Weiterbildungsurlaub
- ShortId
-
98.3331
- Id
-
19983331
- Updated
-
25.06.2025 02:21
- Language
-
de
- Title
-
Weiterbildungsurlaub
- AdditionalIndexing
-
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Weiterbildung;Arbeitslosenversicherung;Bildungsurlaub
- 1
-
- L04K13030203, Weiterbildung
- L04K13020203, Bildungsurlaub
- L05K0702030303, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
- L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das interessante dänische Modell "Bildung für Erwerbstätige - Arbeit für Arbeitslose" ("educational leave") sucht die Weiterbilungsnachfrage der Erwerbstätigen zu fördern und gleichzeitig die Reintegration von Arbeitslosen zu unterstützen. Seit 1994 steht den dänischen Arbeitnehmern die Möglichkeit eines Bildungsurlaubs zwischen 1 bis 52 Wochen offen. Entschädigt werden sie mit 100 Prozent des ihnen zustehenden Arbeitslosentaggeldes. In dieser Zeit werden sie von Arbeitslosen vertreten. Der innovative Gedanke an diesem Instrument ist die Kombination arbeitsmarktlicher mit bildungspolitischen Zielen. Um die Wirksamkeit dieses Instruments zu steigern, wird für die Schweiz eine Dauer von mindestens drei Monaten empfohlen.</p><p>Die Erstausbildung kann die Menschen bekanntlich nicht mehr mit den Qualifikationen versehen, die sie für das ganze Leben brauchen. Rund die Hälfte aller Erwerbstätigen übte 1990 einen anderen als den erlernten Beruf aus. Gut Ausgebildete bilden sich überdurchschnittlich gut weiter. Aber zu viele Menschen beteiligen sich nicht an der Weiterbildung; zwischen 1988 und 1993 haben rund 40 Prozent keine Weiterbildung betrieben. Vielen Menschen gelingt es nicht, ihre aus verschiedenen Gründen mangelhafte Grund- oder Erstausbildung im Erwachsenenleben zu kompensieren. Die Teilnahme an Bildung und nachobligatorischer Ausbildung hängt stark vom Niveau der Erstausbildung und von den damit gemachten lernbiografischen Erfahrungen ab. Faktoren, die eine Bildungsteilnahme hindern, sind: bildungsfernes Elternhaus, belastende und negative Schulerfahrungen, ein negatives Selbstbild, mangelhafte Grundausbildung, geschlechtsspezifische Klischees, zu hohe Zugangshürden, psychische, zeitliche und finanzielle Belastung, persönliches Umfeld, fehlende Nachholbildungsangebote, fehlende Anreize zur Weiterbildung.</p><p>Der Anteil der Arbeitnehmer, die keine nachobligatorische Ausbildung haben, ist bei einem gleichzeitigen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften für eine Industrie- und Dienstleistungsnation wie die Schweiz deutlich zu hoch. 20 Prozent aller Erwerbstätigen in der Schweiz haben keine nachobligatorische Ausbildung abgeschlossen. Dies bedeutet volkswirtschaftlich gesehen ein grosses Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als "knowledge based economy" und eine hohe Arbeitslosigkeitsgefahr. Die Arbeitslosigkeit ist - gemessen an der hohen Zahl schlecht Qualifizierter - relativ tief und könnte schnell höher werden. Dieser Umstand ist Ausdruck gravierender Versäumnisse, die im Falle der Arbeitslosigkeit des Individuums dazu führen, dass eine seit Jahrzehnten fehlende Bildung in kürzester Zeit kompensiert werden sollte. Ein früherer Eingriff wäre in den meisten Fällen wirkungsvoller und kostengünstiger gewesen. Die Teilnahme an der Erwachsenenbildung kann gefördert werden durch niederschwellig kostengünstige und kompensatorische Angebote der Nachhol- und Weiterbildung.</p><p>Die Weiterbildung ist im Zusammenhang mit dem heutigen schnellen gesellschaftlichen Wandel in Arbeitswelt und Wirtschaft je länger desto mehr Voraussetzung zur Sicherung der beruflichen Existenz. Wir brauchen permanente Weiterbildungsanstrengungen, um den Ausbildungs- und Werkplatz Schweiz erhalten und fördern zu können. Da sich Frauen nur zu einem Drittel weiterbilden (Männer zu zwei Dritteln), müssen besondere Anstrengungen unternommen werden, um die Chancen und die Weiterbildungsteilnahme der Frauen zu erhöhen.</p><p>Diese Motion will dem zu erwartenden Weiterbildungsbericht des Bundesrates nicht vorgreifen. Der Nationalrat hat 1997 bekanntlich ein Postulat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur überwiesen, es sei Bericht betreffend Situation, Entwicklung, Förderungsbedarf und Massnahmen in der allgemeinen und kulturellen Erwachsenenbildung aus Sicht des Bundes zu erstatten. Es geht in dieser Motion um eine konkrete arbeitsmarktliche Massnahme, die die Weiterbildung Erwachsener fördert und das Arbeitslosigkeitsrisiko verringert. Gleichzeitig können Arbeitslose mit einem Praxiseinsatz von bis zu einem Jahr Dauer wieder in die Arbeitswelt integriert werden.</p>
- <p>Die Idee, ein Instrument zu schaffen, das die Bildungsnachfrage der Erwerbstätigen fördert und gleichzeitig die Reintegration von Arbeitslosen unterstützt, ist zu prüfen. Verschiedene Untersuchungen haben in den letzten Jahren gezeigt, dass sich grosse Gruppen der erwerbstätigen Bevölkerung beruflich zuwenig oder gar nicht weiterbilden. Bildung ist aber das eigentliche Humankapital der Erwerbstätigen und in einer "knowledge based economy" wie der schweizerischen Wirtschaft ein zentraler Wettbewerbsfaktor.</p><p>Die Motion schlägt vor, in Anlehnung an das dänische Modell ("educational leave") einen Bildungsurlaub zu schaffen, der dem Erwerbstätigen erlauben soll, sich während drei bis zwölf Monaten weiterzubilden. Während dessen Abwesenheit wird der Beurlaubte an seinem Arbeitsplatz durch eine arbeitslose Person ersetzt.</p><p>Der Bildungsurlaub soll durch die Arbeitslosenversicherung (ALV) finanziert werden. Im dänischen Modell bekommt der Beurlaubte von der ALV einen Betrag in der Höhe des Taggeldes, auf das er im Falle von Arbeitslosigkeit Anrecht hätte. Die Versicherung übernimmt zudem die Ausbildungskosten. Gleichzeitig zahlt der Arbeitgeber der Person, die den Beurlaubten ersetzt, den Lohn.</p><p>Im Rahmen des in der Schweiz geltenden Avig ist das dänische Modell in dieser Form nicht möglich. Dem Gesetz zufolge muss eine Person arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein, um Anspruch auf Unterstützung durch die ALV zu haben. Es ist deshalb nicht möglich, den Bildungsurlaub selbst durch die ALV zu finanzieren.</p><p>Eine Anpassung des dänischen Modells wäre zu prüfen. So könnte die ALV der arbeitslosen Person, die den Beurlaubten ersetzt, ein Taggeld auszahlen. Der Arbeitslose könnte seine Qualifikation durch die Stellvertretung verbessern und neue Referenzen erlangen. Ein Arbeitsloser, der sich im Temporäreinsatz bewährt hat, würde zweifellos in vielen Fällen rasch eine feste Anstellung finden, sei es im Einsatzbetrieb oder in einem anderen Unternehmen. Auf jeden Fall aber würden sich seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.</p><p>Der beurlaubte Erwerbstätige seinerseits hätte die Garantie, dass er nach Ablauf des Urlaubs an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren könnte. Sein Vertrag würde weiterlaufen, und er bekäme weiterhin den Lohn von seinem Arbeitgeber, wenn auch eventuell nicht zu 100 Prozent. Die Finanzierung der Ausbildung müsste noch in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie untersucht werden.</p><p>Ein solches Modell könnte durchaus für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber interessant sein. Der Arbeitslose könnte seine Wiedereingliederung vorantreiben, der Erwerbstätige könnte sich besser qualifizieren und sich damit vor Arbeitslosigkeit schützen, und der Arbeitgeber würde von einem besser ausgebildeten Angestellten profitieren. Auf jeden Fall könnte der Bildungsurlaub nur mit dem Einverständnis des Arbeitgebers durchgeführt werden. Dies böte eine Garantie dafür, dass ausschliesslich berufs- und marktnahe Weiterbildungen gewählt würden.</p><p>Der Bildungsurlaub im oben beschriebenen Sinne könnte eine sinnvolle neue arbeitsmarktliche Massnahme sein. Der Bundesrat schlägt vor, dass eine Arbeitsgruppe zusammen mit den Sozialpartnern einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet, und beauftragt das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit, dessen Realisierung im Sinne eines Pilotprojektes zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat führt auf der Grundlage des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig, Art. 7, 59, 60, 62) als Massnahme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einen von der Arbeitslosenkasse finanzierten Weiterbildungsurlaub ein. Während des Urlaubs wird die beurlaubte Person von einer erwerbslosen Person ersetzt.</p>
- Weiterbildungsurlaub
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das interessante dänische Modell "Bildung für Erwerbstätige - Arbeit für Arbeitslose" ("educational leave") sucht die Weiterbilungsnachfrage der Erwerbstätigen zu fördern und gleichzeitig die Reintegration von Arbeitslosen zu unterstützen. Seit 1994 steht den dänischen Arbeitnehmern die Möglichkeit eines Bildungsurlaubs zwischen 1 bis 52 Wochen offen. Entschädigt werden sie mit 100 Prozent des ihnen zustehenden Arbeitslosentaggeldes. In dieser Zeit werden sie von Arbeitslosen vertreten. Der innovative Gedanke an diesem Instrument ist die Kombination arbeitsmarktlicher mit bildungspolitischen Zielen. Um die Wirksamkeit dieses Instruments zu steigern, wird für die Schweiz eine Dauer von mindestens drei Monaten empfohlen.</p><p>Die Erstausbildung kann die Menschen bekanntlich nicht mehr mit den Qualifikationen versehen, die sie für das ganze Leben brauchen. Rund die Hälfte aller Erwerbstätigen übte 1990 einen anderen als den erlernten Beruf aus. Gut Ausgebildete bilden sich überdurchschnittlich gut weiter. Aber zu viele Menschen beteiligen sich nicht an der Weiterbildung; zwischen 1988 und 1993 haben rund 40 Prozent keine Weiterbildung betrieben. Vielen Menschen gelingt es nicht, ihre aus verschiedenen Gründen mangelhafte Grund- oder Erstausbildung im Erwachsenenleben zu kompensieren. Die Teilnahme an Bildung und nachobligatorischer Ausbildung hängt stark vom Niveau der Erstausbildung und von den damit gemachten lernbiografischen Erfahrungen ab. Faktoren, die eine Bildungsteilnahme hindern, sind: bildungsfernes Elternhaus, belastende und negative Schulerfahrungen, ein negatives Selbstbild, mangelhafte Grundausbildung, geschlechtsspezifische Klischees, zu hohe Zugangshürden, psychische, zeitliche und finanzielle Belastung, persönliches Umfeld, fehlende Nachholbildungsangebote, fehlende Anreize zur Weiterbildung.</p><p>Der Anteil der Arbeitnehmer, die keine nachobligatorische Ausbildung haben, ist bei einem gleichzeitigen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften für eine Industrie- und Dienstleistungsnation wie die Schweiz deutlich zu hoch. 20 Prozent aller Erwerbstätigen in der Schweiz haben keine nachobligatorische Ausbildung abgeschlossen. Dies bedeutet volkswirtschaftlich gesehen ein grosses Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als "knowledge based economy" und eine hohe Arbeitslosigkeitsgefahr. Die Arbeitslosigkeit ist - gemessen an der hohen Zahl schlecht Qualifizierter - relativ tief und könnte schnell höher werden. Dieser Umstand ist Ausdruck gravierender Versäumnisse, die im Falle der Arbeitslosigkeit des Individuums dazu führen, dass eine seit Jahrzehnten fehlende Bildung in kürzester Zeit kompensiert werden sollte. Ein früherer Eingriff wäre in den meisten Fällen wirkungsvoller und kostengünstiger gewesen. Die Teilnahme an der Erwachsenenbildung kann gefördert werden durch niederschwellig kostengünstige und kompensatorische Angebote der Nachhol- und Weiterbildung.</p><p>Die Weiterbildung ist im Zusammenhang mit dem heutigen schnellen gesellschaftlichen Wandel in Arbeitswelt und Wirtschaft je länger desto mehr Voraussetzung zur Sicherung der beruflichen Existenz. Wir brauchen permanente Weiterbildungsanstrengungen, um den Ausbildungs- und Werkplatz Schweiz erhalten und fördern zu können. Da sich Frauen nur zu einem Drittel weiterbilden (Männer zu zwei Dritteln), müssen besondere Anstrengungen unternommen werden, um die Chancen und die Weiterbildungsteilnahme der Frauen zu erhöhen.</p><p>Diese Motion will dem zu erwartenden Weiterbildungsbericht des Bundesrates nicht vorgreifen. Der Nationalrat hat 1997 bekanntlich ein Postulat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur überwiesen, es sei Bericht betreffend Situation, Entwicklung, Förderungsbedarf und Massnahmen in der allgemeinen und kulturellen Erwachsenenbildung aus Sicht des Bundes zu erstatten. Es geht in dieser Motion um eine konkrete arbeitsmarktliche Massnahme, die die Weiterbildung Erwachsener fördert und das Arbeitslosigkeitsrisiko verringert. Gleichzeitig können Arbeitslose mit einem Praxiseinsatz von bis zu einem Jahr Dauer wieder in die Arbeitswelt integriert werden.</p>
- <p>Die Idee, ein Instrument zu schaffen, das die Bildungsnachfrage der Erwerbstätigen fördert und gleichzeitig die Reintegration von Arbeitslosen unterstützt, ist zu prüfen. Verschiedene Untersuchungen haben in den letzten Jahren gezeigt, dass sich grosse Gruppen der erwerbstätigen Bevölkerung beruflich zuwenig oder gar nicht weiterbilden. Bildung ist aber das eigentliche Humankapital der Erwerbstätigen und in einer "knowledge based economy" wie der schweizerischen Wirtschaft ein zentraler Wettbewerbsfaktor.</p><p>Die Motion schlägt vor, in Anlehnung an das dänische Modell ("educational leave") einen Bildungsurlaub zu schaffen, der dem Erwerbstätigen erlauben soll, sich während drei bis zwölf Monaten weiterzubilden. Während dessen Abwesenheit wird der Beurlaubte an seinem Arbeitsplatz durch eine arbeitslose Person ersetzt.</p><p>Der Bildungsurlaub soll durch die Arbeitslosenversicherung (ALV) finanziert werden. Im dänischen Modell bekommt der Beurlaubte von der ALV einen Betrag in der Höhe des Taggeldes, auf das er im Falle von Arbeitslosigkeit Anrecht hätte. Die Versicherung übernimmt zudem die Ausbildungskosten. Gleichzeitig zahlt der Arbeitgeber der Person, die den Beurlaubten ersetzt, den Lohn.</p><p>Im Rahmen des in der Schweiz geltenden Avig ist das dänische Modell in dieser Form nicht möglich. Dem Gesetz zufolge muss eine Person arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein, um Anspruch auf Unterstützung durch die ALV zu haben. Es ist deshalb nicht möglich, den Bildungsurlaub selbst durch die ALV zu finanzieren.</p><p>Eine Anpassung des dänischen Modells wäre zu prüfen. So könnte die ALV der arbeitslosen Person, die den Beurlaubten ersetzt, ein Taggeld auszahlen. Der Arbeitslose könnte seine Qualifikation durch die Stellvertretung verbessern und neue Referenzen erlangen. Ein Arbeitsloser, der sich im Temporäreinsatz bewährt hat, würde zweifellos in vielen Fällen rasch eine feste Anstellung finden, sei es im Einsatzbetrieb oder in einem anderen Unternehmen. Auf jeden Fall aber würden sich seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.</p><p>Der beurlaubte Erwerbstätige seinerseits hätte die Garantie, dass er nach Ablauf des Urlaubs an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren könnte. Sein Vertrag würde weiterlaufen, und er bekäme weiterhin den Lohn von seinem Arbeitgeber, wenn auch eventuell nicht zu 100 Prozent. Die Finanzierung der Ausbildung müsste noch in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie untersucht werden.</p><p>Ein solches Modell könnte durchaus für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber interessant sein. Der Arbeitslose könnte seine Wiedereingliederung vorantreiben, der Erwerbstätige könnte sich besser qualifizieren und sich damit vor Arbeitslosigkeit schützen, und der Arbeitgeber würde von einem besser ausgebildeten Angestellten profitieren. Auf jeden Fall könnte der Bildungsurlaub nur mit dem Einverständnis des Arbeitgebers durchgeführt werden. Dies böte eine Garantie dafür, dass ausschliesslich berufs- und marktnahe Weiterbildungen gewählt würden.</p><p>Der Bildungsurlaub im oben beschriebenen Sinne könnte eine sinnvolle neue arbeitsmarktliche Massnahme sein. Der Bundesrat schlägt vor, dass eine Arbeitsgruppe zusammen mit den Sozialpartnern einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet, und beauftragt das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit, dessen Realisierung im Sinne eines Pilotprojektes zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat führt auf der Grundlage des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig, Art. 7, 59, 60, 62) als Massnahme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einen von der Arbeitslosenkasse finanzierten Weiterbildungsurlaub ein. Während des Urlaubs wird die beurlaubte Person von einer erwerbslosen Person ersetzt.</p>
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