Geplante Zusammenlegung vom BWA und Bawi. Folgen

ShortId
98.3287
Id
19983287
Updated
10.04.2024 11:14
Language
de
Title
Geplante Zusammenlegung vom BWA und Bawi. Folgen
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit;freie Schlagwörter: Bundesamt für Aussenwirtschaft;Arbeitnehmerschutz;Sozialplan;seco;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Personalabbau beim Bund
1
  • L04K08040607, seco
  • L07K08060103010401, Personalabbau beim Bund
  • L05K0702040108, Sozialplan
  • L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Reorganisation des EVD verfolgt das Ziel, die Voraussetzungen für eine einheitliche und kohärente Strategie sowie erfolgswirksame Konzepte in der allgemeinen Wirtschaftspolitik zu verbessern. Dieses Ziel wird angestrebt, indem verwandte Bereiche zusammengefasst, Doppelspurigkeiten eliminiert und somit die Kräfte konzentriert werden. Während der im Frühsommer 1998 abgeschlossenen Reorganisation des BWA und weiterer interner Analysen hat sich gezeigt, dass eine sinnvolle Trennung zwischen Aussen- und Binnenwirtschaft nicht möglich ist. Auch im Interesse der "Kunden" des Departementes (Kantone, Unternehmungen, Wirtschaftsorganisationen, Sozialpartner) ist es angebracht, einheitliche und transparente Strukturen zu schaffen, Kompetenzen und Kontaktstellen klar zuzuweisen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Bereits die Beschlüsse des Bundesrates im Jahre 1997 haben ein - über alle Departemente gemitteltes - Einsparungsziel von 5 Prozent der Personalkosten vorgegeben. Bei der Integration des BWA und des Bawi stehen, wie einleitend ausgeführt, strategische Überlegungen und nicht ein Einsparungsziel im Vordergrund. Ohne den eingeleiteten Analysen vorzugreifen, ist aber ein zusätzliches Einsparungspotenzial voraussehbar. Die Realisierung dieses Potenzials wird allerdings nicht im vollen Umfang zu Arbeitsplatzabbau führen, sondern vielmehr den nötigen Spielraum schaffen, um zusätzliche Ressourcen zur Deckung von Lücken in prioritären Bereichen freizuspielen. Es wird also allenfalls ein kleinerer Anteil des "Fusionsgewinns" in den Abbau von Arbeitsplätzen ausmünden.</p><p>2. Genaue Zahlen für einen eventuellen Arbeitsplatzabbau können heute noch nicht genannt werden. Die entsprechenden Analysen werden voraussichtlich Mitte 1999 abgeschlossen sein. Ein Sozialplan besteht, der Bundesrat hat ihn an seiner Sitzung vom 2. Juli 1998 verabschiedet.</p><p>3. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Arbeitnehmerschutzes bewusst. Die Aufgabenstellung an die Projektorganisation lautet, in einem ersten Schritt Bereiche, die eventuell ausgegliedert werden könnten, zu identifizieren. Ob der Arbeitnehmerschutz zu diesen Bereichen gehört, bleibt bis zum Abschluss der Analysen offen.</p><p>4. Die Generalsekretariate haben in erster Linie Stabsaufgaben (Planung, Koordination, Kontrolle usw.) wahrzunehmen. Das Generalsekretariat des EVD wurde aus diesem Grund im Rahmen der bereits durchgeführten Reorganisation von Linienaufgaben entlastet. Es ist deshalb schwer vorstellbar, das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen wiederum dem Generalsekretariat zu unterstellen und diesen Stab mit nicht wesensgemässen Aufgaben aufzublähen. Die Stellung des Büros innerhalb des EVD wird allerdings - wie alle anderen Bereiche der beiden Bundesämter - Gegenstand der Analysen sein. </p><p>Daraus werden Departement und Bundesrat die nötigen Schlüsse ziehen und in ihrem Kompetenzbereich die entsprechenden organisatorischen Massnahmen treffen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 1998 dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) grünes Licht gegeben: Das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA) und das Bundesamt für Aussenwirtschaft (Bawi) sollen auf den 1. Januar 2000 zusammengelegt werden. Sämtliche Tätigkeitsbereiche des Bawi und des BWA werden daher von Grund auf reorganisiert, und die Struktur des neuen Bundesamtes sollte nächstens festgelegt werden.</p><p>In diesem Zusammenhang richten wir folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Führt die Zusammenlegung des BWA und des Bawi zu einem Abbau von Arbeitsplätzen?</p><p>2. Falls ja, wie viele Stellen sollen abgebaut werden, und gibt es einen Sozialplan?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Abteilung Arbeitnehmerschutz in diesem Mega-Wirtschaftsamt bleiben muss? Wäre es nicht sinnvoller, für diesen Bereich ein eigenes Bundesamt zu schaffen? Es liegt ja auf der Hand, dass die Erwerbstätigen in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation mehr denn je eine solche vom neuen Amt unabhängige Verwaltungseinheit brauchen?</p><p>4. Ermöglicht diese Zusammenlegung gegebenenfalls auch, dass das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen, das am 1. Januar 1998 dem BWA angegliedert worden ist, wieder dem Generalsekretariat es EVD zugeteilt wird, wo es eher seinen Platz hat?</p>
  • Geplante Zusammenlegung vom BWA und Bawi. Folgen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Reorganisation des EVD verfolgt das Ziel, die Voraussetzungen für eine einheitliche und kohärente Strategie sowie erfolgswirksame Konzepte in der allgemeinen Wirtschaftspolitik zu verbessern. Dieses Ziel wird angestrebt, indem verwandte Bereiche zusammengefasst, Doppelspurigkeiten eliminiert und somit die Kräfte konzentriert werden. Während der im Frühsommer 1998 abgeschlossenen Reorganisation des BWA und weiterer interner Analysen hat sich gezeigt, dass eine sinnvolle Trennung zwischen Aussen- und Binnenwirtschaft nicht möglich ist. Auch im Interesse der "Kunden" des Departementes (Kantone, Unternehmungen, Wirtschaftsorganisationen, Sozialpartner) ist es angebracht, einheitliche und transparente Strukturen zu schaffen, Kompetenzen und Kontaktstellen klar zuzuweisen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Bereits die Beschlüsse des Bundesrates im Jahre 1997 haben ein - über alle Departemente gemitteltes - Einsparungsziel von 5 Prozent der Personalkosten vorgegeben. Bei der Integration des BWA und des Bawi stehen, wie einleitend ausgeführt, strategische Überlegungen und nicht ein Einsparungsziel im Vordergrund. Ohne den eingeleiteten Analysen vorzugreifen, ist aber ein zusätzliches Einsparungspotenzial voraussehbar. Die Realisierung dieses Potenzials wird allerdings nicht im vollen Umfang zu Arbeitsplatzabbau führen, sondern vielmehr den nötigen Spielraum schaffen, um zusätzliche Ressourcen zur Deckung von Lücken in prioritären Bereichen freizuspielen. Es wird also allenfalls ein kleinerer Anteil des "Fusionsgewinns" in den Abbau von Arbeitsplätzen ausmünden.</p><p>2. Genaue Zahlen für einen eventuellen Arbeitsplatzabbau können heute noch nicht genannt werden. Die entsprechenden Analysen werden voraussichtlich Mitte 1999 abgeschlossen sein. Ein Sozialplan besteht, der Bundesrat hat ihn an seiner Sitzung vom 2. Juli 1998 verabschiedet.</p><p>3. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Arbeitnehmerschutzes bewusst. Die Aufgabenstellung an die Projektorganisation lautet, in einem ersten Schritt Bereiche, die eventuell ausgegliedert werden könnten, zu identifizieren. Ob der Arbeitnehmerschutz zu diesen Bereichen gehört, bleibt bis zum Abschluss der Analysen offen.</p><p>4. Die Generalsekretariate haben in erster Linie Stabsaufgaben (Planung, Koordination, Kontrolle usw.) wahrzunehmen. Das Generalsekretariat des EVD wurde aus diesem Grund im Rahmen der bereits durchgeführten Reorganisation von Linienaufgaben entlastet. Es ist deshalb schwer vorstellbar, das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen wiederum dem Generalsekretariat zu unterstellen und diesen Stab mit nicht wesensgemässen Aufgaben aufzublähen. Die Stellung des Büros innerhalb des EVD wird allerdings - wie alle anderen Bereiche der beiden Bundesämter - Gegenstand der Analysen sein. </p><p>Daraus werden Departement und Bundesrat die nötigen Schlüsse ziehen und in ihrem Kompetenzbereich die entsprechenden organisatorischen Massnahmen treffen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 1998 dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) grünes Licht gegeben: Das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA) und das Bundesamt für Aussenwirtschaft (Bawi) sollen auf den 1. Januar 2000 zusammengelegt werden. Sämtliche Tätigkeitsbereiche des Bawi und des BWA werden daher von Grund auf reorganisiert, und die Struktur des neuen Bundesamtes sollte nächstens festgelegt werden.</p><p>In diesem Zusammenhang richten wir folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Führt die Zusammenlegung des BWA und des Bawi zu einem Abbau von Arbeitsplätzen?</p><p>2. Falls ja, wie viele Stellen sollen abgebaut werden, und gibt es einen Sozialplan?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Abteilung Arbeitnehmerschutz in diesem Mega-Wirtschaftsamt bleiben muss? Wäre es nicht sinnvoller, für diesen Bereich ein eigenes Bundesamt zu schaffen? Es liegt ja auf der Hand, dass die Erwerbstätigen in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation mehr denn je eine solche vom neuen Amt unabhängige Verwaltungseinheit brauchen?</p><p>4. Ermöglicht diese Zusammenlegung gegebenenfalls auch, dass das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen, das am 1. Januar 1998 dem BWA angegliedert worden ist, wieder dem Generalsekretariat es EVD zugeteilt wird, wo es eher seinen Platz hat?</p>
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