Mitglieder der eidgenössischen Räte in ausserparlamentarischen Kommissionen
- ShortId
-
98.3269
- Id
-
19983269
- Updated
-
10.04.2024 17:19
- Language
-
de
- Title
-
Mitglieder der eidgenössischen Räte in ausserparlamentarischen Kommissionen
- AdditionalIndexing
-
Parlamentarier/in;Sitzverteilung;ausserparlamentarische Kommission
- 1
-
- L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
- L04K08010309, Sitzverteilung
- L03K080304, Parlamentarier/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Insgesamt nehmen heute 42 Mitglieder der eidgenössischen Räte (10 davon mit Doppel- oder Mehrfachmandat) in 55 Fällen Einsitz in ausserparlamentarischen Kommissionen, Leitungsorganen oder Vertretungen des Bundes. Die 42 Parlamentarierinnen und Parlamentarier teilen sich auf in 29 Mitglieder des Nationalrates und 13 Mitglieder des Ständerates.</p><p>2. Die parteipolitische Zusammensetzung stellt sich folgendermassen dar:</p><p>Anzahl Mitglieder der christlichdemokratischen Fraktion: 11;</p><p>der freisinnig-demokratischen Fraktion: 10; der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei: 8; der sozialdemokratischen Fraktion: 8; der liberalen Fraktion: 2; der grünen Fraktion: 2; der LdU/EVP-Fraktion: 1.</p><p>3. Die ausserparlamentarischen Kommissionen, Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes umfassen insgesamt 2404 Mandate (Stand: 9. Juli 1998).</p><p>Artikel 8 Absatz 2 der Kommissionenverordnung vom 3. Juni 1996 erlaubt, in Ausnahmefällen entgegen dem Grundsatz, wonach keine Mitglieder der eidgenössischen Räte in ausserparlamentarischen Kommissionen Einsitz nehmen sollen, Parlamentarierinnen und Parlamentarier in diese Gremien zu wählen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit einem Anteil von 55 Mandaten (2,3 Prozent), welche aufgrund dieser Ausnahmeregelung den 42 Mitgliedern der eidgenössischen Räte übertragen wurden, der in Absatz 2 festgehaltene Grundsatz umgesetzt ist.</p><p>Die zur Bewilligung dieser 55 Ausnahmen vorgebrachten Begründungen erachtete der Bundesrat als stichhaltig. Im wesentlichen wurde geltend gemacht, dass einerseits aufgrund einer politisch heiklen Materie (z. B. der Migration) ein enger Kontakt zum Parlament notwendig sei und andererseits nicht auf das spezielle - ausserhalb des politischen Mandats erworbene - Fachwissen sowie die berufliche Erfahrung von Parlamentsmitgliedern verzichtet werden könne, die häufig vor ihrer Wahl ins eidgenössische Parlament bereits Mitglied einer Kommission gewesen seien.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bundesrat und Verwaltung verfolgen seit einiger Zeit den Grundsatz, wonach in ausserparlamentarischen Kommissionen - wie der Name sagt - keine eidgenössischen Parlamentarier Einsitz nehmen sollen. Dieser Grundsatz scheint jedoch in einigen Fällen nach wie vor keine Gültigkeit zu haben.</p><p>Ich frage den Bundesrat in diesem Zusammenhang an:</p><p>1. In wie vielen Fällen nehmen heute Mitglieder der eidgenössischen Räte in ausserparlamentarischen Kommissionen als Mitglied oder Präsident Einsitz?</p><p>2. Wie stellt sich die parteipolitische Zusammensetzung dieser Personen dar?</p><p>3. Wie und bis wann gedenkt der Bundesrat seinen Grundsatz, wonach keine Mitglieder der eidgenössischen Räte in ausserparlamentarischen Kommissionen Einsitz nehmen sollen, in die Tat umzusetzen?</p>
- Mitglieder der eidgenössischen Räte in ausserparlamentarischen Kommissionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Insgesamt nehmen heute 42 Mitglieder der eidgenössischen Räte (10 davon mit Doppel- oder Mehrfachmandat) in 55 Fällen Einsitz in ausserparlamentarischen Kommissionen, Leitungsorganen oder Vertretungen des Bundes. Die 42 Parlamentarierinnen und Parlamentarier teilen sich auf in 29 Mitglieder des Nationalrates und 13 Mitglieder des Ständerates.</p><p>2. Die parteipolitische Zusammensetzung stellt sich folgendermassen dar:</p><p>Anzahl Mitglieder der christlichdemokratischen Fraktion: 11;</p><p>der freisinnig-demokratischen Fraktion: 10; der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei: 8; der sozialdemokratischen Fraktion: 8; der liberalen Fraktion: 2; der grünen Fraktion: 2; der LdU/EVP-Fraktion: 1.</p><p>3. Die ausserparlamentarischen Kommissionen, Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes umfassen insgesamt 2404 Mandate (Stand: 9. Juli 1998).</p><p>Artikel 8 Absatz 2 der Kommissionenverordnung vom 3. Juni 1996 erlaubt, in Ausnahmefällen entgegen dem Grundsatz, wonach keine Mitglieder der eidgenössischen Räte in ausserparlamentarischen Kommissionen Einsitz nehmen sollen, Parlamentarierinnen und Parlamentarier in diese Gremien zu wählen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit einem Anteil von 55 Mandaten (2,3 Prozent), welche aufgrund dieser Ausnahmeregelung den 42 Mitgliedern der eidgenössischen Räte übertragen wurden, der in Absatz 2 festgehaltene Grundsatz umgesetzt ist.</p><p>Die zur Bewilligung dieser 55 Ausnahmen vorgebrachten Begründungen erachtete der Bundesrat als stichhaltig. Im wesentlichen wurde geltend gemacht, dass einerseits aufgrund einer politisch heiklen Materie (z. B. der Migration) ein enger Kontakt zum Parlament notwendig sei und andererseits nicht auf das spezielle - ausserhalb des politischen Mandats erworbene - Fachwissen sowie die berufliche Erfahrung von Parlamentsmitgliedern verzichtet werden könne, die häufig vor ihrer Wahl ins eidgenössische Parlament bereits Mitglied einer Kommission gewesen seien.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bundesrat und Verwaltung verfolgen seit einiger Zeit den Grundsatz, wonach in ausserparlamentarischen Kommissionen - wie der Name sagt - keine eidgenössischen Parlamentarier Einsitz nehmen sollen. Dieser Grundsatz scheint jedoch in einigen Fällen nach wie vor keine Gültigkeit zu haben.</p><p>Ich frage den Bundesrat in diesem Zusammenhang an:</p><p>1. In wie vielen Fällen nehmen heute Mitglieder der eidgenössischen Räte in ausserparlamentarischen Kommissionen als Mitglied oder Präsident Einsitz?</p><p>2. Wie stellt sich die parteipolitische Zusammensetzung dieser Personen dar?</p><p>3. Wie und bis wann gedenkt der Bundesrat seinen Grundsatz, wonach keine Mitglieder der eidgenössischen Räte in ausserparlamentarischen Kommissionen Einsitz nehmen sollen, in die Tat umzusetzen?</p>
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