ETH Zürich. Aufhebung der Abteilung für Geistes- und Sozialwissenschaften

ShortId
98.3258
Id
19983258
Updated
10.04.2024 12:56
Language
de
Title
ETH Zürich. Aufhebung der Abteilung für Geistes- und Sozialwissenschaften
AdditionalIndexing
Studium;Sozialwissenschaften;ETH;Geisteswissenschaften
1
  • L02K1603, Geisteswissenschaften
  • L03K160301, Sozialwissenschaften
  • L04K13020110, Studium
  • L05K1302050101, ETH
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die voll ausgebaute Abteilung XII für Geistes- und Sozialwissenschaften an der ETH Zürich mit einem Jahresbudget von 16 Millionen Franken ist aus folgenden Gründen aufzuheben:</p><p>1. Eine technische Hochschule wie die ETH Zürich muss sich auf ihren Kernbereich, also die technischen Wissenschaften, konzentrieren, um sich bezüglich Lehre, Forschung und Dienstleistungen an der Spitze zu behaupten. Eine spezielle, voll ausgebaute Abteilung für Geistes- und Sozialwissenschaften ist für die ETH und ihre Auftragserfüllung keine Notwendigkeit. Sinnvolle Kontakte zwischen dem technischen Bereich und den Geistes- und Sozialwissenschaften können durch eine gezielte Zusammenarbeit mit der Universität kostengünstig sichergestellt werden. In diese Richtung geht auch die ETH Lausanne (EPFL).</p><p>2. Das ursprüngliche Lehrplankonzept der ETH Zürich hat jedem ETH-Studenten den Besuch geisteswissenschaftlicher Vorlesungen in den Abend- und Randstunden ermöglicht. Dies ist heute wegen den modernen, teuren Studienplätzen und -einrichtungen (Labor, Computer usw.), welche aus Kostengründen möglichst ohne Unterbruch genutzt werden müssen, nicht mehr praktizierbar. Den Studenten ist mit einer flexiblen Zusammenarbeit mit der Universität wesentlich besser gedient.</p><p>3. Ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle stellt fest, dass sich die ETH Zürich im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften die teuersten Vorlesungen der Schweiz leistet. Laut Revisionsbericht kostet eine Stunde Vorlesung an der ETH Zürich durchschnittlich 62 000 Franken, an der EPFL hingegen nur 430 Franken. An der Unterabteilung Recht und Ökonomie der ETH Zürich kostet eine Vorlesungsstunde sogar rund 68 000 Franken. Dazu kommt, dass das Angebot der Abteilung XII eher schlecht genutzt wird und dass in diesem Studienbereich kein akademischer Abschluss erworben werden kann. Während sich die ETH Zürich eine voll ausgebaute Abteilung für Geistes- und Sozialwissenschaften leistet, arbeitet die EPFL eng mit den Universitäten Lausanne, Neuenburg und Freiburg zusammen.</p><p>4. Es liegt auf der Hand, dass sich die Professoren an der Abteilung XII der ETH Zürich für ihre geradezu "vergoldeten" Lehrstühle wehren, erhalten sie doch mit einigen wenigen Vorlesungen pro Woche nach kurzer Amtszeit ein Jahresgehalt in der Grössenordnung von 230 000 Franken.</p><p>Von seiten der ETH Zürich wurde den Vertretern der Eidgenössischen Finanzkontrolle in Aussicht gestellt, mit der intensivierten Zusammenarbeit zwischen ETH und Universität das beiderseits vorhandene Potential in Lehre, Forschung und Dienstleistungen besser zu nutzen, nämlich im Hinblick auf die "Strategische Planung 2000-2003". Diese halbherzige Massnahme unter Beibehaltung der teuren Abteilung XII bringt nichts. Eine Aufhebung dieser Abteilung drängt sich deshalb auf.</p>
  • <p>1. Ausgangslage</p><p>Der Einbezug der Geistes- und Sozialwissenschaften in die Ausbildung der Ingenieure und Naturwissenschafter hat an der ETH Zürich eine lange Tradition. Auf diesem Grundsatz basieren auch die Lehrpläne anderer international renommierter technisch-naturwissenschaftlicher Hochschulen, an deren Leistungen sich die ETH Zürich misst (z. B. MIT, CalTech, TH Aachen usw.).</p><p>Die im ETH-Gesetz festgehaltene Autonomie der beiden ETH (Art. 5) bedingt eine weitgehende Verfügung über die für Lehre und Forschung bestimmten Mittel. Zudem betont das Gesetz in Artikel 5 Absatz 2, dass die Eigenart der beiden ETH gewahrt bleibt. Die ETH Zürich unterhält - im Gegensatz zur ETH Lausanne - eine geistes- und sozialwissenschaftliche Abteilung (Unterrichtseinheit; ab 1. Oktober 1998 handelt es sich um das Departement Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften). Auf diese Weise stellt sie sicher, dass die beiden ebenfalls gesetzlich verankerten Aufträge zum Einbezug der Geistes- und Sozialwissenschaften in ihre Tätigkeit (Art. 7 Abs. 2) sowie zur Pflege der Nationalsprachen und der Förderung des Verständnisses für deren kulturelle Werte (Art. 12 Abs. 3) erfüllt werden können.</p><p>Im Gegensatz zu den Aussagen in der Begründung des Postulates unterhält die ETH Zürich aber keineswegs eine voll ausgebaute geistes- und sozialwissenschaftliche Abteilung. Sie beschränkt sich vielmehr auf diejenigen Fächer, welche für die Ausbildung an der ETH Zürich von Bedeutung sind. Es ist nicht möglich, an der Abteilung für Geistes- und Sozialwissenschaften ein Diplomstudium zu absolvieren oder zu promovieren. Dementsprechend werden die Professorinnen und Professoren dieser Abteilung nicht in erster Linie als Ausbildner von Fachleuten ihres Forschungsgebietes ausgewählt, sondern im Hinblick auf ihre spezifische Lehrtätigkeit an der ETH Zürich.</p><p>2. Zusammenarbeit mit anderen Universitäten</p><p>Die ETH Zürich pflegt bereits heute gute Beziehungen zu anderen Universitäten und insbesondere zur Universität Zürich. Dies gilt auch für den Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften, sowohl institutionalisiert (z. B. zwei Doppelprofessuren) als auch informell (vielfältige Kooperationen). Die Erfahrung zeigt aber, dass sich die Bedürfnisse der ETH-Studierenden gerade auch im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften grundlegend von den Bedürfnissen von Fachstudierenden an der Universität unterscheiden. So muss eine Rechtsvorlesung für Studierende der Ingenieur- oder Naturwissenschaften an der ETH Zürich deutlich andere Inhalte vermitteln als eine Rechtsvorlesung für Studierende der Jurisprudenz an einer juristischen Fakultät. Zudem haben die Universitäten im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften mit ausserordentlich ungünstigen Betreuungsverhältnissen zu kämpfen. Die Professorinnen und Professoren der Universität Zürich haben kaum die notwendige Kapazität, zusätzlich zu ihrem ohnehin schon beträchtlichen Lehrpensum noch spezielle, auf die Bedürfnisse der ETH-Studierenden zugeschnittene Lehrveranstaltungen anzubieten. Dennoch ist zu prüfen, ob die notwendigen Leistungen durch die ETH Zürich selbst erbracht oder bei Universitäten "eingekauft" werden könnten ("make or buy"-Entscheid). Hierzu ist festzuhalten, dass auch extern bezogene Leistungen etwas kosten und die Universitäten in der Lage sein müssen, die geforderten Leistungen bereitzustellen. Was solche Kosten gegenwärtig anbelangt, kann die Vergütung durch die ETH Zürich von Lehrbeauftragten bei der Abteilung XII für zwei Semester erwähnt werden: 300 000 Franken (Sprachkurse nicht inbegriffen). Für die beiden Doppelprofessuren (Uni und ETH Zürich) werden die Kosten geteilt.</p><p>3. Bedeutung der Geistes- und Sozialwissenschaften an der ETH Zürich</p><p>Für einen wirkungsvollen Einbezug der Geistes- und Sozialwissenschaften in die Ausbildung der Ingenieure und Naturwissenschafter hat es sich zudem als ausserordentlich wichtig erwiesen, Lehr- und Forscherpersönlichkeiten an der ETH Zürich physisch präsent zu haben. Diese Professorinnen und Professoren bieten speziell auf die Bedürfnisse der ETH-Studierenden ausgerichtete Lehrveranstaltungen an, sind oft in die Studienpläne der Fachabteilungen integriert und prüfen die Studierenden der betreffenden Fachabteilungen in ihrem geistes- oder sozialwissenschaftlichen Fachgebiet. In 10 der 18 Fachabteilungen der ETH sind Rechtslehre und Ökonomie fest im Studienplan verankert und werden in den meisten Studiengängen auch geprüft. Für die Geisteswissenschaften seien folgende Modelle erwähnt: Mensch-Technik-Umwelt-Programm (interdisziplinäre und für die Elektrotechnikstudierenden obligatorische Veranstaltungen); Collegium Helveticum (im April 1997 eingeweihtes interdisziplinäres Graduiertenkolleg); Forum Technik und Gesellschaft (am Collegium Helveticum behandelte interdisziplinäre Themen an der Schnittstelle zwischen Gesellschaft und Technik/Naturwissenschaften).</p><p>Die Bedeutung der Geistes- und Sozialwissenschaften an der ETH Zürich beschränkt sich jedoch nicht auf die Lehrtätigkeit der Professorinnen und Professoren, gibt es doch Gebiete und Aufgabenstellungen im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften, die eine besondere Affinität zu den an der ETH Zürich gepflegten Kernbereichen aufweisen und die eigentlich nur in Zusammenarbeit mit den Experten aus den technischen und den Naturwissenschaften sinnvoll gelöst werden können.</p><p>Die ETH Zürich unterhält im übrigen eine Reihe wertvoller Archive und Sammlungen, die dem Departement Humanwissenschaften - Organisationseinheit für die Forschung - zugeordnet sind (Archiv für Zeitgeschichte, Graphische Sammlung, Thomas-Mann-Archiv usw.). Im Departement Recht und Ökonomie sind Forschungsstellen von nationaler Bedeutung integriert. Zu nennen wäre hier die Konjunkturforschungsstelle (KOF) sowie das Zentrum für Internationale Studien (CIS)</p><p>4. Militärwissenschaften</p><p>Im Rahmen der Militärischen Führungsschule des VBS werden an der ETH Zürich die Instruktionsoffiziere der schweizerischen Armee in einem Studium von sechs Semestern ausgebildet. Der Teil des obligatorischen Unterrichtes, der von der ETH Zürich erbracht wird, wird fast ausschliesslich von Professorinnen und Professoren der Departemente Humanwissenschaften sowie Recht und Ökonomie bestritten. In den Kern- und Pflichtfächern sind dies über die gesamte Studienzeit gerechnet 48 Semesterwochenstunden. Mit einer Abschaffung der Geistes- und Sozialwissenschaften wäre die ETH Zürich nicht mehr in der Lage, ihren Beitrag an die Ausbildung der Instruktionsoffiziere der schweizerischen Armee zu leisten.</p><p>5. Kostenvergleiche</p><p>Die Kostenrechnung im ETH-Bereich wird im Rahmen des Projektes "Management und Rechnungswesen/SAP" aufgebaut. Erst mit dem Vorliegen einer umfassenden und aussagekräftigen Kostenrechnung werden valable Vergleiche möglich sein und die im Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle hervorgehobenen Schwächen ausgemerzt werden können. Insbesondere die wertvollen Archive und Sammlungen stehen nicht in einem direkten Zusammenhang mit den Aufgaben der Lehre, und die entsprechenden Kosten dürfen korrekterweise auch nicht der Lehre angerechnet werden.</p><p>6. Aktionsplan Geistes- und Sozialwissenschaften</p><p>Die Anforderungen an die Geistes- und Sozialwissenschaften an einer technisch-naturwissenschaftlichen Hochschule haben sich seit dem Bestehen der ETH Zürich gewandelt. Gestützt auf die "Strategische Planung 2000-2003" des ETH-Rates vom 24. September 1997 sind materiell vier Punkte zu klären:</p><p>- die Betonung der Querschnittsfunktion der Geistes- und Sozialwissenschaften in bezug auf Lehre und Forschung;</p><p>- die definitive Festlegung, welche Tätigkeiten und Kapazitäten tatsächlich intern notwendig sind ("make and/or buy"-Entscheid);</p><p>- die detaillierte Absprache mit kantonalen Universitäten (gilt auch für die ETH Lausanne);</p><p>- die prioritäre Durchsetzung einer einheitlichen Ausbildung in Unternehmensführung, möglichst in Zusammenarbeit mit den Universitäten in Zürich und St. Gallen sowie dem International Institute for Management Development (IMD), Lausanne.</p><p>Mit diesen Massnahmen sollen die möglichen Synergien am Hochschulstandort Zürich genutzt werden. In Zürich können mit der intensivierten Zusammenarbeit zwischen der ETH und der Universität das beidseits vorhandene Potential in Lehre, Forschung und Dienstleistung besser ausgenützt und die vorhandene Infrastruktur besser ausgelastet werden. Damit können die Kosten pro Lehrveranstaltung und Studierender gesenkt werden.</p><p>Mit dem Aktionsplan Geistes- und Sozialwissenschaften an der ETH Zürich soll diesem Wandel Rechnung getragen werden. Der ETH-Rat nimmt auf die Umsetzung des Aktionsplans im Rahmen der Implementierung der strategischen Planung Einfluss. Zurzeit erarbeiten die Fachabteilungen der ETH Zürich unter Mitwirkung der Professorinnen und Professoren der Abteilung XII ein neues Konzept für den Einbezug der Geistes- und Sozialwissenschaften an der ETH Zürich. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Bedürfnisse der ingenieur- und naturwissenschaftlichen Ausbildung im Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften so umfassend wie möglich abgedeckt werden. Die Arbeitsgruppen legen ihre Konzepte der Projektoberleitung Ende 1998 vor. Eine internationale Expertengruppe wird die Vorschläge der Fachabteilungen anlässlich der im Frühjahr 1999 stattfindenden Evaluation der Departemente Humanwissenschaften sowie Recht und Ökonomie prüfen und der Schulleitung der ETH Zürich anschliessend eine Entscheidungsgrundlage vorlegen. Die Umsetzung des neuen Konzeptes erfolgt schliesslich im Zuge der in den Jahren 1999 bis 2003 erfolgenden Rücktritte von Professorinnen und Professoren des Bereiches Geistes- und Sozialwissenschaften. Um Handlungsfreiheit und Flexibilität zu gewinnen, wurde im Mai 1998 ein Anstellungsstopp durch die Schulleitung verfügt.</p><p>7. Schlussfolgerung</p><p>Im Rahmen des ETH-Gesetzes liegt die Kompetenz zur Schaffung oder Schliessung von Unterrichts- und Forschungseinheiten beim ETH-Rat. In Kenntnis der vom ETH-Rat eingeleiteten Massnahmen sieht der Bundesrat keinen Grund, in laufende hochschulinterne Verfahren einzugreifen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen an die Hand zu nehmen mit dem Ziel, dass die Abteilung für Geistes- und Sozialwissenschaften (Abteilung XII) an der ETH Zürich aufgehoben wird und dass der Besuch geisteswissenschaftlicher Vorlesungen von ETH-Studenten durch eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Universität Zürich geregelt wird.</p>
  • ETH Zürich. Aufhebung der Abteilung für Geistes- und Sozialwissenschaften
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die voll ausgebaute Abteilung XII für Geistes- und Sozialwissenschaften an der ETH Zürich mit einem Jahresbudget von 16 Millionen Franken ist aus folgenden Gründen aufzuheben:</p><p>1. Eine technische Hochschule wie die ETH Zürich muss sich auf ihren Kernbereich, also die technischen Wissenschaften, konzentrieren, um sich bezüglich Lehre, Forschung und Dienstleistungen an der Spitze zu behaupten. Eine spezielle, voll ausgebaute Abteilung für Geistes- und Sozialwissenschaften ist für die ETH und ihre Auftragserfüllung keine Notwendigkeit. Sinnvolle Kontakte zwischen dem technischen Bereich und den Geistes- und Sozialwissenschaften können durch eine gezielte Zusammenarbeit mit der Universität kostengünstig sichergestellt werden. In diese Richtung geht auch die ETH Lausanne (EPFL).</p><p>2. Das ursprüngliche Lehrplankonzept der ETH Zürich hat jedem ETH-Studenten den Besuch geisteswissenschaftlicher Vorlesungen in den Abend- und Randstunden ermöglicht. Dies ist heute wegen den modernen, teuren Studienplätzen und -einrichtungen (Labor, Computer usw.), welche aus Kostengründen möglichst ohne Unterbruch genutzt werden müssen, nicht mehr praktizierbar. Den Studenten ist mit einer flexiblen Zusammenarbeit mit der Universität wesentlich besser gedient.</p><p>3. Ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle stellt fest, dass sich die ETH Zürich im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften die teuersten Vorlesungen der Schweiz leistet. Laut Revisionsbericht kostet eine Stunde Vorlesung an der ETH Zürich durchschnittlich 62 000 Franken, an der EPFL hingegen nur 430 Franken. An der Unterabteilung Recht und Ökonomie der ETH Zürich kostet eine Vorlesungsstunde sogar rund 68 000 Franken. Dazu kommt, dass das Angebot der Abteilung XII eher schlecht genutzt wird und dass in diesem Studienbereich kein akademischer Abschluss erworben werden kann. Während sich die ETH Zürich eine voll ausgebaute Abteilung für Geistes- und Sozialwissenschaften leistet, arbeitet die EPFL eng mit den Universitäten Lausanne, Neuenburg und Freiburg zusammen.</p><p>4. Es liegt auf der Hand, dass sich die Professoren an der Abteilung XII der ETH Zürich für ihre geradezu "vergoldeten" Lehrstühle wehren, erhalten sie doch mit einigen wenigen Vorlesungen pro Woche nach kurzer Amtszeit ein Jahresgehalt in der Grössenordnung von 230 000 Franken.</p><p>Von seiten der ETH Zürich wurde den Vertretern der Eidgenössischen Finanzkontrolle in Aussicht gestellt, mit der intensivierten Zusammenarbeit zwischen ETH und Universität das beiderseits vorhandene Potential in Lehre, Forschung und Dienstleistungen besser zu nutzen, nämlich im Hinblick auf die "Strategische Planung 2000-2003". Diese halbherzige Massnahme unter Beibehaltung der teuren Abteilung XII bringt nichts. Eine Aufhebung dieser Abteilung drängt sich deshalb auf.</p>
    • <p>1. Ausgangslage</p><p>Der Einbezug der Geistes- und Sozialwissenschaften in die Ausbildung der Ingenieure und Naturwissenschafter hat an der ETH Zürich eine lange Tradition. Auf diesem Grundsatz basieren auch die Lehrpläne anderer international renommierter technisch-naturwissenschaftlicher Hochschulen, an deren Leistungen sich die ETH Zürich misst (z. B. MIT, CalTech, TH Aachen usw.).</p><p>Die im ETH-Gesetz festgehaltene Autonomie der beiden ETH (Art. 5) bedingt eine weitgehende Verfügung über die für Lehre und Forschung bestimmten Mittel. Zudem betont das Gesetz in Artikel 5 Absatz 2, dass die Eigenart der beiden ETH gewahrt bleibt. Die ETH Zürich unterhält - im Gegensatz zur ETH Lausanne - eine geistes- und sozialwissenschaftliche Abteilung (Unterrichtseinheit; ab 1. Oktober 1998 handelt es sich um das Departement Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften). Auf diese Weise stellt sie sicher, dass die beiden ebenfalls gesetzlich verankerten Aufträge zum Einbezug der Geistes- und Sozialwissenschaften in ihre Tätigkeit (Art. 7 Abs. 2) sowie zur Pflege der Nationalsprachen und der Förderung des Verständnisses für deren kulturelle Werte (Art. 12 Abs. 3) erfüllt werden können.</p><p>Im Gegensatz zu den Aussagen in der Begründung des Postulates unterhält die ETH Zürich aber keineswegs eine voll ausgebaute geistes- und sozialwissenschaftliche Abteilung. Sie beschränkt sich vielmehr auf diejenigen Fächer, welche für die Ausbildung an der ETH Zürich von Bedeutung sind. Es ist nicht möglich, an der Abteilung für Geistes- und Sozialwissenschaften ein Diplomstudium zu absolvieren oder zu promovieren. Dementsprechend werden die Professorinnen und Professoren dieser Abteilung nicht in erster Linie als Ausbildner von Fachleuten ihres Forschungsgebietes ausgewählt, sondern im Hinblick auf ihre spezifische Lehrtätigkeit an der ETH Zürich.</p><p>2. Zusammenarbeit mit anderen Universitäten</p><p>Die ETH Zürich pflegt bereits heute gute Beziehungen zu anderen Universitäten und insbesondere zur Universität Zürich. Dies gilt auch für den Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften, sowohl institutionalisiert (z. B. zwei Doppelprofessuren) als auch informell (vielfältige Kooperationen). Die Erfahrung zeigt aber, dass sich die Bedürfnisse der ETH-Studierenden gerade auch im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften grundlegend von den Bedürfnissen von Fachstudierenden an der Universität unterscheiden. So muss eine Rechtsvorlesung für Studierende der Ingenieur- oder Naturwissenschaften an der ETH Zürich deutlich andere Inhalte vermitteln als eine Rechtsvorlesung für Studierende der Jurisprudenz an einer juristischen Fakultät. Zudem haben die Universitäten im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften mit ausserordentlich ungünstigen Betreuungsverhältnissen zu kämpfen. Die Professorinnen und Professoren der Universität Zürich haben kaum die notwendige Kapazität, zusätzlich zu ihrem ohnehin schon beträchtlichen Lehrpensum noch spezielle, auf die Bedürfnisse der ETH-Studierenden zugeschnittene Lehrveranstaltungen anzubieten. Dennoch ist zu prüfen, ob die notwendigen Leistungen durch die ETH Zürich selbst erbracht oder bei Universitäten "eingekauft" werden könnten ("make or buy"-Entscheid). Hierzu ist festzuhalten, dass auch extern bezogene Leistungen etwas kosten und die Universitäten in der Lage sein müssen, die geforderten Leistungen bereitzustellen. Was solche Kosten gegenwärtig anbelangt, kann die Vergütung durch die ETH Zürich von Lehrbeauftragten bei der Abteilung XII für zwei Semester erwähnt werden: 300 000 Franken (Sprachkurse nicht inbegriffen). Für die beiden Doppelprofessuren (Uni und ETH Zürich) werden die Kosten geteilt.</p><p>3. Bedeutung der Geistes- und Sozialwissenschaften an der ETH Zürich</p><p>Für einen wirkungsvollen Einbezug der Geistes- und Sozialwissenschaften in die Ausbildung der Ingenieure und Naturwissenschafter hat es sich zudem als ausserordentlich wichtig erwiesen, Lehr- und Forscherpersönlichkeiten an der ETH Zürich physisch präsent zu haben. Diese Professorinnen und Professoren bieten speziell auf die Bedürfnisse der ETH-Studierenden ausgerichtete Lehrveranstaltungen an, sind oft in die Studienpläne der Fachabteilungen integriert und prüfen die Studierenden der betreffenden Fachabteilungen in ihrem geistes- oder sozialwissenschaftlichen Fachgebiet. In 10 der 18 Fachabteilungen der ETH sind Rechtslehre und Ökonomie fest im Studienplan verankert und werden in den meisten Studiengängen auch geprüft. Für die Geisteswissenschaften seien folgende Modelle erwähnt: Mensch-Technik-Umwelt-Programm (interdisziplinäre und für die Elektrotechnikstudierenden obligatorische Veranstaltungen); Collegium Helveticum (im April 1997 eingeweihtes interdisziplinäres Graduiertenkolleg); Forum Technik und Gesellschaft (am Collegium Helveticum behandelte interdisziplinäre Themen an der Schnittstelle zwischen Gesellschaft und Technik/Naturwissenschaften).</p><p>Die Bedeutung der Geistes- und Sozialwissenschaften an der ETH Zürich beschränkt sich jedoch nicht auf die Lehrtätigkeit der Professorinnen und Professoren, gibt es doch Gebiete und Aufgabenstellungen im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften, die eine besondere Affinität zu den an der ETH Zürich gepflegten Kernbereichen aufweisen und die eigentlich nur in Zusammenarbeit mit den Experten aus den technischen und den Naturwissenschaften sinnvoll gelöst werden können.</p><p>Die ETH Zürich unterhält im übrigen eine Reihe wertvoller Archive und Sammlungen, die dem Departement Humanwissenschaften - Organisationseinheit für die Forschung - zugeordnet sind (Archiv für Zeitgeschichte, Graphische Sammlung, Thomas-Mann-Archiv usw.). Im Departement Recht und Ökonomie sind Forschungsstellen von nationaler Bedeutung integriert. Zu nennen wäre hier die Konjunkturforschungsstelle (KOF) sowie das Zentrum für Internationale Studien (CIS)</p><p>4. Militärwissenschaften</p><p>Im Rahmen der Militärischen Führungsschule des VBS werden an der ETH Zürich die Instruktionsoffiziere der schweizerischen Armee in einem Studium von sechs Semestern ausgebildet. Der Teil des obligatorischen Unterrichtes, der von der ETH Zürich erbracht wird, wird fast ausschliesslich von Professorinnen und Professoren der Departemente Humanwissenschaften sowie Recht und Ökonomie bestritten. In den Kern- und Pflichtfächern sind dies über die gesamte Studienzeit gerechnet 48 Semesterwochenstunden. Mit einer Abschaffung der Geistes- und Sozialwissenschaften wäre die ETH Zürich nicht mehr in der Lage, ihren Beitrag an die Ausbildung der Instruktionsoffiziere der schweizerischen Armee zu leisten.</p><p>5. Kostenvergleiche</p><p>Die Kostenrechnung im ETH-Bereich wird im Rahmen des Projektes "Management und Rechnungswesen/SAP" aufgebaut. Erst mit dem Vorliegen einer umfassenden und aussagekräftigen Kostenrechnung werden valable Vergleiche möglich sein und die im Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle hervorgehobenen Schwächen ausgemerzt werden können. Insbesondere die wertvollen Archive und Sammlungen stehen nicht in einem direkten Zusammenhang mit den Aufgaben der Lehre, und die entsprechenden Kosten dürfen korrekterweise auch nicht der Lehre angerechnet werden.</p><p>6. Aktionsplan Geistes- und Sozialwissenschaften</p><p>Die Anforderungen an die Geistes- und Sozialwissenschaften an einer technisch-naturwissenschaftlichen Hochschule haben sich seit dem Bestehen der ETH Zürich gewandelt. Gestützt auf die "Strategische Planung 2000-2003" des ETH-Rates vom 24. September 1997 sind materiell vier Punkte zu klären:</p><p>- die Betonung der Querschnittsfunktion der Geistes- und Sozialwissenschaften in bezug auf Lehre und Forschung;</p><p>- die definitive Festlegung, welche Tätigkeiten und Kapazitäten tatsächlich intern notwendig sind ("make and/or buy"-Entscheid);</p><p>- die detaillierte Absprache mit kantonalen Universitäten (gilt auch für die ETH Lausanne);</p><p>- die prioritäre Durchsetzung einer einheitlichen Ausbildung in Unternehmensführung, möglichst in Zusammenarbeit mit den Universitäten in Zürich und St. Gallen sowie dem International Institute for Management Development (IMD), Lausanne.</p><p>Mit diesen Massnahmen sollen die möglichen Synergien am Hochschulstandort Zürich genutzt werden. In Zürich können mit der intensivierten Zusammenarbeit zwischen der ETH und der Universität das beidseits vorhandene Potential in Lehre, Forschung und Dienstleistung besser ausgenützt und die vorhandene Infrastruktur besser ausgelastet werden. Damit können die Kosten pro Lehrveranstaltung und Studierender gesenkt werden.</p><p>Mit dem Aktionsplan Geistes- und Sozialwissenschaften an der ETH Zürich soll diesem Wandel Rechnung getragen werden. Der ETH-Rat nimmt auf die Umsetzung des Aktionsplans im Rahmen der Implementierung der strategischen Planung Einfluss. Zurzeit erarbeiten die Fachabteilungen der ETH Zürich unter Mitwirkung der Professorinnen und Professoren der Abteilung XII ein neues Konzept für den Einbezug der Geistes- und Sozialwissenschaften an der ETH Zürich. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Bedürfnisse der ingenieur- und naturwissenschaftlichen Ausbildung im Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften so umfassend wie möglich abgedeckt werden. Die Arbeitsgruppen legen ihre Konzepte der Projektoberleitung Ende 1998 vor. Eine internationale Expertengruppe wird die Vorschläge der Fachabteilungen anlässlich der im Frühjahr 1999 stattfindenden Evaluation der Departemente Humanwissenschaften sowie Recht und Ökonomie prüfen und der Schulleitung der ETH Zürich anschliessend eine Entscheidungsgrundlage vorlegen. Die Umsetzung des neuen Konzeptes erfolgt schliesslich im Zuge der in den Jahren 1999 bis 2003 erfolgenden Rücktritte von Professorinnen und Professoren des Bereiches Geistes- und Sozialwissenschaften. Um Handlungsfreiheit und Flexibilität zu gewinnen, wurde im Mai 1998 ein Anstellungsstopp durch die Schulleitung verfügt.</p><p>7. Schlussfolgerung</p><p>Im Rahmen des ETH-Gesetzes liegt die Kompetenz zur Schaffung oder Schliessung von Unterrichts- und Forschungseinheiten beim ETH-Rat. In Kenntnis der vom ETH-Rat eingeleiteten Massnahmen sieht der Bundesrat keinen Grund, in laufende hochschulinterne Verfahren einzugreifen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen an die Hand zu nehmen mit dem Ziel, dass die Abteilung für Geistes- und Sozialwissenschaften (Abteilung XII) an der ETH Zürich aufgehoben wird und dass der Besuch geisteswissenschaftlicher Vorlesungen von ETH-Studenten durch eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Universität Zürich geregelt wird.</p>
    • ETH Zürich. Aufhebung der Abteilung für Geistes- und Sozialwissenschaften

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