Rundtischkonsens. Bundesbeitrag zur Beseitigung von Bahnübergängen

ShortId
98.3320
Id
19983320
Updated
10.04.2024 14:18
Language
de
Title
Rundtischkonsens. Bundesbeitrag zur Beseitigung von Bahnübergängen
AdditionalIndexing
Verkehrssicherheit;Sparmassnahme;Subvention;Schienenverkehr
1
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L04K18020203, Verkehrssicherheit
  • L05K1102030202, Subvention
  • L04K11080108, Sparmassnahme
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die prekäre Finanzlage des Bundes hat zu den Konsensgesprächen des "Runden Tisches" geführt. Der Bundesrat hat dessen Empfehlungen weitgehend übernommen und auf dieser Basis eine Botschaft an das Parlament weitergeleitet. Das Gesetzgebungsverfahren durch die Eidg. Räte bietet Gewähr, die Beschlüsse inhaltlich, politisch und vor allem auch verfassungsrechtlich zu durchleuchten. </p><p></p><p>Eine der Massnahmen betrifft die Verkehrstrennung Schiene - Strasse. Der Sparbeitrag wird erreicht durch eine Rückführung und Plafonierung der vom Bund jährlich zur Verfügung gestellten Mittel, auf einem Niveau, das die angestrebte Senkung der Ausgaben ermöglicht. </p><p>Die Massnahme läuft unter dem Titel "Sparopfer der Kantone". Erwartet wird, dass die Kantone das teilweise Zurückstehen des Bundes durch verstärktes Engagement ausgleichen und die Aufgabe daher insgesamt in gleichem Ausmass erfüllt werden kann wie bisher. Dieser Grundgedanke entspricht auch der Stossrichtung des Projektes "Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen", indem diese Aufgabe im Rahmen der Aufgabenentflechtung vollständig in die Verantwortung der Kantone übertragen werden soll.</p><p></p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p></p><p>1. Eine Volksabstimmung wird es geben, wenn gegen die entsprechenden Parlamentsbeschlüsse das Referendum zustande kommt, oder bei einer allfälligen Verfassungsänderung.</p><p></p><p>2. Die Differenz liegt darin, dass die Subventionierung der Bahnhofparkplätze vollständig gestrichen wurde, diejenige der Verkehrstrennung aber nicht Das jetzt vorgesehene Zurücknehmen der Kredite erfordert keine Verfassungsänderung. Eine solche müsste erst dann dem Volk vorgelegt werden, wenn im Rahmen des "Neuen Finanzausgleichs" ein eigentlicher Systemwechsel erfolgen würde.</p><p></p><p>3. Die Einnahmen der Mineralölsteuer sind ebenfalls Bundesgelder, daran ändert die Zweckbindung nichts. Die Frage der Verteilung der Gelder ist nur in einem Fall auf Gesetzesstufe quantifiziert (Art. 4 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuern, MinVG), im übrigen liegt die Verteilung in der Kompetenz der Bundesversammlung (Art. 4 Abs. 1 MinVG). Das Zurücknehmen der Kredite einer Budgetrubrik ist nicht im Widerspruch zum MinVG.</p><p></p><p>4. Die Fragestellung geht davon aus, dass weniger Sanierungen stattfinden sollen. Das ist so nicht geplant, indem, wie oben dargelegt, die Kantone im Sinne einer Lastenverschiebung das kleinere Bundesengagement ausgleichen sollen. Der Bundesrat kann nicht garantieren, dass sich die Kantone in diesem Sinne verhalten werden. Er geht aber von der Grundhaltung des gegenseitigen Vertrauens als Basis aus für die Lösung solch komplexer Fragen wie die Sanierung des Bundeshaushalts.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat beschlossen, die Subventionen für die Aufhebung von Bahnübergängen zu streichen. Deshalb bitte ich ihn um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Diese Subvention gründet auf einem Entscheid des Volkes, die Verfassung in diesem Sinn zu ändern (Art. 36ter). Nach dem Grundsatz, dass ein Volksentscheid zu welchem Thema auch immer nur durch einen weiteren Volksentscheid geändert werden darf, frage ich, wann diese Streichung dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird?</p><p>2. Am 10. März 1996 hat sich das Volk über einen geringeren Sparbetrag (24 Millionen Franken) in Zusammenhang mit dem gleichen Verfassungsartikel ausgesprochen, ohne dass dies aber negative Konsequenzen für die Verkehrssicherheit gehabt hätte: Es ging um die Streichung der Subvention für bahnhofnahe Parkplätze. Warum werden diese beiden Subventionen so unterschiedlich behandelt?</p><p>3. Diese Subvention wird nicht aus der Bundeskasse, sondern aus einem aus den Treibstoffsteuern gespeisten Spezialfonds finanziert. Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich der Bundesrat, um Gelder, die für einen klaren Zweck vorgesehen sind, anders einzusetzen?</p><p>4. Jedes Jahr verlieren acht bis zehn Personen ihr Leben bei Unfällen auf Bahnübergängen. Vor zwanzig Jahren waren es sogar rund dreissig Personen pro Jahr. Das heisst, die Bundessubventionen sind offensichtlich das richtige Instrument, um die Zahl der Opfer zu verringern. Die SBB sind nicht in der Lage, neben ihrem Anteil auch noch den des Bundes (nach Auffassung des Finanzdepartements verbessert diese Art von Investitionen die Rentabilität der SBB nicht) zu übernehmen. Der Bundesrat übernimmt also die Verantwortung für den programmierten Tod von rund zehn Personen pro Jahr. Ist er bereit, alle Konsequenzen zu tragen?</p>
  • Rundtischkonsens. Bundesbeitrag zur Beseitigung von Bahnübergängen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die prekäre Finanzlage des Bundes hat zu den Konsensgesprächen des "Runden Tisches" geführt. Der Bundesrat hat dessen Empfehlungen weitgehend übernommen und auf dieser Basis eine Botschaft an das Parlament weitergeleitet. Das Gesetzgebungsverfahren durch die Eidg. Räte bietet Gewähr, die Beschlüsse inhaltlich, politisch und vor allem auch verfassungsrechtlich zu durchleuchten. </p><p></p><p>Eine der Massnahmen betrifft die Verkehrstrennung Schiene - Strasse. Der Sparbeitrag wird erreicht durch eine Rückführung und Plafonierung der vom Bund jährlich zur Verfügung gestellten Mittel, auf einem Niveau, das die angestrebte Senkung der Ausgaben ermöglicht. </p><p>Die Massnahme läuft unter dem Titel "Sparopfer der Kantone". Erwartet wird, dass die Kantone das teilweise Zurückstehen des Bundes durch verstärktes Engagement ausgleichen und die Aufgabe daher insgesamt in gleichem Ausmass erfüllt werden kann wie bisher. Dieser Grundgedanke entspricht auch der Stossrichtung des Projektes "Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen", indem diese Aufgabe im Rahmen der Aufgabenentflechtung vollständig in die Verantwortung der Kantone übertragen werden soll.</p><p></p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p></p><p>1. Eine Volksabstimmung wird es geben, wenn gegen die entsprechenden Parlamentsbeschlüsse das Referendum zustande kommt, oder bei einer allfälligen Verfassungsänderung.</p><p></p><p>2. Die Differenz liegt darin, dass die Subventionierung der Bahnhofparkplätze vollständig gestrichen wurde, diejenige der Verkehrstrennung aber nicht Das jetzt vorgesehene Zurücknehmen der Kredite erfordert keine Verfassungsänderung. Eine solche müsste erst dann dem Volk vorgelegt werden, wenn im Rahmen des "Neuen Finanzausgleichs" ein eigentlicher Systemwechsel erfolgen würde.</p><p></p><p>3. Die Einnahmen der Mineralölsteuer sind ebenfalls Bundesgelder, daran ändert die Zweckbindung nichts. Die Frage der Verteilung der Gelder ist nur in einem Fall auf Gesetzesstufe quantifiziert (Art. 4 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuern, MinVG), im übrigen liegt die Verteilung in der Kompetenz der Bundesversammlung (Art. 4 Abs. 1 MinVG). Das Zurücknehmen der Kredite einer Budgetrubrik ist nicht im Widerspruch zum MinVG.</p><p></p><p>4. Die Fragestellung geht davon aus, dass weniger Sanierungen stattfinden sollen. Das ist so nicht geplant, indem, wie oben dargelegt, die Kantone im Sinne einer Lastenverschiebung das kleinere Bundesengagement ausgleichen sollen. Der Bundesrat kann nicht garantieren, dass sich die Kantone in diesem Sinne verhalten werden. Er geht aber von der Grundhaltung des gegenseitigen Vertrauens als Basis aus für die Lösung solch komplexer Fragen wie die Sanierung des Bundeshaushalts.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat beschlossen, die Subventionen für die Aufhebung von Bahnübergängen zu streichen. Deshalb bitte ich ihn um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Diese Subvention gründet auf einem Entscheid des Volkes, die Verfassung in diesem Sinn zu ändern (Art. 36ter). Nach dem Grundsatz, dass ein Volksentscheid zu welchem Thema auch immer nur durch einen weiteren Volksentscheid geändert werden darf, frage ich, wann diese Streichung dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird?</p><p>2. Am 10. März 1996 hat sich das Volk über einen geringeren Sparbetrag (24 Millionen Franken) in Zusammenhang mit dem gleichen Verfassungsartikel ausgesprochen, ohne dass dies aber negative Konsequenzen für die Verkehrssicherheit gehabt hätte: Es ging um die Streichung der Subvention für bahnhofnahe Parkplätze. Warum werden diese beiden Subventionen so unterschiedlich behandelt?</p><p>3. Diese Subvention wird nicht aus der Bundeskasse, sondern aus einem aus den Treibstoffsteuern gespeisten Spezialfonds finanziert. Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich der Bundesrat, um Gelder, die für einen klaren Zweck vorgesehen sind, anders einzusetzen?</p><p>4. Jedes Jahr verlieren acht bis zehn Personen ihr Leben bei Unfällen auf Bahnübergängen. Vor zwanzig Jahren waren es sogar rund dreissig Personen pro Jahr. Das heisst, die Bundessubventionen sind offensichtlich das richtige Instrument, um die Zahl der Opfer zu verringern. Die SBB sind nicht in der Lage, neben ihrem Anteil auch noch den des Bundes (nach Auffassung des Finanzdepartements verbessert diese Art von Investitionen die Rentabilität der SBB nicht) zu übernehmen. Der Bundesrat übernimmt also die Verantwortung für den programmierten Tod von rund zehn Personen pro Jahr. Ist er bereit, alle Konsequenzen zu tragen?</p>
    • Rundtischkonsens. Bundesbeitrag zur Beseitigung von Bahnübergängen

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