Atommoratorium. Verlängerung um 10 Jahre

ShortId
98.3279
Id
19983279
Updated
10.04.2024 11:01
Language
de
Title
Atommoratorium. Verlängerung um 10 Jahre
AdditionalIndexing
Kernenergie;Moratorium;Bewilligung für Kraftwerk;Kernkraftwerk
1
  • L03K170301, Kernenergie
  • L04K08020318, Moratorium
  • L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
  • L04K17030201, Kernkraftwerk
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit der Annahme des Moratoriums durch Volk und Stände am 23. September 1990 hat sich die Situation im Bereich Atomenergie nicht wesentlich verändert. Sowohl der Betrieb der Anlagen als auch die Entsorgung/Lagerung der abgebrannten Brennstäbe und des atomaren Abfalls bergen grosse Risiken in sich. Der Atomenergiewirtschaft ist es bis heute nicht gelungen, überzeugende und sichere Konzepte zu präsentieren, welche die Inbetriebnahme weiterer Atomkraftwerke rechtfertigten. Ein Endlager könnte zudem nur gebaut werden, wenn der demokratisch geäusserte Wille der betroffenen Bevölkerung übergangen würde (z. B. am Wellenberg).</p><p>Schliesslich droht den bestehenden Atomkraftwerken unter dem Druck der europaweiten Strommarktliberalisierung auch ein finanzielles Risiko, bei welchem die Gefahr besteht, dass es von den Stromkonsumenten und steuerpflichtigen Bürgern übernommen werden muss. Unter diesen Voraussetzungen ist die Verlängerung des Moratoriums aus ökologischer, wirtschaftlicher und demokratischer Sicht gerechtfertigt.</p>
  • <p>Neben der vorliegenden Motion sind in jüngster Zeit weitere Vorschläge zur Frage einer allfälligen Bewilligung von neuen Kernkraftwerken und zur Zukunft der Kernenergie in der Schweiz entwickelt worden.</p><p>Der Vorsteher des UVEK hat am 20. Juni 1997 in seiner Zusammenfassung der Ergebnisse des Energiedialogs festgehalten, dass die Option für neue Kernenergietechniken mit ausgeprägter passiver und inhärenter Sicherheit langfristig offengehalten und der Bau neuer Kernkraftwerke dem fakultativen Referendum unterstellt werden soll. Die Modalitäten eines solchen Referendums sind mit der Totalrevision des Atomgesetzes zu klären, die dem Parlament noch in der laufenden Legislaturperiode unterbreitet werden soll.</p><p>Am 31. März 1998 wurde die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative "Moratorium plus" gestartet. Gleichzeitig wurde das Volksbegehren "Strom ohne Atom" lanciert. Die Sammelfrist endet am 1. Oktober 1999. Nach der Volksinitiative "Moratorium plus" sollen künftig keine Kernkraftwerke länger als vierzig Jahre in Betrieb bleiben. Möglich ist eine Verlängerung der Betriebsbewilligung um höchstens zehn Jahre durch einen referendumspflichtigen Bundesbeschluss. Zudem sollen für die Dauer von zehn Jahren nach Annahme der Initiative Bewilligungen für neue Kernkraftwerke und Forschungsreaktoren sowie Leistungserhöhungen der bestehenden Anlagen ausgeschlossen werden. Die Initiative "Strom ohne Atom" will sämtliche Kernkraftwerke schrittweise ausser Betrieb nehmen, und zwar die KKW Beznau 1, Beznau 2 und Mühleberg spätestens zwei Jahre nach Annahme der Volksinitiative und die KKW Gösgen und Leibstadt spätestens nach jeweils dreissig Betriebsjahren.</p><p>Diese Vorschläge werden Bundesrat und Parlament Gelegenheit geben, grundsätzlich zur angesprochenen Frage Stellung zu nehmen. Das Anliegen der Motionärin ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, weshalb eine Umwandlung der Motion in ein Postulat angezeigt ist.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Das Moratorium für die Rahmen-, Bau-, Inbetriebnahme- oder Betriebsbewilligungen für neue Einrichtungen zur Erzeugung von Atomenergie gemäss Artikel 19 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung wird um weitere zehn Jahre verlängert. Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament vor Ablauf der Frist am 23. September 2000 einen entsprechenden Bundesbeschluss vorzulegen.</p>
  • Atommoratorium. Verlängerung um 10 Jahre
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit der Annahme des Moratoriums durch Volk und Stände am 23. September 1990 hat sich die Situation im Bereich Atomenergie nicht wesentlich verändert. Sowohl der Betrieb der Anlagen als auch die Entsorgung/Lagerung der abgebrannten Brennstäbe und des atomaren Abfalls bergen grosse Risiken in sich. Der Atomenergiewirtschaft ist es bis heute nicht gelungen, überzeugende und sichere Konzepte zu präsentieren, welche die Inbetriebnahme weiterer Atomkraftwerke rechtfertigten. Ein Endlager könnte zudem nur gebaut werden, wenn der demokratisch geäusserte Wille der betroffenen Bevölkerung übergangen würde (z. B. am Wellenberg).</p><p>Schliesslich droht den bestehenden Atomkraftwerken unter dem Druck der europaweiten Strommarktliberalisierung auch ein finanzielles Risiko, bei welchem die Gefahr besteht, dass es von den Stromkonsumenten und steuerpflichtigen Bürgern übernommen werden muss. Unter diesen Voraussetzungen ist die Verlängerung des Moratoriums aus ökologischer, wirtschaftlicher und demokratischer Sicht gerechtfertigt.</p>
    • <p>Neben der vorliegenden Motion sind in jüngster Zeit weitere Vorschläge zur Frage einer allfälligen Bewilligung von neuen Kernkraftwerken und zur Zukunft der Kernenergie in der Schweiz entwickelt worden.</p><p>Der Vorsteher des UVEK hat am 20. Juni 1997 in seiner Zusammenfassung der Ergebnisse des Energiedialogs festgehalten, dass die Option für neue Kernenergietechniken mit ausgeprägter passiver und inhärenter Sicherheit langfristig offengehalten und der Bau neuer Kernkraftwerke dem fakultativen Referendum unterstellt werden soll. Die Modalitäten eines solchen Referendums sind mit der Totalrevision des Atomgesetzes zu klären, die dem Parlament noch in der laufenden Legislaturperiode unterbreitet werden soll.</p><p>Am 31. März 1998 wurde die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative "Moratorium plus" gestartet. Gleichzeitig wurde das Volksbegehren "Strom ohne Atom" lanciert. Die Sammelfrist endet am 1. Oktober 1999. Nach der Volksinitiative "Moratorium plus" sollen künftig keine Kernkraftwerke länger als vierzig Jahre in Betrieb bleiben. Möglich ist eine Verlängerung der Betriebsbewilligung um höchstens zehn Jahre durch einen referendumspflichtigen Bundesbeschluss. Zudem sollen für die Dauer von zehn Jahren nach Annahme der Initiative Bewilligungen für neue Kernkraftwerke und Forschungsreaktoren sowie Leistungserhöhungen der bestehenden Anlagen ausgeschlossen werden. Die Initiative "Strom ohne Atom" will sämtliche Kernkraftwerke schrittweise ausser Betrieb nehmen, und zwar die KKW Beznau 1, Beznau 2 und Mühleberg spätestens zwei Jahre nach Annahme der Volksinitiative und die KKW Gösgen und Leibstadt spätestens nach jeweils dreissig Betriebsjahren.</p><p>Diese Vorschläge werden Bundesrat und Parlament Gelegenheit geben, grundsätzlich zur angesprochenen Frage Stellung zu nehmen. Das Anliegen der Motionärin ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, weshalb eine Umwandlung der Motion in ein Postulat angezeigt ist.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Das Moratorium für die Rahmen-, Bau-, Inbetriebnahme- oder Betriebsbewilligungen für neue Einrichtungen zur Erzeugung von Atomenergie gemäss Artikel 19 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung wird um weitere zehn Jahre verlängert. Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament vor Ablauf der Frist am 23. September 2000 einen entsprechenden Bundesbeschluss vorzulegen.</p>
    • Atommoratorium. Verlängerung um 10 Jahre

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