Verbesserung der Präsenz im Nationalrat

ShortId
98.3295
Id
19983295
Updated
14.11.2025 07:25
Language
de
Title
Verbesserung der Präsenz im Nationalrat
AdditionalIndexing
Nationalrat;Parlamentssitzung;parlamentarische Abstimmung
1
  • L06K080305030101, Nationalrat
  • L04K08030103, Parlamentssitzung
  • L04K08030101, parlamentarische Abstimmung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist eine Tatsache, dass sehr viele Bürger sowie die zahlreichen Besucher auf den Tribünen die schlechte Präsenz der Parlamentarier während den Verhandlungen nicht verstehen und vom Ratsbetrieb zutiefst enttäuscht sind. Diesem Umstand sollte grösste Aufmerksamkeit geschenkt werden. Es muss mit allen Mitteln versucht werden, das ohnehin schon schlechte Image der Bundespolitik beim Volk zu verbessern und das Vertrauen in den Parlamentsbetrieb zu erhalten.</p><p>Aus diesem Grund ersuche ich das Büro des Nationalrates, die folgenden Vorschläge zu prüfen:</p><p>- Der Präsident/die Präsidentin im Nationalrat muss meistens vor gelichteten Reihen die Sitzungen eröffnen, da sehr viele Mitglieder mit mehr oder weniger grosser Verspätung im Saal eintreffen. Dieser Umstand würde bestimmt verbessert, wenn die heutige handschriftliche Anwesenheitskontrolle in der grossen Kammer durch einen elektronischen Appell zu Beginn jeder Sitzung ersetzt würde (analog Appell im Ständerat).</p><p>- Die Verhandlungen im Nationalratssaal werden sehr oft vor vielen leeren Sesseln geführt. Die Anwesenheit der Ratsmitglieder während den Debatten würde verbessert, wenn das Büro darauf hinwirkt, dass keine Kommissionssitzungen und Besprechungen während der Debatte im Saal angesetzt würden.</p><p>- Der gleiche Effekt und zugleich eine bessere Ausnutzung der Sessionszeit würde erreicht, wenn beispielsweise bei Geschäften, die der Kategorie IV und V zugeteilt sind, eine Stimmrechtsvertretung eingeführt würde. Sollte eine Stellvertretung für bestimmte Geschäftskategorien eingeführt werden, ist das Verfahren und die Deklaration der Vertretungen klar zu regeln.</p><p>- Um die Abstimmungsbeteiligung bei "Routinegeschäften" zu verbessern, sollte eine schriftliche Stimmabgabe geprüft werden, bei der während einer bestimmten Zeit die Stimme abgegeben werden kann (analog Europarat).</p><p>Ich ersuche das Büro, auch weitere Massnahmen zu prüfen, die das Ansehen, die Glaubwürdigkeit und die Effizienz des Parlamentsbetriebes verbessern.</p>
  • <p>Die Präsenz im Nationalratssaal ist ein stets aktuelles Thema. Das gleiche Problem beschäftigt auch ausländische Parlamente - wo die Präsenz oft schlechter ist als in der Schweiz. Eine schlechte Präsenz schadet ohne Zweifel dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit eines Parlamentes. Andererseits darf doch gesagt werden, dass sich die Präsenz im Nationalrat in den letzten fünfzehn Jahren nicht markant verschlechtert hat. Im Gegenteil wurde mit der Abgabe von Pagern anlässlich der Einführung der elektronischen Abstimmungsanlage vor fünf Jahren erreicht, dass sich die Teilnahme an den Abstimmungen verbessert hat.</p><p>Es gibt viele Gründe, warum die Bedingungen für unser Milizparlament schwierig und nicht vergleichbar mit Berufsparamenten sind. Viele Aktivitäten konzentrieren sich auf die Sessionstage, so dass sich oft ein dichtgedrängtes Programm mit unvermeidlichen Überschneidungen ergibt. Neben den Plenumssitzungen, die in der Regel 5 bis 10 Stunden pro Tag dauern, müssen zahlreiche weitere Aufgaben wahrgenommen werden, wie Besprechungen mit Bundesräten, Verwaltung, Medienschaffenden usw., Teilnahme an Sitzungen, Empfang von Besuchern und Besucherinnen usw. Vielfach lassen sich auch dringliche und wichtige berufliche Termine und Aufgaben nicht einfach auf Zeiten ausserhalb der Sitzungstage der eidgenössischen Räte verschieben.</p><p>Das Präsenzproblem könnte womöglich entschärft werden, wenn die Sitzungsdauer verkürzt und somit den Ratsmitgliedern mehr Zeit für die erwähnten Aufgaben zur Verfügung stünde. Damit würden aber Probleme in anderen Bereichen entstehen: Die Behandlung der Geschäfte würde sich verzögern, die Redemöglichkeiten für Ratsmitglieder müsste eingeschränkt werden, die Zahl der Sitzungstage müsste erhöht werden usw.</p><p>Zu den vom Urheber des Postulates gemachten Vorschlägen nimmt das Büro des Nationalrates wie folgt Stellung:</p><p>1. Eine elektronische Anwesenheitskontrolle zu Beginn jeder Sitzung oder auch während einer bestimmten Zeitspanne wäre technisch möglich. Das Büro sieht jedoch keine Vorteile in einem elektronischen Appell bei Sitzungsbeginn und erachtet die heutige Regelung des handschriftlichen Präsenzeintrages als zweckmässiger. Diese Lösung ist flexibler und berücksichtigt den Umstand besser, dass es gute Gründe geben kann, am Morgen etwas später zur Sitzung zu kommen, genauso, wie es gute Gründe geben kann, die Sitzung früher verlassen zu müssen. Es ist nicht wünschbar, Ratsmitglieder deswegen an den Pranger zu stellen.</p><p>2. Das Geschäftsreglement des Nationalrates sieht vor, dass das Ergebnis der Abstimmungen in bestimmten Fällen in Form von Namenslisten veröffentlicht wird. Daneben die Teilnahme oder Nichtteilnahme an den übrigen Abstimmungen ohne Hinweis auf das individuelle Abstimmungsverhalten der einzelnen Ratsmitglieder zu publizieren, würde angesichts der mangelnden inhaltlichen Aussage in der Öffentlichkeit aber wohl eher mit Verständnislosigkeit denn Interesse aufgenommen. Ganz abgesehen davon ist kein Ratsmitglied gemäss Geschäftsreglement zur Stimmabgabe verpflichtet, so dass aus einer Nichtteilnahme an einer Abstimmung noch keineswegs auf eine fehlende Präsenz im Saal geschlossen werden dürfte. Das Büro lehnt deshalb die Auswertung und Veröffentlichung der Abstimmungsteilnahme als Massnahme ab, das Ansehen, die Glaubwürdigkeit und die Effizienz des Parlamentsbetriebes zu verbessern, wie dies der Postulant mit seinem Vorschlag anstrebt. Andererseits ist das Büro bereit, die Möglichkeit zu prüfen, bei berechtigten Abwesenheiten wie Krankheit, Unfall, Teilnahme an den Sitzungen der parlamentarischen Versammlung des Europarates in Strassburg usw. die Präsenz- und Abstimmungslisten mit dem Vermerk "entschuldigt" zu ergänzen.</p><p>Im übrigen teilt das Büro den Wunsch des Postulanten, dass in der Regel während den Ratssitzungen keine Kommissionssitzungen stattfinden sollten. Ausnahmen sind bei dringenden Geschäften möglich. Das Büro möchte auf die Ansetzung von Sitzungen und Besprechungen keinen direkten Einfluss nehmen, begrüsst aber Bestrebungen zur Verbesserung der Situation.</p><p>3. Die Stimmrechtsvertretung wurde bei der Einführung des elektronischen Abstimmungsverfahrens bewusst abgelehnt. Das Büro sieht keine Veranlassung, im Zusammenhang mit Abstimmungen über Geschäfte der Kategorie IV und V in einem solch zentralen Punkt eine Änderung vorzunehmen, zumal diese Neuerung wohl eher zu einer weiteren Verschlechterung der Präsenz führen würde.</p><p>Die Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe während einer bestimmten Zeit bei Routinegeschäften könnte zwar tatsächlich zu einer höheren Stimmbeteiligung bei diesen Abstimmungen führen. Ob damit allerdings auch eine bessere Präsenz während den Verhandlungen erreicht würde, ist eher zweifelhaft. Es stellt sich auch die Frage, was unter Routinegeschäften verstanden werden soll. Würden darunter auch Abstimmungen bei Detailberatungen fallen, könnte dies die Verhandlungen erschweren, weil ein Abstimmungsergebnis oft für den weiteren Verlauf der Debatte massgebend ist. Schliesslich muss darauf hingewiesen werden, dass mit der Einführung der schriftlichen Abstimmung für einen Teil der Geschäfte der Betrieb hinter den Kulissen markant aufwendiger würde und eine Mehrbelastung des Präsidiums, der Stimmenzähler, der Generalsekretärin und der Ratssekretäre zur Folge hätte. Mit erheblichem Aufwand müssten für die Abstimmungen Stimmzettel vorbereitet werden, die einem bestimmten Geschäft eindeutig zugeordnet werden können, und die Abstimmungsergebnisse nachträglich im Informatiksystem der Parlamentsdienste erfasst werden. Der Einsatz der elektronischen Abstimmungsanlage für Abstimmungen mit einer langen Abstimmungsdauer parallel zum Normalbetrieb ist derzeit nicht möglich. Eine Anpassung hätte tiefgreifende und kostspielige Änderungen bei der Hard- und Software zur Folge; eine genauere Kostenschätzung ist ohne Pflichtenheft nicht möglich.</p> Das Büro beantragt, das Postulat abzulehnen
  • <p>Ich ersuche das Büro des Nationalrates zu prüfen,</p><p>- ob die handschriftliche Präsenzkontrolle im Nationalrat durch einen elektronischen Appell zu Beginn jeder Sitzung ersetzt werden kann;</p><p>- ob bei allen Abstimmungen die Präsenz der Ratsmitglieder registriert, ausgewertet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird und</p><p>- ob bei bestimmten Kategorien von Geschäften - die bisherige Ordnung ist eventuell auf ihre Zweckmässigkeit hin zu prüfen - eine Stellvertretung mit Vollmacht und/oder ein anderes Abstimmungsverfahren eingeführt werden könnte.</p>
  • Verbesserung der Präsenz im Nationalrat
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist eine Tatsache, dass sehr viele Bürger sowie die zahlreichen Besucher auf den Tribünen die schlechte Präsenz der Parlamentarier während den Verhandlungen nicht verstehen und vom Ratsbetrieb zutiefst enttäuscht sind. Diesem Umstand sollte grösste Aufmerksamkeit geschenkt werden. Es muss mit allen Mitteln versucht werden, das ohnehin schon schlechte Image der Bundespolitik beim Volk zu verbessern und das Vertrauen in den Parlamentsbetrieb zu erhalten.</p><p>Aus diesem Grund ersuche ich das Büro des Nationalrates, die folgenden Vorschläge zu prüfen:</p><p>- Der Präsident/die Präsidentin im Nationalrat muss meistens vor gelichteten Reihen die Sitzungen eröffnen, da sehr viele Mitglieder mit mehr oder weniger grosser Verspätung im Saal eintreffen. Dieser Umstand würde bestimmt verbessert, wenn die heutige handschriftliche Anwesenheitskontrolle in der grossen Kammer durch einen elektronischen Appell zu Beginn jeder Sitzung ersetzt würde (analog Appell im Ständerat).</p><p>- Die Verhandlungen im Nationalratssaal werden sehr oft vor vielen leeren Sesseln geführt. Die Anwesenheit der Ratsmitglieder während den Debatten würde verbessert, wenn das Büro darauf hinwirkt, dass keine Kommissionssitzungen und Besprechungen während der Debatte im Saal angesetzt würden.</p><p>- Der gleiche Effekt und zugleich eine bessere Ausnutzung der Sessionszeit würde erreicht, wenn beispielsweise bei Geschäften, die der Kategorie IV und V zugeteilt sind, eine Stimmrechtsvertretung eingeführt würde. Sollte eine Stellvertretung für bestimmte Geschäftskategorien eingeführt werden, ist das Verfahren und die Deklaration der Vertretungen klar zu regeln.</p><p>- Um die Abstimmungsbeteiligung bei "Routinegeschäften" zu verbessern, sollte eine schriftliche Stimmabgabe geprüft werden, bei der während einer bestimmten Zeit die Stimme abgegeben werden kann (analog Europarat).</p><p>Ich ersuche das Büro, auch weitere Massnahmen zu prüfen, die das Ansehen, die Glaubwürdigkeit und die Effizienz des Parlamentsbetriebes verbessern.</p>
    • <p>Die Präsenz im Nationalratssaal ist ein stets aktuelles Thema. Das gleiche Problem beschäftigt auch ausländische Parlamente - wo die Präsenz oft schlechter ist als in der Schweiz. Eine schlechte Präsenz schadet ohne Zweifel dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit eines Parlamentes. Andererseits darf doch gesagt werden, dass sich die Präsenz im Nationalrat in den letzten fünfzehn Jahren nicht markant verschlechtert hat. Im Gegenteil wurde mit der Abgabe von Pagern anlässlich der Einführung der elektronischen Abstimmungsanlage vor fünf Jahren erreicht, dass sich die Teilnahme an den Abstimmungen verbessert hat.</p><p>Es gibt viele Gründe, warum die Bedingungen für unser Milizparlament schwierig und nicht vergleichbar mit Berufsparamenten sind. Viele Aktivitäten konzentrieren sich auf die Sessionstage, so dass sich oft ein dichtgedrängtes Programm mit unvermeidlichen Überschneidungen ergibt. Neben den Plenumssitzungen, die in der Regel 5 bis 10 Stunden pro Tag dauern, müssen zahlreiche weitere Aufgaben wahrgenommen werden, wie Besprechungen mit Bundesräten, Verwaltung, Medienschaffenden usw., Teilnahme an Sitzungen, Empfang von Besuchern und Besucherinnen usw. Vielfach lassen sich auch dringliche und wichtige berufliche Termine und Aufgaben nicht einfach auf Zeiten ausserhalb der Sitzungstage der eidgenössischen Räte verschieben.</p><p>Das Präsenzproblem könnte womöglich entschärft werden, wenn die Sitzungsdauer verkürzt und somit den Ratsmitgliedern mehr Zeit für die erwähnten Aufgaben zur Verfügung stünde. Damit würden aber Probleme in anderen Bereichen entstehen: Die Behandlung der Geschäfte würde sich verzögern, die Redemöglichkeiten für Ratsmitglieder müsste eingeschränkt werden, die Zahl der Sitzungstage müsste erhöht werden usw.</p><p>Zu den vom Urheber des Postulates gemachten Vorschlägen nimmt das Büro des Nationalrates wie folgt Stellung:</p><p>1. Eine elektronische Anwesenheitskontrolle zu Beginn jeder Sitzung oder auch während einer bestimmten Zeitspanne wäre technisch möglich. Das Büro sieht jedoch keine Vorteile in einem elektronischen Appell bei Sitzungsbeginn und erachtet die heutige Regelung des handschriftlichen Präsenzeintrages als zweckmässiger. Diese Lösung ist flexibler und berücksichtigt den Umstand besser, dass es gute Gründe geben kann, am Morgen etwas später zur Sitzung zu kommen, genauso, wie es gute Gründe geben kann, die Sitzung früher verlassen zu müssen. Es ist nicht wünschbar, Ratsmitglieder deswegen an den Pranger zu stellen.</p><p>2. Das Geschäftsreglement des Nationalrates sieht vor, dass das Ergebnis der Abstimmungen in bestimmten Fällen in Form von Namenslisten veröffentlicht wird. Daneben die Teilnahme oder Nichtteilnahme an den übrigen Abstimmungen ohne Hinweis auf das individuelle Abstimmungsverhalten der einzelnen Ratsmitglieder zu publizieren, würde angesichts der mangelnden inhaltlichen Aussage in der Öffentlichkeit aber wohl eher mit Verständnislosigkeit denn Interesse aufgenommen. Ganz abgesehen davon ist kein Ratsmitglied gemäss Geschäftsreglement zur Stimmabgabe verpflichtet, so dass aus einer Nichtteilnahme an einer Abstimmung noch keineswegs auf eine fehlende Präsenz im Saal geschlossen werden dürfte. Das Büro lehnt deshalb die Auswertung und Veröffentlichung der Abstimmungsteilnahme als Massnahme ab, das Ansehen, die Glaubwürdigkeit und die Effizienz des Parlamentsbetriebes zu verbessern, wie dies der Postulant mit seinem Vorschlag anstrebt. Andererseits ist das Büro bereit, die Möglichkeit zu prüfen, bei berechtigten Abwesenheiten wie Krankheit, Unfall, Teilnahme an den Sitzungen der parlamentarischen Versammlung des Europarates in Strassburg usw. die Präsenz- und Abstimmungslisten mit dem Vermerk "entschuldigt" zu ergänzen.</p><p>Im übrigen teilt das Büro den Wunsch des Postulanten, dass in der Regel während den Ratssitzungen keine Kommissionssitzungen stattfinden sollten. Ausnahmen sind bei dringenden Geschäften möglich. Das Büro möchte auf die Ansetzung von Sitzungen und Besprechungen keinen direkten Einfluss nehmen, begrüsst aber Bestrebungen zur Verbesserung der Situation.</p><p>3. Die Stimmrechtsvertretung wurde bei der Einführung des elektronischen Abstimmungsverfahrens bewusst abgelehnt. Das Büro sieht keine Veranlassung, im Zusammenhang mit Abstimmungen über Geschäfte der Kategorie IV und V in einem solch zentralen Punkt eine Änderung vorzunehmen, zumal diese Neuerung wohl eher zu einer weiteren Verschlechterung der Präsenz führen würde.</p><p>Die Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe während einer bestimmten Zeit bei Routinegeschäften könnte zwar tatsächlich zu einer höheren Stimmbeteiligung bei diesen Abstimmungen führen. Ob damit allerdings auch eine bessere Präsenz während den Verhandlungen erreicht würde, ist eher zweifelhaft. Es stellt sich auch die Frage, was unter Routinegeschäften verstanden werden soll. Würden darunter auch Abstimmungen bei Detailberatungen fallen, könnte dies die Verhandlungen erschweren, weil ein Abstimmungsergebnis oft für den weiteren Verlauf der Debatte massgebend ist. Schliesslich muss darauf hingewiesen werden, dass mit der Einführung der schriftlichen Abstimmung für einen Teil der Geschäfte der Betrieb hinter den Kulissen markant aufwendiger würde und eine Mehrbelastung des Präsidiums, der Stimmenzähler, der Generalsekretärin und der Ratssekretäre zur Folge hätte. Mit erheblichem Aufwand müssten für die Abstimmungen Stimmzettel vorbereitet werden, die einem bestimmten Geschäft eindeutig zugeordnet werden können, und die Abstimmungsergebnisse nachträglich im Informatiksystem der Parlamentsdienste erfasst werden. Der Einsatz der elektronischen Abstimmungsanlage für Abstimmungen mit einer langen Abstimmungsdauer parallel zum Normalbetrieb ist derzeit nicht möglich. Eine Anpassung hätte tiefgreifende und kostspielige Änderungen bei der Hard- und Software zur Folge; eine genauere Kostenschätzung ist ohne Pflichtenheft nicht möglich.</p> Das Büro beantragt, das Postulat abzulehnen
    • <p>Ich ersuche das Büro des Nationalrates zu prüfen,</p><p>- ob die handschriftliche Präsenzkontrolle im Nationalrat durch einen elektronischen Appell zu Beginn jeder Sitzung ersetzt werden kann;</p><p>- ob bei allen Abstimmungen die Präsenz der Ratsmitglieder registriert, ausgewertet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird und</p><p>- ob bei bestimmten Kategorien von Geschäften - die bisherige Ordnung ist eventuell auf ihre Zweckmässigkeit hin zu prüfen - eine Stellvertretung mit Vollmacht und/oder ein anderes Abstimmungsverfahren eingeführt werden könnte.</p>
    • Verbesserung der Präsenz im Nationalrat

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