FHS-Nachdiplomstudien. Kostenübernahme durch den Bund

ShortId
98.3317
Id
19983317
Updated
25.06.2025 02:21
Language
de
Title
FHS-Nachdiplomstudien. Kostenübernahme durch den Bund
AdditionalIndexing
Studium;Subvention;Fachhochschule;Kosten des Schulbesuchs
1
  • L05K1302050102, Fachhochschule
  • L04K13010204, Kosten des Schulbesuchs
  • L04K13020110, Studium
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mitte Mai dieses Jahres hat das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) bei den Kantonen namentlich eine Vernehmlassung zu den Richtlinien über die Anerkennung der Nachdiplomstudien im Rahmen der FHS durchgeführt.</p><p>Der Richtlinienentwurf sieht vor, dass der Bund den FHS für die genannten Studien keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellt.</p><p>Soweit ich informiert bin, haben die betroffenen Kantone und die Partnereinrichtungen negativ darauf reagiert, dass der Bund keine Kosten übernehmen soll.</p><p>Ich ersuche daher den Bundesrat und im besonderen das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, das ja für den Erlass der definitiven Richtlinien über die Anerkennung der Nachdiplomstudien zuständig ist, ihren Standpunkt nochmals zu überdenken.</p><p>Es sei daran erinnert, dass in Artikel 3 Absatz 2 des Fachhochschulgesetzes (FHSG) vorgesehen ist, dass die FHS-Diplomstudien durch ein Angebot an Weiterbildungsveranstaltungen - also Nachdiplomstudien - ergänzt werden sollen.</p><p>Es handelt sich hierbei also um einen der vier Aufträge, welche die FHS zu erfüllen haben, und es ist für uns nicht vorstellbar, dass der Bund bei einem dieser grundlegenden Aufträge keine Kosten übernimmt.</p><p>Zudem sieht Artikel 8 Absatz 3 FHSG vor, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Weiterbildungsveranstaltungen einen angemessenen Beitrag an die Kosten leisten.</p><p>Demnach ist in dieser gesetzlichen Bestimmung nicht vorgesehen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sämtliche Kosten für die genannten Veranstaltungen selber übernehmen müssen; mit anderen Worten, der Bund muss sich zumindest teilweise daran beteiligen.</p><p>Ausserdem legt Artikel 6 Absatz 3 der Fachhochschulverordnung vom 11. September 1996 fest, dass Nachdiplomstudien auf dem Abschluss einer Hochschule oder Höheren Fachschule aufbauen und den Studierenden ermöglichen sollen, sich in ein Spezialgebiet zu vertiefen oder sich gezielt Wissen auf einem neuen Gebiet anzueignen.</p><p>Diese Bestimmungen lassen also darauf schliessen, dass die von den FHS ausgestellten Diplome allgemeiner Natur sind und ihren Inhaberinnen und -inhabern die Möglichkeit geben sollen, sich auf einem Gebiet zu spezialisieren, damit sie den Anforderungen der Wirtschaft, die immer mehr auf solche Fachkompetenzen angewiesen ist, genügen.</p><p>Folglich sind diese Studien eine notwendige Ergänzung zum FHS-Diplom, weshalb der Bund auch die Kosten dafür übernehmen sollte.</p><p>Es gibt ein weiteres Argument, das für eine Subventionierung durch den Bund spricht. Nach dem Richtlinienentwurf sollen die Nachdiplomstudien der FHS nämlich mindestens 800 Stunden umfassen, was bedeutet, dass sie besonders zeitaufwendig sind und in den meisten Fällen mehr Stunden erfordern, als die Nachdiplomstudien an anderen Höheren Fachschulen.</p><p>Sollte der Bund die Kosten für ein derartiges Studium nicht übernehmen, müssten die Studierenden aufgrund von Schätzungen mindestens eine Summe zwischen Fr. 10'000.-- und Fr. 20'000.-- für dessen Finanzierung aufbringen, womit zusätzlich zur Hürde aufgrund seiner langen Dauer nun noch ein finanzielles Problem dazukäme. Das würde mit Sicherheit etliche unter ihnen von einem solchen Studium abhalten oder dazu veranlassen, sich einem Nachdiplomstudium an einer anderen Ausbildungsstätte zuzuwenden.</p><p>Meiner Ansicht nach geht es nicht an, dass der Bundesrat diesen Studientypus so genau regelt, ohne auch die Kosten dafür zu übernehmen, umso mehr, als die Nachdiplomstudien offensichtlich auf der Grundausbildung aufbauen und daher ganz klar mit dieser eng verflochten sind.</p>
  • Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, Nachdimplomstudien der Fachhochschulen, die nach Bundesvorschriften durchgeführt und mit dem Erwerb eines eidgenössischen Ausweises abgeschlossen werden, während derer Aufbauphase, also während einer beschränkten Übergangszeit, in einem angemessenen Ausmass finanziell zu unterstützen. Hingegen können (z.B. massgeschneiderte) Nachdiplomkurse sowie andere Dienstleistungen (z.B. Beratung von Unternehmen) nicht subventioniert werden. Im Sinne dieser Überlegungen ist der Bundesrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, damit der Bund die Kosten der an den Fachhochschulen (FHS) angebotenen Nachdiplomstudien übernimmt.</p>
  • FHS-Nachdiplomstudien. Kostenübernahme durch den Bund
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mitte Mai dieses Jahres hat das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) bei den Kantonen namentlich eine Vernehmlassung zu den Richtlinien über die Anerkennung der Nachdiplomstudien im Rahmen der FHS durchgeführt.</p><p>Der Richtlinienentwurf sieht vor, dass der Bund den FHS für die genannten Studien keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellt.</p><p>Soweit ich informiert bin, haben die betroffenen Kantone und die Partnereinrichtungen negativ darauf reagiert, dass der Bund keine Kosten übernehmen soll.</p><p>Ich ersuche daher den Bundesrat und im besonderen das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, das ja für den Erlass der definitiven Richtlinien über die Anerkennung der Nachdiplomstudien zuständig ist, ihren Standpunkt nochmals zu überdenken.</p><p>Es sei daran erinnert, dass in Artikel 3 Absatz 2 des Fachhochschulgesetzes (FHSG) vorgesehen ist, dass die FHS-Diplomstudien durch ein Angebot an Weiterbildungsveranstaltungen - also Nachdiplomstudien - ergänzt werden sollen.</p><p>Es handelt sich hierbei also um einen der vier Aufträge, welche die FHS zu erfüllen haben, und es ist für uns nicht vorstellbar, dass der Bund bei einem dieser grundlegenden Aufträge keine Kosten übernimmt.</p><p>Zudem sieht Artikel 8 Absatz 3 FHSG vor, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Weiterbildungsveranstaltungen einen angemessenen Beitrag an die Kosten leisten.</p><p>Demnach ist in dieser gesetzlichen Bestimmung nicht vorgesehen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sämtliche Kosten für die genannten Veranstaltungen selber übernehmen müssen; mit anderen Worten, der Bund muss sich zumindest teilweise daran beteiligen.</p><p>Ausserdem legt Artikel 6 Absatz 3 der Fachhochschulverordnung vom 11. September 1996 fest, dass Nachdiplomstudien auf dem Abschluss einer Hochschule oder Höheren Fachschule aufbauen und den Studierenden ermöglichen sollen, sich in ein Spezialgebiet zu vertiefen oder sich gezielt Wissen auf einem neuen Gebiet anzueignen.</p><p>Diese Bestimmungen lassen also darauf schliessen, dass die von den FHS ausgestellten Diplome allgemeiner Natur sind und ihren Inhaberinnen und -inhabern die Möglichkeit geben sollen, sich auf einem Gebiet zu spezialisieren, damit sie den Anforderungen der Wirtschaft, die immer mehr auf solche Fachkompetenzen angewiesen ist, genügen.</p><p>Folglich sind diese Studien eine notwendige Ergänzung zum FHS-Diplom, weshalb der Bund auch die Kosten dafür übernehmen sollte.</p><p>Es gibt ein weiteres Argument, das für eine Subventionierung durch den Bund spricht. Nach dem Richtlinienentwurf sollen die Nachdiplomstudien der FHS nämlich mindestens 800 Stunden umfassen, was bedeutet, dass sie besonders zeitaufwendig sind und in den meisten Fällen mehr Stunden erfordern, als die Nachdiplomstudien an anderen Höheren Fachschulen.</p><p>Sollte der Bund die Kosten für ein derartiges Studium nicht übernehmen, müssten die Studierenden aufgrund von Schätzungen mindestens eine Summe zwischen Fr. 10'000.-- und Fr. 20'000.-- für dessen Finanzierung aufbringen, womit zusätzlich zur Hürde aufgrund seiner langen Dauer nun noch ein finanzielles Problem dazukäme. Das würde mit Sicherheit etliche unter ihnen von einem solchen Studium abhalten oder dazu veranlassen, sich einem Nachdiplomstudium an einer anderen Ausbildungsstätte zuzuwenden.</p><p>Meiner Ansicht nach geht es nicht an, dass der Bundesrat diesen Studientypus so genau regelt, ohne auch die Kosten dafür zu übernehmen, umso mehr, als die Nachdiplomstudien offensichtlich auf der Grundausbildung aufbauen und daher ganz klar mit dieser eng verflochten sind.</p>
    • Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, Nachdimplomstudien der Fachhochschulen, die nach Bundesvorschriften durchgeführt und mit dem Erwerb eines eidgenössischen Ausweises abgeschlossen werden, während derer Aufbauphase, also während einer beschränkten Übergangszeit, in einem angemessenen Ausmass finanziell zu unterstützen. Hingegen können (z.B. massgeschneiderte) Nachdiplomkurse sowie andere Dienstleistungen (z.B. Beratung von Unternehmen) nicht subventioniert werden. Im Sinne dieser Überlegungen ist der Bundesrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, damit der Bund die Kosten der an den Fachhochschulen (FHS) angebotenen Nachdiplomstudien übernimmt.</p>
    • FHS-Nachdiplomstudien. Kostenübernahme durch den Bund

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