Konsequenzen aus dem Atomtransportskandal

ShortId
98.3274
Id
19983274
Updated
25.06.2025 02:20
Language
de
Title
Konsequenzen aus dem Atomtransportskandal
AdditionalIndexing
nukleare Sicherheit;Kernbrennstoff;Wiederaufbereitung des Brennstoffs;Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen;radioaktiver Abfall;Beförderung gefährlicher Güter
1
  • L05K1703010401, Kernbrennstoff
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
  • L05K1703010306, Wiederaufbereitung des Brennstoffs
  • L05K1801020201, Beförderung gefährlicher Güter
  • L04K06010109, radioaktiver Abfall
  • L05K0804070101, Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei den Atomtransporten nach La Hague und vermutlich auch nach Sellafield sind kontaminierte Züge bzw. Lastwagen eingesetzt worden. Die Betreiber der Atomanlagen wie auch einzelne Mitglieder der HSK wussten seit Jahren davon, meldeten diese Kontamination aber nicht. Seit Jahren wird gegen die gefährlichen Transporte in die Wiederaufbereitungsanlagen und gegen die skandalöse Einleitung von radioaktiven Abfällen ins Meer protestiert. Anlässlich dieser Proteste schrieb der Direktor des Bundesamtes für Energie (BFE) am 6. Dezember 1996 an Greenpeace, mit Kopie an betroffene Kantonsregierungen: ".... aus den umfangreichen Akten des erwähnten, Ihnen bekannten Beschwerdeverfahrens geht hervor, dass wir den Sicherheitsanforderungen bei Transporten radioaktiver Abfälle durch die Schweiz grösstmögliche Aufmerksamkeit schenken."</p><p>Die inzwischen festgestellten Grenzwertverletzungen, die ungemeldet seit Jahren registriert werden, zeigen, dass das BFE der Gefährdung der Bevölkerung durch Atomtransporte in Wirklichkeit nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt hat. Um das eigene Geschäft zu retten, war man bereit, zum Nachteil der Bevölkerung wichtige Tatbestände zu verschweigen.</p><p>Inzwischen scheint sich, wenn auch sehr spät und nicht zuletzt wohl auch aus Kostengründen, in den Köpfen der Aufsichtsbeamten ein gewisses Umdenken abzuzeichnen. So zitiert die Presse den Direktor der HSK, Serge Prêtre, wie folgt:</p><p>"Es gibt kaum sachliche Gründe, die für die Fortführung der heutigen Wiederaufbereitung sprechen.... Die Wiederaufbereitung dient der Produktion von Plutonium. Das verwendet man für einen schnellen Brüter oder zum Bau von Atombomben. Beides steht nicht zur Diskussion." ("SonntagsBlick" 31. Mai 1998)</p><p>Nach dem Auftauchen eklatanter Schwächen unserer Sicherheitsbehörden ist es nun an der Zeit, der Sicherheit der Bevölkerung durch eine Minimierung der Transporte, durch die sofortige Einstellung der Wiederaufbereitung und eine gründliche Reorganisation der Aufsichtsbehörden (Einführung des Sechs-Augen-Prinzips) erste Konsequenzen zu ziehen.</p>
  • <p>In der Antwort vom 22. Juni 1998 auf die dringliche Interpellation Plattner vom 8. Juni 1998 (98.3222) hat sich der Bundesrat ausführlich zu den Überschreitungen von Grenzwerten beim Transport von abgebrannten Brennelementen aus schweizerischen Kernkraftwerken geäussert und zu den aufgeworfenen Fragen Stellung genommen. Unter Hinweis auf diese Antwort nimmt der Bundesrat zu den Fragen der vorliegenden Motion wie folgt Stellung:</p><p>1. Ende April wurden Berichte über erhöhte radioaktive Kontaminationen bei einem Teil der in den Jahren 1997 und 1998 erfolgten Transporte abgebrannter Brennelemente aus schweizerischen Kernkraftwerken zur französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague bekannt, bei denen der Grenzwert der Oberflächenkontamination überschritten wurde. Angesichts der damit zusammenhängenden offenen Fragen und insbesondere der Ungewissheit der Ursachen der Kontaminationen hat das BFE am 8. Mai 1998 sämtliche Bewilligungen für Eisenbahn- und Strassentransporte für abgebrannte Brennelemente sistiert. Es werden auch keine neuen solche Bewilligungen ausgestellt, solange die offenen Fragen nicht geklärt sind. Die Transporte von abgebrannten Brennelementen werden erst dann wieder bewilligt, wenn die Ursachen der Kontaminationen geklärt und die verlangten Massnahmen zu ihrer Behebung getroffen worden sind.</p><p>2. Die Vor- und Nachteile der Wiederaufarbeitung werden im Rahmen des Energiedialogs zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle besprochen. Resultate dieser Gespräche sind Ende Sommer 1998 zu erwarten. Ob die Wiederaufarbeitung bzw. der Versand von abgebrannten Brennelementen in die Wiederaufarbeitungsanlagen weiterhin zulässig sein sollen, wird einer der zentralen Diskussionspunkte bei der Totalrevision der Atomgesetzgebung sein. Der diesbezügliche Vorentwurf wird voraussichtlich Ende 1998 in die Vernehmlassung gehen. Bei einem allfälligen Verzicht auf die Wiederaufarbeitung werden jedoch weiterhin Transporte abgebrannter Brennelemente nötig sein, und zwar zumindest in ein Zwischen- und ein Endlager.</p><p>3. Bereits vor Bekanntwerden der Fälle von erhöhten Kontaminationen bei Transporten hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation mit den Abklärungen im Hinblick auf die Schaffung einer unabhängigen Nationalen Sicherheitsagentur (Nasa) begonnen. Die Agentur soll verschiedene mit Sicherheitsaufsicht betraute Bundesstellen zusammenfassen und von den einzelnen Bewilligungsbehörden innerhalb der Bundesverwaltung unabhängig sein.</p><p>Schon heute besteht mit der Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) ein verwaltungsexternes Gremium, welches sich insbesondere darüber ausspricht, ob die nach der Erfahrung und dem Stand von Wissenschaft und Technik notwendigen und zumutbaren Massnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierenden Strahlen getroffen werden. Die KSA äussert sich auch zu den Gutachten der HSK.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, die aufgeworfenen Fragen zu prüfen. Gelegenheit dazu bieten die Totalrevision der Atomgesetzgebung und die Arbeiten im Hinblick auf die Schaffung einer Nationalen Sicherheitsagentur.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Die Verletzung von Grenzwerten bei Atomtransporten und das Verschweigen solcher Tatbestände durch die Aufsichtsbehörden weisen darauf hin, dass federführende Beamte im Bundesamt für Energie, die atomrechtliche Bewilligungen erteilen, ihre Verantwortung nicht genügend wahrgenommen haben. Um die atomaren Risiken auf ein Minimum zurückzufahren, muss die Kontrolle von Grund auf neu organisiert werden. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen:</p><p>1. ein unbefristetes Verbot von weiteren Atommülltransporten für die Wiederaufbereitung zu erlassen;</p><p>2. die sofortige Einstellung der Wiederaufbereitung und die Suspendierung der laufenden Verträge zu veranlassen;</p><p>3. die Schaffung einer von den Bewilligungsbehörden unabhängigen Kontroll- und Verifikationsbehörde mit rückhaltloser Informationspflicht einzuleiten. Diese soll der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) übergeordnet sein und die unteren Instanzen nach dem bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle geltenden Sechs-Augen-Prinzip beaufsichtigen.</p>
  • Konsequenzen aus dem Atomtransportskandal
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei den Atomtransporten nach La Hague und vermutlich auch nach Sellafield sind kontaminierte Züge bzw. Lastwagen eingesetzt worden. Die Betreiber der Atomanlagen wie auch einzelne Mitglieder der HSK wussten seit Jahren davon, meldeten diese Kontamination aber nicht. Seit Jahren wird gegen die gefährlichen Transporte in die Wiederaufbereitungsanlagen und gegen die skandalöse Einleitung von radioaktiven Abfällen ins Meer protestiert. Anlässlich dieser Proteste schrieb der Direktor des Bundesamtes für Energie (BFE) am 6. Dezember 1996 an Greenpeace, mit Kopie an betroffene Kantonsregierungen: ".... aus den umfangreichen Akten des erwähnten, Ihnen bekannten Beschwerdeverfahrens geht hervor, dass wir den Sicherheitsanforderungen bei Transporten radioaktiver Abfälle durch die Schweiz grösstmögliche Aufmerksamkeit schenken."</p><p>Die inzwischen festgestellten Grenzwertverletzungen, die ungemeldet seit Jahren registriert werden, zeigen, dass das BFE der Gefährdung der Bevölkerung durch Atomtransporte in Wirklichkeit nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt hat. Um das eigene Geschäft zu retten, war man bereit, zum Nachteil der Bevölkerung wichtige Tatbestände zu verschweigen.</p><p>Inzwischen scheint sich, wenn auch sehr spät und nicht zuletzt wohl auch aus Kostengründen, in den Köpfen der Aufsichtsbeamten ein gewisses Umdenken abzuzeichnen. So zitiert die Presse den Direktor der HSK, Serge Prêtre, wie folgt:</p><p>"Es gibt kaum sachliche Gründe, die für die Fortführung der heutigen Wiederaufbereitung sprechen.... Die Wiederaufbereitung dient der Produktion von Plutonium. Das verwendet man für einen schnellen Brüter oder zum Bau von Atombomben. Beides steht nicht zur Diskussion." ("SonntagsBlick" 31. Mai 1998)</p><p>Nach dem Auftauchen eklatanter Schwächen unserer Sicherheitsbehörden ist es nun an der Zeit, der Sicherheit der Bevölkerung durch eine Minimierung der Transporte, durch die sofortige Einstellung der Wiederaufbereitung und eine gründliche Reorganisation der Aufsichtsbehörden (Einführung des Sechs-Augen-Prinzips) erste Konsequenzen zu ziehen.</p>
    • <p>In der Antwort vom 22. Juni 1998 auf die dringliche Interpellation Plattner vom 8. Juni 1998 (98.3222) hat sich der Bundesrat ausführlich zu den Überschreitungen von Grenzwerten beim Transport von abgebrannten Brennelementen aus schweizerischen Kernkraftwerken geäussert und zu den aufgeworfenen Fragen Stellung genommen. Unter Hinweis auf diese Antwort nimmt der Bundesrat zu den Fragen der vorliegenden Motion wie folgt Stellung:</p><p>1. Ende April wurden Berichte über erhöhte radioaktive Kontaminationen bei einem Teil der in den Jahren 1997 und 1998 erfolgten Transporte abgebrannter Brennelemente aus schweizerischen Kernkraftwerken zur französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague bekannt, bei denen der Grenzwert der Oberflächenkontamination überschritten wurde. Angesichts der damit zusammenhängenden offenen Fragen und insbesondere der Ungewissheit der Ursachen der Kontaminationen hat das BFE am 8. Mai 1998 sämtliche Bewilligungen für Eisenbahn- und Strassentransporte für abgebrannte Brennelemente sistiert. Es werden auch keine neuen solche Bewilligungen ausgestellt, solange die offenen Fragen nicht geklärt sind. Die Transporte von abgebrannten Brennelementen werden erst dann wieder bewilligt, wenn die Ursachen der Kontaminationen geklärt und die verlangten Massnahmen zu ihrer Behebung getroffen worden sind.</p><p>2. Die Vor- und Nachteile der Wiederaufarbeitung werden im Rahmen des Energiedialogs zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle besprochen. Resultate dieser Gespräche sind Ende Sommer 1998 zu erwarten. Ob die Wiederaufarbeitung bzw. der Versand von abgebrannten Brennelementen in die Wiederaufarbeitungsanlagen weiterhin zulässig sein sollen, wird einer der zentralen Diskussionspunkte bei der Totalrevision der Atomgesetzgebung sein. Der diesbezügliche Vorentwurf wird voraussichtlich Ende 1998 in die Vernehmlassung gehen. Bei einem allfälligen Verzicht auf die Wiederaufarbeitung werden jedoch weiterhin Transporte abgebrannter Brennelemente nötig sein, und zwar zumindest in ein Zwischen- und ein Endlager.</p><p>3. Bereits vor Bekanntwerden der Fälle von erhöhten Kontaminationen bei Transporten hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation mit den Abklärungen im Hinblick auf die Schaffung einer unabhängigen Nationalen Sicherheitsagentur (Nasa) begonnen. Die Agentur soll verschiedene mit Sicherheitsaufsicht betraute Bundesstellen zusammenfassen und von den einzelnen Bewilligungsbehörden innerhalb der Bundesverwaltung unabhängig sein.</p><p>Schon heute besteht mit der Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) ein verwaltungsexternes Gremium, welches sich insbesondere darüber ausspricht, ob die nach der Erfahrung und dem Stand von Wissenschaft und Technik notwendigen und zumutbaren Massnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierenden Strahlen getroffen werden. Die KSA äussert sich auch zu den Gutachten der HSK.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, die aufgeworfenen Fragen zu prüfen. Gelegenheit dazu bieten die Totalrevision der Atomgesetzgebung und die Arbeiten im Hinblick auf die Schaffung einer Nationalen Sicherheitsagentur.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Die Verletzung von Grenzwerten bei Atomtransporten und das Verschweigen solcher Tatbestände durch die Aufsichtsbehörden weisen darauf hin, dass federführende Beamte im Bundesamt für Energie, die atomrechtliche Bewilligungen erteilen, ihre Verantwortung nicht genügend wahrgenommen haben. Um die atomaren Risiken auf ein Minimum zurückzufahren, muss die Kontrolle von Grund auf neu organisiert werden. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen:</p><p>1. ein unbefristetes Verbot von weiteren Atommülltransporten für die Wiederaufbereitung zu erlassen;</p><p>2. die sofortige Einstellung der Wiederaufbereitung und die Suspendierung der laufenden Verträge zu veranlassen;</p><p>3. die Schaffung einer von den Bewilligungsbehörden unabhängigen Kontroll- und Verifikationsbehörde mit rückhaltloser Informationspflicht einzuleiten. Diese soll der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) übergeordnet sein und die unteren Instanzen nach dem bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle geltenden Sechs-Augen-Prinzip beaufsichtigen.</p>
    • Konsequenzen aus dem Atomtransportskandal

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