Westschweizer KTU. Investitionshilfen und Betriebsentschädigungen
- ShortId
-
98.3292
- Id
-
19983292
- Updated
-
10.04.2024 13:59
- Language
-
de
- Title
-
Westschweizer KTU. Investitionshilfen und Betriebsentschädigungen
- AdditionalIndexing
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französisch-sprachige Schweiz;Subvention;Gleichbehandlung;Investitionsbeihilfe;konzessioniertes Transportunternehmen
- 1
-
- L05K1801021101, konzessioniertes Transportunternehmen
- L06K010601020201, französisch-sprachige Schweiz
- L05K0704010106, Investitionsbeihilfe
- L05K1102030202, Subvention
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am vergangenen 24. Mai brachte die Abendtagesschau eine Reportage über die Züricher S-Bahn, von der man offenbar nur in Superlativen sprechen kann. Nach den Worten des Kommentators halten die konzessionierten Transportunternehmen (KTU) der Westschweiz den Vergleich nicht aus, weil sie offensichlich viel weniger leistungsfähig sind als diejenigen der Deutschschweiz.</p><p>Dieses schreiende Ungleichgewicht gibt mir zu denken, und ich möchte wissen, ob alle schweizerischen Unternehmen vor Bundesbern gleich sind. Werden die Investionshilfen und die Betriebsentschädigungen in unserem Land gerecht verteilt? Kann mir der Bundesrat erklären, wie die Rahmenkredite und Entschädigungen nach den Artikeln 56 und 58 des Eisenbahngesetzes verteilt werden?</p><p>1. Abgeltungen (Artikel 58 EBG)</p><p>Mit der Änderung des Eisenbahngesetzes, die am 1.1.96 in Kraft getreten ist, hat der Bund die finanziellen Beziehungen zwischen dem Gemeinwesen und den konzessionierten Transportunternehmen neu geregelt. An die Stelle des seit 1957 angewandten Systems der "Defizitdeckung" ist neu ein Leistungsauftrag getreten. Leistungen und Preis werden zum voraus aufgrund des Angebots der Unternehmen vereinbart.</p><p>Die Vorteile dieser neuen Regelung sind nicht von der Hand zu weisen: Sie überträgt den Unternehmen mehr Eigenverantwortung und schafft mehr Transparenz gegenüber den sehr unterschiedlichen Interventionsformen, die für das alte System charakteristisch waren.</p><p>Die Grundidee der neuen Regelung verlangt jedoch, dass alle Unternehmen auf die gleiche Stufe gestellt werden und bei vergleichbaren Netzen und Leistungen eine auf gleicher Grundlage beruhende Abgeltung erhalten. Dies allein führt zu einem gerechten Beitrag der Gemeinwesen an die Unternehmen und folglich auch an die Regionen, die von ihnen bedient werden.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie hoch ist die Abgeltung, die jeder Kanton pro Einwohner und pro Netzkilometer erhält?</p><p>2. Wie hoch ist in der Schweiz die durchschnittliche Abgeltung pro Zugs- und pro Buskilometer?</p><p>3. Wie hoch war die Anfangsabgeltung, die jedes Unternehmen für den Bahnbetrieb im Verhältnis zum Netz und den angebotenen Leistungen 1996 erhalten hat?</p><p>4. Wie hoch ist innerhalb des SBB-Regionalverkehrs der Anteil für Beiträge an kleine Linien und wie hoch ist der Anteil der Zürcher S-Bahn?</p><p>2. Investitionshilfen (Artikel 56 EBG)</p><p>Die letzte Revision des EBG hat hinsichtlich der Subventionierung von Investitionen für die Erneuerung der Infrastruktur, der Anlagen und des Betriebsmaterials insbesondere der Fahrzeuge keine Änderungen gebracht.</p><p>In gleicher Sorge um Chancengleichheit unter den KTU und den Regionen möchte ich gerne wissen, wie hoch die Bundesbeiträge für die Einrichtungen nach Kantonen und Unternehmen waren. Vergleiche hinken zwar, doch ist der Bedarf an Infrastruktur und Material abgesehen von wenigen Unterschieden, die mit dem Terrain und der Leistungsdichte zusammenhängen für alle Unternehmen gleich, wie stark auch immer sie besetzt sind.</p><p>Um allen Unternehmen und Regionen die gleichen Chancen einzuräumen, ist es im Sinne der neuen Gesetzgebung angezeigt, die Mittel, die seit 1957 nach Artikel 56 EBG zugesprochenen worden sind, untereinander zu vergleichen. Dazu sind folgende Angaben erforderlich:</p><p>a. Gesamtbetrag der Rahmenkredite</p><p>b. Aufteilung der Finanzhilfen, einschliesslich des 8. Rahmenkredits</p><p>pro Einwohner</p><p>pro Kanton</p><p>pro Unternehmen</p><p>pro Netz-, Zugs- und Buskilometer</p><p>c. Für die Zürcher S-Bahn: Anteil der seit 1987 getätigten Infrastruktur-Investitionen von Kanton/Stadt/Bund (SBB), wobei davon auszugehen ist, dass die SBB sämtliches Rollmaterial bezahlt haben (1.2 Milliarden)?</p><p>Sollten die erwähnten Angaben hinsichtlich Abgeltung und Ausrüstungskredite Ungleichheiten zwischen Kantonen, Regionen und Unternehmen ans Licht bringen, so wäre es mir wichtig zu erfahren, welche Massnahmen der Bund zur Beseitigung dieser Ungleichheiten zu treffen gedenkt?</p>
- Westschweizer KTU. Investitionshilfen und Betriebsentschädigungen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am vergangenen 24. Mai brachte die Abendtagesschau eine Reportage über die Züricher S-Bahn, von der man offenbar nur in Superlativen sprechen kann. Nach den Worten des Kommentators halten die konzessionierten Transportunternehmen (KTU) der Westschweiz den Vergleich nicht aus, weil sie offensichlich viel weniger leistungsfähig sind als diejenigen der Deutschschweiz.</p><p>Dieses schreiende Ungleichgewicht gibt mir zu denken, und ich möchte wissen, ob alle schweizerischen Unternehmen vor Bundesbern gleich sind. Werden die Investionshilfen und die Betriebsentschädigungen in unserem Land gerecht verteilt? Kann mir der Bundesrat erklären, wie die Rahmenkredite und Entschädigungen nach den Artikeln 56 und 58 des Eisenbahngesetzes verteilt werden?</p><p>1. Abgeltungen (Artikel 58 EBG)</p><p>Mit der Änderung des Eisenbahngesetzes, die am 1.1.96 in Kraft getreten ist, hat der Bund die finanziellen Beziehungen zwischen dem Gemeinwesen und den konzessionierten Transportunternehmen neu geregelt. An die Stelle des seit 1957 angewandten Systems der "Defizitdeckung" ist neu ein Leistungsauftrag getreten. Leistungen und Preis werden zum voraus aufgrund des Angebots der Unternehmen vereinbart.</p><p>Die Vorteile dieser neuen Regelung sind nicht von der Hand zu weisen: Sie überträgt den Unternehmen mehr Eigenverantwortung und schafft mehr Transparenz gegenüber den sehr unterschiedlichen Interventionsformen, die für das alte System charakteristisch waren.</p><p>Die Grundidee der neuen Regelung verlangt jedoch, dass alle Unternehmen auf die gleiche Stufe gestellt werden und bei vergleichbaren Netzen und Leistungen eine auf gleicher Grundlage beruhende Abgeltung erhalten. Dies allein führt zu einem gerechten Beitrag der Gemeinwesen an die Unternehmen und folglich auch an die Regionen, die von ihnen bedient werden.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie hoch ist die Abgeltung, die jeder Kanton pro Einwohner und pro Netzkilometer erhält?</p><p>2. Wie hoch ist in der Schweiz die durchschnittliche Abgeltung pro Zugs- und pro Buskilometer?</p><p>3. Wie hoch war die Anfangsabgeltung, die jedes Unternehmen für den Bahnbetrieb im Verhältnis zum Netz und den angebotenen Leistungen 1996 erhalten hat?</p><p>4. Wie hoch ist innerhalb des SBB-Regionalverkehrs der Anteil für Beiträge an kleine Linien und wie hoch ist der Anteil der Zürcher S-Bahn?</p><p>2. Investitionshilfen (Artikel 56 EBG)</p><p>Die letzte Revision des EBG hat hinsichtlich der Subventionierung von Investitionen für die Erneuerung der Infrastruktur, der Anlagen und des Betriebsmaterials insbesondere der Fahrzeuge keine Änderungen gebracht.</p><p>In gleicher Sorge um Chancengleichheit unter den KTU und den Regionen möchte ich gerne wissen, wie hoch die Bundesbeiträge für die Einrichtungen nach Kantonen und Unternehmen waren. Vergleiche hinken zwar, doch ist der Bedarf an Infrastruktur und Material abgesehen von wenigen Unterschieden, die mit dem Terrain und der Leistungsdichte zusammenhängen für alle Unternehmen gleich, wie stark auch immer sie besetzt sind.</p><p>Um allen Unternehmen und Regionen die gleichen Chancen einzuräumen, ist es im Sinne der neuen Gesetzgebung angezeigt, die Mittel, die seit 1957 nach Artikel 56 EBG zugesprochenen worden sind, untereinander zu vergleichen. Dazu sind folgende Angaben erforderlich:</p><p>a. Gesamtbetrag der Rahmenkredite</p><p>b. Aufteilung der Finanzhilfen, einschliesslich des 8. Rahmenkredits</p><p>pro Einwohner</p><p>pro Kanton</p><p>pro Unternehmen</p><p>pro Netz-, Zugs- und Buskilometer</p><p>c. Für die Zürcher S-Bahn: Anteil der seit 1987 getätigten Infrastruktur-Investitionen von Kanton/Stadt/Bund (SBB), wobei davon auszugehen ist, dass die SBB sämtliches Rollmaterial bezahlt haben (1.2 Milliarden)?</p><p>Sollten die erwähnten Angaben hinsichtlich Abgeltung und Ausrüstungskredite Ungleichheiten zwischen Kantonen, Regionen und Unternehmen ans Licht bringen, so wäre es mir wichtig zu erfahren, welche Massnahmen der Bund zur Beseitigung dieser Ungleichheiten zu treffen gedenkt?</p>
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