Asylbewerber. Krankenkassenprämien und -leistungen
- ShortId
-
98.3298
- Id
-
19983298
- Updated
-
10.04.2024 08:01
- Language
-
de
- Title
-
Asylbewerber. Krankenkassenprämien und -leistungen
- AdditionalIndexing
-
Flüchtlingsbetreuung;Versicherungsleistung;Asylbewerber/in;Krankenversicherung;private Hilfe im Inland;Sparmassnahme;Versicherungsprämie
- 1
-
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L05K1110011305, Versicherungsprämie
- L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
- L04K01040404, private Hilfe im Inland
- L04K11080108, Sparmassnahme
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz leben derzeit rund 140 000 Personen des Asylbereichs, d. h., sie haben eine Anwesenheitsberechtigung aufgrund des Asylgesetzes. Ihre Zahl ist seit 1989 von 78 000 stetig auf die erwähnten 140 000 angestiegen. Alle diese Leute haben eine Kranken- und Unfallversicherung. Die Prämien werden vom SAH, von weiteren Hilfswerken und von der Fürsorge, d. h. direkt oder indirekt vom Steuerzahler, bezahlt. Abklärungen zeigen, dass diese 140 000 Personen des Asylbereichs sehr oft bei den teuersten Krankenkassen versichert sind und dass unnötig hohe Versicherungsprämien bezahlt werden. Dies betrifft sowohl die obligatorische Grundversicherung als auch die häufig abgeschlossenen Zusatzversicherungen, welche in vielen Fällen halbprivate Spitalaufenthalte ermöglichen.</p><p>Berechnungen ergeben: Würden die Leistungen für Personen des Asylbereichs konsequent auf die obligatorische Grundversicherung (ohne Zusatzversicherungen) reduziert und würden die Versicherungen bei den kostengünstigsten Krankenkassen abgeschlossen, so liessen sich pro Jahr schätzungsweise 80 Millionen Franken Prämien einsparen, nämlich durchschnittlich mindestens 50 Franken pro Monat bei Erwachsenen und 20 Franken bei Kindern.</p><p>Nachdem Frau Bundesrätin Dreifuss schon mehrfach betont hat, die obligatorische Grundversicherung genüge durchaus, ist es besonders stossend, dass bei den Krankenversicherungen im Asylbereich offensichtlich mit der grossen Kelle angerichtet wird. Eine Korrektur drängt sich zudem auf wegen der gewaltigen Staatsverschuldung und aufgrund der Tatsache, dass sich viele Schweizer Familien aus finanziellen Gründen mit der obligatorischen Grundversicherung begnügen müssen.</p>
- <p>1. Seit der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung per 1. Januar 1996 sind alle Personen des Asylrechtes (Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Ausländer, Flüchtlinge) von Gesetzes wegen gegen die Folgen von Krankheit und Unfall versichert. Das Krankenversicherungsrecht sieht für alle Versicherten das Recht auf freie Wahl des Versicherers bzw. der Versicherin und des Leistungserbringers bzw. der Leistungserbringerin vor. Demnach können grundsätzlich auch sämtliche Personen des Asylrechtes ihren Versicherer bzw. Leistungserbringer frei wählen. Eine Ausnahmeregelung gilt nur für bedürftige Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Ausländer oder Ausländerinnen. Für diese Personen hat der Bundesrat nämlich im Interesse eines einfachen und kostengünstigen Vollzuges des Versicherungsobligatoriums das freie Wahlrecht ausgeschlossen, wenn die Kantone den Versicherungsschutz beispielsweise mittels eines Kollektivvertrages gewährleisten. Der Bund vergütet den Kantonen für Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Ausländer sowie den von ihm mit der Betreuung von Flüchtlingen beauftragten Hilfswerken höchstens die Prämien der obligatorischen Grundversicherung und nicht auch die Prämien für Zusatzversicherungen. Dabei sind die Kantone und Hilfswerke gehalten, seriöse Preisvergleiche anzustellen. Das Bundesamt überprüft die Einhaltung dieser Vorgabe aufgrund der von den Kantonen und Hilfswerken mit den Krankenversicherern getroffenen Regelungen, über welche sie dem Bundesamt alljährlich Rechenschaft abzulegen haben.</p><p>2./3. Der Bund hat nicht für alle der rund 140 000 Personen des Asylbereichs die Kosten der Krankenversicherung zu übernehmen. Während für die Kosten von rund 40 000 Personen (Flüchtlinge mit Niederlassungsbewilligung und andere Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung) ausschliesslich die Kantone aufzukommen haben, bezahlen weitere 40 000 Personen ihre Krankenversicherungsprämien selber. Der Bund wird den Kantonen für die obligatorische Grundversicherung der verbleibenden 60 000 Personen im Jahre 1999 Prämien von rund 96 Millionen Franken zu vergüten haben.</p><p>4./5. Der Bund vergütet die Krankenversicherungsprämien von fürsorgebedürftigen Personen des Asylrechtes seit der Einführung des Versicherungsobligatoriums nur im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung. Den Anliegen des Interpellanten hat der Bundesrat somit bereits mit der Änderung der Asylverordnung 2 per 1. Januar 1996 Rechnung getragen.</p><p>6. Die Versicherung von Personen des Asylrechtes beginnt im Zeitpunkt der Gesuchstellung um Asyl oder um vorläufige Aufnahme. Sie endet am Tag, an dem diese Personen die Schweiz nachgewiesenermassen verlassen haben, oder am 30. Tag nach dem rechtskräftig verfügten Ausreise oder mit ihrem Tod (Art. 7 Abs. 5 KVV). Ist die Versicherungspflicht nach dieser Bestimmung erloschen, vergütet der Bund den Kantonen für diese Personen keine Kosten mehr. Prämien für illegal anwesende Ausländer oder Ausländerinnen werden demzufolge nicht mit Steuermitteln finanziert, weshalb kein Anlass für eine Änderung der massgeblichen Verordnungsbestimmungen besteht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Abklärungen im Bereich der Krankenkassenprämien für die rund 140 000 in der Schweiz lebenden "Personen des Asylbereichs" lassen den Schluss zu, dass jährlich gegen 80 Millionen Franken an Prämiengeldern eingespart werden könnten. Dies unter der Voraussetzung, dass die zum Teil überrissenen Prämien für Asylanten (mit Grund- und Zusatzversicherungen bei teuren Krankenkassen) auf die obligatorische Grundversicherung bei einer kostengünstigen Krankenkasse reduziert werden.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um detaillierte Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wer ist zuständig für die Wahl der Krankenkasse und für die Festlegung der Leistungen? Ist der Eindruck richtig, dass das Schweizerische Arbeiterhilfswerk (SAH) hier relativ frei schalten und walten kann? Warum ruft das Bundesamt für Sozialversicherung die Schweizer Bürger auf, bei der Wahl ihrer Krankenkasse seriöse Preisvergleiche anzustellen, während dies im Asylbereich offenbar nicht von Bedeutung ist?</p><p>2. Wie hoch sind die Krankenkassenprämien (für Grund- und Zusatzversicherungen), welche jährlich für die derzeit rund 140 000 Personen des Asylbereichs insgesamt bezahlt werden?</p><p>3. Wer trägt welchen Anteil an diesen Kosten (SAH, weitere Hilfswerke, öffentliche Fürsorge, Steuerzahler usw.)? Ich bitte um genaue Angaben oder zumindest um verlässliche Schätzungen.</p><p>4. Abklärungen zeigen, dass sehr viele der rund 140 000 krankenversicherten Asylanten bei teuren oder gar den teuersten Krankenkassen grundversichert und oft auch zusatzversichert sind, so dass zum Teil halbprivate Spitalaufenthalte abgedeckt sind. Im Gegensatz dazu müssen sich viele Schweizer Familien aus finanziellen Gründen mit dem gesetzlichen Obligatorium (Grundversicherung) begnügen. Würde die Krankenversicherung für Asylanten auf die obligatorische Grundversicherung reduziert und bei besonders günstigen Krankenkassen abgeschlossen, so liessen sich schätzungsweise rund 80 Millionen Franken pro Jahr einsparen. Besitzen die zuständigen Bundesbehörden in diesem Bereich genaue Zahlen? Wenn ja: Wie lauten sie? Wenn nein: Bis wann werden diese Zahlen ermittelt und publiziert?</p><p>5. Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass die Krankenversicherung für Personen des Asylbereichs auf das (laut Bundesrätin Dreifuss durchaus genügende) Obligatorium zu reduzieren und bei kostengünstigen Krankenkassen abzuschliessen ist? Wie gedenkt der Bundesrat, dieses Ziel rasch zu erreichen?</p><p>6. Es wurde festgestellt, dass Krankenkassenprämien von illegal anwesenden Ausländern zum Teil über das SAH, d. h. letztlich vom Steuerzahler, bezahlt werden. Damit wird vom Arbeiterhilfswerk Illegalität gedeckt und begünstigt. Was unternimmt der Bundesrat, um solchen Machenschaften einen Riegel zu schieben?</p>
- Asylbewerber. Krankenkassenprämien und -leistungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Schweiz leben derzeit rund 140 000 Personen des Asylbereichs, d. h., sie haben eine Anwesenheitsberechtigung aufgrund des Asylgesetzes. Ihre Zahl ist seit 1989 von 78 000 stetig auf die erwähnten 140 000 angestiegen. Alle diese Leute haben eine Kranken- und Unfallversicherung. Die Prämien werden vom SAH, von weiteren Hilfswerken und von der Fürsorge, d. h. direkt oder indirekt vom Steuerzahler, bezahlt. Abklärungen zeigen, dass diese 140 000 Personen des Asylbereichs sehr oft bei den teuersten Krankenkassen versichert sind und dass unnötig hohe Versicherungsprämien bezahlt werden. Dies betrifft sowohl die obligatorische Grundversicherung als auch die häufig abgeschlossenen Zusatzversicherungen, welche in vielen Fällen halbprivate Spitalaufenthalte ermöglichen.</p><p>Berechnungen ergeben: Würden die Leistungen für Personen des Asylbereichs konsequent auf die obligatorische Grundversicherung (ohne Zusatzversicherungen) reduziert und würden die Versicherungen bei den kostengünstigsten Krankenkassen abgeschlossen, so liessen sich pro Jahr schätzungsweise 80 Millionen Franken Prämien einsparen, nämlich durchschnittlich mindestens 50 Franken pro Monat bei Erwachsenen und 20 Franken bei Kindern.</p><p>Nachdem Frau Bundesrätin Dreifuss schon mehrfach betont hat, die obligatorische Grundversicherung genüge durchaus, ist es besonders stossend, dass bei den Krankenversicherungen im Asylbereich offensichtlich mit der grossen Kelle angerichtet wird. Eine Korrektur drängt sich zudem auf wegen der gewaltigen Staatsverschuldung und aufgrund der Tatsache, dass sich viele Schweizer Familien aus finanziellen Gründen mit der obligatorischen Grundversicherung begnügen müssen.</p>
- <p>1. Seit der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung per 1. Januar 1996 sind alle Personen des Asylrechtes (Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Ausländer, Flüchtlinge) von Gesetzes wegen gegen die Folgen von Krankheit und Unfall versichert. Das Krankenversicherungsrecht sieht für alle Versicherten das Recht auf freie Wahl des Versicherers bzw. der Versicherin und des Leistungserbringers bzw. der Leistungserbringerin vor. Demnach können grundsätzlich auch sämtliche Personen des Asylrechtes ihren Versicherer bzw. Leistungserbringer frei wählen. Eine Ausnahmeregelung gilt nur für bedürftige Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Ausländer oder Ausländerinnen. Für diese Personen hat der Bundesrat nämlich im Interesse eines einfachen und kostengünstigen Vollzuges des Versicherungsobligatoriums das freie Wahlrecht ausgeschlossen, wenn die Kantone den Versicherungsschutz beispielsweise mittels eines Kollektivvertrages gewährleisten. Der Bund vergütet den Kantonen für Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Ausländer sowie den von ihm mit der Betreuung von Flüchtlingen beauftragten Hilfswerken höchstens die Prämien der obligatorischen Grundversicherung und nicht auch die Prämien für Zusatzversicherungen. Dabei sind die Kantone und Hilfswerke gehalten, seriöse Preisvergleiche anzustellen. Das Bundesamt überprüft die Einhaltung dieser Vorgabe aufgrund der von den Kantonen und Hilfswerken mit den Krankenversicherern getroffenen Regelungen, über welche sie dem Bundesamt alljährlich Rechenschaft abzulegen haben.</p><p>2./3. Der Bund hat nicht für alle der rund 140 000 Personen des Asylbereichs die Kosten der Krankenversicherung zu übernehmen. Während für die Kosten von rund 40 000 Personen (Flüchtlinge mit Niederlassungsbewilligung und andere Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung) ausschliesslich die Kantone aufzukommen haben, bezahlen weitere 40 000 Personen ihre Krankenversicherungsprämien selber. Der Bund wird den Kantonen für die obligatorische Grundversicherung der verbleibenden 60 000 Personen im Jahre 1999 Prämien von rund 96 Millionen Franken zu vergüten haben.</p><p>4./5. Der Bund vergütet die Krankenversicherungsprämien von fürsorgebedürftigen Personen des Asylrechtes seit der Einführung des Versicherungsobligatoriums nur im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung. Den Anliegen des Interpellanten hat der Bundesrat somit bereits mit der Änderung der Asylverordnung 2 per 1. Januar 1996 Rechnung getragen.</p><p>6. Die Versicherung von Personen des Asylrechtes beginnt im Zeitpunkt der Gesuchstellung um Asyl oder um vorläufige Aufnahme. Sie endet am Tag, an dem diese Personen die Schweiz nachgewiesenermassen verlassen haben, oder am 30. Tag nach dem rechtskräftig verfügten Ausreise oder mit ihrem Tod (Art. 7 Abs. 5 KVV). Ist die Versicherungspflicht nach dieser Bestimmung erloschen, vergütet der Bund den Kantonen für diese Personen keine Kosten mehr. Prämien für illegal anwesende Ausländer oder Ausländerinnen werden demzufolge nicht mit Steuermitteln finanziert, weshalb kein Anlass für eine Änderung der massgeblichen Verordnungsbestimmungen besteht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Abklärungen im Bereich der Krankenkassenprämien für die rund 140 000 in der Schweiz lebenden "Personen des Asylbereichs" lassen den Schluss zu, dass jährlich gegen 80 Millionen Franken an Prämiengeldern eingespart werden könnten. Dies unter der Voraussetzung, dass die zum Teil überrissenen Prämien für Asylanten (mit Grund- und Zusatzversicherungen bei teuren Krankenkassen) auf die obligatorische Grundversicherung bei einer kostengünstigen Krankenkasse reduziert werden.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um detaillierte Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wer ist zuständig für die Wahl der Krankenkasse und für die Festlegung der Leistungen? Ist der Eindruck richtig, dass das Schweizerische Arbeiterhilfswerk (SAH) hier relativ frei schalten und walten kann? Warum ruft das Bundesamt für Sozialversicherung die Schweizer Bürger auf, bei der Wahl ihrer Krankenkasse seriöse Preisvergleiche anzustellen, während dies im Asylbereich offenbar nicht von Bedeutung ist?</p><p>2. Wie hoch sind die Krankenkassenprämien (für Grund- und Zusatzversicherungen), welche jährlich für die derzeit rund 140 000 Personen des Asylbereichs insgesamt bezahlt werden?</p><p>3. Wer trägt welchen Anteil an diesen Kosten (SAH, weitere Hilfswerke, öffentliche Fürsorge, Steuerzahler usw.)? Ich bitte um genaue Angaben oder zumindest um verlässliche Schätzungen.</p><p>4. Abklärungen zeigen, dass sehr viele der rund 140 000 krankenversicherten Asylanten bei teuren oder gar den teuersten Krankenkassen grundversichert und oft auch zusatzversichert sind, so dass zum Teil halbprivate Spitalaufenthalte abgedeckt sind. Im Gegensatz dazu müssen sich viele Schweizer Familien aus finanziellen Gründen mit dem gesetzlichen Obligatorium (Grundversicherung) begnügen. Würde die Krankenversicherung für Asylanten auf die obligatorische Grundversicherung reduziert und bei besonders günstigen Krankenkassen abgeschlossen, so liessen sich schätzungsweise rund 80 Millionen Franken pro Jahr einsparen. Besitzen die zuständigen Bundesbehörden in diesem Bereich genaue Zahlen? Wenn ja: Wie lauten sie? Wenn nein: Bis wann werden diese Zahlen ermittelt und publiziert?</p><p>5. Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass die Krankenversicherung für Personen des Asylbereichs auf das (laut Bundesrätin Dreifuss durchaus genügende) Obligatorium zu reduzieren und bei kostengünstigen Krankenkassen abzuschliessen ist? Wie gedenkt der Bundesrat, dieses Ziel rasch zu erreichen?</p><p>6. Es wurde festgestellt, dass Krankenkassenprämien von illegal anwesenden Ausländern zum Teil über das SAH, d. h. letztlich vom Steuerzahler, bezahlt werden. Damit wird vom Arbeiterhilfswerk Illegalität gedeckt und begünstigt. Was unternimmt der Bundesrat, um solchen Machenschaften einen Riegel zu schieben?</p>
- Asylbewerber. Krankenkassenprämien und -leistungen
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