Off-Road-Fahrzeuge. Eine Gefahr auf den Strassen

ShortId
98.3262
Id
19983262
Updated
25.06.2025 02:21
Language
de
Title
Off-Road-Fahrzeuge. Eine Gefahr auf den Strassen
AdditionalIndexing
Auto;Fahrzeugausrüstung;Verhütung von Gefahren;Fussgänger/in;Sicherheit im Strassenverkehr;Verkehrsunfall
1
  • L05K1803010101, Auto
  • L05K1802020302, Verkehrsunfall
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L04K18010401, Fahrzeugausrüstung
  • L04K06010302, Verhütung von Gefahren
  • L06K180102010102, Fussgänger/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Kollidiert ein stehender oder gehender Fussgänger mit einem modern gebauten Automobil, so wird er bei langsamen Innerortsgeschwindigkeiten in der Regel "aufgeschöpft", d. h., sein Körper kippt auf die Motorhaube, die den Sturz abfängt. Ganz anders verlaufen Kollisionen zwischen Fussgängern und Geländefahrzeugen. Die hohen Frontpartien solcher Fahrzeuge prallen denkbar ungünstig auf den Körper eines Fussgängers; sie treffen den Rumpf, bei Kindern auch den Kopf, buchstäblich frontal. Der Körper wird nicht "aufgeschöpft", sondern zurückgeworfen, beschleunigt und zu Boden geschleudert. Kollidiert ein Kind mit einem Geländewagen, wird es selbst bei niedrigen Kollisionsgeschwindigkeiten in der Regel schwer verletzt oder gar getötet.</p><p>Fazit: Nicht nur die Kollisionsgeschwindigkeit, sondern ebenso die Frontkonstruktion eines Fahrzeuges bestimmt die Verletzungsschwere eines angefahrenen Fussgängers. Diese Erkenntnis ist seit mindestens zehn Jahren vorhanden.</p><p>Die Hersteller von Off-road-Fahrzeugen missachten elementare biomechanische Erkenntnisse. Die von Fachleuten als "killer cars" und "Potenz-Rammen" bezeichneten Fahrzeuge bilden in ihrer Bauweise ein unsinniges und unnötiges Gefährdungspotential im Strassenverkehr. Diese Tatsache befremdet um so mehr, als auf schweizerischen Strassen niemand einen Geländewagen wirklich braucht. Solche Fahrzeuge weisen Konstruktionsfehler auf; es sind fehlerhafte Produkte im Rechtssinne.</p><p>Man beachte die Erkenntnisse der fachkundigen Experten Prof. Dr. Felix Walz, Institut für Rechtsmedizin, Universität Zürich, und Prof. Dr. Thomas Sigrist, Institut für gerichtliche Medizin, Kantonsspital St. Gallen.</p>
  • <p>Die EU arbeitet zurzeit an neuen Vorschriften betreffend die Gestaltung der Fahrzeugfront, welche einen besseren Schutz für Fussgänger und Zweiradfahrer bewirken sollen. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb keine Verschärfung der geltenden Vorschriften für die Frontgestaltung der Personenwagen im Alleingang, sondern in Übereinstimmung und zeitgleich wie in der EU.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Die EG arbeitet zur Zeit an neuen Vorschriften betreffend die Gestaltung der Fahrzeugfront, welche einen besseren Schutz für Fussgänger und Zweiradfahrer bewirken sollen. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb keine Verschärfung der geltenden Vorschriften für die Frontgestaltung der Personenwagen im Alleingang, sondern in Übereinstimmung und zeitgleich wie in der EG.
  • <p>Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) ist so abzuändern, dass sie für Off-road-Fahrzeuge zwingend Massnahmen vorschreibt, welche allfällige Kollisionsfolgen abmildern.</p>
  • Off-Road-Fahrzeuge. Eine Gefahr auf den Strassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Kollidiert ein stehender oder gehender Fussgänger mit einem modern gebauten Automobil, so wird er bei langsamen Innerortsgeschwindigkeiten in der Regel "aufgeschöpft", d. h., sein Körper kippt auf die Motorhaube, die den Sturz abfängt. Ganz anders verlaufen Kollisionen zwischen Fussgängern und Geländefahrzeugen. Die hohen Frontpartien solcher Fahrzeuge prallen denkbar ungünstig auf den Körper eines Fussgängers; sie treffen den Rumpf, bei Kindern auch den Kopf, buchstäblich frontal. Der Körper wird nicht "aufgeschöpft", sondern zurückgeworfen, beschleunigt und zu Boden geschleudert. Kollidiert ein Kind mit einem Geländewagen, wird es selbst bei niedrigen Kollisionsgeschwindigkeiten in der Regel schwer verletzt oder gar getötet.</p><p>Fazit: Nicht nur die Kollisionsgeschwindigkeit, sondern ebenso die Frontkonstruktion eines Fahrzeuges bestimmt die Verletzungsschwere eines angefahrenen Fussgängers. Diese Erkenntnis ist seit mindestens zehn Jahren vorhanden.</p><p>Die Hersteller von Off-road-Fahrzeugen missachten elementare biomechanische Erkenntnisse. Die von Fachleuten als "killer cars" und "Potenz-Rammen" bezeichneten Fahrzeuge bilden in ihrer Bauweise ein unsinniges und unnötiges Gefährdungspotential im Strassenverkehr. Diese Tatsache befremdet um so mehr, als auf schweizerischen Strassen niemand einen Geländewagen wirklich braucht. Solche Fahrzeuge weisen Konstruktionsfehler auf; es sind fehlerhafte Produkte im Rechtssinne.</p><p>Man beachte die Erkenntnisse der fachkundigen Experten Prof. Dr. Felix Walz, Institut für Rechtsmedizin, Universität Zürich, und Prof. Dr. Thomas Sigrist, Institut für gerichtliche Medizin, Kantonsspital St. Gallen.</p>
    • <p>Die EU arbeitet zurzeit an neuen Vorschriften betreffend die Gestaltung der Fahrzeugfront, welche einen besseren Schutz für Fussgänger und Zweiradfahrer bewirken sollen. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb keine Verschärfung der geltenden Vorschriften für die Frontgestaltung der Personenwagen im Alleingang, sondern in Übereinstimmung und zeitgleich wie in der EU.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Die EG arbeitet zur Zeit an neuen Vorschriften betreffend die Gestaltung der Fahrzeugfront, welche einen besseren Schutz für Fussgänger und Zweiradfahrer bewirken sollen. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb keine Verschärfung der geltenden Vorschriften für die Frontgestaltung der Personenwagen im Alleingang, sondern in Übereinstimmung und zeitgleich wie in der EG.
    • <p>Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) ist so abzuändern, dass sie für Off-road-Fahrzeuge zwingend Massnahmen vorschreibt, welche allfällige Kollisionsfolgen abmildern.</p>
    • Off-Road-Fahrzeuge. Eine Gefahr auf den Strassen

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