Europäisches Raumentwicklungskonzept. Bedeutung für die Schweiz

ShortId
98.3312
Id
19983312
Updated
10.04.2024 14:44
Language
de
Title
Europäisches Raumentwicklungskonzept. Bedeutung für die Schweiz
AdditionalIndexing
Bodennutzung;Europäische Zusammenarbeit;Raumplanung
1
  • L03K010204, Raumplanung
  • L04K14010201, Bodennutzung
  • L04K09020203, Europäische Zusammenarbeit
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die parlamentarische Gruppe "Boden und Bodennutzung" hat sich über den Inhalt des von den Raumordnungsministern der EU-Staaten vorgelegten Eurek orientieren lassen. Da die Schweiz trotz Nichtmitgliedschaft in der EU in irgendeiner Weise in die Entwicklungsüberlegungen einbezogen ist (z. B. bezüglich Verkehrsachsen und Alpenraum), stellt sich die Frage, wo die Schweiz vom Eurek direkt betroffen ist und wie die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen in gegenseitiger Abstimmung angemessen reagieren können.</p>
  • <p>Das Eurek stellt eine gemeinsame Strategie für die Raumentwicklung der Staaten der EU dar. Im Juni 1997 haben die Raumordnungsminister der 15 EU-Staaten anlässlich eines informellen Treffens in Noordwijk (NL) einen ersten Entwurf des Eurek verabschiedet. Dieses Dokument, das rechtlich nicht bindend ist und der EU keine neuen Befugnisse zuweist, hat politischen Charakter und bezweckt in erster Linie die Umsetzung der von der Gemeinschaft verfolgten Politiken sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit der einzelnen Mitgliedländer untereinander und mit der europäischen Kommission. Es dient zudem - unter Berücksichtigung der auf dem Gebiet der Raumplanung gegebenen Kompetenzordnungen - als Bezugsrahmen für eine integrierte Raumordnungspolitik in Europa. Im Mai 1999 soll das Eurek von den Raumplanungsministern der EU-Staaten offiziell verabschiedet werden.</p><p>Die vom Interpellanten gestellten Fragen lassen sich wie folgt beantworten:</p><p>1. Das Eurek verfolgt drei Hauptziele:</p><p>- wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt;</p><p>- nachhaltige Entwicklung;</p><p>- eine gleichgewichtige Wettbewerbsfähigkeit für den europäischen Raum.</p><p>Es legt im übrigen drei Handlungsfelder fest, die den folgenden drei Zielen entsprechen:</p><p>- ein ausgewogenes und polyzentrisches Städtesystem sowie ein neues Gleichgewicht zwischen Stadt und Land;</p><p>- gleiche Zugangsmöglichkeiten zu Infrastrukturen und Wissen;</p><p>- intelligentes Management und die Pflege und Weiterentwicklung des natürlichen und kulturellen Erbes in Europa.</p><p>Diese Zielvorstellungen machen deutlich, dass das Eurek den vom Bundesrat am 22. Mai 1996 verabschiedeten Grundzügen der Raumordnung Schweiz hinsichtlich seiner Natur und Tragweite sehr nahekommt und inhaltlich in die gleiche Richtung weist. Die Frage nach dessen Vereinbarkeit mit den Grundzügen der Raumordnung Schweiz kann somit bejaht werden. Das gleiche gilt im übrigen mit Bezug auf die Neuorientierung der Regionalpolitik.</p><p>Ebenfalls als positiv wertet der Bundesrat die Absicht der EU-Raumplanungsminister, das Netzwerk "Europäisches Raumplanungsobservatorium" einzurichten und die Gemeinschaftsinitiativen Interreg zu unterstützen, an denen sich die Schweiz im übrigen schon heute beteiligt.</p><p>2. Die Schweiz verfolgt die Entwicklung der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Eurek, über die sie durch die Europäische Ministerkonferenz für Raumplanung (Cemat), in der alle Staaten Europas vertreten sind, laufend orientiert wird, bereits seit einiger Zeit mit Interesse. Zudem ist das Eurek den Mitgliedern der Cemat anlässlich ihrer 11. Konferenz, die im Oktober 1997 im Beisein des Vorstehers des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes in Limassol (Zypern) stattgefunden hat, offiziell vorgestellt worden. Im übrigen bestehen bereits seit geraumer Zeit informelle Kontakte zwischen den für die Raumordnung zuständigen Bundesstellen einerseits und der Generaldirektion XVI "Regionalpolitik und Kohäsion" der europäischen Kommission andererseits, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Eurek sehr eng mit den EU-Mitgliedstaaten kooperiert. Die Präsidentschaft des mit der Erarbeitung des Eurek beauftragten Ausschusses für Raumentwicklung hat die Schweiz - zusammen mit Norwegen - erst kürzlich eingeladen, bis Mitte September dieses Jahres zum vollständigen Entwurf des Eurek Stellung zu nehmen. Im weiteren hat sie den Wunsch geäussert, mit diesen beiden Staaten im Bereich der europäischen Raumentwicklung in Zukunft enger zusammenzuarbeiten.</p><p>Um über die im Zusammenhang mit den Gemeinschaftsinitiativen Interreg erforderlichen Mittel zu verfügen, hat der Bundesrat ein bis Ende November 1998 dauerndes Vernehmlassungsverfahren zu einem künftigen Bundesbeschluss eröffnet, der eine Beteiligung der Schweiz an der geplanten Gemeinschaftsinitiative der EU zur grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Kooperation (Interreg III) im Zeitraum von 2000 bis 2006 ermöglichen soll. Diese drei Arten der Kooperation werden dazu beitragen, dass die Schweiz ihre Zusammenarbeit mit den Staaten der EU auf dem Gebiet der Raumordnung - einschliesslich der Umsetzung des Eurek - konkretisieren kann.</p><p>3. Da auch die Kantone von raumordnungspolitisch relevanten Entscheiden betroffen sind, ist es unumgänglich, sie an allen Eurek-spezifischen Fragen zu beteiligen. Da die der Schweiz für die Einreichung ihrer Stellungnahme zum Eurek eingeräumte Frist sehr kurz bemessen ist, drängt sich eine beschränkte Vernehmlassung auf. Vorab kann daher lediglich die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz berücksichtigt werden. Um die Zusammenarbeit mit den Kantonen breiter abzustützen, wird in der Folge aber auch die Koordination mit anderen schweizerischen Konferenzen der kantonalen Direktoren sichergestellt werden müssen; dies zumindest in jenen Bereichen, die - wie beispielsweise die Regionalpolitik - vom Eurek ebenfalls tangiert werden. Im Sinne der neuen Ausrichtung der eidgenössischen Aussenpolitik ist selbstverständlich auch die Konferenz der Kantonsregierungen einzubeziehen. Dies zeigt, dass es nicht nötig sein wird, neue Formen der Zusammenarbeit zu schaffen; die bereits heute bestehenden Koordinationsgremien haben sich bewährt.</p><p>Im Hinblick auf die Erarbeitung des unter Ziffer 2 erwähnten Botschaftsentwurfes wurde überdies eine paritätisch aus Vertretern des Bundes und der Kantone zusammengesetzte Gruppe geschaffen, welche die Vorarbeiten zu diesem Entwurf begleiten soll. Ähnliches lässt sich für die Bearbeitung des Eurek-Dossiers in Betracht ziehen.</p><p>4. Die Voraussetzungen, um die mit Bezug auf das Eurek erforderliche bundesinterne Koordination sicherstellen zu können, sind bereits erfüllt. So hat die Raumordnungskonferenz des Bundes, in der alle mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Bundesstellen vertreten sind, dieses Jahr eine spezielle Arbeitsgruppe gebildet, die ihr in allen Fragen der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung zur Seite stehen soll. Aufgabe dieser Gruppe ist es insbesondere, den erwähnten Botschaftsentwurf zur Beteiligung der Schweiz an der Entwicklung einer europäischen Raumordnung vorzubereiten und den Entwurf für eine schweizerische Stellungnahme zum Eurek zu verfassen. Die Vorkehrungen, die getroffen wurden, um auf die europäischen Initiativen im Bereich der Raumordnung reagieren zu können, werden es sämtlichen Bundesstellen, deren Tätigkeiten (Verkehr, Energie, Umwelt, Raumplanung usw.) vom Eurek berührt werden, ermöglichen, sich vorab über die diesbezüglichen Arbeiten der EU-Mitgliedstaaten zu informieren, um sich zu den Zielsetzungen und Projekten des Eurek dann konkret äussern zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Vereinbarkeit des Europäischen Raumentwicklungskonzeptes (Eurek) mit den vom Parlament diskutierten Grundzügen der Raumordnung Schweiz?</p><p>2. Wie sorgt er dafür, dass die Schweiz als Nichtmitgliedland von den Diskussionen auf EU-Ebene nicht völlig ausgeschlossen wird bzw. ihre Interessen am richtigen Ort mit dem nötigen Gewicht darlegen kann?</p><p>3. Wie kann gewährleistet werden, dass die hauptsächlich für die Raumplanung zuständigen Kantone rechtzeitig und massgeblich an den weiteren Schritten des Bundes in dieser Sache beteiligt werden?</p><p>4. Wie kann bundesintern für eine ausreichende Koordination unter den zahlreichen vom Eurek angesprochenen Politikbereichen gesorgt werden (z. B. Verkehr, Energie, Umwelt, Raumordnung)?</p>
  • Europäisches Raumentwicklungskonzept. Bedeutung für die Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19983305
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die parlamentarische Gruppe "Boden und Bodennutzung" hat sich über den Inhalt des von den Raumordnungsministern der EU-Staaten vorgelegten Eurek orientieren lassen. Da die Schweiz trotz Nichtmitgliedschaft in der EU in irgendeiner Weise in die Entwicklungsüberlegungen einbezogen ist (z. B. bezüglich Verkehrsachsen und Alpenraum), stellt sich die Frage, wo die Schweiz vom Eurek direkt betroffen ist und wie die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen in gegenseitiger Abstimmung angemessen reagieren können.</p>
    • <p>Das Eurek stellt eine gemeinsame Strategie für die Raumentwicklung der Staaten der EU dar. Im Juni 1997 haben die Raumordnungsminister der 15 EU-Staaten anlässlich eines informellen Treffens in Noordwijk (NL) einen ersten Entwurf des Eurek verabschiedet. Dieses Dokument, das rechtlich nicht bindend ist und der EU keine neuen Befugnisse zuweist, hat politischen Charakter und bezweckt in erster Linie die Umsetzung der von der Gemeinschaft verfolgten Politiken sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit der einzelnen Mitgliedländer untereinander und mit der europäischen Kommission. Es dient zudem - unter Berücksichtigung der auf dem Gebiet der Raumplanung gegebenen Kompetenzordnungen - als Bezugsrahmen für eine integrierte Raumordnungspolitik in Europa. Im Mai 1999 soll das Eurek von den Raumplanungsministern der EU-Staaten offiziell verabschiedet werden.</p><p>Die vom Interpellanten gestellten Fragen lassen sich wie folgt beantworten:</p><p>1. Das Eurek verfolgt drei Hauptziele:</p><p>- wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt;</p><p>- nachhaltige Entwicklung;</p><p>- eine gleichgewichtige Wettbewerbsfähigkeit für den europäischen Raum.</p><p>Es legt im übrigen drei Handlungsfelder fest, die den folgenden drei Zielen entsprechen:</p><p>- ein ausgewogenes und polyzentrisches Städtesystem sowie ein neues Gleichgewicht zwischen Stadt und Land;</p><p>- gleiche Zugangsmöglichkeiten zu Infrastrukturen und Wissen;</p><p>- intelligentes Management und die Pflege und Weiterentwicklung des natürlichen und kulturellen Erbes in Europa.</p><p>Diese Zielvorstellungen machen deutlich, dass das Eurek den vom Bundesrat am 22. Mai 1996 verabschiedeten Grundzügen der Raumordnung Schweiz hinsichtlich seiner Natur und Tragweite sehr nahekommt und inhaltlich in die gleiche Richtung weist. Die Frage nach dessen Vereinbarkeit mit den Grundzügen der Raumordnung Schweiz kann somit bejaht werden. Das gleiche gilt im übrigen mit Bezug auf die Neuorientierung der Regionalpolitik.</p><p>Ebenfalls als positiv wertet der Bundesrat die Absicht der EU-Raumplanungsminister, das Netzwerk "Europäisches Raumplanungsobservatorium" einzurichten und die Gemeinschaftsinitiativen Interreg zu unterstützen, an denen sich die Schweiz im übrigen schon heute beteiligt.</p><p>2. Die Schweiz verfolgt die Entwicklung der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Eurek, über die sie durch die Europäische Ministerkonferenz für Raumplanung (Cemat), in der alle Staaten Europas vertreten sind, laufend orientiert wird, bereits seit einiger Zeit mit Interesse. Zudem ist das Eurek den Mitgliedern der Cemat anlässlich ihrer 11. Konferenz, die im Oktober 1997 im Beisein des Vorstehers des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes in Limassol (Zypern) stattgefunden hat, offiziell vorgestellt worden. Im übrigen bestehen bereits seit geraumer Zeit informelle Kontakte zwischen den für die Raumordnung zuständigen Bundesstellen einerseits und der Generaldirektion XVI "Regionalpolitik und Kohäsion" der europäischen Kommission andererseits, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Eurek sehr eng mit den EU-Mitgliedstaaten kooperiert. Die Präsidentschaft des mit der Erarbeitung des Eurek beauftragten Ausschusses für Raumentwicklung hat die Schweiz - zusammen mit Norwegen - erst kürzlich eingeladen, bis Mitte September dieses Jahres zum vollständigen Entwurf des Eurek Stellung zu nehmen. Im weiteren hat sie den Wunsch geäussert, mit diesen beiden Staaten im Bereich der europäischen Raumentwicklung in Zukunft enger zusammenzuarbeiten.</p><p>Um über die im Zusammenhang mit den Gemeinschaftsinitiativen Interreg erforderlichen Mittel zu verfügen, hat der Bundesrat ein bis Ende November 1998 dauerndes Vernehmlassungsverfahren zu einem künftigen Bundesbeschluss eröffnet, der eine Beteiligung der Schweiz an der geplanten Gemeinschaftsinitiative der EU zur grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Kooperation (Interreg III) im Zeitraum von 2000 bis 2006 ermöglichen soll. Diese drei Arten der Kooperation werden dazu beitragen, dass die Schweiz ihre Zusammenarbeit mit den Staaten der EU auf dem Gebiet der Raumordnung - einschliesslich der Umsetzung des Eurek - konkretisieren kann.</p><p>3. Da auch die Kantone von raumordnungspolitisch relevanten Entscheiden betroffen sind, ist es unumgänglich, sie an allen Eurek-spezifischen Fragen zu beteiligen. Da die der Schweiz für die Einreichung ihrer Stellungnahme zum Eurek eingeräumte Frist sehr kurz bemessen ist, drängt sich eine beschränkte Vernehmlassung auf. Vorab kann daher lediglich die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz berücksichtigt werden. Um die Zusammenarbeit mit den Kantonen breiter abzustützen, wird in der Folge aber auch die Koordination mit anderen schweizerischen Konferenzen der kantonalen Direktoren sichergestellt werden müssen; dies zumindest in jenen Bereichen, die - wie beispielsweise die Regionalpolitik - vom Eurek ebenfalls tangiert werden. Im Sinne der neuen Ausrichtung der eidgenössischen Aussenpolitik ist selbstverständlich auch die Konferenz der Kantonsregierungen einzubeziehen. Dies zeigt, dass es nicht nötig sein wird, neue Formen der Zusammenarbeit zu schaffen; die bereits heute bestehenden Koordinationsgremien haben sich bewährt.</p><p>Im Hinblick auf die Erarbeitung des unter Ziffer 2 erwähnten Botschaftsentwurfes wurde überdies eine paritätisch aus Vertretern des Bundes und der Kantone zusammengesetzte Gruppe geschaffen, welche die Vorarbeiten zu diesem Entwurf begleiten soll. Ähnliches lässt sich für die Bearbeitung des Eurek-Dossiers in Betracht ziehen.</p><p>4. Die Voraussetzungen, um die mit Bezug auf das Eurek erforderliche bundesinterne Koordination sicherstellen zu können, sind bereits erfüllt. So hat die Raumordnungskonferenz des Bundes, in der alle mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Bundesstellen vertreten sind, dieses Jahr eine spezielle Arbeitsgruppe gebildet, die ihr in allen Fragen der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung zur Seite stehen soll. Aufgabe dieser Gruppe ist es insbesondere, den erwähnten Botschaftsentwurf zur Beteiligung der Schweiz an der Entwicklung einer europäischen Raumordnung vorzubereiten und den Entwurf für eine schweizerische Stellungnahme zum Eurek zu verfassen. Die Vorkehrungen, die getroffen wurden, um auf die europäischen Initiativen im Bereich der Raumordnung reagieren zu können, werden es sämtlichen Bundesstellen, deren Tätigkeiten (Verkehr, Energie, Umwelt, Raumplanung usw.) vom Eurek berührt werden, ermöglichen, sich vorab über die diesbezüglichen Arbeiten der EU-Mitgliedstaaten zu informieren, um sich zu den Zielsetzungen und Projekten des Eurek dann konkret äussern zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Vereinbarkeit des Europäischen Raumentwicklungskonzeptes (Eurek) mit den vom Parlament diskutierten Grundzügen der Raumordnung Schweiz?</p><p>2. Wie sorgt er dafür, dass die Schweiz als Nichtmitgliedland von den Diskussionen auf EU-Ebene nicht völlig ausgeschlossen wird bzw. ihre Interessen am richtigen Ort mit dem nötigen Gewicht darlegen kann?</p><p>3. Wie kann gewährleistet werden, dass die hauptsächlich für die Raumplanung zuständigen Kantone rechtzeitig und massgeblich an den weiteren Schritten des Bundes in dieser Sache beteiligt werden?</p><p>4. Wie kann bundesintern für eine ausreichende Koordination unter den zahlreichen vom Eurek angesprochenen Politikbereichen gesorgt werden (z. B. Verkehr, Energie, Umwelt, Raumordnung)?</p>
    • Europäisches Raumentwicklungskonzept. Bedeutung für die Schweiz

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