Pensionskasse des Bundes (PKB). Frage der rechtlichen Verselbständigung

ShortId
98.3328
Id
19983328
Updated
25.06.2025 02:25
Language
de
Title
Pensionskasse des Bundes (PKB). Frage der rechtlichen Verselbständigung
AdditionalIndexing
Pensionskasse des Bundes;Privatisierung;öffentlich-rechtliche Versicherung;Kapitalanlage
1
  • L04K08040511, Pensionskasse des Bundes
  • L04K11100109, öffentlich-rechtliche Versicherung
  • L04K05070115, Privatisierung
  • L05K1106020101, Kapitalanlage
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Vorschlag hat folgende Vorteile:</p><p>- Der Bund könnte sich finanziell entlasten. Er könnte das fehlende Deckungskapital zurzeit auf dem Markt zu Zinsen unter 4 Prozent pro Jahr beschaffen. Das fehlende Deckungskapital muss er jedoch zu 4 Prozent verzinsen.</p><p>- Der Bund könnte seine Schulden gegenüber der PKB ebenfalls durch die Beschaffung von Kapital auf dem Markt ablösen. Auch hier würde er einen Zinsvorteil realisieren. Er muss nämlich die PKB-Gelder zur Durchschnittsrendite der Bundesobligationen, mindestens aber zu 4 Prozent verzinsen.</p><p>- Bezüglich der tatsächlichen Schulden des Bundes würde die Transparenz verbessert.</p><p>- Eine selbständige PKB unterstünde den üblichen BVG-Vorschriften und müsste konstant einen Deckungsgrad von 100 Prozent aufweisen. Sofern die heutigen Beitragszahlungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausreichend sind, um die versprochenen Leistungen zu finanzieren, ergäben sich aus der Verselbständigung der PKB für die Mitglieder keine Nachteile. Auch die Privatisierung einzelner Betriebe des Bundes würde aus der Sicht der PKB keine Probleme verursachen.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Das Parlament hat den Bundesrat verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 1997 revidierte Statuten der Pensionskasse des Bundes (PKB) zu unterbreiten. Dieser Auftrag konnte nicht erfüllt werden. Der Bundesrat hat aber eine entsprechende Botschaft noch vor Ende dieses Jahres in Aussicht gestellt. Diese Botschaft soll sich mit der organisatorischen Ausgestaltung und dem Vorsorgekonzept des Bundes befassen. Nachdem grundsätzliche Probleme zur Diskussion stehen, wird der Bundesrat aufgefordert, auch folgende Fragen einzubeziehen und allenfalls Antrag zu stellen:</p><p>1. rechtliche Verselbständigung der PKB;</p><p>2. Zurverfügungstellung eines hundertprozentigen Deckungskapitals durch den Bund;</p><p>3. Formulierung der Anlagepolitik durch die paritätische Kommission.</p>
  • Pensionskasse des Bundes (PKB). Frage der rechtlichen Verselbständigung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Vorschlag hat folgende Vorteile:</p><p>- Der Bund könnte sich finanziell entlasten. Er könnte das fehlende Deckungskapital zurzeit auf dem Markt zu Zinsen unter 4 Prozent pro Jahr beschaffen. Das fehlende Deckungskapital muss er jedoch zu 4 Prozent verzinsen.</p><p>- Der Bund könnte seine Schulden gegenüber der PKB ebenfalls durch die Beschaffung von Kapital auf dem Markt ablösen. Auch hier würde er einen Zinsvorteil realisieren. Er muss nämlich die PKB-Gelder zur Durchschnittsrendite der Bundesobligationen, mindestens aber zu 4 Prozent verzinsen.</p><p>- Bezüglich der tatsächlichen Schulden des Bundes würde die Transparenz verbessert.</p><p>- Eine selbständige PKB unterstünde den üblichen BVG-Vorschriften und müsste konstant einen Deckungsgrad von 100 Prozent aufweisen. Sofern die heutigen Beitragszahlungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausreichend sind, um die versprochenen Leistungen zu finanzieren, ergäben sich aus der Verselbständigung der PKB für die Mitglieder keine Nachteile. Auch die Privatisierung einzelner Betriebe des Bundes würde aus der Sicht der PKB keine Probleme verursachen.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Das Parlament hat den Bundesrat verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 1997 revidierte Statuten der Pensionskasse des Bundes (PKB) zu unterbreiten. Dieser Auftrag konnte nicht erfüllt werden. Der Bundesrat hat aber eine entsprechende Botschaft noch vor Ende dieses Jahres in Aussicht gestellt. Diese Botschaft soll sich mit der organisatorischen Ausgestaltung und dem Vorsorgekonzept des Bundes befassen. Nachdem grundsätzliche Probleme zur Diskussion stehen, wird der Bundesrat aufgefordert, auch folgende Fragen einzubeziehen und allenfalls Antrag zu stellen:</p><p>1. rechtliche Verselbständigung der PKB;</p><p>2. Zurverfügungstellung eines hundertprozentigen Deckungskapitals durch den Bund;</p><p>3. Formulierung der Anlagepolitik durch die paritätische Kommission.</p>
    • Pensionskasse des Bundes (PKB). Frage der rechtlichen Verselbständigung

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