
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Bundesverwaltung. Stärkeres Engagement für die Einstellung von Tessinern
- AdditionalIndexing
-
sprachliche Diskriminierung;italienisch-sprachige Schweiz;Tessin;Einstellung;Bundespersonal
- 1
-
- L06K010601020301, italienisch-sprachige Schweiz
- L05K0301010117, Tessin
- L05K0702010204, Einstellung
- L05K0806010301, Bundespersonal
- L05K0301010117, Tessin
- L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ungeachtet aller Interventionen auf Parlamentsebene und trotz den Weisungen des Bundesrates sind Italienisch- und Französischsprachige in der Bundesverwaltung nicht genügend vertreten, vor allem in den höheren Besoldungsklassen. Die Statistiken geben häufig ein falsches Bild, denn es ist bekannt, dass viele Personen mit italienischer Muttersprache Hilfs- oder Übersetzungsarbeiten ausführen und überhaupt keinen Einfluss auf die eigentliche Tätigkeit der Departemente nehmen können. Die genaue Lektüre der statistischen Daten des Eidgenössischen Personalamtes (1995-1998) macht Folgendes deutlich:</p><p>Französischsprachige: Verbesserung in allen Besoldungsklassen: Mit Ausnahme der Klassen 30 und 31 sowie der Überklasse, wo ihr Anteil 22 Prozent beträgt, sind die Französischsprachigen überall untervertreten.</p><p>Italienischsprachige: Verschlechterung in den Besoldungsklassen 30 und 31 sowie in der Überklasse (von 4,6 Prozent auf 4%), ansonsten Verbesserung in allen Klassen. Die Italienischsprachigen sind noch untervertreten in den Klassen 30 und 31 sowie in der Überklasse (4%), in den Klassen 24-29 (3,1%) und leicht untervertreten in den Klassen 18-23 (4,1%). Um mittel- und langfristig eine Verbesserung in den höheren Besoldungsklassen zu erreichen, müsste der Anteil in den Klassen 18-23 sehr viel höher sein.</p><p>Mit Ausnahme der Bundeskanzlei, des Departementes für auswärtige Angelegenheiten, des Departementes des Innern und der Zollverwaltung sind die Italienischsprachigen in allen Departementen deutlich untervertreten.</p><p>Im Justiz- und Polizeidepartement sind die Italienischsprachigen in allen Klassen untervertreten (mit Ausnahme der Klassen 18-23), die Tendenz ist sinkend. </p><p>Im Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport sind die Italienischsprachigen in allen Klassen stark untervertreten, mit Ausnahme der unteren Klassen!</p><p>Im Finanzdepartement gibt es eine Verschlechterung in den Klassen 18-23 und 12-17 sowie Untervertretung in den Klassen 24-29.</p><p>Im Volkswirtschaftsdepartement sind die Italienischsprachigen in allen Klassen stark untervertreten. Es gibt dort Ämter wie das ehemalige Biga, die in direktem Kontakt mit den Kantonen stehen und seit langem nicht einen Tessiner Angestellten haben!</p><p>Im Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation gibt es eine leichte Verbesserung, mit Ausnahme der Klassen 18-23. Italienischsprachige sind in allen Klassen stark untervertreten, mit Ausnahme der Klassen 12-17.</p><p>Es muss also rasch und entschlossen gehandelt werden. Nicht ganz vollkommene Kenntnisse des Deutschen oder Französischen können kein Motiv dafür sein, die Einstellung eines italienischsprachigen Bewerbers zu verhindern. Im Übrigen trifft diese Situation, wenn auch in geringerem Ausmass, in verschiedenen Departementen und Klassen auch für die Französischsprachigen zu. Empfehlungen reichen hier nicht mehr. Was wir brauchen, ist ein obligatorisches Interventions- und Kontrollinstrument auf Departementsebene, um Französisch- und Italienischsprachige in Ernennungs- und Auswahlverfahren wirklich einzubeziehen. In diesem Sinne ist ein klarer Entscheid des Bundesrates erwünscht, nach dem Vorbild der erfolgreichen Massnahmen im Departement für auswärtige Angelegenheiten.</p>
- <p></p><p></p><p>Punkt 1</p><p></p><p></p><p></p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es verfrüht wäre zu behaupten, die Weisungen vom 19. Februar 1997 zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der allgemeinen Bundesverwaltung hätten nicht die erhofften Ergebnisse gezeitigt. Ausserdem würde man mit einer solchen Behauptung die Auswirkungen dieser Weisungen ausschliesslich quantitativ beurteilen. Sie zielen aber darauf ab, sowohl die Chancengleichheit sicherzustellen als auch die gegenseitige Verständigung unter den Sprachgemeinschaften zu fördern. In einer mehrsprachigen und multikulturellen Verwaltung kommt der qualitativen Dimension der Sprachpolitik besonderes Gewicht zu, dies um so mehr, als die niedrige Fluktuationsrate beim Bundespersonal (1997: 4,9%) den effektiven Anstellungsspielraum einschränkt. Langfristiges Ziel ist es, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu ermöglichen, in ihrer eigenen Sprache zu arbeiten (mündlich und schriftlich), und für dieses Ziel ist die Schaffung einer geeigneten Infrastruktur erforderlich: Es geht namentlich darum, die Übersetzungsdienste für das Deutsche als Zielsprache auszubauen und eine Sprachausbildung anzubieten, die den neuen Anforderungen gewachsen ist (passive Kenntnisse in mindestens einer zweiten Amtssprache); beides sind notwendige Voraussetzungen für die Entwicklung einer funktionsfähigen, lebendigen Mehrsprachigkeit.</p><p></p><p></p><p></p><p>Vergleicht man die Verteilung der italienisch- und der französischsprachigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedenen Besoldungsklassen über mehrere Jahre hinweg (1995-1998), so stellt man eine langsame, aber stetige Zunahme fest. Die Situation des italienischsprachigen Kaders bleibt jedoch unbefriedigend. Die diesbezüglichen Bemühungen in den Departementen und in der Bundeskanzlei müssen darum fortgesetzt und verstärkt werden; diese werden namentlich darauf achten müssen, dass die Vertretung der lateinischen Sprachgemeinschaften (inkl. Rätoromanisch) und vor allem der Italienischsprachigen in Leitungsfunktionen sowie in Nachwuchsfunktionen (Klassen 18-23) verbessert wird. Da die Vertretung der Sprachen in den Besoldungsklassen in den einzelnen Departementen variiert, erfordert die Steuerung der Entwicklung des Personalbestands differenzierte Massnahmen. Zu diesem Zweck sehen die Weisungen vor, dass die Departemente und die Bundeskanzlei für jeweils eine Vierjahresperiode einen konkreten Massnahmenkatalog erstellen (Vereinbarungen zur sprachlichen Förderung).</p><p></p><p>Der Bundesrat hat vor, sich in Zukunft zu vergewissern, dass die Departemente und die Bundeskanzlei bei der Auswahl von Führungskräften in Amtsdirektionen die vorhandenen Rekrutierungsmöglichkeiten aktiv ausgeschöpft haben, um ihm auch französisch- und italienischsprachige Bewerbungen zu unterbreiten.</p><p></p><p></p><p></p><p>Punkte 2 und 3</p><p></p><p></p><p></p><p>Um die Umsetzung der Sprachenpolitik zu begünstigen hat das Eidgenössische Personalamt (EPA) die Departemente und die Bundeskanzlei ersucht, je eine Person zu bezeichnen, welche zuständig ist, die Bemühungen zur Förderung der Mehrsprachigkeit zu unterstützen, indem sie insbesondere die Koordination mit den Bundesämtern im Hinblick auf den Abschluss der Vereinbarungen zur sprachlichen Förderung und deren Umsetzung sicherstellt.</p><p></p><p></p><p></p><p>Anfang dieses Jahres hat das EPA eine erste Zusammenkunft der Beauftragten der Departemente durchgeführt, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zu organisieren und die Bemühungen in der Umsetzung der bundesrätlichen Weisungen zu koordinieren. Im Rahmen dieses Austauschforums bietet sich das EPA an, bis Mitte 99 zuhanden der Generalsekretärenkonferenz ein Musterpflichtenheft für die erwähnten Beauftragten auszuarbeiten, in welchem alle unter Punkt 2 der Motion aufgeführten Elemente aufgenommen werden. Auf dieser Grundlage werden die Generalsekretäre und -sekretärin dafür sorgen, dass die Beauftragten die für die Ausübung ihrer Tätigkeit notwendigen Kompetenzen erhalten, auf einer hierarchischen Ebene, welche ihnen eine unterstützende (z.B. Formulieren der Stellenausschreibungen) bzw. steuernde Funktion ermöglicht.</p><p></p><p></p><p></p><p>Was die statistischen Angaben betreffend Neuanstellungen und Beförderungen nach Besoldungsklassen und nach Sprachen betrifft, so ist der Bundesrat der Auffassung, dass hier ein zentralisiertes Vorgehen angebracht ist. Die Stabsstelle für Sprachgemeinschaften im EPA ist als Koordinations- und Beratungsorgan (nach Ziff. 113 der Weisungen) in der Lage, diese Daten mithilfe des Personalinformationssystems Peribu zu erheben. Am Ende der laufenden Legislaturperiode (Ende 1999) wird die Stabsstelle bei der Durchführung ihrer Auswertung zuhanden des Bundesrates die Zuverlässigkeit der von Peribu gelieferten statistischen Daten überprüfen und abklären, ob und in welchem Rhythmus die Datenerhebung zu wiederholen ist.</p><p></p><p></p><p></p><p>Punkt 4</p><p></p><p></p><p></p><p>Der Bundesrat erwartet von den Departementen und von der Bundeskanzlei, dass sie der Rekrutierung Französisch- und Italienischsprachiger die notwendige Aufmerksamkeit schenken und, dass sie in ihren Vereinbarungen zur sprachlichen Förderung entsprechende Ziele formulieren. Um die Wirksamkeit der Rekrutierungsinstrumente zu erhöhen, wird sich das EPA bemühen, das Ansehen der Bundesverwaltung als mehrsprachige Arbeitgeberin zu verbessern. Der Bundesrat hofft, dass die Diversifizierung der Rekrutierungskanäle (zum Beispiel Nutzung des Internet) es erlauben wird, die mit den neuen Technologien vertrauten Personen zu erreichen, insbesondere diejenigen Bewerber und Bewerberinnen, welche den Nachwuchs bilden.</p><p></p><p></p><p></p><p>Allgemein ist zu sagen, dass die neuen Steuerungsinstrumente, die im Rahmen der Modernisierung der Personalpolitik entwickelt werden (Bundespersonalgesetz, Management Development), der Förderung der Mehrsprachigkeit Rechnung tragen müssen.</p><p></p><p></p><p></p><p>Punkt 5</p><p></p><p></p><p></p><p>Dieser Punkt liefert zwei Interpretationsmöglichkeiten: entweder aus den Statistiken diejenigen Personen entnehmen, die eine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Förderung der Mehrsprachigkeit ausüben, oder die lateinischen Personen in hohen Positionen identifizieren, um die Entwicklung ihrer quantitativen Situation zu beobachten. Im ersten Fall erlaubt es das heutige Personalinformationssystem nicht, diese Personen zu entnehmen, denn sie sind meist im Ausbildungs- oder im Personalsektor tätig und widmen besagtem Bereich nur einen Teil ihrer Arbeitszeit. Anlässlich der ersten Auswertung Ende 1999 wird es aber möglich sein, eine Gesamterhebung vorzunehmen. Im zweiten Fall liefern die Statistiken nach Sprachen und Lohnklassen bereits Angaben im Sinne des Motionärs. Es ist jedoch aus offensichtlichen Gründen des Datenschutzes nicht möglich, eine namentliche Liste zu erstellen. </p><p></p><p></p><p></p><p>Da der Bundesrat mit den Weisungen bereits eine neue Politik der Mehrsprachigkeit eingeleitet hat, ist ein wesentlicher Teil der Forderungen des Motionärs auf dem Weg, erfüllt zu werden. Weiter sind die vorgeschlagenen Massnahmen in den Entscheidungsbereich des Bundesrates delegiert. Sie können folglich nach Artikel 22 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 sowie nach Artikel 32 Absätze 1 und 2 des Geschäftsreglementes des Nationalrates vom 22. Juni 1990 nicht Gegenstand einer Motion bilden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>1. Auch wenn sich die Situation leicht verbessert hat, sind die Italienischsprachigen in der Bundesverwaltung vor allem in den Chefpositionen weiterhin untervertreten. In besonderem Mass trifft diese unbefriedigende Situation auf die Tessiner zu. Die Weisungen des Bundesrates vom 19. Februar 1997 und ihre Anwendung (1. September 1997) haben bis anhin nicht die gewünschten Resultate gezeitigt. Im Gegenteil, die Tessiner verschwinden wegen Pensionierung allmählich aus dem leitenden Kader (z. B. im Amt für Bundesbauten, in der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale und bald auch im Bundesamt für Statistik). Ein energischeres Vorgehen des Bundesrates ist unerlässlich.</p><p>2. Ich fordere, dass in jedem Departement eine Stelle geschaffen wird, die überprüft, ob den Kriterien für eine angemessene Vertretung der verschiedenen sprachlichen Minderheiten Folge geleistet wird. Die Stelle ist mit einer Person aus dem bestehenden Personal zu besetzen. Diese Person muss in alle Stellenbesetzungsverfahren einbezogen oder darüber informiert werden (Verfassen der Stelleninserate, Anhörung vor dem Schlussentscheid). Stellt sie Mängel und Unregelmässigkeiten fest, so hat sie den Personaldienst des Departementes zu informieren. Zudem erstellt sie alle sechs Monate einen zusammenfassenden Bericht zuhanden der Leitung des Eidgenössischen Personalamtes, in dem insbesondere die Neuanstellungen und die Ernennungen nach Besoldungsklassen und Sprache aufzuführen sind.</p><p>3. Ich ersuche den Bundesrat, das Eidgenössische Personalamt mit der Aufgabe zu betrauen, die Tätigkeit dieser Personen zu koordinieren sowie den Bundesrat regelmässig und das Parlament einmal im Jahr darüber zu informieren, was erreicht wurde und wie sich die Vertretung der Beamtinnen und Beamten der verschiedenen Sprachgruppen in den einzelnen Ämtern und Besoldungsklassen (Neuanstellungen, Beförderungen usw.) zahlenmässig präsentiert.</p><p>4. Ich fordere, dass die Departemente der Anstellung von jungen französisch- und italienischsprachigen Personen vermehrte Aufmerksamkeit schenken und auf ihre Förderung besonderen Wert legen, damit sie mit Führungsfunktionen betraut werden können.</p><p>5. Ich fordere, dass in den Personalstatistiken, welche die sprachliche Vertretung wiedergeben, alle Personen separat aufgeführt werden, die eine für die angemessene sprachliche Vertretung relevante Tätigkeit ausüben.</p>
- Bundesverwaltung. Stärkeres Engagement für die Einstellung von Tessinern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ungeachtet aller Interventionen auf Parlamentsebene und trotz den Weisungen des Bundesrates sind Italienisch- und Französischsprachige in der Bundesverwaltung nicht genügend vertreten, vor allem in den höheren Besoldungsklassen. Die Statistiken geben häufig ein falsches Bild, denn es ist bekannt, dass viele Personen mit italienischer Muttersprache Hilfs- oder Übersetzungsarbeiten ausführen und überhaupt keinen Einfluss auf die eigentliche Tätigkeit der Departemente nehmen können. Die genaue Lektüre der statistischen Daten des Eidgenössischen Personalamtes (1995-1998) macht Folgendes deutlich:</p><p>Französischsprachige: Verbesserung in allen Besoldungsklassen: Mit Ausnahme der Klassen 30 und 31 sowie der Überklasse, wo ihr Anteil 22 Prozent beträgt, sind die Französischsprachigen überall untervertreten.</p><p>Italienischsprachige: Verschlechterung in den Besoldungsklassen 30 und 31 sowie in der Überklasse (von 4,6 Prozent auf 4%), ansonsten Verbesserung in allen Klassen. Die Italienischsprachigen sind noch untervertreten in den Klassen 30 und 31 sowie in der Überklasse (4%), in den Klassen 24-29 (3,1%) und leicht untervertreten in den Klassen 18-23 (4,1%). Um mittel- und langfristig eine Verbesserung in den höheren Besoldungsklassen zu erreichen, müsste der Anteil in den Klassen 18-23 sehr viel höher sein.</p><p>Mit Ausnahme der Bundeskanzlei, des Departementes für auswärtige Angelegenheiten, des Departementes des Innern und der Zollverwaltung sind die Italienischsprachigen in allen Departementen deutlich untervertreten.</p><p>Im Justiz- und Polizeidepartement sind die Italienischsprachigen in allen Klassen untervertreten (mit Ausnahme der Klassen 18-23), die Tendenz ist sinkend. </p><p>Im Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport sind die Italienischsprachigen in allen Klassen stark untervertreten, mit Ausnahme der unteren Klassen!</p><p>Im Finanzdepartement gibt es eine Verschlechterung in den Klassen 18-23 und 12-17 sowie Untervertretung in den Klassen 24-29.</p><p>Im Volkswirtschaftsdepartement sind die Italienischsprachigen in allen Klassen stark untervertreten. Es gibt dort Ämter wie das ehemalige Biga, die in direktem Kontakt mit den Kantonen stehen und seit langem nicht einen Tessiner Angestellten haben!</p><p>Im Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation gibt es eine leichte Verbesserung, mit Ausnahme der Klassen 18-23. Italienischsprachige sind in allen Klassen stark untervertreten, mit Ausnahme der Klassen 12-17.</p><p>Es muss also rasch und entschlossen gehandelt werden. Nicht ganz vollkommene Kenntnisse des Deutschen oder Französischen können kein Motiv dafür sein, die Einstellung eines italienischsprachigen Bewerbers zu verhindern. Im Übrigen trifft diese Situation, wenn auch in geringerem Ausmass, in verschiedenen Departementen und Klassen auch für die Französischsprachigen zu. Empfehlungen reichen hier nicht mehr. Was wir brauchen, ist ein obligatorisches Interventions- und Kontrollinstrument auf Departementsebene, um Französisch- und Italienischsprachige in Ernennungs- und Auswahlverfahren wirklich einzubeziehen. In diesem Sinne ist ein klarer Entscheid des Bundesrates erwünscht, nach dem Vorbild der erfolgreichen Massnahmen im Departement für auswärtige Angelegenheiten.</p>
- <p></p><p></p><p>Punkt 1</p><p></p><p></p><p></p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es verfrüht wäre zu behaupten, die Weisungen vom 19. Februar 1997 zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der allgemeinen Bundesverwaltung hätten nicht die erhofften Ergebnisse gezeitigt. Ausserdem würde man mit einer solchen Behauptung die Auswirkungen dieser Weisungen ausschliesslich quantitativ beurteilen. Sie zielen aber darauf ab, sowohl die Chancengleichheit sicherzustellen als auch die gegenseitige Verständigung unter den Sprachgemeinschaften zu fördern. In einer mehrsprachigen und multikulturellen Verwaltung kommt der qualitativen Dimension der Sprachpolitik besonderes Gewicht zu, dies um so mehr, als die niedrige Fluktuationsrate beim Bundespersonal (1997: 4,9%) den effektiven Anstellungsspielraum einschränkt. Langfristiges Ziel ist es, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu ermöglichen, in ihrer eigenen Sprache zu arbeiten (mündlich und schriftlich), und für dieses Ziel ist die Schaffung einer geeigneten Infrastruktur erforderlich: Es geht namentlich darum, die Übersetzungsdienste für das Deutsche als Zielsprache auszubauen und eine Sprachausbildung anzubieten, die den neuen Anforderungen gewachsen ist (passive Kenntnisse in mindestens einer zweiten Amtssprache); beides sind notwendige Voraussetzungen für die Entwicklung einer funktionsfähigen, lebendigen Mehrsprachigkeit.</p><p></p><p></p><p></p><p>Vergleicht man die Verteilung der italienisch- und der französischsprachigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedenen Besoldungsklassen über mehrere Jahre hinweg (1995-1998), so stellt man eine langsame, aber stetige Zunahme fest. Die Situation des italienischsprachigen Kaders bleibt jedoch unbefriedigend. Die diesbezüglichen Bemühungen in den Departementen und in der Bundeskanzlei müssen darum fortgesetzt und verstärkt werden; diese werden namentlich darauf achten müssen, dass die Vertretung der lateinischen Sprachgemeinschaften (inkl. Rätoromanisch) und vor allem der Italienischsprachigen in Leitungsfunktionen sowie in Nachwuchsfunktionen (Klassen 18-23) verbessert wird. Da die Vertretung der Sprachen in den Besoldungsklassen in den einzelnen Departementen variiert, erfordert die Steuerung der Entwicklung des Personalbestands differenzierte Massnahmen. Zu diesem Zweck sehen die Weisungen vor, dass die Departemente und die Bundeskanzlei für jeweils eine Vierjahresperiode einen konkreten Massnahmenkatalog erstellen (Vereinbarungen zur sprachlichen Förderung).</p><p></p><p>Der Bundesrat hat vor, sich in Zukunft zu vergewissern, dass die Departemente und die Bundeskanzlei bei der Auswahl von Führungskräften in Amtsdirektionen die vorhandenen Rekrutierungsmöglichkeiten aktiv ausgeschöpft haben, um ihm auch französisch- und italienischsprachige Bewerbungen zu unterbreiten.</p><p></p><p></p><p></p><p>Punkte 2 und 3</p><p></p><p></p><p></p><p>Um die Umsetzung der Sprachenpolitik zu begünstigen hat das Eidgenössische Personalamt (EPA) die Departemente und die Bundeskanzlei ersucht, je eine Person zu bezeichnen, welche zuständig ist, die Bemühungen zur Förderung der Mehrsprachigkeit zu unterstützen, indem sie insbesondere die Koordination mit den Bundesämtern im Hinblick auf den Abschluss der Vereinbarungen zur sprachlichen Förderung und deren Umsetzung sicherstellt.</p><p></p><p></p><p></p><p>Anfang dieses Jahres hat das EPA eine erste Zusammenkunft der Beauftragten der Departemente durchgeführt, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zu organisieren und die Bemühungen in der Umsetzung der bundesrätlichen Weisungen zu koordinieren. Im Rahmen dieses Austauschforums bietet sich das EPA an, bis Mitte 99 zuhanden der Generalsekretärenkonferenz ein Musterpflichtenheft für die erwähnten Beauftragten auszuarbeiten, in welchem alle unter Punkt 2 der Motion aufgeführten Elemente aufgenommen werden. Auf dieser Grundlage werden die Generalsekretäre und -sekretärin dafür sorgen, dass die Beauftragten die für die Ausübung ihrer Tätigkeit notwendigen Kompetenzen erhalten, auf einer hierarchischen Ebene, welche ihnen eine unterstützende (z.B. Formulieren der Stellenausschreibungen) bzw. steuernde Funktion ermöglicht.</p><p></p><p></p><p></p><p>Was die statistischen Angaben betreffend Neuanstellungen und Beförderungen nach Besoldungsklassen und nach Sprachen betrifft, so ist der Bundesrat der Auffassung, dass hier ein zentralisiertes Vorgehen angebracht ist. Die Stabsstelle für Sprachgemeinschaften im EPA ist als Koordinations- und Beratungsorgan (nach Ziff. 113 der Weisungen) in der Lage, diese Daten mithilfe des Personalinformationssystems Peribu zu erheben. Am Ende der laufenden Legislaturperiode (Ende 1999) wird die Stabsstelle bei der Durchführung ihrer Auswertung zuhanden des Bundesrates die Zuverlässigkeit der von Peribu gelieferten statistischen Daten überprüfen und abklären, ob und in welchem Rhythmus die Datenerhebung zu wiederholen ist.</p><p></p><p></p><p></p><p>Punkt 4</p><p></p><p></p><p></p><p>Der Bundesrat erwartet von den Departementen und von der Bundeskanzlei, dass sie der Rekrutierung Französisch- und Italienischsprachiger die notwendige Aufmerksamkeit schenken und, dass sie in ihren Vereinbarungen zur sprachlichen Förderung entsprechende Ziele formulieren. Um die Wirksamkeit der Rekrutierungsinstrumente zu erhöhen, wird sich das EPA bemühen, das Ansehen der Bundesverwaltung als mehrsprachige Arbeitgeberin zu verbessern. Der Bundesrat hofft, dass die Diversifizierung der Rekrutierungskanäle (zum Beispiel Nutzung des Internet) es erlauben wird, die mit den neuen Technologien vertrauten Personen zu erreichen, insbesondere diejenigen Bewerber und Bewerberinnen, welche den Nachwuchs bilden.</p><p></p><p></p><p></p><p>Allgemein ist zu sagen, dass die neuen Steuerungsinstrumente, die im Rahmen der Modernisierung der Personalpolitik entwickelt werden (Bundespersonalgesetz, Management Development), der Förderung der Mehrsprachigkeit Rechnung tragen müssen.</p><p></p><p></p><p></p><p>Punkt 5</p><p></p><p></p><p></p><p>Dieser Punkt liefert zwei Interpretationsmöglichkeiten: entweder aus den Statistiken diejenigen Personen entnehmen, die eine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Förderung der Mehrsprachigkeit ausüben, oder die lateinischen Personen in hohen Positionen identifizieren, um die Entwicklung ihrer quantitativen Situation zu beobachten. Im ersten Fall erlaubt es das heutige Personalinformationssystem nicht, diese Personen zu entnehmen, denn sie sind meist im Ausbildungs- oder im Personalsektor tätig und widmen besagtem Bereich nur einen Teil ihrer Arbeitszeit. Anlässlich der ersten Auswertung Ende 1999 wird es aber möglich sein, eine Gesamterhebung vorzunehmen. Im zweiten Fall liefern die Statistiken nach Sprachen und Lohnklassen bereits Angaben im Sinne des Motionärs. Es ist jedoch aus offensichtlichen Gründen des Datenschutzes nicht möglich, eine namentliche Liste zu erstellen. </p><p></p><p></p><p></p><p>Da der Bundesrat mit den Weisungen bereits eine neue Politik der Mehrsprachigkeit eingeleitet hat, ist ein wesentlicher Teil der Forderungen des Motionärs auf dem Weg, erfüllt zu werden. Weiter sind die vorgeschlagenen Massnahmen in den Entscheidungsbereich des Bundesrates delegiert. Sie können folglich nach Artikel 22 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 sowie nach Artikel 32 Absätze 1 und 2 des Geschäftsreglementes des Nationalrates vom 22. Juni 1990 nicht Gegenstand einer Motion bilden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>1. Auch wenn sich die Situation leicht verbessert hat, sind die Italienischsprachigen in der Bundesverwaltung vor allem in den Chefpositionen weiterhin untervertreten. In besonderem Mass trifft diese unbefriedigende Situation auf die Tessiner zu. Die Weisungen des Bundesrates vom 19. Februar 1997 und ihre Anwendung (1. September 1997) haben bis anhin nicht die gewünschten Resultate gezeitigt. Im Gegenteil, die Tessiner verschwinden wegen Pensionierung allmählich aus dem leitenden Kader (z. B. im Amt für Bundesbauten, in der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale und bald auch im Bundesamt für Statistik). Ein energischeres Vorgehen des Bundesrates ist unerlässlich.</p><p>2. Ich fordere, dass in jedem Departement eine Stelle geschaffen wird, die überprüft, ob den Kriterien für eine angemessene Vertretung der verschiedenen sprachlichen Minderheiten Folge geleistet wird. Die Stelle ist mit einer Person aus dem bestehenden Personal zu besetzen. Diese Person muss in alle Stellenbesetzungsverfahren einbezogen oder darüber informiert werden (Verfassen der Stelleninserate, Anhörung vor dem Schlussentscheid). Stellt sie Mängel und Unregelmässigkeiten fest, so hat sie den Personaldienst des Departementes zu informieren. Zudem erstellt sie alle sechs Monate einen zusammenfassenden Bericht zuhanden der Leitung des Eidgenössischen Personalamtes, in dem insbesondere die Neuanstellungen und die Ernennungen nach Besoldungsklassen und Sprache aufzuführen sind.</p><p>3. Ich ersuche den Bundesrat, das Eidgenössische Personalamt mit der Aufgabe zu betrauen, die Tätigkeit dieser Personen zu koordinieren sowie den Bundesrat regelmässig und das Parlament einmal im Jahr darüber zu informieren, was erreicht wurde und wie sich die Vertretung der Beamtinnen und Beamten der verschiedenen Sprachgruppen in den einzelnen Ämtern und Besoldungsklassen (Neuanstellungen, Beförderungen usw.) zahlenmässig präsentiert.</p><p>4. Ich fordere, dass die Departemente der Anstellung von jungen französisch- und italienischsprachigen Personen vermehrte Aufmerksamkeit schenken und auf ihre Förderung besonderen Wert legen, damit sie mit Führungsfunktionen betraut werden können.</p><p>5. Ich fordere, dass in den Personalstatistiken, welche die sprachliche Vertretung wiedergeben, alle Personen separat aufgeführt werden, die eine für die angemessene sprachliche Vertretung relevante Tätigkeit ausüben.</p>
- Bundesverwaltung. Stärkeres Engagement für die Einstellung von Tessinern
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