Schweizer Banken. Steuerhinterziehung?
- ShortId
-
98.3264
- Id
-
19983264
- Updated
-
10.04.2024 13:37
- Language
-
de
- Title
-
Schweizer Banken. Steuerhinterziehung?
- AdditionalIndexing
-
Steuerhinterziehung;Steuerrecht;Bank
- 1
-
- L04K11040101, Bank
- L04K11070604, Steuerhinterziehung
- L04K11070312, Steuerrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p></p><p></p><p>1. Die in der Interpellation genannten Zahlen sind zum einen Teil dem Anhang der von der schweizerischen Bankiervereinigung alljährlich publizierten Broschüre "Der schweizerische Bankensektor: Entwicklung, Struktur und internationale Position" entnommen und beruhen auf Angaben der Schweizerischen Nationalbank. Zum anderen Teil stammen sie direkt aus der Statistik der Nationalbank. Sie dürfen daher als verlässlich gelten.</p><p></p><p></p><p></p><p>2. Es ist zu berücksichtigen, dass die drei (heute zwei) angesprochenen Grossbanken weltweit tätig sind und im Ausland Betriebsstätten und Tochtergesellschaften unterhalten sowie Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften besitzen. Namhafte Teile des in der Konzernrechnung ausgewiesenen Gewinnes werden daher im Ausland erzielt. Die Gewinnsteuer des Bundes, der Kantone und Gemeinden erfasst jedoch nur die in der Schweiz erwirtschafteten Gewinne. Zudem wird die Gewinnsteuer aufgrund des Beteiligungsabzuges im Verhältnis des Nettoertrages aus Beteiligungen zum gesamten Reingewinn ermässigt. Im übrigen ist auch auf die Antwort vom 29. September 1997 auf die Interpellation Carobbio (97.3136; Risikorückstellungen der Banken. Steuerliche Abzugsfähigkeit) hinzuweisen, wo ebenfalls erläutert wird, weshalb die steuerbaren Ergebnisse der Banken sich rückläufig entwickeln können. </p><p></p><p></p><p></p><p>Diese tatsächlichen Verhältnisse und gesetzlichen Vorgaben erklären, weswegen hohe Konzerngewinne der Grossbanken nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung ihrer Gewinnsteuern führen müssen. Anderseits ist aber auch zu bedenken, dass bei den Grossbanken Tausende von Arbeitsplätzen bestehen, woraus ebenfalls ein erhebliches Steuervolumen bei den direkten Steuern erwächst.</p><p></p><p></p><p></p><p>3. Es werden keine Statistiken über den Arbeitsaufwand geführt, der von den Steuerbehörden bei den einzelnen Branchen zur Überprüfung der Steuerveranlagung geleistet wird. Die Überprüfung erfolgt vor dem Hintergrund verschiedener Steuern auf unterschiedlichen Ebenen. So wird von der Eidg. Steuerverwaltung die gesetzeskonforme Ablieferung der Mehrwertsteuer, der Verrechnungssteuer, der Emissionsabgabe sowie der Umsatzabgabe überwacht. Die kantonalen Steuervewaltungen sind für die korrekte Durchführung von Veranlagung und Bezug der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden verantwortlich. Der Eidg. Steuerverwaltung kommt dabei für die direkte Bundessteuer eine Aufsichtsfunktion zu.</p><p></p><p></p><p></p><p>4. Es trifft zu, dass im Rahmen der kürzlich vom Parlament verabschiedeten und auf den 1. Januar 1998 in Kraft getretenen Unternehmenssteuerreform bei der direkten Bundessteuer der erwähnte Beteiligungsabzug auf Beteiligungsgewinne ausgedehnt sowie die Kapitalsteuer abgeschafft worden sind, beides Massnahmen, welche zu einer Steuerentlastung führen. Anderseits ist anstelle des bisherigen, renditeabhängigen Dreistufentarifes bei der direkten Bundessteuer ein proportionaler Gewinnsteuersatz von 8,5 Prozent eingeführt worden. Diese letztere Änderung dürfte für viele Banken im Vergleich zum vorherigen Dreistufentarif mit einer steuerlichen Mehrbelastung verbunden sein. </p><p></p><p></p><p></p><p>5. Die Banken operieren heute in einem auch politisch schwierigen Umfeld. Die sog. Aufarbeitung der Geschichte absorbiert bankseitig erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. Es wäre gegenüber dem Ausland ein völlig falsches Zeichen gesetzt, wenn in der Schweiz eine "Front" gegenüber den Banken eröffnet würde. Abgesehen davon wäre es auch nicht angebracht, die von den Banken geleisteten </p><p></p><p>grossen Anstrengungen zu desavouiren. Und schliesslich würde eine neue Bankensteuer den schweizerischen Finanzplatz nachteilig treffen. Eine solche Massnahme ist daher im gesamtschweizerischen Interesse abzulehnen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweizerische Bankiervereinigung gibt eine Broschüre mit dem Titel "Der schweizerische Bankensektor" heraus. Darin sind zahlreiche höchst interessante Zahlen aufgeführt. Zum Beispiel:</p><p>- Gesamthaft gesehen hat der Anteil an Steuern, den die Banken entrichten, im Vergleich mit ihrem erzielten Gewinn in den letzten Jahren ständig abgenommen. Er ist von 8,1 Prozent im Jahr 1985 auf 4,5 Prozent im Jahr 1994 gesunken.</p><p>- Der Bruttogewinn der drei Grossbanken ist zwischen 1994 und 1996 von 8,4 auf 9,2 Milliarden Franken oder um 9,2 Prozent gestiegen, während die Steuern um 33 Prozent gesunken sind (von 591 auf 396 Millionen Franken).</p><p>- Im Vergleich zum Bruttogewinn betrug der Anteil an Steuern 1993 noch 7,5 Prozent, während er 1996 nur noch bei 4,2 Prozent lag.</p><p>- Vor fünf Jahren entrichteten die SBG, der SBV und die CS Group noch 880 Millionen Franken Steuern. 1996 waren es nur noch 396 Millionen Franken. Das entspricht einem Rückgang von 55 Prozent.</p><p>- Es sei daran erinnert, dass die Dividenden für Inhaberaktien bei der UBS 1997 von 32 auf 50 Franken und damit um beinahe 60 Prozent gestiegen sind.</p><p>Wie ist es möglich, dass es dem einträglichsten Sektor unserer Wirtschaft gelingt, in einer so schwierigen Zeit wie der heutigen dem Staat so viele Steuern zu unterschlagen? Ich richte daher folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Sind die von der Schweizerischen Bankiervereinigung veröffentlichten Zahlen glaubwürdig? Hat das Eidgenössische Finanzdepartement die Möglichkeit, diese Aussagen zu überprüfen?</p><p>2. Ist ein solcher Sachverhalt noch tragbar in Zeiten, in denen die Staatsschuld anwächst und von allen Bereichen der Gesellschaft grosse Opfer verlangt werden?</p><p>3. Kann der Bundesrat sagen, wieviel Zeit und welche Mittel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes und der Kantone für diese Überprüfungen aufgewendet haben?</p><p>4. Die steuerlichen Vorschriften sind vor kurzem geändert worden. Werden sie es immer noch zulassen, dass immer höhere Gewinne erzielt werden, während die Steuerbeteiligung ständig abnimmt?</p><p>5. Der Bund muss gegenwärtig aufgrund der Machenschaften der Schweizer Banken beträchtliche Summen investieren, um das Ansehen der Schweiz wiederherzustellen. Sollte er deshalb nicht allein für diese Einrichtungen eine Sondersteuer schaffen, aus der er die von ihnen verursachten neuen Ausgaben begleicht?</p>
- Schweizer Banken. Steuerhinterziehung?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p></p><p></p><p>1. Die in der Interpellation genannten Zahlen sind zum einen Teil dem Anhang der von der schweizerischen Bankiervereinigung alljährlich publizierten Broschüre "Der schweizerische Bankensektor: Entwicklung, Struktur und internationale Position" entnommen und beruhen auf Angaben der Schweizerischen Nationalbank. Zum anderen Teil stammen sie direkt aus der Statistik der Nationalbank. Sie dürfen daher als verlässlich gelten.</p><p></p><p></p><p></p><p>2. Es ist zu berücksichtigen, dass die drei (heute zwei) angesprochenen Grossbanken weltweit tätig sind und im Ausland Betriebsstätten und Tochtergesellschaften unterhalten sowie Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften besitzen. Namhafte Teile des in der Konzernrechnung ausgewiesenen Gewinnes werden daher im Ausland erzielt. Die Gewinnsteuer des Bundes, der Kantone und Gemeinden erfasst jedoch nur die in der Schweiz erwirtschafteten Gewinne. Zudem wird die Gewinnsteuer aufgrund des Beteiligungsabzuges im Verhältnis des Nettoertrages aus Beteiligungen zum gesamten Reingewinn ermässigt. Im übrigen ist auch auf die Antwort vom 29. September 1997 auf die Interpellation Carobbio (97.3136; Risikorückstellungen der Banken. Steuerliche Abzugsfähigkeit) hinzuweisen, wo ebenfalls erläutert wird, weshalb die steuerbaren Ergebnisse der Banken sich rückläufig entwickeln können. </p><p></p><p></p><p></p><p>Diese tatsächlichen Verhältnisse und gesetzlichen Vorgaben erklären, weswegen hohe Konzerngewinne der Grossbanken nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung ihrer Gewinnsteuern führen müssen. Anderseits ist aber auch zu bedenken, dass bei den Grossbanken Tausende von Arbeitsplätzen bestehen, woraus ebenfalls ein erhebliches Steuervolumen bei den direkten Steuern erwächst.</p><p></p><p></p><p></p><p>3. Es werden keine Statistiken über den Arbeitsaufwand geführt, der von den Steuerbehörden bei den einzelnen Branchen zur Überprüfung der Steuerveranlagung geleistet wird. Die Überprüfung erfolgt vor dem Hintergrund verschiedener Steuern auf unterschiedlichen Ebenen. So wird von der Eidg. Steuerverwaltung die gesetzeskonforme Ablieferung der Mehrwertsteuer, der Verrechnungssteuer, der Emissionsabgabe sowie der Umsatzabgabe überwacht. Die kantonalen Steuervewaltungen sind für die korrekte Durchführung von Veranlagung und Bezug der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden verantwortlich. Der Eidg. Steuerverwaltung kommt dabei für die direkte Bundessteuer eine Aufsichtsfunktion zu.</p><p></p><p></p><p></p><p>4. Es trifft zu, dass im Rahmen der kürzlich vom Parlament verabschiedeten und auf den 1. Januar 1998 in Kraft getretenen Unternehmenssteuerreform bei der direkten Bundessteuer der erwähnte Beteiligungsabzug auf Beteiligungsgewinne ausgedehnt sowie die Kapitalsteuer abgeschafft worden sind, beides Massnahmen, welche zu einer Steuerentlastung führen. Anderseits ist anstelle des bisherigen, renditeabhängigen Dreistufentarifes bei der direkten Bundessteuer ein proportionaler Gewinnsteuersatz von 8,5 Prozent eingeführt worden. Diese letztere Änderung dürfte für viele Banken im Vergleich zum vorherigen Dreistufentarif mit einer steuerlichen Mehrbelastung verbunden sein. </p><p></p><p></p><p></p><p>5. Die Banken operieren heute in einem auch politisch schwierigen Umfeld. Die sog. Aufarbeitung der Geschichte absorbiert bankseitig erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. Es wäre gegenüber dem Ausland ein völlig falsches Zeichen gesetzt, wenn in der Schweiz eine "Front" gegenüber den Banken eröffnet würde. Abgesehen davon wäre es auch nicht angebracht, die von den Banken geleisteten </p><p></p><p>grossen Anstrengungen zu desavouiren. Und schliesslich würde eine neue Bankensteuer den schweizerischen Finanzplatz nachteilig treffen. Eine solche Massnahme ist daher im gesamtschweizerischen Interesse abzulehnen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweizerische Bankiervereinigung gibt eine Broschüre mit dem Titel "Der schweizerische Bankensektor" heraus. Darin sind zahlreiche höchst interessante Zahlen aufgeführt. Zum Beispiel:</p><p>- Gesamthaft gesehen hat der Anteil an Steuern, den die Banken entrichten, im Vergleich mit ihrem erzielten Gewinn in den letzten Jahren ständig abgenommen. Er ist von 8,1 Prozent im Jahr 1985 auf 4,5 Prozent im Jahr 1994 gesunken.</p><p>- Der Bruttogewinn der drei Grossbanken ist zwischen 1994 und 1996 von 8,4 auf 9,2 Milliarden Franken oder um 9,2 Prozent gestiegen, während die Steuern um 33 Prozent gesunken sind (von 591 auf 396 Millionen Franken).</p><p>- Im Vergleich zum Bruttogewinn betrug der Anteil an Steuern 1993 noch 7,5 Prozent, während er 1996 nur noch bei 4,2 Prozent lag.</p><p>- Vor fünf Jahren entrichteten die SBG, der SBV und die CS Group noch 880 Millionen Franken Steuern. 1996 waren es nur noch 396 Millionen Franken. Das entspricht einem Rückgang von 55 Prozent.</p><p>- Es sei daran erinnert, dass die Dividenden für Inhaberaktien bei der UBS 1997 von 32 auf 50 Franken und damit um beinahe 60 Prozent gestiegen sind.</p><p>Wie ist es möglich, dass es dem einträglichsten Sektor unserer Wirtschaft gelingt, in einer so schwierigen Zeit wie der heutigen dem Staat so viele Steuern zu unterschlagen? Ich richte daher folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Sind die von der Schweizerischen Bankiervereinigung veröffentlichten Zahlen glaubwürdig? Hat das Eidgenössische Finanzdepartement die Möglichkeit, diese Aussagen zu überprüfen?</p><p>2. Ist ein solcher Sachverhalt noch tragbar in Zeiten, in denen die Staatsschuld anwächst und von allen Bereichen der Gesellschaft grosse Opfer verlangt werden?</p><p>3. Kann der Bundesrat sagen, wieviel Zeit und welche Mittel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes und der Kantone für diese Überprüfungen aufgewendet haben?</p><p>4. Die steuerlichen Vorschriften sind vor kurzem geändert worden. Werden sie es immer noch zulassen, dass immer höhere Gewinne erzielt werden, während die Steuerbeteiligung ständig abnimmt?</p><p>5. Der Bund muss gegenwärtig aufgrund der Machenschaften der Schweizer Banken beträchtliche Summen investieren, um das Ansehen der Schweiz wiederherzustellen. Sollte er deshalb nicht allein für diese Einrichtungen eine Sondersteuer schaffen, aus der er die von ihnen verursachten neuen Ausgaben begleicht?</p>
- Schweizer Banken. Steuerhinterziehung?
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